Menschen mit gemeinsamen Zielen

Die "BRD" ist nicht der deutsche Staat "Deutschland"


Es klingt zunächst unglaublich, ist es aber nicht mehr nach einer nüchtern-sachlichen Betrachtung der Rechtslage nach den klaren Auffassungen des Völkerrechts. Die "BRD" kann kein Staat sein...
Staatendefinition nach dem Völkerrecht:

Ein Staat (aus lat. status Zustand, Verfassung) ist ein Gebilde, das laut der Konvention von Montevideo folgende Eigenschaften aufweist:

eine mehr oder weniger stabile Kernbevölkerung;
einen klar abgegrenzten oder definierten Landbesitz (Staatsgebiet);
eine Regierung, die eine Staatsgewalt auf rechtlicher Grundlage ausüben kann;
die Fähigkeit, mit anderen Staaten in politischen Kontakt zu treten, d. h., ein Völkerrechtssubjekt zu sein.
Die klassische Staatsrechtslehre nennt nur die ersten drei Merkmale (Drei-Elemente-Lehre).

Darüber hinaus existieren noch weitere Definitionsmodelle, wer sich näher damit auseinander setzen möchte, sehe bitte auf dieser Seite nach. Da wir unsere Leser nicht mit den verschiedenen Definitionen und Erklärungsversuchen, was unter einem Staat zu verstehen ist, langweilen möchten, beschränken wir uns auf die gängige "Drei Elemte-Lehre" nach Georg Jellinek, der diese in seinem im Jahre 1900 erschienenen Buch "Die Lehre von den Staatenverbindungen" beschrieben hat.

Tatsache ist: Die BRD war niemals ein Staat im Sinne des tatsächlichen Völkerrechts.