Wird die schädliche Strahlung des Mobilfunks auf einmal eingeräumt?
Nachrichten von 22.04.2005, 15:57:44
Mobiltelefone darf man nicht anfassen!
Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen hat gegen den Hersteller eines
Experimentiergerätes einen Strafbefehl (8 Cs AK 97/05) verhängt. Das Gerät,
welches u.a. dem Nachweis von Elektrosmog dient, ist nach der Auffassung der
Staatsanwaltschaft als "invasives Medizingerät" einzustufen.
Mit diesem scheinbar unbedeutenden Strafbefehl wegen einem scheinbar
unbedeutenden Gerät löst der Konstanzer Staatsanwalt möglicherweise eine
Welle von Strafanzeigen gegen die Hersteller von Mobiltelefonen aus. Handys
strahlen in ihrem Nahfeld dieselben Wellen ab, und das mit einer bis zu
50-fach höheren Sendeleistung als das beanstandete Gerät. Juristisch gesehen
dürften daher Mobiltelefone weder ans Ohr gehalten noch angefasst werden, um
nicht als "invasives Medizingerät" die CE-Zulassung zu verlieren.
Mit dem Strafbefehl (mehr dazu hier) wird weltweit erstmalig die schädliche
Wirkung von Elektrosmog durch die deutsche Justiz eingeräumt und der von
offizieller Seite vertretenen Auffassung widersprochen, nach der eine
derartige Strahlung weder existiert noch biologisch oder medizinisch wirksam
sei.
Für fachliche Fragen:
Prof. Dr. Ing. Konstantin Meyl
FHF/University of Applied Sciences
D-78120 Furtwangen
Robert-Gerwig-Platz 1
Tel.: 07723 - 920 2231
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Mobiltelefone darf man nicht anfassen!
Weltweit erstmalig wird Elektrosmog durch deutsche Justiz anerkannt!
Staatsanwaltschaft Konstanz widerspricht der offiziellen Meinung der FH
Furtwangen
Laut Strafbefehl des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen unterliegt ein
Experimentiergerät für Skalarwellen, das u.a. dem Nachweis von Elektrosmog
dient, dem Medizinproduktgesetz, wenn eine voll isolierte Masseelektrode
berührt wird und keine galvanische Verbindung zu stromführenden Teilen
besteht. Nach der Auffassung der Staatsanwaltschaft Konstanz erlischt
trotzdem eine für das Skalarwellengerät ordnungsgemäß durchgeführte
CE-Zertifizierung.
Da die abgestrahlten Skalarwellen mit den longitudinalen Wellen
übereinstimmen, die bekanntlich jedes Handy in seinem Nahfeld aufweist,
dürfen danach Handynutzer ihr Mobiltelefon weder ans Ohr halten noch beim
Telefonieren anfassen. Folgt man der Auffassung des Konstanzer
Staatsanwaltes, so macht bereits das Berühren das Gerät zu einem "invasiven
Medizinprodukt", womit konsequenterweise auch Handys ihre CE-Zulassung
verlieren würden.
Beanstandet wird also ein Skalarwellengerät, das laut Beschreibung
technischen, physikalischen und biologischen Experimenten dient. Es hat aber
nur eine Sendeleistung von ca. 50 mW. Im Vergleich dazu ist bei einem Handy
mit bis zu 3000 mW eine erheblich höhere biologische Wirkung zu erwarten,
der die Staatsanwaltschaft sogar medizinische Bedeutung beimisst.
Ungeahnt erhalten damit die Mobilfunkgegner durch den Strafbefehl weltweit
und erstmalig juristische Unterstützung, denn Skalarwellen sind die Ursache
des Elektrosmog. Mutig stellt sich der Konstanzer Staatsanwalt gegen die von
einigen Ämtern und Hochschulen verbreiteten Verharmlosung der
Elektrosmogproblematik. So bestreiten zum Beispiel Amtsträger einer
Hochschule in Furtwangen generell die Existenz von Skalarwellen und
vertreten diese Meinung öffentlich im Internet.
Jetzt werden sie von der Staatsanwaltschaft darüber belehrt:
1. dass Skalarwellen existieren,
2. dass von ihnen eine biologische Wirkung ausgeht, und
3. dass elektronische Geräte, die Skalarwellen abstrahlen, als invasive
Medizingeräte gelten müssen.
Entwickelt wurde das Prinzip des Skalarwellengerätes im Rahmen von
Diplomarbeiten an der Fachhochschule Furtwangen und verschiedener Projekte.
Betreut wurden die Arbeiten von Prof. Dr. Ing. Konstantin Meyl und seinem
1988 gegründeten Transferzentrum. Fertigung und Vertrieb der Geräte liegen
in der Hand der Firma INDEL GmbH. Prof. Meyl, der sich letztes Jahr aus der
Leitung seines Transferzentrums zurück gezogen hatte, setzt sich in seinen
Büchern zur "Elektromagnetischen Umweltverträglichkeit" und in zahlreichen
Veranstaltungen weiter für die Anerkennung von Skalarwellen ein.
Dieser Strafbefehl ist eine unerwartete Unterstützung von juristischer
Seite. Für die Mobilfunkindustrie könnte der Strafbefehl zu einem Fiasko
werden. Sie muss jetzt mit Anzeigen und Schadenersatzforderungen rechnen.
Auch Wirtschaft und Politik werden die Folgen zu spüren bekommen. Der
Staatsanwaltschaft Konstanz sei Dank!
Wegen der Brisanz des Themas ist von vielen Seiten und aus kontroversen
Gründen und Interessen mit erheblichem Widerstand gegen den Strafbefehl zu
rechnen und eine Wiederaufnahme des Verfahrens sowie eine öffentliche
Hauptverhandlung zu erwarten.
Informationen werden kurzfristig unter www.etzs.de bekannt gegeben.
1. zur Beschreibung des Skalarwellengerätes.
2. Fachaufsatz zum Thema Elektrosmog sowie zur medizinischen Bedeutung von
Skalarwellen
4. für fachliche Fragen steht zur Verfügung:
Prof. Dr. Ing. Konstantin Meyl
FHF/University of Applied Sciences
D-78120 Furtwangen
Robert-Gerwig-Platz 1
Tel.: 07723 - 920 2231
prof@k-meyl.de
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http://www.etzs.de/
Quelle/Informant(in): Herr Scheelhaase, Berlin
Herr Gobsch, Sachsen-Anhalt