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Nachrichten von 21.07.2007, 12:37:59
Betreff: Ihre Legale Möglichkeit - Antrag auf Erstattung aller gezahlten Steuern

Bezogen auf die Situation der Finanzämter in der BRD, hat jeder Bürger nun die legale Möglichkeit , Forderungen nach geltendem Recht zu stellen.

Als Bürger dieses Staates mußte ich entsetzt feststellen, daß die Personen aus den Finanzbehörden, letztlich seit 1949 Steuern geraubt haben und dies unter Mißachtung aller gesetzlichen Regeln.

So sieht die Rechtliche Betrachtung wie folgt aus:
1949 – 1976 galt die RAO (Reichsabgabenordnung), ein Gesetz des Deutschen Reiches. Dieses Gesetz konnte und durfte von dem Rechtsnachfolger der „Zentralverwaltung für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet“ (Art 133 GG) nicht zur Anwendung gebracht werden, da die RAO nur in Verbindung mit Art 84 Reichverfassung gültig sein kann. Dies im Besonderen, da die RAO ihren Geltungsbereich eben aus dieser Reichsverfassung bezieht. Damit entfällt für die „BRD“ jede Möglichkeit unter Verwendung der RAO Gelder von den Bürgern zu rauben.

1977 – bis heute gilt oder besser gilt nicht die AO. Ein Werk ohne jeglichen Geltungsbereich; damit aus Gründen der Rechtssicherheit (Art 20 GG) rechtsungültig.

Daher ist die Forderung auf Rückerstattung der geraubten Gelder in vollem Umfang zu erfüllen. Dies betrifft sowohl alle durch direkte Steuern geraubten Gelder, als auch alle, über indirekte Steuern widerrechtlich vereinnahmten Gelder. Für die Abwicklung der Rückerstattung wird eine Frist von 21 Tagen gewährt. Die Rückerstattung hat durch bestätigten Bankverrechnungsscheck an meine Person „Order only“ zu erfolgen.

Sollten sich die sogeannten Finanzämter weigern, die geraubten Gelder freiwillig herauszugeben, sollte nach Ablauf der Frist eine umgehende Meldung an die Alliierten Behörden mit der Bitte auf Ausstellung und in Vollzugsetzung eines Internationalen Haftbefehls gegen ihre Person, erfolgen.

Hier der Schriftsatz, fertig vorbereitet:
http://mmgz.de/rechtssachverstaendige/ablage/Einforderung-aller-Steuern.rtf

"Wer Pflichten hat, sollte auch wissen, daß ihm Rechte zustehen. Wer seine Rechte nicht wahrt, soll sich nicht Wundern, wenn er seine Augen irgendwann nur noch zum Weinen benötigt."

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