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Nachrichten von 24.03.2007, 12:05:46
Betreff: Grundgesetz Art. 20 - Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

DEMONSTRATIONS - AUFRUF für Montag, den 26.03.2007 ab 10 Uhr vor der II. Residenz des Verfassungshochverrats, dem BGH in Karlsruhe, Herrenstr. 45a

Warum: Justitium = flächendeckender Stillstand der Rechtspflege

Der Fisch stinkt bekanntlich zuerst am Kopf. Zur Errettung unserer Demokratie vor Justizdiktatur findet deshalb am 26.3.2007 in Karlsruhe die 1. bereits genehmigte Demonstration vor dem BGH gegen den kriminellen Unrechtsstaat BRD statt, dessen Zusammenbruch ohnehin absehbar ist.

In der BRD ist kein Recht gewollt, denn die BRD existiert von Rechts wegen nicht.

Die Alliierten haben sich in dem von ihnen bestellten Grundgesetz, das vom Deutschen Volk selbst aber nie bestätigt wurde, einen Vorbehalt eingeräumt, zur Wahrung ihrer Rechte beliebig in die Rechtsprechung der BRD eingreifen zu können. Aus diesem Grunde existiert die BRD nach den Regeln des Völkerrechts nicht. Seit 1949 besteht die BRD lediglich als faktische Kolonie der Alliierten in der Form eines dem besiegten deutschen Volke vorgetäuschten Staatsgebildes.

Zum Bestand der BRD fehlt, völkerrechtlich unabdingbar, deshalb der notwendige innerstaatliche Organisationsakt, sich als Staatsvolk innerhalb des der eigenen Volksherrschaft unterworfenen Staatsgebiets zu einer Nation durch mehrheitliche Annahme einer gemeinsamen Verfassung in einer fairen und wirksamen Volksabstimmung rechtswirksam zusammenzuschließen.

Deshalb sind alle seither von den diversen Bundestagen beschlossenen Gesetze nach Völkerrecht wirkungslos.

Da auch die heutige Bundesregierung ausschließlich durch die NATO fremdbestimmt ist, hat das nach dem BVerfG bestätigte Urteil vom 31. Juli 1973 unverändert volle Gültigkeit.

Danach besteht das Deutsche Reich in seinen Grenzen vom 31.12.1937 rechtlich unverändert weiter, die BRD hat aber bisher nicht die Rechtsnachfolgerschaft angetreten. Es fehlt hierzu die freiwillig erteilte Zustimmung des Deutschen Volkes per allgemeiner Volksabstimmung über eine entsprechend formulierte neue Verfassung.

Das Bundesverfassungsgericht stellte mit Urteil vom 31.07.1973 fest:


Es wird daran festgehalten, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig.

Die BRD ist nicht Rechtsnachfolger des deutschen Reiches."

(Urteile 2 Bvl.6/56, 2 BvF 1/73, 2 BvR 373/83; BVGE 2,266 (277); 3, 288 (319ff; 5.85 (126); 6, 309, 336 und 363).

Die vom Volk niemals legitimierte BRD, für welche durch eine vom Volke abzustimmende Verfassung auch nie offiziell bestätigt wurde, hat damit den von Beginn an vorsätzlich gewollten Stillstand der Rechtspflege zumindest in Kauf genommen. Da der BRD noch heute jede politische Eigenständigkeit, sprich Souveränität als vollgültiges Völkerrechtssubjekt fehlt, wird eine völlige Politikneuausrichtung den heutigen Stellenwert einer verläßlichen Rechtsstaatlichkeit festzulegen haben.
gez. Friedrich Schmidt
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