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Nachrichten von 23.07.2008, 22:47:29
Betreff: ES KOMMT ANDERS, WENN MAN DENKT... .......das deutsche Volk ist in der „freiheitlich-demokratische Bundesrepublik Deutschland\" in einer offenen Vollzugsanstalt? Selbstverwaltung ist angesagt!

Es gibt immer noch einige Menschen unter uns, die die Veränderung in der Gesellschaft nur dann nachvollziehen können, wenn diese in „öffentlich-rechtlichen Massen-Medien“ für das Biotop „Deutsches Volk“ angekündigt werden. Bitte sehr: hier nur eine neue Melodie der „Berliner Zeitung“ vom 14. Mai 2008 (Seite 4). Kommentar von Thomas Schmidt „Ist Israel ein Staat wie jeder andere auch?“

„Wenn nun zwei Drittel der Deutschen in Israel trotzdem "einen Staat wie jeden anderen" sehen, mag das vermutlich einfach gut gemeint sein: Auch ihr Juden habt ein Recht auf einen normalen sicheren Staat.

Doch schwingt bei manch einem wohl noch etwas anderes mit, das Bedürfnis, daß auch
Deutschland endlich wie ein normaler Staat behandelt wird:
- Schluß mit dem Gerede von Wiedergutmachung,
- Schluß mit der Debatte über Holocaust,
- über Schuld und Scham,
- über den Schnee von gestern.

Man attestiert dem andern Normalität, um eine solche mit umso mehr Recht für sich selbst
einzufordern. Das beweisen die Ergebnisse der Umfrage nicht, aber sie legen es nahe.

Das sind doch vollkommen neue Töne in der Symphonie, die als Resonanz des Präludiums F-DUR („XI. Inauguraladresse“) angesehen werden können. Der Tehran läßt grüßen. Die Veränderung fließt auch weiter. Am 11.07 2008 erschien nachfolgender Beitrag: WWW.TAGESSPIEGEL.DE
URL: http://www.tagesspiegel.de/politik/div/Holocaust-Leugnung;art77l,2569679 Nazi-Verbrechen
„Holocaust-Leugnung - Bestrafen oder nicht?

Ein früherer Verfassungsrichter hält die Strafbarkeit der Leugnung des Holocausts für falsch. Politiker warnen jedoch davor, das Strafrecht für die Auschwitzlüge zu entschärfen.
Von Frank Jansen 11.7.2008 0:00 Uhr
Berlin - Er provoziert im Bundestag Widerspruch, Verständnis ist nur selten zu hören. Daß der frühere Richter am Bundesverfassungsgericht, Wolfgang Hoffmann-Riem, die Strafbarkeit der Leugnung des Holocausts für falsch hält, ist aus Sicht von Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach "indiskutabel". Er befürchte, die Äußerung Hoffmann-Riems sei "Wasser auf die Mühlen der Rechtsextremisten, auch wenn er das sicherlich nicht beabsichtigt hat", sagte Bosbach am Donnerstag dem Tagesspiegel. Der Staat müsse die Opfer des Holocaust und ihre Nachkommen vor der "unerträglichen Leugnung des Völkermords schützen". Der Verzicht auf die Strafbarkeit in anderen Staaten könne für Deutschland angesichts der durch die NS-Zeit belasteten Geschichte kein Maßstab sein.

Hoffmann-Riem hatte am Dienstag bei einer Veranstaltung im Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung geäußert, "wäre ich Gesetzgeber, würde ich die Leugnung des Holocaust nicht unter Strafe stellen". Am nächsten Tag antwortete der Zentralrat der Juden in Deutschland mit harscher Kritik. Hoffmann-Riem habe den Leugnern des Holocaust fahrlässig ein Argument in die Hände gespielt, sagte der Generalsekretär des Zentralrats, Stephan J. Kramer.

Auch die SPD-Abgeordnete Gabriele Fograscher sieht die Gefahr, Rechtsextremisten könnten die Worte Hoffmann-Riems "als Rechtfertigung nutzen". Fograscher, Sprecherin der "Arbeitsgruppe Rechtsextremismus" ihrer Fraktion, hält die Strafbarkeit der Leugnung des Holocausts "historisch bedingt weiterhin für notwendig" -
und hofft auf eiine "abschreckende Wirkung für Mitläufer der harten rechtsextremen Ideologen". Die allerdings seien auch mit einem Strafgesetz nicht mehr zu kurieren. (Die Wahrheit läßt sich nicht mehr aufhalten! m. K. Dr. I. G.)

Eher abwägend argumentierte Ex-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). In ihrer Amtszeit (1992 bis 1996) hatte der Bundestag beschlossen, den Paragrafen zur Volksverhetzung um den Tatbestand der Leugnung des vom NS-Regime verübten Völkermords zu erweitern. "Das war eine Gratwanderung", sagte Leutheusser-Schnarrenberger jetzt dem Tagesspiegel. Sie habe sich mit der Einschränkung der Meinungsfreiheit schwer getan. Es sei zu begrüßen, daß die Beschneidung der freien Meinung hinterfragt werde. Doch es bleibe nötig, Neonazis deutlich zu machen, dass die Verunglimpfung der Opfer des Holocaust eine Strafe nach sich zieht. Leutheusser-Schnarrenberger betonte wie der Grünen-Abgeordnete Wolfgang Wieland, es sei das gute Recht des ehemaligen Verfassungsrichters, sich negativ zur Strafbarkeit der Holocaust-Leugnung zu äußern. Wieland hält allerdings auch die Meinung Hoffmann-Riems "für falsch". Er sei froh, sagte Wieland, daß der Staat versuche, Auschwitzüberlebende davor zu schützen, sich die Holocaust-Lüge anhören zu müssen. Nach Meinung von Gregor Gysi, Chef der Linksfraktion und Anwalt, sollte die Leugnung auch künftig unter Strafe stehen. Denn die Täter wollten eine Wiederholung der Naziherrschaft mit der Parole erleichtern, es habe damals keine Verbrechen gegeben.
Das Bundesjustizministerium äußerte sich nur knapp: Es gebe keinen Anlaß, eine Debatte über die Abschaffung der Strafbarkeit der Holocaust-Leugnung zu eröffnen, sagte ein Sprecher.“

Da habe ich, eine andere Meinung: die Holocaust-Wahrheit und die Geschichtsfälschung sind zwei Seiten eines Ordens. So weit mir bekannt ist, ist noch keiner im besetzten Deutschland wegen der Holocaust-Lüge vor Gericht gekommen. Das wird sich jedoch in absehbarer Zeit ändern...

Die Voraussetzung, um in den Volks-Bundesrath aufgenommen zu werden, ist die Selbstverwaltung. Schon vor über zwei Jahren habe ich mich unter Selbstverwaltung gestellt. Die Gründe dafür sind unter http://volks-bundesrath.info nachzulesen.
In verschiedenen Orten Deutschlands haben verschiedene Menschen auch vor und auch nach mir das gleiche getan. Und das ist gut so. Auf wenige Worte reduziert lauten die Gründe dafür so: Deutschland ist nach wie vor seit 1945 besetzt, deswegen gibt es auf dem Deutschen Boden auch keinen Staat, sondern lediglich eine Verwaltung, die sich als „Regierung“ ausgibt (Artikel 133 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland: „Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.“ ) Soviel zum wiedervereinigten Wirtschaftsgebiet nach 1990.

Legitimation und Argumente zum Volks-Bundesrath (pdf - 1,1 MB) unter:
http://volks-bundesrath.info/daten/VBR-Argumente-170708.pdf

Die fortdauernde Besatzung Deutschlands existiert nur durch die Duldung eines jeden einzelnen Deutschen. Nur deswegen werden die Deutschen in Deutschland auch geduldet; das, was für die Ausländer Paradies auf Erden bzw. Selbstbedienungskolonie ist, ist für das deutsche Volk eine offene Vollzugsanstalt namens „freiheitlich-demokratische Bundesrepublik Deutschland.“

Die deutschen Gehirn-Besitzer wären ja auch gegen die Besatzung, aber mögen hätten sie schon wollen, aber dürfen haben sie sich nicht getraut! Ein jeder deutscher Gehirn-Benutzer kann mit der Duldung der Besatzung Schluß machen, und den ersten Schritt zu seiner persönlichen Befreiung tun, und sich unter einer Selbstverwaltung stellen. Er wäre da überhaupt nicht mehr allein...
Erich und Margot Honecker gehen auf der Straße und zanken sich. Plötzlich verpaßt Margot dem Erich eine Ohrfeige. Da kommt eine Oma zum Erich angerannt und gibt ihm auch eine Ohrfeige. Empört ruft Margot aus: „Was erlauben sie sich?!!!“ – Oma: „Ich dachte, es geht jetzt los...!“
Es geht jetzt los:

Der Richterbund Mecklenburg-Vorpommern ist der Landesverband des Deutschen Richterbundes (DRB) für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Der DRB ist der größte Spitzenverband der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwalte in Deutschland und deren Spitzenorganisationen. 25 Landes- und Fachverbände mit rund 14.000 Mitgliedern (bei rund 25.000 Richtern und Staatsanwälten) insgesamt) vereinigen sich unter seinem Dach. Der DRB vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Regierungen, Parlamenten und Öffentlichkeit.
BESCHLUSS ZUR SELBSTVERWALTUNG DER JUSTIZ (27.04.2007)

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