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Nachrichten von 14.10.2005, 19:46:59
Betreff: Richtigstellung zum Internationaler Führerschein

Amtliche Bekanntmachung Sonderbotschafterin

Donnerstag, 13. Oktober 2005 - 19:21 Uhr
Bekanntmachung zum Internationalen Führerschein

Liebe Staatsbürger, Staatsbeamte und Amtsverhältnisträger des Staates 2tes Deutsches Reich, aus gegebenen Anlaß gibt die Sonderbotschafterin des Staates 2tes Deutsches Reich bei den Vereinten Nationen folgendes bekannt:

Die zur Zeit im Umlauf befindlichen Internationalen Führerscheine sind definitiv Fälschungen.

Begründung:

1. Weder die Vereinten Nationen noch irgendeine ihrer Unterorganisationen erstellen oder authorisieren Privatfirmen oder Regierungen zur Herstellung eines Internationalen Führerscheines für die private Nutzung mit der Verwendung des Emblems oder des Namens der Vereinten Nationen (United Nations).

2. Selbst die Nennung der United Nations Convention on Road Traffic von 1949 und 1968 gibt keinerlei Befugnis zur Nutzung des Emblems und des Namens der Vereinten Nationen auf diesen Dokumenten.

3. Die Resolution 92(I) der General Assembly vom 07.Dezember 1946 verbietet ausdrücklich die Verwendung des Emblems und des Names der Vereinten Nationen ohne die Authorisierung duch den Generalsekretär der Vereinten Nationen.

4. Es ist ein Verstoß gegen das Völkerrecht, denn Internationale Führerscheine dürfen nur durch Regierungen und deren Behörden ausgestellt werden.

5. Die Kommissarische Regierung des Staates 2tes Deutsches Reich hat diese Dokumente niemals in Auftrag gegeben. Herr Michael Wegener sowie die ESO Economy Service Organisation Ltd. mit Sitz in Stralsund wurden zu keiner Zeit von der Kommissarischen Regierung des Staates 2tes Deutsches Reich beauftragt und mit der Ausstellung der Dokumente betraut.

6. Unter der Rechtsordung des Staates 2tes Deutsches Reich ist die Ausstellung und der Besitz dieser gefälschten Internationalen Führerscheine eine Straftat (Strafgesetzbuch in der Fassung vom 15.Mai 1871, §363-Mißbrauch von Legitimationspapieren sowie die §§ 267-280 und 348+349 -Urkundenfälschung in der Fassung vom 08.Mai 1985).

7. Das Schengener Abkommen findet für den Staat 2tes Deutsches Reich keine Anwendung!!!

In Ihrem eigenen Interesse nehmen Sie bitte Abstand von dem Erwerb und Vertrieb dieser Dokumente.
Für weitere Fragen ist unsere Reichskanzlei telefonisch für Sie erreichbar und beantwortet gerne Ihre Fragen bezüglich dieser Bekanntmachung.


Hochachtungsvoll


Gerlinde Schwarz
Sonderbotschafterin des Staates 2tes Deutsches Reich bei den Vereinten Nationen

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