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Nachrichten von 23.09.2007, 12:24:20
Betreff: Umsatzssteuergesetz-Einkommensteuergesetz-Gesetz des FREIEN WILLEN

Umsatzsteuergesetz, Einkommensteuergesetz in der BRD und das gültige Gesetz des FREIEN WILLEN im gesamten Universum.

Die erste Besprechung mit einem Finanzamt hat ergeben, daß ohne weiteres bekannt ist, daß das UStG nichtig ist und ohne Rechtsgrundlage seit 2002 „??“ Umsatzsteuer „man beachte hierzu - Die BRD war nie ein Staat“ erhoben und beigetrieben wird! Man versteckt sich hinter seiner OFD, die angeblich angeordnet hat, ohne Recht und Gesetz so zu verfahren. Man hofft auf das Bundesverfassungsgericht, das schon alles wieder in Ordnung bringen wird usw..

In Ordnung gebracht wird überhaupt nichts, allenfalls auf Vorlage nach Art. 100 GG festgestellt, daß das UStG nichtig ist.
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„Artikel 100 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Hält ein Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, so ist das Verfahren auszusetzen und, wenn es sich um die Verletzung der Verfassung eines Landes handelt, die Entscheidung des für Verfassungsstreitigkeiten zuständigen Gerichtes des Landes, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes handelt, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen. Dies gilt auch, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes durch Landesrecht oder um die Unvereinbarkeit eines Landesgesetzes mit einem Bundesgesetze handelt.
(2) Ist in einem Rechtsstreite zweifelhaft, ob eine Regel des Völkerrechtes Bestandteil des Bundesrechtes ist und ob sie unmittelbar Rechte und Pflichten für den Einzelnen erzeugt (Artikel 25), so hat das Gericht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen.
(3) Will das Verfassungsgericht eines Landes bei der Auslegung des Grundgesetzes von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes oder des Verfassungsgerichtes eines anderen Landes abweichen, so hat das Verfassungsgericht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen.“
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Der Gesetzgeber wird dann bemüht sein, unverzüglich ein neues UStG zu erlassen. Bis dahin wird das Volk jedoch wach genug geworden sein, um nach der Legitimation dieses "Gesetzgebers" zu fragen, der sich möglicherweise aufgrund ungültiger Wahlen und ungültiger Staatsbürgerschaften in seinen Selbstbedienungsladen gehievt hatte. Es besteht also gute Gelegenheit, Schluß zu machen mit Steuerverschwendung, Geschenken für Israel oder 100-Millionen-Partys für ein paar Freimaurer, die es ihren Gojim einmal wieder zeigen wollten. Die Finanzämter wissen also Bescheid, die Beendigung und Rückforderung der Umsatzsteuer seit 2002 kann als Steuer-Tsunami in die Geschichte eingehen.

Unberechtigt gezahlt wurden auch die dokumentierten Vorsteuerbeträge, die nicht zu vergessen sind. Plötzlich wird jetzt auch der Sprit erfreulich billig, denn die ca. 86 Cent Umsatzsteuer fallen aus dem Preis raus, denn hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage.

Abzuklären ist, ob überhaupt noch ein Recht und eine Pflicht besteht, USt in seinen Rechnungen auszuweisen und geltend zu machen, denn...s.o. Da es keine USt mehr gibt, muß mit Nettopreisen gehandelt werden.
Es besteht demnach jede Veranlassung für Einsprüche gegen alle neuen Bescheide, Wiederaufnahme alter Sachen und vor allem eine strafrechtliche Untersuchung des betrügerischen Handelns des Staates und seiner Diener.

Deshalb war und ist es so wichtig, sich sämtliche zustellungsfähigen Adressen der Sachbearbeiter, Amtsleiter usw. zu besorgen, da letztlich diese persönlich und unbeschränkt für den Schaden aufzukommen haben.
Noch nie gab es einen besseren Anlaß, sofort eine volksgetragene Verfassung nach Art. 146 GG zu erzwingen, da im vorhandenen System bei diesen Verhaltensweisen keine Selbstreinigungskräfte zu erwarten sind, die dem bestehenden Mißstand auf allen Ebenen gerecht werden könnten.
Noch nie gab es einen besseren Anlaß, sich auf das Widerstandsrecht des Art. 20 IV GG zu berufen, da es mit höchster Wahrscheinlichkeit keine andere Abhilfemöglichkeit mehr gibt. Andererseits: noch nie gab es einen dringenderen Anlaß, das Militär auch im Inneren einzusetzen oder den Begriff der 'Terroristen' ins Unendliche auszudehnen mit vorsorglich tödlichen Konsequenzen. Es könnte nämlich sein, daß das Volk jetzt endgültig keine Lust mehr hat, sich derart behandeln zu lassen.

Von den hier behandelten Jagdscheinfällen wissen wir, daß die Obergerichte stets von der neuesten Rechtslage ausgehen, auch wenn es sich um ältere Sachverhalte handelt. Man darf gespannt sein, ob auch hier in Sachen Umsatzsteuer die Nichtigkeit bis 1977 zurückverfolgt wird, nachdem die Reichsabgabenordnung durch ein Bundesgesetz abgelöst wurde.

Diesen Text entnommen aus der Weltnetzseite von
Lutz Schäfer
http://www.lutzschaefer.com/index.php?id_kategorie=8&id_thema=88
und noch mehr unter:
http://www.lutzschaefer.com/index.php?id_kategorie=7&id_thema=7
gehen Sie auf Wissenswertes.
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Zu Ihrer Einkommensteuer, können Sie sofort einen rechtsmäßigen Einspruch einlegen, der auf nachfolgender Rechtsgrundlage beruht:
Die genannten Einkommensteuerbescheide sind nichtig. Sie stützen sich auf § 32a EStG als Ermächtigungsgrundlage. Diese Ermächtigungsgrundlage ist auch nichtig, weil sie gegen den Verfassungsgrundsatz der Normenklarheit (Art. 20 Abs. 3, Art. 19 Abs. 4 GG) verstößt und deshalb selbst verfassungswidrig ist, also als Ermächtigungsgrundlage für die Berechnung unserer konkreten Einkommensteuerschuld nicht in Betracht kommen kann.
Wir beantragen deshalb die Feststellung der Nichtigkeit der genannten Einkommensteuerbescheide und deren Aufhebung.
Und noch mehr, bzw. ein Musterschreiben finden Sie unter:
http://www.lutzschaefer.com/index.php?id_kategorie=8&id_thema=90
Ergänzungen durch die Redaktion der MmgZ stehen zwischen den „….“

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Nutzen Sie die nachfolgende Liste zu unserer sogenannten Abgeordneten, um denen persönlich Ihr Wissen und Ihre Meinung mitzuteilen, hier unter:
http://www.flegel-g.de/index-mailliste.html

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Zusatzbemerkung der Redaktion MmgZ:
Wer es nicht für Nötig erachtet, sein legitimes Recht und seine Pflicht zu erfüllen, braucht sich nicht zu wundern, wenn ihm immer mehr Recht wegegenommen werden. Wer der Leser die Meinung vertritt, das geht mich alles nichts an, so sei es ihm, dank seines noch innehabenden aber gegen sich selbst eingesetzten freien Willen natürlich zugestanden, aber er braucht sich nicht zu wundern, wenn eine nicht beabsichtigte Reaktion zurückkommt. Wie man in den Wald hinein ruft, kommt es wieder zurück.

Ein unumstößliches Gesetz ist das Gesetz des freien Willen, dem müssen wir BEWUST SEIN, dann werden wir verstehen, wer die Verantwortung für alles was uns geschieht tragen wird.

Viel zu viele Menschen haben für sich persönlich und ihrem Umfeld, Angst vor der eigenen Courrage und vor der eigenen Verantwortung. Einen Staat der dies übernehmen soll hat es nie wirklich gegeben und wird es auch nie geben. Wer immer noch meint, daß GOTT oder der Teufel an allem Schuld ist, der sollte sehr vorsichtig weitersuchen, denn dieser GOTT und dieser Teufel arbeitet exakt nach dem FREIEN WILLEN und ist in allem unseres SEINS, in allen unserer Handlungen, ganz nahe bei uns.

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