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Nachrichten von 11.11.2007, 19:01:01
Betreff: Seit dem 01.01.2002 ist das von den Finanzämtern angewendete Umsatzsteuergesetz nichtig

Seit dem 01.01.2002 ist das von den Finanzämtern angewendete Umsatzsteuergesetz nichtig, weil im Gesetzgebungsverfahren versäumt wurde, das zwingend vorgeschriebene Zitiergebot des Art. 19 I 2 GG zu beachten. Es hätte in das Umsatzsteuergesetz unter der Überschrift "Einschränkung von Grundrechten" der Passus "Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung ( Art. 13 GG ) wird nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt" eingefügt werden müssen, weil durch das Hinzufügen des ƒ 27b UStG ( Umsatzsteuer-Nachschau ) das Umsatzsteuergesetz zu einem eigenständigen "Ermächtigungsgesetz" erhoben werden sollte.

Ein nichtiges Gesetz kann nicht für das Erheben und Festsetzen von Umsatzsteuer angewendet werden. Das gleiche gilt für das Kassieren der Mehrwertsteuer seit dem 01.01.2002, da es in Deutschland kein eigenständiges Mehrwertsteuergesetz gibt.

Alle vom Fiskus seit dem 01.01.2002 vereinnahmte Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer wurde ohne gültige Gesetzesgrundlage beim Bürger abkassiert. Das ist rechtswidrig.

Nun werden seit dem 01.01.2002 vor allen Finanzgerichten in Deutschland Umsatzsteuerprozesse geführt, verhandelt und entschieden obwohl es kein Umsatzsteuergesetz gibt, das nennt sich Rechtsbeugung und ist strafbar nach ƒ 339 StGB.

Die Finanzbeamten selbst begehen die Straftatbestände des Betruges, der Urkundenfälschung sowie der Nötigung im Sinne des Strafgesetzbuches.

Um nun den Tätern habhaft zu werden, um aber auch Opferkontakte knüpfen zu können, bedarf es der täglichen Dokumentation der öffentlich in den Finanzgerichten ausgehängten Umsatzsteuerprozess-Daten.

Die einfachste Methode ist, den Aushang vor den einzelnen Gerichtsräumen digital zu fotografieren oder aber schriftlich festzuhalten, wichtig sind die Aktenzeichen sowie die Namen der Kläger, eventuell auch die Beistände / Anwälte oder Steuerberater.

Finanzgerichte befinden sich in folgenden Städten: http://www.deutschejustiz.de/dj_fin.html

Am 18.7.2007 veröffentlicht Curare e. V. in OpenPR den Nachweis, daß das Umsatzsteuergesetz von 1999 seit dem Jahr 2002 auf Grund des Verstoßes gegen das Zitiergebot nach Artikel 19 I 2 des Grundgesetzes nichtig ist.
(Artikel hier zum Download) Am 18.7.2007 veröffentlicht Curare e. V. in OpenPR den Nachweis, daß das Umsatzsteuergesetz von 1999 seit dem Jahr 2002 auf Grund des Verstoßes gegen das Zitiergebot nach Artikel 19 I 2 des Grundgesetzes nichtig ist.
(Artikel-Download) http://www.curare-ev.de/media/Pressemitteilung190707.pdf

Am 20.7.2007 veröffentlicht Curare e. V. i Nachgang zur Pressemitteilung vom 18.7.2007 ergänzend, das auch alle Umsatzsteuerbescheide seit 2002 Nichtig sind.
(Artikel-Download) http://www.curare-ev.de/media/Curare-e-V-Umsatzsteuergesetz-von-1999-seit-2002-sowie-die-darauf-basierenden-Steuerbescheide.pdf

Am 23.7.2007 veröffentlicht Curare e. V. in OpenPR wer von der Nichtigkeit des Umsatzsteuergesetzes alles betroffen ist.
(Artikel hier zum Download)
http://www.curare-ev.de/media/Umsatzsteuergesetz-Keine-Rechtsberatung.pdf

Seit dieser Zeit schreibt Curare e. V. Politiker, Parteien und die Medien in der Sache Nichtigkeit des Umsatzsteuergesetzes wegen Verstoß gegen das Zitiergebot an und erhält die abenteuerlichsten Argumentationen und Antworten zu den Sachverhalten. Zum Teil erfolgte auch überhaupt keine Stellungnahme (Der Schriftwechsel wird hier sobald als möglich zum Download hinterlegt).

Wie es weiter ging und geht lesen Sie hier unter:
http://www.curare-ev.de/43701.html
Verein zur Förderung der Menschenrechte in Gesetzgebung und Verwaltung

Zu diesem Thema berichteten wir unter:
http://mmgz.de/newsletter/letter/23_09_2007_12_24_20.htm
http://mmgz.de/newsletter/letter/17_09_2007_09_22_11.htm
http://mmgz.de/newsletter/letter/03_08_2007_09_34_41.htm
http://mmgz.de/newsletter/letter/31_07_2007_15_22_24.htm

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