Menschen mit gemeinsamen Zielen

Wird die schädliche Strahlung des Mobilfunks auf einmal eingeräumt?
Nachrichten von 22.04.2005, 15:57:44

 

Mobiltelefone darf man nicht anfassen!

Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen hat gegen den Hersteller eines Experimentiergerätes einen Strafbefehl (8 Cs AK 97/05) verhängt. Das Gerät, welches u.a. dem Nachweis von Elektrosmog dient, ist nach der Auffassung der
Staatsanwaltschaft als "invasives Medizingerät" einzustufen.

Mit diesem scheinbar unbedeutenden Strafbefehl wegen einem scheinbar unbedeutenden Gerät löst der Konstanzer Staatsanwalt möglicherweise eine Welle von Strafanzeigen gegen die Hersteller von Mobiltelefonen aus. Handys
strahlen in ihrem Nahfeld dieselben Wellen ab, und das mit einer bis zu 50-fach höheren Sendeleistung als das beanstandete Gerät. Juristisch gesehen dürften daher Mobiltelefone weder ans Ohr gehalten noch angefasst werden, um nicht als "invasives Medizingerät" die CE-Zulassung zu verlieren.

Mit dem Strafbefehl (mehr dazu hier) wird weltweit erstmalig die schädliche Wirkung von Elektrosmog durch die deutsche Justiz eingeräumt und der von offizieller Seite vertretenen Auffassung widersprochen, nach der eine
derartige Strahlung weder existiert noch biologisch oder medizinisch wirksam sei.


Für fachliche Fragen:

Prof. Dr. Ing. Konstantin Meyl
FHF/University of Applied Sciences
D-78120 Furtwangen
Robert-Gerwig-Platz 1
Tel.: 07723 - 920 2231

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Mobiltelefone darf man nicht anfassen!

Weltweit erstmalig wird Elektrosmog durch deutsche Justiz anerkannt!

Staatsanwaltschaft Konstanz widerspricht der offiziellen Meinung der FH Furtwangen

Laut Strafbefehl des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen unterliegt ein Experimentiergerät für Skalarwellen, das u.a. dem Nachweis von Elektrosmog dient, dem Medizinproduktgesetz, wenn eine voll isolierte Masseelektrode
berührt wird und keine galvanische Verbindung zu stromführenden Teilen besteht. Nach der Auffassung der Staatsanwaltschaft Konstanz erlischt trotzdem eine für das Skalarwellengerät ordnungsgemäß durchgeführte
CE-Zertifizierung.

Da die abgestrahlten Skalarwellen mit den longitudinalen Wellen übereinstimmen, die bekanntlich jedes Handy in seinem Nahfeld aufweist, dürfen danach Handynutzer ihr Mobiltelefon weder ans Ohr halten noch beim
Telefonieren anfassen. Folgt man der Auffassung des Konstanzer Staatsanwaltes, so macht bereits das Berühren das Gerät zu einem "invasiven Medizinprodukt", womit konsequenterweise auch Handys ihre CE-Zulassung
verlieren würden.

Beanstandet wird also ein Skalarwellengerät, das laut Beschreibung technischen, physikalischen und biologischen Experimenten dient. Es hat aber nur eine Sendeleistung von ca. 50 mW. Im Vergleich dazu ist bei einem Handy
mit bis zu 3000 mW eine erheblich höhere biologische Wirkung zu erwarten, der die Staatsanwaltschaft sogar medizinische Bedeutung beimisst.

Ungeahnt erhalten damit die Mobilfunkgegner durch den Strafbefehl weltweit und erstmalig juristische Unterstützung, denn Skalarwellen sind die Ursache des Elektrosmog. Mutig stellt sich der Konstanzer Staatsanwalt gegen die von einigen Ämtern und Hochschulen verbreiteten Verharmlosung der Elektrosmogproblematik. So bestreiten zum Beispiel Amtsträger einer Hochschule in Furtwangen generell die Existenz von Skalarwellen und
vertreten diese Meinung öffentlich im Internet.


Jetzt werden sie von der Staatsanwaltschaft darüber belehrt:

1. dass Skalarwellen existieren,
2. dass von ihnen eine biologische Wirkung ausgeht, und
3. dass elektronische Geräte, die Skalarwellen abstrahlen, als invasive
Medizingeräte gelten müssen.

Entwickelt wurde das Prinzip des Skalarwellengerätes im Rahmen von Diplomarbeiten an der Fachhochschule Furtwangen und verschiedener Projekte.
Betreut wurden die Arbeiten von Prof. Dr. Ing. Konstantin Meyl und seinem 1988 gegründeten Transferzentrum. Fertigung und Vertrieb der Geräte liegen in der Hand der Firma INDEL GmbH. Prof. Meyl, der sich letztes Jahr aus der Leitung seines Transferzentrums zurück gezogen hatte, setzt sich in seinen Büchern zur "Elektromagnetischen Umweltverträglichkeit" und in zahlreichen Veranstaltungen weiter für die Anerkennung von Skalarwellen ein.


Dieser Strafbefehl ist eine unerwartete Unterstützung von juristischer Seite. Für die Mobilfunkindustrie könnte der Strafbefehl zu einem Fiasko werden. Sie muss jetzt mit Anzeigen und Schadenersatzforderungen rechnen.


Auch Wirtschaft und Politik werden die Folgen zu spüren bekommen. Der Staatsanwaltschaft Konstanz sei Dank!

Wegen der Brisanz des Themas ist von vielen Seiten und aus kontroversen Gründen und Interessen mit erheblichem Widerstand gegen den Strafbefehl zu rechnen und eine Wiederaufnahme des Verfahrens sowie eine öffentliche Hauptverhandlung zu erwarten.


Informationen werden kurzfristig unter www.etzs.de bekannt gegeben.

1. zur Beschreibung des Skalarwellengerätes.

2. Fachaufsatz zum Thema Elektrosmog sowie zur medizinischen Bedeutung von
Skalarwellen

4. für fachliche Fragen steht zur Verfügung:

Prof. Dr. Ing. Konstantin Meyl
FHF/University of Applied Sciences
D-78120 Furtwangen
Robert-Gerwig-Platz 1
Tel.: 07723 - 920 2231
prof@k-meyl.de

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http://www.etzs.de/
Quelle/Informant(in): Herr Scheelhaase, Berlin
Herr Gobsch, Sachsen-Anhalt