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Nachrichten von 15.09.2005, 11:46:51
Betreff: Die CDU will die Demokratie abschaffen und die ..

Liebe MitbürgerInnen,
wenn wir den Schwarz-Gelben Kriegsblock abwehren können, heißt das noch nicht, dass wir eine gute Politik bekommen. Wir müssen unser Schicksal selbst bestimmen, die repräsentative Demokratie hat versagt. Dank der heutigen Kommunikationsdichte ist es vielmehr möglich, dass der gesamte Demokratische Souverän in Permanenz tagt und abstimmt. Den Parlamenten wird also die Entscheidungsbefugnis entzogen. Hierzu ist zunächst erforderlich, dass auch der letzte begreift, dass es nur so geht. Dazu müssen allen die Augen geöffnet werden, bis zu welcher Perversion unser System fortgeschritten ist: es strebt die Kriegsdiktatur an, die auch in der EU-Verfassung vorgesehen ist.
Das Nachfolgende sollte also weiterverbreitet werden, besonders intensiv bis zum 18. September, aber auch noch danach ! Dies ist nach § 138 StGB zwingend, s. unten !
Wir müssen darauf bestehen, selbst die Stimmzettel auszuzählen, denn da der Schwarz-Gelbe Kriegsblock niemals eine wirkliche Mehrheit bekommt, dürfte er die Wahlen fälschen.
Rot-Grün will den von den USA auf der NATO-Konferenz 2002 ausgerufenen III. Weltkrieg nicht führen, denn Weltkriege werden von rechts ausgelöst. Da es ausdrücklich ein Angriffskrieg gegen global rd. 60 Länder sein soll, darunter China und Brasilien, forderte Angela Merkel/CDU, die parlamentarische Kontrolle der Bundeswehreinsätze aufzuheben. Damit will sie das in Art. 26 Grundgesetz verankerte Verbot des Angriffskrieges umgehen. Die Schuld dafür würde man wieder dem deutschen Volk geben, aber dieses wird Angela Merkel nicht gewählt haben. Das interessiert die Kanzlermacher aber nur am Rande, geheime Wahlen sind nicht kontrollierbar, und auch im Jahr 2005 der angeblich demokratischen BRD gilt das Wort von Josef Stalin: „Entscheidend ist nicht, wer wählt, sondern wer zählt.“ Das ist nicht der Demokratische Souverän.
Hier ein Beweis:
Lt. einer Internetabstimmung der Westdeutschen Zeitung (http://www.wz-newsline.de) stimmen die überwiegend von den Medien verbreiteten Umfrageergebnisse zugunsten der Rechten nicht, sondern es wählten:
CDU/CSU 31.0%
SPD 30.1%
PDS 12.3%
Sonstige 11.6%
Grüne 7.6%
FDP 7.5%
Mir, der ich mit einer Industriellenfamilie aufwuchs, ist das nichts Neues: die Meinungsumfrageinstitute werden in diesen Kreisen verachtet, aber schamlos gekauft.
Lt. einer mehrfach bestätigten dpa-Meldung hat Angela MERKEL/CDU auf der Veranstaltung zum 60. Jahrestag der CDU-Gründung im Juni 2005 offiziell verkündet, dass "die deutschen Bürger keinen immerwährenden Rechtsanspruch auf eine Demokratische Verfassung haben". Den Befehl dazu erhielt Merkel von David Rockefeller/USA auf der Geheimkonferenz der Bilderberger im Mai 2005 in Rottach/Tegernsee. Diese Meldung wurde rechtsanwaltlich geprüft und bestätigt von R A – Kanzlei M.E. Koeppl, Rechtsanwältin Monika Koeppl, zugelassen bei den Landgerichten innerh. d. BRD , beim Oberlandesgericht Muenchen und dem Bayerischen Obersten Landesgericht, Benediktenwandstr. 10, D - 81545 München, Tf. 0049 (89) 642680-0, e-mail: RA-KANZLEI-KOEPPL@web.de
Ich wollte die „Partei der Nichtwähler“ wählen, denn ich will keine Parlamente, sondern ein Volk von ParlamentarierInnen, das in Permanenz tagt und entscheidet. Es hat sich nicht bewährt, die Macht für Legislaturperioden in fremde Hände zu legen. Aber das System hat diese Partei nicht zugelassen. Somit werde ich einen quer durchgestrichenen Stimmzettel abgeben, um zu bekunden, dass ich meinen politischen Willen geltend machen will, dies aber bei geheimen Wahlen nicht kann.
Xxx
§ 138 StGB (Nichtanzeige geplanter Straftaten):
(1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung
...
6. eines Mordes, Totschlags oder Völkermordes (§§ 211, 212, 220 a StGB)
...
8. eines Raubes oder einer räuberischen Erpressung (§§ 249 bis 251, 255)

zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterlässt, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Sie haben also nicht nur die Pflicht, diese Informationen zur Kenntnis zu nehmen, sondern auch, sie zu verbreiten.
Ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist insoweit nachrangig.

Ebenfalls gilt dies für die Zuarbeit der Rechtsparteien zum Angriffskrieg.
Auf der NATO-Konferenz 2002 haben die USA den III. Weltkrieg ausgerufen unter Verwendung dieser Vokabel und ausdrücklich als Angriffskrieg. Damit Deutschland daran ungehindert teilnehmen kann, forderte Angela Merkel/CDU, die parlamentarische Kontrolle der Bundeswehreinsätze aufzuheben. Merkel verletzte damit Art. 26 Grundgesetz und erfüllte den Straftatbestand des § 80 StGB. Beide verbieten den Angriffskrieg.

§§ 80 – 82 StGB, Friedensverrat, Hochverrat

§ 80 Vorbereitung eines Angriffskrieges:

Wer einen Angriffskrieg (Art. 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

§ 81 Hochverrat gegen den Bund: (1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

Dr.med.Heinz Gerhard Vogelsang, Internist u. Arzt f. Naturheilverfahren. Homöopathie. Leydelstr. 35, D-47802 Krefeld. Tf. = Fax 02151/563294. Bus 52 u. 60 ab Krefeld Hbf. bis Haltestelle Leydelstraße. http://www.homoeopathie-krefeld.de/ , email: arzt11@web.de - ALLE KASSEN – Schwerpunkt : Krankheiten, die durch anderweitige Therapie nicht hinreichend gebessert werden. Die von ÄrztInnen angewandte Homöopathie wird von den privaten wie auch gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.

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