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Nachrichten von 16.12.2009, 16:30:15
Betreff: Pflichtverletzung - Private Haftung - BGB § 839 - Schadenersatz - Schutzgesetz für das Deutsche Volk

Zum aktuellen Anlaß eine sehr wichtige Empfehlung aus einem tatsächlich aktuellen Gesetz zum Schutz der Bürger, dessen Folgen wir uns bewußt werden und handeln müssen.
Hier das Musterschreiben zu Aufrechterhaltung Ihres Rechtsanspruches
http://recht-konsulent.org/ablage/Muster-Beschwerde-fuer-ALLE-121209.rtf

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Bürgerlichen Gesetzbuch (aktueller Stand) Zitat:
§ 839. Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.

Verletzt ein Beamter bei dem Urteil in einer Rechtssache seine Amtspflicht, so ist er für den daraus entstehenden Schaden nur dann verantwortlich, wenn die Pflichtverletzung mit einer im Wege des gerichtlichen Strafverfahrens zu verhängenden öffentlichen Strafe bedroht ist. Auf eine pflichtwidrige Verweigerung oder Verzögerung der Ausübung des Amtes findet diese Vorschrift keine Anwendung.

Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden.
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Besonders der letzte Absatz hat es in sich und sollte Sie schleunigst dazu bewegen, aktiv zu werden, denn wenn Sie Ihr Rechtsmittel der nicht in Anspruch nehmen, dann brauchen Sie sich später nicht wundern, wenn durch ein Staatsgericht, Ihnen der Anspruch auf Schadenersatz abgesprochen wird.

Wie heißt es so schön: Unwissenheit schütz vor Strafe nicht, dies gilt nicht nur für die Menschen, die uns derzeit als sogenannte Behörden, oder sogenannte Ämter und Körperschaften, rücksichtslos und gesetzeslos ausplündern. Dies gilt für ALLE auch für Sie. Bedenken Sie auch, daß dieses System bis zur Totalvernichtung unseres Heimatstaates gehen wird und hier in Deutschland nur durch das Deutsche Volk (ohne Parteien) aufgehalten werden kann. Jeder Tag, den wir zu lange warten, wird unsere Not und Schmerzen verstärken und ein unvorstellbares Elend über uns bringen. Darum senden wir Ihnen im Anhang unser auf tatsächlichem Staatsrecht aufgebautes Rechtsmittel einer "sofortigen Beschwerde".

Dieses Rechtsmittel empfiehlt Ihnen der "Reichsverband Deutscher Recht-Konsulenten". Dieses und noch viel mehr erhalten Sie in der Ausbildung zum Deutschen Recht-Konsulenten, näheres hierzu unter http://recht-konsulent.org

Hier das Musterschreiben zu Aufrechterhaltung Ihres Rechtsanspruches
http://recht-konsulent.org/ablage/Muster-Beschwerde-fuer-ALLE-121209.rtf

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Ein weiteres sehr wichtiges Gesetz:
"Gesetz zum Schutz der Staats- und Gesellschaftsordnung des Deutschen Reiches"
http://reichs-anzeiger.de/daten/Staats-Gesellschaftsschutzgesetz-291109.pdf
das am 01.12.2009 wieder in Kraft gesetzt wurde, können Sie inhaltlich finden unter
http://reichs-anzeiger.de


Der Reichsverband Deutscher Recht-Konsulenten

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