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Nachrichten von 16.11.2006, 10:48:44
Betreff: Viele Amtsgerichte verweigern Beratungshilfescheine, die durch den Rechtsanwalt zustehen

Verein für Existenztsicherung e.V. -  Verbraucherschutzverein Presse/Öffentlichkeitsarbeit - Redaktion:  - Johann Tillich (verantwortlich) Hermann-Löns-Str. 14 - 85757 Karlsfeld - Tel. (08131) 93 29 8, Fax 50 69 92; e-mail: info@vfe.de; Internet: www.vfe.de   

Auf staatliche Rechtshilfe bestehen!

Viele Amtsgerichte gehen zur Zeit dazu über den Bürgern die Beratungshilfescheine, die Ihnen für die "Außergerichtliche Insolvenzverfahren" durch einen Rechtsanwalt zustehen, zu verweigern.

Wer Rechtsrat oder Rechtshilfe von einem Anwalt benötigt, aber nur ein geringes Einkommen bezieht, kann beim zuständigen Amtsgericht am Wohnsitz einen so genannten Beratungshilfeschein beantragen. Über den Schein rechnet der Anwalt seine Gebühren für Rechtsberatung und andere Tätigkeiten dann direkt mit dem Gericht ab.

Grundlage für den Beratungshilfeschein ist das Beratungshilfegesetz. Anwendbar ist er nur zur Problemlösung persönlicher Angelegenheiten, nicht etwa bei Problemen Selbstständiger mit ihren Kunden. Die anwaltlichen Leistungen, für die der Schein gilt, umfassen neben der Beratung die Vertretung, den Schriftverkehr und die komplette außergerichtliche Regelung von Streitfällen.

Der Schein wird nur bedürftigen Antragstellern gewährt, deren Einkommen bestimmte individuelle Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Ist jedoch noch eigenes Vermögen vorhanden, sind die Anwaltskosten trotz geringem Einkommen selbst zu bezahlen.

In letzter Zeit ist es verstärkt vorgekommen, dass die Gerichte den Hilfsbedürftigen trotz gegebenem Anspruch auf einen Beratungshilfeschein nicht weiterhelfen. Insbesondere bei Anträgen auf einen Beratungshilfeschein für die Durchführung einer Verbraucherinsolvenz werden die Bedürftigen an die staatlichen Schuldnerberatungsstellen verwiesen, wo Wartezeiten bis zu 2 Jahren bestehen. Hier werden neben der verlorenen Zeit für die Hilfsbedürftigen auch Steuergelder verschwendet: Wird über einen Beratungshilfeschein zwischen € 224 - € 560 vom Anwalt beim Staat abgerechnet, erhalten die staatlichen Schuldnerberatungsstellen bis zu € 2.000 an fiskalischer Unterstützung je Insolvenzfall (die vom Steuerzahler getragen werden müssen). Dafür wird aber in vielen Fällen den Schuldnern nicht weitergeholfen, sondern diese werden nur hingehalten. Bei einem spezialisierten Rechtsanwalt wird dem Schuldner sofort und professionell geholfen.

RA Neumeier, vom Verein für Existenzsicherung e. V. rät: Lassen Sie sich nicht abwimmeln oder zu den staatlichen Beratungsstellen schicken, sondern bestehen Sie auf Erteilung des Beratungshilfescheines oder der Verbescheidung Ihres Antrages. Gegen einen unrechtmäßig ergangenen ablehnenden Bescheid sollte dann der Rechtsweg über den betrauten Rechtsanwalt eingeschlagen werden.

Weitere Informationen unter www.vfe.de  
Kontakt für weitere Informationen: VfE-Pressestelle unter info@vfe.de

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