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Nachrichten von 18.01.2012, 03:20:49
Betreff: Die Aufgabe des Deutschen Volkes / Selbstverwaltung ist nicht die Lösung zur Einheit und Freiheit Deutschlands

Zum 141. Jahrestag des Deutschen Reiches, zwei wichtige Botschaften, die erkannt werden müssen, um den Wahnsinn in Deutschland und Europa zu beenden.

1. Die unumstößliche Aufgabe die das Deutsche Volk zu lösen hat.
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Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.

Als Institution (lat. institutio, „Einrichtung, Erziehung, Anleitung“) wird ein mit Handlungsrechten, Handlungspflichten oder normativer Geltung ausgestattetes Regelsystem bezeichnet, das soziales Verhalten und Handeln von Individuen, Gruppen und Gemeinschaften in einer Weise konditioniert, dass es für andere Interaktionsteilnehmer vorhersehbar oder zumindest erwartbar ist.

Im weiteren Sinne werden unter Institutionen auch feste Einrichtungen verstanden, wie Behörden, Gerichte oder Organisationen.

Organ (von altgriechisch: ὄργανον organon = „Werkzeug“) ist:
In der Rechtswissenschaft die natürliche Person oder Personengruppe ("Kollegialorgan"), die für eine juristische Person handelt, siehe Organ (Recht)

Organe im rechtlichen Sinne handeln für juristische Personen, weil diese nicht im natürlichen Sinne handeln und entscheiden können. Organe können aus Einzelpersonen bestehen (beispielsweise Geschäftsführer) oder Gremien bzw. Kollegialorgane (beispielsweise Vorstand, Aufsichtsrat, Mitgliederversammlung) sein. Aus den entsprechenden Gesetzen und der Verfassung (Satzung) der juristischen Person ergibt sich, welche Organe es gibt, wofür sie handeln dürfen (zum Beispiel: Bestellung und Abberufung eines Geschäftsführers) und wie sie handeln dürfen (zum Beispiel: immer zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam).

Unter Staatsorganen versteht man die Organe eines Staates. Ein Organ stellt eine abgegrenzte Funktionseinheit innerhalb eines vielzelligen Lebewesens dar (biologisch).

Das deutsche Wort Staat ist dem lateinischen status („Stand, Zustand, Stellung“) entlehnt.

Der juristisch-völkerrechtliche Staatsbegriff bezeichnet als Staat „die mit ursprünglicher Herrschaftsmacht ausgerüstete Körperschaft eines sesshaften Volkes“ (Jellinek). Häufig wird diese klassische „Drei-Elemente-Lehre“, nach der ein Staat ein gemeinsames, durch in der Regel ausgeübte Gebietshoheit abgegrenztes Staatsgebiet, ein dazugehöriges Staatsvolk und die Machtausübung über dieses umfasst, um die Notwendigkeit einer rechtlichen Verfasstheit jener Gemeinschaft ergänzt.

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2. Die Selbstverwaltung ist nicht die Lösung für die Einheit und Freiheit Deutschlands.
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Unter Selbstverwaltung versteht die Rechtswissenschaft die Übertragung von Verwaltungsaufgaben an rechtlich verselbständigte Organisationen (juristische Personen), um den Betroffenen die eigenverantwortliche Gestaltung zu ermöglichen. Dem wird begrifflich die staatliche Verwaltung gegenübergestellt, was insoweit ungenau ist, als auch Träger der Selbstverwaltung Teil der staatlichen Verwaltung im weiteren Sinne sind (mittelbare Staatsverwaltung). Typische Organisationsform der Selbstverwaltung ist die Körperschaft des öffentlichen Rechts, die von ihr gesetzten Normen ergehen im Normalfall als autonome Satzungen. Sie kann meist von ihren Mitgliedern Beiträge erheben.

Die Selbstverwaltung lässt sich dabei in die vier Gruppen kommunale Selbstverwaltung (z. B. Gemeinden, (Land-)Kreise), berufsständische und zivile Selbstverwaltung (berufsständische Körperschaften bzw. Kammern, Jagdverbände, Feuerwehrverbände uä.), kulturelle Selbstverwaltung (Hochschulen, öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten) und soziale Selbstverwaltung (Sozialversicherungsträger) einteilen.

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Die Lösung ist ein souveräner Staat gemäß einzig geltender Verfassung und den damit verbundenen Gesetzen wie z.B. das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz aus dem Jahre 1913 bekannt auch als RuStaG.
http://mmgz.de/newsletter/letter/13_09_2011_23_26_46.htm
Unsere Administration siehe: http://ogid.reichsamt.info
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Warum die BRD nicht Deutschland sein kann:
http://mmgz.de/newsletter/letter/09_11_2010_20_45_29.htm
Warum Deutschland seit fast 90 Jahren nicht souverän ist:
http://mmgz.de/newsletter/letter/28_10_2010_20_22_05.htm
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Die Redaktion der MmgZ empfiehlt.
Damit wieder in Deutschland durch Selbstregierung, sowie Selbstbestimmung eine Ordnung hergestellt werden kann, wurde viel vorbereitet. Was noch fehlt sind eventuell SIE.
http://bundespraesidium.de/13schritte.htm
http://bundespraesidium.de/reichsverfassung.htm
http://reichsamt.info
http://justitia-deutschland.org/bundesgesetze.htm
http://recht-konsulent.org
Warnung vor der falschen Verfassung und der Hinweis warum.
http://reichsjustizamt.de/verfassungsschutz/weimarer/verfassung

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