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Nachrichten von 06.01.2007, 11:32:36
Betreff: 34seitiger Denkzettel für den Verfassungsschutz

Geschrieben von Administrator
Freitag, 05 Januar 2007
Die 22. Kammer des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf hat dem Verfassungsschutz eine kostenpflichtige Lektion in Sachen Demokratie erteilt. Schlimmer hätte es für das Amt nicht kommen können: Gleich zwei nordrhein-westfälische Landes-Verfassungsschutzberichte – für die Jahre 2003 und für 2004 – müssen von unrechtmäßigen Passagen bereinigt werden. Zudem muß die Behörde im nächsten Verfassungsschutzbericht öffentlich richtig stellen, daß sie die nonkonforme Zeitschrift nation24.de unrechtmäßig als rechtsextremistisch gebranntmarkt hat.

Es geht ans Eingemachte: „Der Verfassungsschutz“ gehört „nicht zu den in § 3 Abs. 4 VSG NRW aufgezählten elementaren Bestandteilen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (…), so daß die Forderung nach dessen Abschaffung (‚faschistoider Fremdkörper, den es abzustoßen gilt’) keine Bestrebung gegen diese Grundordnung darstellt.“ – Jetzt haben sie es schwarz auf weiß!

Und was man alles sagen darf in Deutschland, ohne daß sich gleich irgendein Geheimdienst ins Telefon einklinken oder seine V-Leute in Marsch setzen darf! – Kostprobe: „Wenn die Neue Rechte die Auffassung vertritt, ‚daß jedes Volk die Möglichkeit haben soll, gemäß seinen kulturellen Besonderheiten zu leben’, und daß ‚allen das Recht auf Wahrung der nationalen Identität in einem eigenen Staat zugestanden werden’ soll, so kann die Kammer nicht erkennen, gegen welche Verfassungsgrundsätze diese Auffassung verstoßen soll. Polemische Kritik am Liberalismus (‚Gift des Liberalismus’) ist ebenso mit der demokratischen Grundordnung vereinbar wie die Forderung nach einer ‚organischen Demokratie’ oder der Appell, eine angebliche ‚Herrschaft der Mittelmäßigen’ zu bekämpfen, solange damit nicht das parlamentarisch-demokratische System insgesamt in Frage gestellt wird.“

Auch Kritik an bestimmten Folgen des Globalisierungsprozesses und der multi-kulturellen Gesellschaft indiziert keine Verfassungsfeindlichkeit, denn: „Die Begriffe ‚Globalisierung’ und ‚multi-kulturelle Gesellschaft’ kommen im Grundgesetz nicht vor, sondern bezeichnen wirtschaftliche, politische und soziale Entwicklungen, Zustände bzw. Ziele. Kritik an diesen Phänomenen bzw. Zielvorstellungen ist daher im Grundsatz zulässig und nicht per se verfassungsfeindlich.“

Daß ihnen all dies auf einen großen, langen Denkzettel geschrieben werden würde, wußten die Prozeßbevollmächtigten des nordrhein-westfälischen Innenministeriums bei der mündlichen Verhandlung im November vergangenen Jahres nach wenigen Minuten. Und ihre Minen verfinsterten sich.

Daß sie durch die Entscheidung 22 K 3124/04 des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf längerfristig unverdientermaßen eher aufgewertet werden, geht ihnen gewiß erst später auf. Wenn nämlich eine Behörde jeden Globalisierungskritiker, jeden Kritiker des Multi-Kulturalismus und überhaupt jeden, der irgendwie den Mund aufmacht, nach Belieben als Extremisten hinstellen darf, verwässert der Extremismus-Begriff. Dann wird der Verfassungsschutzbericht über kurz oder lang zwar so dick wie das Kölner Telefonbuch – aber wer liest schon Telefonbücher?

Das Düsseldorfer Urteil dagegen wird bei den Innenbehörden genau gelesen werden. Vor allem in Hamburg. Denn der dortige Verfassungsschutz ist als nächstes an der Reihe. Beim Verwaltungsgericht der Hansestadt ist eine Klage der Bürgerbewegung pro Deutschland gegen ihre Erwähnung im Landes-Verfassungsschutzbericht 2005 anhängig. Manfred Rouhs, Herausgeber von nation24.de, ist Vorsitzender von pro Deutschland. Er hat bereits angekündigt, den Rechtsstreit notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht zu tragen.

Letzte Aktualisierung ( Freitag, 05 Januar 2007 )
entnommen aus der Weltnetzseite von: http://www.nation24.de

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