Ohne Meldeadresse oder festen Wohnsitz (über)leben

Die Rechte für diesen sehr guten Bericht sind bei Sebastian Kühn.
Die Redaktion der MMGZ dankt Ihm für diesen sehr guten zusammengestellen Bericht und hofft damit vielen Unterdrückten dieses Systems helfen zu können

Ohne Meldeadresse oder festen Wohnsitz (über)leben

Mit der Abmeldung aus Deutschland entstehen viele Freiheiten, jedoch auch einige Probleme. Das fängt bei der Kontoeröffnung an und hört bei der Nutzung von Online-Diensten noch lange nicht auf. Lass uns doch mal schauen, wann du die Meldeadresse benötigst und was es für Alternativen gibt.

Wenn du bereits aus Deutschland abgemeldet bist, dann weißt du, dass die Eröffnung von Bankkonten, der Betrieb eines Gewerbes oder Vertragsabschlüsse Probleme bereiten können. Unser System kennt die „Wohnsitzlosen” einfach nicht bzw. will diese nicht bedienen. Egal, ob du überlegst, dich abzumelden oder bereits ohne Meldeadresse unterwegs bist – dieser Beitrag ist für dich. Wir schauen uns an, in welchen Situationen ein Wohnsitznachweis unbedingt benötigt wird und was es für Alternativen gibt.  

  Bereits zweimal habe ich mich selbst aus Deutschland abgemeldet und war immer mal wieder ohne festen Wohnsitz. Zusätzlich zu meinen eigenen Erfahrungen habe ich Interviews geführt und Auskünfte beim Bundesinnenministerium, Rechtsanwälten und Anbietern von Domiziladressen und Büroservices eingeholt. Als rechtliche Grundlagen für diesen Beitrag dienen vor allem das Bundesmeldegesetz (BMG) und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV). Vorab sei gesagt, dass die Regelungen in der Praxis nicht immer klar umsetzbar sind, sondern teilweise im Ermessensbereich von Beamten und Sachbearbeitern liegen. Bitte berücksichtige beim Lesen, dass ich kein Jurist bin. Dieser Beitrag ist extrem gewissenhaft recherchiert und soll dir als Entscheidungsgrundlage dienen, jedoch solltest du im Zweifel selbst nochmal bei den entsprechenden Stellen nachfragen.  

1. Grundsätzliches zum Melderecht im In- und Ausland

Die Meldepflicht in Deutschland gibt es bereits seit dem 19. Jahrhundert. (Hier eine sehr wichtige Bemerkung der MmgZ-Redaktion: Das aktuelle Meldegesetz der BRD wurzelt aus der Reichsmeldeordnung, vom 06. Januar 1938, demgemäß aus der Zeit des Führerstaates durch Legitimation der Fremdverwaltung “Weimarer Republik” und vor der Gründung des Großdeutschen Reiches. Vor dieser Zeit gab es im Nationalstaat Deutschland keine Meldepflicht.)
Das Ziel war jeher, kriminelle Aktivitäten zu unterbinden und Daten zu erheben. Ob wir das gutheißen oder nicht, ist wohl eine längere Diskussion. Fakt ist, dass diese Meldepflicht in Deutschland und auch anderen Ländern besteht. Lange waren Meldegesetze Sache der Bundesländer, was sich jedoch durch das seit dem 01.05.2015 bundesweit geltenden Bundesmeldegesetz (BMG) geändert hat. Kleine Abweichungen gibt es von Bundesland zu Bundesland aber dennoch, weshalb du bei spezifischen Fragen zu Fristen, Bußgeldern o.ä. in den jeweiligen Gesetzestext schauen solltest. Eine wichtige Aktualisierung des Meldegesetzes gab es am 01.11.2015. Zu diesem Datum wurde die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bei der Anmeldung von Mietern (wieder) festgelegt, um Scheinanmeldungen entgegenzuwirken. Ab diesem Stichtag müssen Vermieter den Einzug schriftlich oder elektronisch bestätigen. Bei Falschangaben drohen Geldbußen bis zu 50.000 Euro. Einen weiteren Zusatz gab es in 2016. Die wichtigste Änderung erfolgte im § 23 zur Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht: „Die Abmeldung von in das Ausland verzogenen Personen kann schriftlich oder in entsprechender Anwendung des § 10 Absatz 2 und 3 elektronisch erfolgen”. Bedeutet also, dass wir für die Abmeldung aus Deutschland nicht mehr persönlich beim Meldebüro erscheinen müssen, sondern dies elektronisch (De-Mail, eID des Personalausweises oder mit elektronischer Signatur) geschehen kann. Willkommen im 21. Jahrhundert!

1.1 Definition von Wohnung, Wohnsitz und Meldeadresse

In Gesetzestexten, Verträgen und Geschäftsbedingungen kommt es auf die genaue Formulierung an, denn Wohnsitz, Wohnung und Meldeadresse müssen nicht zwingend das Gleiche bedeuten. Rechtlich gesehen sind die Unterschiede wie folgt:

  • Wohnsitz (§ 7 BGB): „Wer sich an einem Orte ständig niederlässt, begründet an diesem Ort seinen Wohnsitz”. Der Wohnsitz wird im Privatrecht genutzt und ist weniger streng gefasst. Nach dem BGB kannst du zwei gleichberechtigte Wohnsitze haben, nach dem BMG jedoch nur eine Hauptwohnung. Der Wohnsitz benötigt zudem keine Anschrift, sondern ist einzig ein Ort.
  • Wohnung (§ 20 BMG): „[…] jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird” gilt laut Bundesmeldegesetz als Wohnung. Dabei kann es sich auch um Wohnraum, also beispielsweise ein Gästezimmer bei den Eltern, handeln. Diese Wohnung muss eine eindeutige Anschrift haben. Zur klaren Abgrenzung des wichtigen Begriffes der Wohnung gab mir das Bundesinnenministerium folgende Auskunft: „Vom Wohnen in einem Raum kann nur dann die Rede sein, wenn dort zumindest einfache Bedürfnisse erfüllt werden können, die über den bloßen Aufenthalt hinausgehen. Als Mindestanforderung wird man verlangen müssen, dass in irgendeiner Form die Möglichkeit zur Wasserentnahme gegeben und eine Toilette vorhanden ist. Denn sonst kann ein Raum im Ergebnis stets nur kurzfristig zum Aufenthalt benutzt werden. Eine Heizung oder eine Kochgelegenheit müssen dagegen nicht zwingend vorhanden sein. Besonders im Sommer kann man über längere Zeit auch ohne beides auskommen. Wohnwagen sind dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie diesen Anforderungen genügen, wenn also beispielsweise neben dem Wohnwagen eine Campingtoilette und ein Wasserhahn vorhanden sind.”
  • Meldeadresse: Die beim Bürgerbüro gemeldete Anschrift der Wohnung bzw. des Wohnraums, der dir derzeit zur Verfügung steht und von dir genutzt werden kann (Verfügungsgewalt) und dies in absehbarer Zeit auch wird. Ob du tatsächlich ständig dort wohnst, spielt in keinem mir bekannten Gesetz eine Rolle.
  • Postadresse: Die Anschrift, die du bei vielen Vertragspartnern angibst, hat keine rechtliche Bindung (außer eventuell in den AGB der Anbieter). Diese kann von deiner Meldeadresse abweichen, solange unter der Adresse Post entgegengenommen wird. Das Sozialrecht besagt, dass für Menschen ohne festen Wohnsitz lediglich eine postalische Erreichbarkeit sichergestellt sein muss (z.B. für Obdachlose, digitale Nomaden).
  • Ladungsfähige Anschrift: Im Grunde eine Postanschrift für Privatperson oder Unternehmen, unter der diese tatsächlich anzutreffen sind und unter der ein Zustellungsbevollmächtigter Post entgegennehmen kann. Diese formalen Anforderungen an die ladungsfähige Geschäftsadresse müssen für Finanzamt, Gewerbeamt, Handelsregister und Rechnungslegung, aber auch für das Impressum einer Website erfüllt werden.
  • Geschäftsadresse: Die eingetragene Betriebsstätte deines Gewerbes, unter der die postalische Erreichbarkeit sichergestellt ist und sich auch ein von dir nutzbares Büro befindet.

 

1.2 Meldepflichten im Ausland

Ein Melderegister wie in Deutschland gibt es nicht überall auf der Welt. Manche Länder verzichten gänzlich auf die Meldepflicht, andere nehmen die Adresse des Wohnsitzes direkt aus dem Wahlregister oder den Daten auf dem Führerschein. In den Staaten mit Meldepflicht muss sich entweder bei der Polizei oder im lokalen Meldebüro angemeldet werden. Meldepflichten im EU-Ausland: Dank der Reisefreiheit innerhalb der EU musst du dich bei einem Urlaub erst ab drei Monaten Aufenthaltsdauer polizeilich anmelden. Bei längeren Aufenthalten gibt es Unterschiede zwischen einzelnen EU-Ländern. Generell sollte die Anmeldung kostenlos sein. Meldepflichten weltweit: Hier bestehen große Unterschiede zwischen den Ländern. Beispielsweise gibt es in Australien, Neuseeland oder den USA keine Meldepflicht. Andere Länder wie China oder Japan haben hingegen zentrale Register, in denen sich auch jeder Ausländer anmelden muss (für Urlauber wird dies in der Regel von Hotels übernommen). Die Registrierung kann als Grundlage für die Besteuerung oder die Pflicht zur Einzahlung in das nationale Sozialsystem dienen. Die nicht vorhandene Pflicht zur Anmeldung in einigen Ländern mag zunächst nach einer Erleichterung klingen, sorgt aber auch dafür, dass du keine Meldebescheinigung erhältst. Wenn dann, wie in vielen asiatischen oder lateinamerikanischen Ländern, die Abrechnungen von Versorgern (Strom, Gas, Wasser, Telefon) nur auf eine Adresse und nicht auf deinen Namen ausgestellt werden, wird es schwer mit dem so oft benötigten Wohnsitznachweis. Alternativen für diese Länder findest du ganz unten im Beitrag.  

1.3 Gesetzliche Meldepflicht in Deutschland

In Deutschland sind die Nicht-Anmeldung sowie die Nicht-Abmeldung Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld geahndet werden können. Sobald du eine neue Wohnung beziehst, meldest du dich dort an bzw. um. Wenn du ins Ausland verziehst, musst du dich in der Regel komplett aus Deutschland abmelden. Zu den Ausnahmen kommen wir im Verlauf dieses Beitrags. Hier die für diesen Artikel wichtigsten Paragraphen aus dem Bundesmeldegesetz und relevante Regelungen:

  • Anmeldung und Abmeldung (§ 17 BMG): „(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. (2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden.” Eine Abmeldung ist verpflichtend, wenn du aus einer Wohnung ausziehst und keine neue Wohnung im Inland beziehst, also ins Ausland verziehst oder wohnungslos wirst. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und führt zu einer Geldbuße. Ein- und Auszugsdatum sind nicht gleich dem Mietbeginn oder Mietende, sondern entsprechen dem tatsächlichen Umzugsdatum. Zur Abmeldung gehst du mit dem ausgefüllten Abmeldeformular und deinem Personalausweis zum Meldebüro und bekommst dort eine Abmeldebescheinigung. Bei einigen Ämtern ist die Abmeldung auch elektronisch oder postalisch möglich.
  • Geldbuße bei Ordnungswidrigkeit (§ 54 BMG): Die Geldbuße kann bis zu 1.000 Euro betragen, wobei die Einleitung des Ordnungswidrigkeitsverfahrens sowie die Festlegung der Höhe der Geldbuße im Ermessen der zuständigen Behörde liegt. Allerdings habe ich in vielen Gesprächen mit Leuten, die sich erst Jahre nach der Auswanderung abgemeldet haben, noch nie gehört, dass jemand tatsächlich eine Geldstrafe zahlen musste.
  • Zweitwohnsitz ohne Hauptwohnsitz: Es ist nicht möglich, nur einen Zweitwohnsitz in Deutschland zu haben. Sobald der Hauptwohnsitz abgemeldet wird, muss auch die Zweitwohnung abgemeldet werden, da diese sonst automatisch als Hauptwohnsitz eingestuft wird.
  • Vermieterbescheinigung (§ 19 BMG): „Es ist verboten, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung nach § 17 Absatz 1 einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet, noch beabsichtigt ist.” Seit dem 1.11.2015 gilt, dass der Wohnungsgeber (Vermieter) dem Mieter bei An- oder Ummeldung eine Bescheinigung ausstellen muss. Bei Missbrauch dieser Bestimmung kann eine Geldbuße für Vermieter verhängt werden.
  • Abmeldebescheinigung: Diese bekommst du direkt bei der Abmeldung im Bürgerbüro ausgehändigt, kannst sie aber auch nachträglich per Post anfordern. Wichtig wird die Bescheinigung vor allem für Passangelegenheiten, die außerordentliche Kündigung von Verträgen sowie als Argumentationshilfe für Krankenversicherung und Finanzamt.
  • Folgeadresse im Ausland: Oft fragen Sachbearbeiter beim Meldebüro nach einer Folgeadresse im Ausland. Erfahrungsberichten zufolge reicht hier die Stadt und das Land aus, in das du ziehst bzw. dein erster Stop ist. Wenn doch eine konkrete Adresse gefordert wird, dann gib einfach eine Hoteladresse an. Das Bundesinnenministerium sagte mir dazu, dass eine Folgeadresse angegeben werden sollte, insofern diese bekannt ist.
  • Anmeldung bei Heimaturlaub (§ 27 Abs. 2 BMG): „Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht nach § 17 Absatz 1 gemeldet sind, besteht diese Pflicht nach Ablauf von drei Monaten.” Bedeutet also, dass du dich bei einem Heimatbesuch, der länger als drei Monate dauert, wieder anmelden musst. Das gilt nicht, wenn du eine eigene Wohnung langfristig beziehst oder permanent nach Deutschland zurückkehrst (dann gilt die Zwei-Wochen-Frist).
  • Wohnwagen und Schiffe (§ 20 BMG): „Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.” Das würde also zutreffen, wenn das Wohnmobil die größte Zeit auf dem gleichen Stellplatz steht oder das Boot festgemacht ist. Dann musst du dich nach § 29 Absatz 4 BMG (besondere Meldepflicht für Beherbergungsbetriebe) innerhalb von zwei Wochen unter der Anschrift des Stellplatzes anmelden, insofern du keine andere Wohnung angemeldet hast. Sobald du ständig mit dem Wohnmobil oder Boot unterwegs bist und über keine feste Wohnung mehr verfügst, musst du dich abmelden.
  • Obdachlose „Personen ohne festen Wohnsitz” (ofW) können sich genau unter diesem Begriff beim Meldebüro registrieren lassen. Damit bleibt zumindest der Anspruch auf Sozialgeld und unter Umständen sogar auf ALG II bestehen, wenn eine Postadresse nachgewiesen werden kann. Eine Anschrift stellen soziale Einrichtungen (z.B. Caritas, Drogenberatungsstellen, Streetworkprojekte oder Einrichtungen der Obdachlosen-/Nichtseßhaftenhilfe) zur Verfügung.
  • Abfragen aus dem Melderegister (§ 44 BMG): Neben allen staatlichen Behörden können auch Unternehmen wie Banken, Versandhandel oder die Landesrundfunkanstalt und sogar Privatpersonen Daten gebührenpflichtig abfragen, wenn dies begründet werden kann. Unternehmen benötigen die Meldedaten vor allem für Inkassogeschäfte und das Forderungsmanagement. Weitergegeben dürfen Familienname, Vorname, Doktortitel, aktuelle Anschrift und die Tatsache, dass die Person gestorben ist. Weitere Angaben aus dem Melderegister wie Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit oder Religion werden nur nach deiner Zustimmung weitergegeben.

 

1.4 Wann eine Abmeldung notwendig ist und wann du die freie Wahl hast

Die Abmeldung aus Deutschland hat ebenso Vorteile wie Nachteile. Mit der Aufgabe deiner Meldeadresse gibst du viele Rechten und Pflichten ab. Damit schaffst du dir Entscheidungsfreiheiten aber aufgrund des fehlenden Wohnsitznachweises auch Probleme. Es kann also durchaus vorteilhaft sein, trotz längerem Auslandsaufenthalt in Deutschland gemeldet zu bleiben, was unter Umständen selbst nach einem Wegzug möglich ist. Laut Gesetz ist die An- und Abmeldung in Deutschland zwar nicht optional aber wie so oft, gibt es auch hier Grauzonen, in denen für oder gegen eine Abmeldung argumentiert werden kann. Wenn du dich in einer solchen Grauzone befindest, dann wäge die für dich zutreffenden Vor- und Nachteile der Abmeldung ab.

Pflichten, die nach der Abmeldung entfallen:

  • Schulpflicht
  • Wehrpflicht (in Friedenszeiten)
  • Sozial- und Krankenversicherungspflicht
  • (eventuell) Einkommensteuerpflicht
  • Kirchensteuerpflicht

Rechte, die du nach der Abmeldung aufgibst:

  • Teilnahme an Wahlen
  • Anmeldung von Kraftfahrzeugen
  • Anmeldung eines Gewerbes
  • Soziale Leistungen auf Kommunalebene
  • Abschluss von Verträgen, bei denen eine Meldeadresse benötigt wird

Wann die Anmeldung in Deutschland Pflicht ist: Wenn dir Wohnraum in Deutschland zur Verfügung steht (Verfügungsgewalt) und dieser auch genutzt wird, ist die Anmeldung verpflichtend. Dieser Wohnraum kann eine eigene Wohnung, ein Zimmer bei den Eltern oder ein feststehender Wohnwagen sein. Selbst wenn du die Wohnung zwischenzeitlich nicht bewohnst, du aber weiterhin Einrichtungsgegenstände dort hast und in naher Zukunft wieder einziehen willst, musst du dort gemeldet bleiben. Es spielt dabei keine Rolle, wie viele Tage im Jahr du in Deutschland bist. Wann die Abmeldung aus Deutschland Pflicht ist: Wenn du aus deiner bestehenden Wohnung ausziehst und dich an keinem neuen Wohnsitz im Inland anmeldest, musst du dich zwangsweise abmelden. Das bedeutet, dass dir auch kein Zimmer bei Familie oder Freunden zur Verfügung steht, unter dem du dich anmelden könntest (wichtig ist hier die oben genannte Definition der Wohnung nach dem Bundesmeldegesetz). Wann die An- und Abmeldung in Deutschland optional ist: Hast du einen Wohnraum, der dir zur Verfügung steht und den du beabsichtigst, in absehbarer Zeit wieder zu nutzen, kannst du dort gemeldet bleiben. Genauso gut kannst du auch argumentieren, dass du nicht vorhast, dort wieder einzuziehen und den Schlüssel zu dieser Wohnung abgeben bzw. die Wohnung langfristig untervermieten. Dabei muss erkennbar sein, dass du keine Absicht hast, dort in den nächsten Monaten wieder einzuziehen. Zu der Frage, wann eine Abmeldung verpflichtend und wann optional ist, habe ich vom Bundesinnenministerium folgende Auskunft bekommen: „Nach § 17 Absatz 2 Satz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) ist abmeldepflichtig, wer aus seiner bisherigen Wohnung auszieht und anschließend eine Wohnung im Ausland bezieht. Auszug bedeutet das tatsächliche, endgültige Verlassen der Wohnung. Davon abzugrenzen ist eine vorübergehende Unterbrechung der Benutzung einer Wohnung, die nicht als Auszug zu werten ist und damit keine Abmeldepflicht auslöst. Die Abgrenzung des Auszugs von einer vorübergehenden Abwesenheit ist nach Nummer 17.2.2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes wie folgt zu treffen: Kein Auszug, sondern lediglich eine vorübergehende Unterbrechung der Benutzung der Wohnung liegt vor, wenn die Absicht und die tatsächliche Möglichkeit bestehen, die Benutzung der Wohnung fortzusetzen. Von einem Auszug ist in der Regel auszugehen, wenn aus der Wohnung zur Benutzung erforderliche Einrichtungsgegenstände entfernt werden oder die voraussichtliche Abwesenheit länger als ein Jahr ist.”

2. Wofür die Meldeadresse wichtig ist

Es gibt Angelegenheiten, die ohne eine deutsche Meldeadresse zu großen Herausforderungen werden. Einige davon lassen sich mit einem Wohnsitznachweis einer ausländischen Anschrift regeln, andere sind ganz einfach an die Meldeadresse gebunden. Bevor du dich aus Deutschland abmeldest und damit die Meldeadresse aufgibst, solltest du also unbedingt die folgende Liste studieren. Wenn du bereits im Ausland bist, gibt es am Ende des Beitrags ein paar Alternativlösungen.  

2.1 Bankkonto und Gewerbeanmeldung

2.2 Sozialleistungen und Versicherungen

Sozialleistungen wie Kindergeld, Existenzgründerzuschüsse oder geförderte Weiterbildungen kannst du nach der Abmeldung nicht mehr in Anspruch nehmen. In der Regel bist du nach der Abmeldung vom deutschen Sozialsystem ausgeschlossen. Die Riester-Rente wird sinnlos, sobald du ins Ausland verziehst, da du dann keine bezuschussten Steuervorteile mehr hast. Anscheinend müssen die erhaltenen Zuschüsse aus der Riester-Rente sogar zurückgezahlt werden, wenn die Rente letztendlich nicht in Deutschland angetreten wird. Also am besten erstmal stilllegen lassen. Keine Probleme gibt es beim Bezug der Rente. Auch ohne Meldeadresse verlierst du deinen Anspruch nicht. Du musst den zuständigen Träger lediglich über den Umzug informieren und eventuell eine neue Kontoverbindung im Ausland angeben. Wenn du ins Ausland verziehst und Kindergeld erhältst, bist du in der Pflicht, dich bei der zuständigen Familienkasse abzumelden. Anspruch haben nur Eltern, die im Inland unbeschränkt steuerpflichtig sind, also auch in Deutschland leben bzw. die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beantragst. Ein Vorteil der Abmeldung ist die wegfallende Schulpflicht. Wenn du mit deinen Kindern reisen willst oder dich für alternative Bildungswege entscheidest, dann umgehst du mit der Abmeldung (deiner Kinder und eines Elternteils) die Schulpflicht. Du bist nur solange krankenversicherungspflichtig in Deutschland, solange du dort auch deinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hast. Das ist in der Regel nicht mehr der Fall, wenn du dich aus Deutschland abmeldest (Ausnahmen für Rentner). Hier gibt es weitere Infos zur Krankenversicherung und Anwartschaft). Um bei einem deutschen Versicherer eine Reiseversicherung abschließen zu können, musst du in Deutschland gemeldet sein. Meldest du dich während deiner Reise ab oder bist bereits abgemeldet, kannst du dich auch bei internationalen Reiseversicherern umschauen, die keine Wohnsitzbescheinigung benötigen. Achtung: Meldest du dich nach Abschluss einer deutschen Reiseversicherung in Deutschland ab, kann dies einen Kündigungsgrund und die Verweigerung von Leistungen darstellen. Beispielsweise steht in den Vertragsbedingungen der bei deutschen Langzeitreisenden beliebten Versicherung der Hanse Merkur: „Versicherungsfähig sind Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland bis zum vollendeten 75. Lebensjahr (75. Geburtstag). Der Versicherungsvertrag endet mit dem Wegzug der versicherten Person aus der Bundesrepublik Deutschland.” Zum Abschluss einer langfristigen Auslandskrankenversicherung ist es (fast) egal, wo dein Wohnsitz ist oder ob du wohnsitzlos bist. Internationale Versicherer brauchen lediglich eine Postanschrift und berechnen teilweise die Prämien anhand deines angegebenen Aufenthaltslandes.  

2.3 Urkunden und Fahrzeuge

Sobald du aus Deutschland abgemeldet bist, ist die Auslandsvertretung (i.d.R. Konsulat) an deinem neuen Wohnsitz für die Ausstellung von Reisepass und Urkunden verantwortlich. Solltest du deinen Reisepass in Ländern mit Meldepflicht beantragen, ohne einen Wohnsitznachweis erbringen zu können, bezahlst du aufgrund fehlender Zuständigkeit des Konsulates einen Aufschlag. Ohne Meldeadresse kannst du nicht so einfach Fahrzeuge zulassen, da es keine zuständige Zulassungsstelle mehr gibt. Laut Aussage eines Rechtsanwaltes funktioniert die Zulassung trotzdem über eine bevollmächtigte Person. Du musst gemeinsam mit dem Empfangsberechtigten, der eine Meldeadresse hat, zur Zulassungsstelle und kannst dann ein Fahrzeug mit dir als Halter anmelden. Ein bereits angemeldetes Fahrzeug kannst du nach § 46 Abs. 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung – FZV weiterhin führen: „Besteht im Inland kein Wohnsitz, kein Sitz, keine Niederlassung oder keine Dienststelle, so ist die Behörde des Wohnorts oder des Aufenthaltsorts eines Empfangsberechtigten zuständig.” Du brauchst also eine Vertrauensperson mit deutschem Wohnsitz, die Post entgegennehmen kann. Der Halter des Fahrzeugs bleibst weiterhin du, so dass die Vertrauensperson keinerlei Verantwortung hat, außer die Post zu empfangen. Entsprechende Formulare gibt es je nach Zulassungsstelle sogar online. Sehr schwierig wird es, den (internationalen) Führerschein zu beantragen, da es ohne Meldeadresse keine zuständige Führerscheinstelle gibt und solche Fälle auch nicht von deutschen Auslandsvertretungen bearbeitet werden müssen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur schrieb mir dazu sinngemäß, dass ich es „es bei der Fahrerlaubnisbehörde, die meinen Führerschein ausgestellt hat bzw. bei der Fahrerlaubnisbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich mein letzter ordentlicher Wohnsitz in Deutschland lag, versuchen solle. Die deutsche Auslandsvertretung kann um Hilfe angefragt werden, um lange Postlaufzeiten zu vermeiden. Eine Pflicht zur Mitwirkung besteht seitens der Botschaft aber keinesfalls.” Ich habe es probiert und über meine Erfahrungen mit Passagierschein A38 berichtet. Nach der Abmeldung wirst du automatisch aus dem Wahlregister gestrichen und erhältst damit keine Wahlbenachrichtigungen mehr. Das Wahlrecht für Kommunalwahlen verlierst du komplett. Du kannst jedoch auch ohne Meldeadresse in Deutschland die Stimmabgabe für Europaparlaments-, Bundes- und Landtagswahlen zu beantragen. Der Antrag muss ca. sechs Monate im Voraus bei der zuständigen Auslandsvertretung an den Bundeswahlleiter gestellt werden.  

2.4 Ämter und Verträge

Die Post von Behörden wird nur an offizielle Meldeadressen oder deine angegebene Folgeadresse bzw. einen Bevollmächtigen in Deutschland versandt. Das heißt, du solltest keine Briefe mehr von staatlichen Stellen bekommen. Behördliche Briefe dürfen übrigens auch nicht über einen Nachsendeauftrag verschickt werden, z.B. an Postscanservices. Um die Steuererklärung abzugeben, gibt es keine Notwendigkeit für eine Meldeadresse. Beim Finanzamt musst du lediglich einen Zustellungsbevollmächtigten benennen, der unter deinem Namen Post für dich empfängt. Genau diese Adresse steht dann auch auf deiner Steuererklärung bzw. ist im Online-Portal Elster hinterlegt. Für bestehende Dienstleistungsverträge hat die Abmeldung den Vorteil, dass du nach Vorlage der Abmeldebescheinigung oft ein Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 626 BGB hast. Schwierig wird der Abschluss von Neuverträgen mit Dienstleistern (z.B. Telefon, Mietauto, Versicherung), die teilweise einen festen Wohnsitz in Deutschland fordern. Nach Vorlage der Abmeldebescheinigung kannst du auch die Beiträge zum Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) kündigen. Allerdings nur, wenn du nicht mehr im Mietvertrag für eine Wohnung auf deutschem Boden stehst, denn die Beiträge hängen nicht an der Meldeadresse, sondern am Mieter der Wohnung. Zur Info: Die Landesrundfunkanstalten können problemlos Daten aus dem Melderegister abfragen. Gute Infos zum Rundfunkbeitrag und zur Abmeldung gibt es auf dieser Seite. Bei vielen Online-Diensten hast du ohne deutsche Meldeadresse ein Problem, denn Unternehmen wie Amazon, PayPal oder Affiliate Partnerprogramme fordern einen Wohnsitznachweis zur Verifizierung deiner Adresse. Bei Werbe- oder Affiliate-Netzwerken muss teilweise eine deutsche Adresse vorhanden sein, teilweise reicht ein ausländischer Wohnsitznachweis aus. Berücksichtigen solltest du das auch, wenn du ein Webhosting für eine deutsche Domain abschließen willst. Denn theoretisch muss der Domaininhaber in Deutschland gemeldet sein. Alternativ kannst du einen Zustellungsbevollmächtigten benennen, der seinen ständigen Wohnsitz im Inland hat. Einige Webhoster wie All Inkl übernehmen genau diese Funktion des Zustellungsbevollmächtigten, der dann auch im Impressum der Webseite ausgewiesen werden muss.   Was du also vor der Abmeldung unbedingt noch machen solltest:

  • Reisepass verlängern
  • internationalen Führerschein beantragen
  • Reise-/Auslandskrankenversicherung abschließen
  • Bankkonto/Kreditkarte beantragen
  • Gewerbe anmelden bzw. Betriebsstätte für bestehendes Gewerbe benennen
  • Empfangsberechtigten für dein Fahrzeug suchen und mit Vollmacht ausstatten
  • Kindergeldstelle und Rentenkasse über Umzug informieren

Insofern es dir sinnvoll erscheint, gib beim Meldebüro eine Folgeadresse in Deutschland an, zu der behördliche Post gesendet werden kann. Sobald du die Abmeldebescheinigung in den Fingern hast, solltest du schnellstmöglich den Rundfunkbeitrag und sonstige nicht mehr benötigte Verträge kündigen. Wenn du bereits abgemeldet bist, findest du im folgenden Abschnitt einige Alternativen zur erforderlichen Meldeadresse.    

3. Alternativen zur Meldeadresse ohne festen Wohnsitz in Deutschland

Jetzt wird es spannend, denn genau nach diesen Alternativen habe ich jahrelang gesucht. Jetzt bin ich guter Dinge, einige Möglichkeiten gefunden zu haben, um auch ohne Meldeadresse in Deutschland nicht von Teilen der Gesellschaft ausgeschlossen zu sein. Wenn du dich abmelden möchtest oder bereits abgemeldet hast, dann sind folgende Szenarien vorstellbar:

  • Fester Wohnsitz im Ausland: Du meldest dich am neuen Wohnsitz an, wenn es dort die Meldepflicht gibt. Ansonsten lässt du dir einen Wohnsitznachweis vom Vermieter, deiner Bank oder Versorgungsdienstleistern ausstellen.
  • Langzeitreisender ohne festen Wohnsitz im Ausland aber mit Wohnraum in Deutschland: Du kannst entweder in Deutschland gemeldet bleiben oder mietest eine Domiziladresse im In- oder Ausland.
  • Perpetual Traveller ohne festen Wohnsitz im In- oder Ausland: Du mietest eine Domiziladresse in Deutschland oder im Ausland, die du für vertragliche oder behördliche Dinge als offizielle Meldeadresse verwenden kannst.

 

3.1 Meldeadresse im Ausland anmelden

Wenn du einen festen Wohnsitz im Ausland hast, dann ist die Anmeldung in vielen Ländern sowieso verpflichtend. Aber auch wenn du eine Wohnung in einem Land ohne zentrales Melderegister hast, kannst du dir vom Vermieter, Banken oder Stromanbietern einen Wohnsitznachweis ausstellen lassen. Die Meldebescheinigung bzw. den Wohnsitznachweis aus dem Ausland brauchst du, um Bankkonten zu eröffnen, Unternehmen anzumelden und um Gebühren bei der Ausstellung von Dokumenten bei der dortigen Auslandsvertretung zu sparen. Abhängig vom Land, in dem du gemeldet bist, wird einigen deutschen Dienstleistern und Banken der ausländische Wohnsitznachweis (vor allem, wenn außereuropäisch) nicht reichen. Solltest du diesen unbedingt benötigen, kannst du zusätzlich eine Domiziladresse mieten.  

3.2 Wohnsitz behalten

Du musst dich nur dann aus Deutschland abmelden, wenn du aus deiner Wohnung (bzw. der deiner Freunde oder Eltern) ausziehst und diese auch in der Zukunft nicht mehr bewohnen wirst. Du könntest also gemeldet bleiben oder dich ummelden, wenn du in absehbarer Zeit nach Deutschland zurückkommst und einen Wohnraum in Deutschland hast, die dir jederzeit zur Verfügung steht. Das ist auch möglich, wenn du im Ausland mit einem Hauptwohnsitz gemeldet bist. Folgende zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um nach der Ausreise noch in Deutschland gemeldet sein zu können:

  1. Verfügungsgewalt: Du musst die Verfügungsgewalt über die Wohnung bzw. den Wohnraum haben, unter der du gemeldet bist. Das bedeutet, dass du jederzeit darin einziehen kannst und auch den Schlüssel dafür hast.
  2. Nutzungsabsicht: Du musst beabsichtigen, in absehbarer Zeit wieder in die Wohnung einzuziehen. Davon kann ausgegangen werden, wenn zur Benutzung erforderliche Einrichtungsgegenstände in der Wohnung verbleiben oder die voraussichtliche Abwesenheit kürzer als ein Jahr ist.

Jetzt musst du ganz einfach abwägen, ob du angemeldet bleibst und damit deine Meldeadresse behältst. Überlegenswert ist das vor allem dann, wenn du nicht vorhast, länger als ein bis zwei Jahre im Ausland zu bleiben. Hinweis: Für die Krankenversicherung und das Finanzamt ist nicht die Meldeadresse, sondern dein gewöhnlicher Aufenthaltsort ausschlaggebend. Diese Argumente allein sollten also nicht für eine Abmeldung sprechen.  

3.3 Domiziladresse in Deutschland mieten

Eine Domiziladresse bzw. ein Rechtsdomizil ist gewissermaßen eine virtuelle Adresse, die für private oder geschäftliche Gründe genutzt werden kann. Du erhältst eine ladungsfähige Anschrift, die den gesetzlichen Anforderungen an eine Meldeadresse entspricht. Kein Ersatz für eine Meldeadresse sind Postscanservices. Ein beliebter Anbieter für eine legale virtuelle Geschäftsadresse ist Clevvermail mit vielen Standorten weltweit. Als Full-Service-Dienstleister mit Geschäftsadresse, Telefonservices und Postscan sind das ebuero oder das DUSOFFICE, welches individuelle Lösungen für digitale Nomaden anbietet, gute Optionen. Aber diese virtuellen Adressen ersetzen auf keinen Fall die Meldeadresse. Die Anforderungen an eine Meldeadresse haben wir schon weiter oben im Beitrag angerissen. Ein klares Statement dazu habe ich vom Bundesinnenministerium nicht bekommen, dafür aber einen Verweis auf die Anlage 2 zur Wohnungsgeberbestätigung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV). Dort heißt es: „Es ist verboten, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, wenn ein tatsächlicher Bezug der Wohnung weder stattfindet, noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Das Unterlassen einer Bestätigung des Ein- oder Auszugs sowie die falsche oder nicht rechtzeitige Bestätigung des Ein- oder Auszugs können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 1000 Euro geahndet werden.” Was auf dem Papier recht eindeutig klingt, scheint in der Praxis nicht ganz so klar zu sein. Es gibt Anbieter von Domiziladressen, die nach eigenen Aussagen im Rahmen der Gesetzgebung handeln. Das Problem beim Mieten einer solchen Domiziladresse ist es, die seriösen Anbieter von den schwarzen Schafen zu trennen. Letztendlich handelt es sich dabei um Miniwohnungen oder Zimmer, die gewöhnlich an Wanderarbeiter für wenig Geld vermietet werden. Diese Wohnungen erfüllen die Anforderungen an einen Wohnsitz, wobei der tatsächliche Bezug nicht beabsichtigt ist. Im Sommer 2016 habe ich mich mit mehreren Anbietern von Geschäftsadressen sowie Domiziladressen im In- und Ausland unterhalten. Einige Interviewpartner haben einen besonders kompetenten und seriösen Eindruck gemacht, weshalb ich diese Interviews hier in Schriftform und nach Absprache mit den Anbietern wiedergegeben habe. Update 18.10.2017: Ein gutes Jahr nach Veröffentlichung des Artikels sind die vorgestellten Domizilservices wie vom Erdboden verschwunden (u.a. PSD Business Domizilservice und Blackpearl London) und für Kunden nicht mehr erreichbar (siehe Kommentare weiter unten). Deshalb habe ich auch die geführten Interviews mit den Anbietern entfernt und kann nur ausdrücklich davor warnen, dass es sich bei den Domizilservices um Anbieter handelt, die sich am Rande der Legalität bewegen und deshalb sehr anonym handeln.  

3.4 Domizildresse im Ausland mieten

Um der deutschen Gesetzgebung auszuweichen, kann auch eine Domiziladresse im Ausland gemietet werden. Rechtlich gesehen spricht überhaupt nichts dagegen, wenn es dir lediglich um den Wohnsitznachweis geht. Besonders beliebt bei Deutschen ist das Mieten einer englischen Domiziladresse, das rechtlich gesehen auf der Niederlassungsfreiheit nach Art. 43-48 EGV basiert. In Ländern wie England, in denen es keine Meldepflicht gibt, kannst du somit an einen Wohnsitznachweis kommen. Update 18.10.2017: Auch diese Interviews und Verlinkungen zu Anbietern von ausländischen Domizilanbietern musste ich leider entfernen, da diese entweder verschwunden sind oder alles andere als seriös gehandelt. Deshalb nochmal die Bitte an dich, vorsichtig mit Versprechen von Domizilanbietern zu sein, und genauestens zu prüfen, wer dahinter steckt. Wie gesagt, habe ich selbst noch keinen Domizilanbieter ausprobiert, werde das aber in naher Zukunft zwangsläufig tun müssen und dann natürlich darüber berichten. Bis dahin hoffe ich, dass dir dieser Beitrag eine gute Entscheidungsgrundlage zur Abmeldung und Alternativen zur deutschen Meldeadresse aufgezeigt hat. Bitte bedenke, dass es trotz noch so konkreten gesetzlichen Regelungen immer Grauzonen gibt, in denen im Einzelfall entschieden werden muss. Solltest du Zweifel an einer Entscheidung haben, dann poste gerne in die Kommentare. Natürlich freue ich mich ebenso über deine Erfahrungsberichte zum Thema.

Hast du bereits eine Domiziladresse oder noch bessere Alternativen zur Meldeadresse für uns?

(Eine sehr wichtige Bemerkung der MmgZ-Redaktion: Das aktuelle Meldegesetz der BRD wurzelt aus der Reichsmeldeordnung, vom 06. Januar 1938, demgemäß aus der Zeit des Führerstaates durch Legitimation der Fremdverwaltung “Weimarer Republik” und vor der Gründung des Großdeutschen Reiches. Vor dieser Zeit gab es im Nationalstaat Deutschland keine Meldepflicht.)

https://de.wikipedia.org/wiki/Melderegister

Zitat aus der Seite zum Stand 28. Mai 2024
Das Melderegister ist ein amtliches Verzeichnis, in dem der ständige oder vorübergehende Aufenthalt von Personen erfasst wird, soweit er der Meldepflicht unterliegt.

Die Melderegister werden in Deutschland bei den Gemeinden als öffentliches Register geführt. So können Melderegisterauskünfte, die gebührenpflichtig sind, von jedem über Dritte eingeholt werden. Die Meldebehörden informieren über die Voraussetzungen und die Kosten dieser Auskünfte. Die Kosten werden durch die Verwaltungskostengesetze der Länder bzw. darauf basierende Rechtsverordnungen geregelt. In fast allen Bundesländern ist die Gemeinde selbst die Meldebehörde im rechtlichen Sinn. Derzeit werden die deutschen Melderegister von 5283 Einwohnermeldeämtern verwaltet.[1] Im Rahmen der Föderalismusreform ist 2006 die ausschließliche Gesetzgebung für das Melderecht auf den Bundesgesetzgeber übergegangen. Rechtsgrundlage für Erhebung, Speicherung, Verwendung und Löschung der Daten sind das Bundesmeldegesetz, die Meldegesetze der Länder sowie Rechtsverordnungen.

Inhalt

Das Melderegister beinhaltet gemäß § 3 Bundesmeldegesetz (BMG) die folgenden Daten:

  • Familiennamen, frühere Namen, Vornamen
  • Doktorgrad, Ordensnamen, Künstlernamen
  • Tag und Ort der Geburt, Geschlecht
  • gesetzlicher Vertreter / Eltern von minderjährigen Kindern (Vor- und Familienname, Doktorgrad, Postanschrift, Tag der Geburt, gegebenenfalls Sterbetag)
  • Staatsangehörigkeit(en)
  • rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft
  • gegenwärtige und frühere Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung, Datum des Ein- und Auszugs
  • Familienstand, bei Verheirateten oder Lebenspartnern zusätzlich Tag und Ort der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft, Ehegatte oder Lebenspartner (Vor- und Familienname, Doktorgrad, Tag der Geburt, Anschrift, gegebenenfalls Sterbetag), minderjährige Kinder
  • Ausstellungsbehörde, Datum und Gültigkeitsdauer des Personalausweises/Passes
  • Übermittlungssperren (so etwa bei Gefahr für Leben, Gesundheit oder persönliche Freiheit)
  • Sterbetag und -ort
  • Tatsache, dass der Betroffene vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
  • steuerrechtliche Daten
  • eventuell die Tatsache, dass Passversagungsgründe vorliegen, ein Pass versagt oder entzogen oder eine Anordnung getroffen worden ist, wonach der Ausweis nicht mehr dazu berechtigt, die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen.

Geschichte

Meldekarte aus Worms, Großherzogtum, später Volksstaat Hessen

Ursprünglich fiel die Gesetzgebungskompetenz für das Meldewesen in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen deutschen Bundesstaaten, von denen jeder ein eigenes Meldegesetz oder Melderecht besaß. So galt z. B. im Großherzogtum Hessen das Gesetz die polizeiliche Aufsicht über Zuzüge und Wegzüge betreffend vom 4. Dezember 1874.Die dadurch entstandenen kommunalen Meldekarteien sind – soweit noch vorhanden – heute eine wichtige Quelle historischer Forschung.Erst in der Zeit des Nationalsozialismus wurde am 6. Januar 1938 eine „Reichsmeldeordnung“ erlassen, die das Meldewesen innerhalb des “Deutschen Reiches” erstmals vereinheitlichte.

Im Jahr 1934 wurde das Reichsbürgergesetz in kraft gesetzt, mit diesem Gesetz sind alle aktuell in Deutschland unter der Leitung der BRD Reichsbürger!

 

 

 

 




Wohnsitz abmelden bei Umzug ins Ausland

Die Rechte für diesen sehr guten Bericht sind bei Sebastian Kühn.
Die Redaktion der MMGZ dankt Ihm für diesen sehr guten zusammengestellen Bericht und hofft damit vielen Unterdrückten dieses Systems helfen zu können

Wohnsitz abmelden bei Umzug ins Ausland

(wirklich alles, was du wissen musst)

Wann muss ich mich aus Deutschland abmelden? Muss ich nach dem Umzug ins Ausland noch Steuern in der Heimat bezahlen? Und kann ich meine Wohnung trotz Abmeldung weiterhin untervermieten? Viele Fragen, zu denen es wenig gute Antworten gibt. Dieser Beitrag schafft Abhilfe. Mit zahlreichen Kommentaren und Aufrufen ist der Artikel „ Wohnsitz aus Deutschland abmelden” einer der meist gelesenen Beiträge auf Wireless Life. Ich habe mich nun so lange mit dem Thema der Abmeldung und den daraus folgenden Konsequenzen beschäftigt, dass ich zu vielen Fragen eine verlässliche Auskunft geben kann. Neben meinen eigenen Erfahrungen fasst dieser Artikel alle Infos zusammen, die durch Gespräche, Kommentare und Recherchearbeit zusammengekommen sind. Solltest du nach dem Lesen immer noch Fragen haben, dann rein damit in die Kommentare. Ich versuche mein Bestes, die letzten Unklarheiten aus dem Weg zu räumen. Bevor du weiterliest: hinsichtlich melderechtlicher und steuerrechtlicher Fragen gibt es Unterschiede für Arbeitnehmer und Nicht-Arbeitnehmer. Dieser Beitrag bezieht sich größtenteils auf Selbstständige, Langzeitreisende, digitale Nomaden und alle, die keine feste Anstellung haben. Trotz vieler Erfahrungswerte und ausführlicher Recherche ist der Beitrag natürlich keine verbindliche Rechtsauskunft. Bitte frage im Zweifel immer nochmal bei den entsprechenden Behörden nach oder hole dir Auskunft bei deinem Steuerberater.    

 

1. Allgemeine Meldepflicht in Deutschland

Als Grundlage für die Meldepflicht in Deutschland diente lange Zeit das Melderechtsrahmengesetz, das ab dem 1. November 2015 durch das neue Bundesmeldegesetz (BMG) abgelöst wurde. Seit diesem Datum sind auch die Landesmeldegesetze der einzelnen Bundesländer hinfällig. Nach dem Bundesmeldegesetz (§ 17 Anmeldung, Abmeldung) gelten folgende allgemeine Meldepflichten:

(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. (2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Ein Verstoß hiergegen ist eine Ordnungswidrigkeit und führt zu einer Geldbuße.

Diese Geldbuße kann je nach Ordnungswidrigkeit bis zu 1.000 Euro betragen. Allerdings habe ich mit einigen Personen gesprochen, die sich erst Monate (mitunter sogar Jahre) nach dem Umzug ins Ausland abgemeldet haben. Niemand von ihnen musste eine Geldstrafe zahlen.  

1.1 Meldepflicht bei Umzug innerhalb Deutschlands

Die Fristen für die Meldung beim Einwohnermeldeamt hängen von den Meldegesetzen der Bundesländer ab. In der Regel musst du dich innerhalb einer Woche am neuen Wohnsitz anmelden. Die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt am alten Wohnort ist seit 2007 nicht mehr nötig, da die Daten zwischen den Ländern elektronisch übermittelt werden.  

1.2 Meldepflicht bei Umzug ins Ausland

Bei einem Umzug ins Ausland bist du gezwungen, dich bei der Meldebehörde in Deutschland abzumelden. Das gilt dann, wenn du deine bisherige Wohnung aufgibst und dich an keinem neuen Wohnsitz im Inland anmeldest. Auch eine eventuelle Zweitwohnung kann nicht in Deutschland gemeldet bleiben, solange der Erstwohnsitz nicht im Inland ist. Unter einer Wohnung wird nach dem Bundesmeldegesetz übrigens „jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird” verstanden. Wohnwagen werden dann als Wohnung angesehen, wenn sie nur selten fortbewegt werden. Wenn du trotz Wegzug in Deutschland gemeldet bleiben willst, ist dies unter bestimmten Voraussetzungen möglich (später mehr dazu). Du musst dich nur dann aus Deutschland abmelden, wenn du aus einer Wohnung ausziehst und diese auch in der Zukunft nicht mehr bewohnen wirst. Das gilt also nicht für Auslandssemester oder eine längere Weltreise.    

 

2. Abmeldung beim Einwohnermeldeamt

Deinen Wohnsitz aus Deutschland abmelden kannst du ganz einfach, indem du zum Einwohnermeldeamt gehst und dort mitteilst, dass du ins Ausland umziehst. Die einzigen Unterlagen, die du dafür benötigst, sind dein aktueller Personalausweis und ein ausgefülltes Abmeldeformular. Du wirst wahrscheinlich nach einer Folgeadresse gefragt, musst diese aber nicht zwingend angeben. Danach bekommst du (je nach Meldeamt) einen kleinen Sticker in deinen Personalausweis, der bestätigt, dass du „keine Hauptwohnung mehr in Deutschland” hast. Außerdem erhältst du die Abmeldebescheinigung, die aus verschiedenen Gründen wichtig wird.

2.1 Nutzen der Abmeldebescheinigung

Wenn du deinen Wohnsitz beim Meldebüro abmeldest, solltest du unbedingt nach der Abmeldebescheinigung fragen. Anscheinend geben dir diese nicht alle Ämter automatisch. Alternativ kannst du die Bescheinigung auch nachträglich auf postalischem Weg anfordern. Wichtig wird dies Abmeldebescheinigung vor allem:

  • für Passangelegenheiten bei der Auslandsvertretung (ohne Bescheinigung wird beispielsweise die Beantragung eines neuen Reisepasses deutlich teurer)
  • zur außerordentlichen Kündigung von Verträgen für Strom, Telefon oder Internet (die Bescheinigung ist keine Garantie, erleichtert aber die Argumentation)
  • um dem Finanzamt glaubhaft zu machen, dass du deinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt hast

 

2.2 Abfragen von Meldeamtsdaten

Hast du dich schon mal gefragt, wer deine Meldedaten eigentlich einsehen oder anfordern kann? Neben staatlichen Behörden erhalten vor allem die GEZ und Versicherungen Auskunft über deine Meldedaten. Die Info zu deiner Abmeldung wird auch automatisch an das Finanzamt übermittelt. Außerdem kommen Inkassounternehmen an diese Daten. Das mag noch relativ einleuchtend klingen, oder? Aber auch Unternehmen wie die Deutsche Post, die Otto Group und Bertelsmann die Meldeamtsdaten ab. Begründet wird dies durch Inkassogeschäfte, Forderungsmanagement und Adresshandel. Wer bereit ist zu bezahlen, kommt schnell an die Daten. Was sagen da bloß die Datenschützer unter uns?    

 

3. Nach dem Umzug ins Ausland

In der Regel kommen die Fragen erst auf, wenn du bereits im Ausland bist. Bei mir war es so, da ich eigentlich vorhatte, zeitnah wieder nach Deutschland zurückzukehren. Was also tun, wenn du dich nachträglich abmelden willst oder immer noch eine Wohnung in Deutschland hast?  

3.1 Nachträgliche Abmeldung Online

Wenn du bereits im Ausland wohnst und dich nachträglich aus Deutschland abmelden willst, ist dies in den meisten Bundesländern mittlerweile auch auf elektronischem, zumindest aber postalischem Wege möglich. Suche einfach bei Google nach „Abmeldung + deinem Bundesland” und du findest das benötigte Online-Formular zum Ausfüllen, Ausdrucken, Unterschreiben und Absenden. Bei einigen Meldeämtern (z.B. Köln, Düsseldorf) kannst du das Abmeldeformular nicht per Post senden, sondern musst einen Menschen deines Vertrauens mit einer Vollmacht ausstatten und zur Abmeldung schicken. Beispielsweise funktioniert die nachträgliche Abmeldung beim Berliner Meldeamt über ein Abmeldeformular, das per Post geschickt werden kann. Die Abmeldebestätigung wird dann innerhalb von einer Woche per Post an eine angegebene Adresse im Inland geschickt. Laut Meldegesetz musst du nach dem Ablauf der 2-Wochen-Frist mit einer Geldbuße rechnen. Ich habe jedoch noch nie gehört, dass jemand eine solche Strafe bezahlen musste. Selbst dann nicht, wenn der Wohnsitz bereits seit Jahren im Ausland war. Begründe die verspätete Abmeldung gut oder lege das „Auszugsdatum” zu deinen Gunsten aus.  

3.2 Zurück auf Heimatbesuch

Theoretisch musst du dich innerhalb der Meldefrist wieder in Deutschland anmelden. Also in der Regel nach spätestens zwei Wochen. Wie sieht das bei Heimatbesuchen aus, die einen kurzen Urlaub übersteigen?

„Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht nach § 17 Absatz 1 gemeldet sind, besteht diese Pflicht nach Ablauf von drei Monaten.”

Nach § 27 Abs. 2 BMG musst du dich erst bei einem Heimatbesuch, der länger als drei Monate andauert, wieder anmelden. Das gilt nicht, wenn du eine eigene Wohnung langfristig beziehst oder permanent nach Deutschland zurückkehrst (dann gilt die 2-Wochen-Frist). Aber mal ganz unter uns. Wenn du nicht vorhast, wieder eine feste Wohnung in Deutschland zu beziehen, dann halte einfach die Füße still. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass du bei der Ausreise am Flughafen nach deiner Meldebescheinigung gefragt wirst.  

 

4. Wohnsitz im Ausland und gemeldet in Deutschland

Unter Umständen kann es für dich mehr Vor- als Nachteile haben, in Deutschland gemeldet zu bleiben. Die große Frage lautet, ob das von der rechtlichen Seite her erlaubt ist, wenn du im Ausland wohnst oder als Dauerreisender unterwegs bist. Möglich ist das, solange du eine Wohnung in Deutschland hast, die dir jederzeit zur Verfügung steht. Auch dann, wenn sich dein Hauptwohnsitz im Ausland befindet. Die Wohnung in Deutschland muss ausreichend groß sein und mindestens Schlafgelegenheit, Bad und Kochnische haben. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass du dich zwingend abmelden musst, wenn dir eine solche Wohnung nicht zur Verfügung steht. In der Praxis kann sich die Wohnung natürlich auch bei deinen Eltern oder einem Freund befinden. Wenn du trotz Auslandsaufenthalt gemeldet bleiben willst, solltest du allerdings eines beachten: unter der deutschen Meldeadresse bist du jederzeit postalisch erreichbar. Ein Problem können dadurch Briefe von Behörden mit Zahlungsfristen oder Vorladungen sein. Auf weitere Folgen einer Nicht-Abmeldung gehen wir später noch genau ein. Achtung: Am 01.11.2015 ist das erweiterte Bundesmeldegesetz in Kraft getreten, welches u.a. eine Bescheinigung des Vermieters für die Um- bzw. Anmeldung in einer neuen Wohnung erfordert. Scheinanmeldung können mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden und stellen vor allem für den Wohnungsgeber ein Risiko dar.  

Wohnung in Deutschland trotz Abmeldung

Du willst dich gerne aus Deutschland abmelden aber deine günstige Mietwohnung nicht aufgeben? Das macht vor allem dann Sinn, wenn du diese untervermietest und/oder selbst für regelmäßige Heimatbesuche nutzen möchtest. Nach §19 des BMG ist der Vermieter zum einen verpflichtet, den Auszug auf Anfrage zu bestätigen und zum anderen kann er sich bei der Meldebehörde über deinen melderechtlichen Status informieren. Also, sprich mit deinem Vermieter, bevor du dich in Deutschland abmeldest, ohne die Wohnung zu kündigen. Auf der anderen Seite kann auch das Meldeamt vom Vermieter darüber Informationen einfordern, welche Personen bei ihm wohnen oder gewohnt haben. Wenn der Vermieter sich nicht daran stört, dass du trotz Abmeldung weiterhin als Mieter im Vertrag stehst, sollte es hier keine Probleme geben. Eine Auswirkung hat es jedoch aus steuerlicher Sicht. Du giltst als beschränkt steuerpflichtig (wenn dein gewöhnlicher Aufenthaltsort im Ausland ist) und musst deine Mieteinnahmen natürlich im Inland angegeben und versteuern (mehr dazu unter dem Punkt Steuern).  

 

5. Folgen der Abmeldung aus Deutschland

Mit dem Umzug ins Ausland und der Abmeldung aus Deutschland verlierst du viele deiner Rechte und Pflichten als deutscher Staatsbürger. Das hat ebenso Vorteile wie auch Nachteile, die du für dich selbst abwägen musst. Einen ausführlichen Beitrag dazu findest du hier. Die wichtigsten Folgen der Abmeldung sind:

  • Krankenversicherung: keine Krankenversicherungspflicht mehr – Austritt aus der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, somit freie Wahl des Versicherers (Infos zur Anwartschaft und zur Auslandskrankenversicherung)
  • Sozialversicherungen: Ansprüche auf Leistungen ruhen, solange du im Ausland bist – keine Pflicht zur Einzahlung in die Rentenkasse (Weiterführung kann beantragt werden) – es gelten besondere Regelungen für entsendete Arbeitgeber (Sozialversicherungsabkommen)
  • Postadressekeine offizielle Adresse zur Zustellung von behördlicher und gerichtlicher Post mehr (die Post, die wir in der Regel sowieso nicht haben wollen)
  • Passangelegenheiten: Beantragung des Reisepasses bei der Auslandsvertretung am neuen Wohnsitz ist schneller und günstiger
  • Dienstleistungsverträge: Oftmals das Recht zur außerordentlichen Kündigung von bestehenden Verträgen in Deutschland – Abschluss von Neuverträgen mit Dienstleistern (z.B. Telefon, Bank) wird jedoch schwieriger
  • KFZ-Zulassung: Es kann kein Auto mehr auf deinen Namen in Deutschland zugelassen werden (ein bereits angemeldetes Fahrzeug kann aber unter Benennung eines Bevollmächtigten weiterlaufen)
  • Gewerbe: Bestehendes Gewerbe nach § 15 EStG muss beim zuständigen Ordnungsamt um- oder abgemeldet werden (Alternativen sind Unternehmensgründung im Ausland oder die Ummeldung der Betriebsstätte des Gewerbes unter der deutschen Meldeadresse einer Vertrauensperson)
  • Bankkonto: Eröffnung eines Bankkontos in Deutschland ist schwierig (eine gute Option sind die DKB und N26)
  • Wahlregister: Automatische Abmeldung aus dem Wahlregister und damit keine Wahlbenachrichtigungen mehr – kein Wahlrecht mehr für Kommunalwahlen – Stimmabgabe für Bundeswahlen muss ca. 6 Monate im Voraus bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragt werden
  • Staatsangehörigkeit: Du bleibst dein Leben lang deutscher Staatsbürger, solange du keine ausländische Staatsangehörigkeit erwirbst

 

Wiederanmeldung in Deutschland

Die Wiederanmeldung ist problemlos. Du brauchst dafür lediglich einen gültigen Personalausweis und unter die Wohnungsgeberbescheinigung als Nachweis deiner neuen Adresse. Nach der Rückkehr sollte dein erster Gang also zum Meldebüro führen. Danach musst du dich um Dinge wie Krankenversicherung, Steuernummer (fall du noch nicht die lebenslange Identifikationsnummer hast) und deinen gewerblichen Status (Gewerbeanmeldung, Arbeitslosengeld) kümmern.      

 

6. Melderecht vs. Steuerrecht

Jetzt wird es sehr wichtig! Dein Wohnsitz ist aus steuerlicher und melderechtlicher Sicht nicht zwangsläufig das Gleiche. Für das Steuerrecht ist die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt unerheblich. Das Steuerrecht definiert deinen Status anhand des gewöhnlichen Aufenthaltsortes, der nicht zwingend deiner Meldeadresse entsprechen muss. So kann es gut möglich sein, dass du auch nach der Abmeldung noch voll steuerpflichtig in Deutschland bist.  

6.1 Gewöhnlicher Aufenthaltsort

Selbst wenn du nur gelegentlich in der Heimat bist, kannst du laut Steuerrecht einen Wohnsitz in Deutschland haben. Der gewöhnliche Aufenthalt (Wohnsitz aus Steuersicht) ist dort, wo für mehr als 6 Monate (183 Tage) im Jahr, deine berufliche und soziale Bindung besteht. Geregelt wird das in §9 der Abgabenordnung:

„Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Als gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer anzusehen […]”

Das Steuerrecht definiert einen Wohnsitz als Wohnung, die sich in deinem Besitz befindet und über die du auch verfügen kannst. Über eine langfristig untervermietete Wohnung kannst du nicht verfügen, deshalb gilt diese nicht als Wohnsitz. Behältst du hingegen nach der Abmeldung deine Wohnung, ohne diese zu vermieten, dann bleibt auch dein deutscher Wohnsitz bestehen. Meldeadresse vs. Postanschrift: Deine Meldeadresse ist ausschlaggebend für die Zustellung von Post durch Behörden oder Gerichte. Für andere Post von Dienstleistern, Abos oder Ähnliches kannst du ganz einfach eine Postadresse bei Eltern oder Bekannten angeben. Diese Anbieter interessiert in der Regel nicht, ob du dort tatsächlich gemeldet bist.  

6.2 Allgemeine Steuerpflicht in Deutschland

Generell ist die Steuerpflicht immer abhängig von deinem gewöhnlichen Aufenthaltsort, also deinem Wohnsitz (nicht zwingend die Meldeadresse). In einem Beitrag habe ich mich bereits mit dem Thema Steuern für digitale Nomaden beschäftigt. Hier noch mal ein kurzer Überblick zur Steuerpflicht in Deutschland:

  1. Unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 EStG): Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Versteuert werden muss dann dein weltweit erzieltes Einkommen in Deutschland.
  2. Beschränkte Steuerpflicht (§ 49 EStG): Personen, die weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, aber Einkünfte aus Tätigkeiten im Inland haben, sind beschränkt steuerpflichtig. Nur inländische Einkünfte aus Gewerbebetrieben (mit Sitz in Deutschland), selbständiger Arbeit (im Inland ausgeübt oder verwertet), Mieteinnahmen (aus deutschen Immobilien) und Einkünfte aus Wertpapieren von deutschen Ausstellern (Zinsen auf deutsches Bankguthaben sind davon ausgeschlossen) versteuert werden müssen.
  3. Erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG): Personen, die in ein Niedrigsteuerland umziehen und wirtschaftliche Beziehungen (z.B. als Anteilseigner eines deutschen Unternehmens) zu Deutschland aufrechterhalten, gelten als erweitert beschränkt steuerpflichtig. Niedrigsteuerländer sind solche mit einer Einkommenssteuer, die weniger als ein Drittel der deutschen Steuerbelastung beträgt.
  4. Nicht steuerpflichtig: Personen, die weder unbeschränkt noch beschränkt steuerpflichtig sind, fallen in diese Kategorie. Voraussetzung dafür ist, dass du keinen gewöhnlichen Aufenthalt und keine Einkünfte (Gewerbe, Kapitaleinkünfte oder Mieteinnahmen) in Deutschland hast.

Entscheidend für das Finanzamt sind hier also die Bestimmung deines gewöhnlichen Aufenthaltsortes und die Herkunft deiner Einkünfte. Um die Verlegung deines Wohnsitzes ins Ausland zu beweisen, bist du in der Bringschuld.  

6.3 Abmeldung beim Finanzamt

Um zu klären, ob und wie du in Deutschland nach dem Umzug ins Ausland steuerpflichtig bist, spielt deine melderechtliche Abmeldung keine direkte Rolle. Die Abmeldebestätigung kann jedoch dabei helfen, dem Finanzamt einen neuen Wohnsitz im Ausland glaubhaft zu machen. Um deine Auswanderung bei Finanzbehörden zu bekräftigen, helfen die Kündigung aller Telefon- und Versorgungsverträge, die Abmeldung von Fahrzeugen und die Aufgabe von Mitgliedschaften (ADAC, Krankenkasse usw.). Außerdem sind polizeiliche Anmeldungen oder Verträge am neuen Wohnsitz hilfreich. Sehr wahrscheinlich wirst du vom Finanzamt nach einer Folgeadresse im Inland gefragt bzw. kannst diese spätestens bei der letzten Steuererklärung selbst angeben. Trage dort die Adresse eines Zustellungsbevollmächtigten ein, der unter deinen Namen Post für dich empfängt.  

6.4 Steuerpflicht nach Umzug ins Ausland

Wenn du deinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hast und dies auch dem Finanzamt beweisen kannst, bist du entweder beschränkt steuerpflichtig oder nicht steuerpflichtig in Deutschland. Als beschränkt steuerpflichtig gelten zunächst alle, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben aber dennoch Einkünfte aus Tätigkeiten im Inland, deutschen Immobilien, aus einem Gewerbe mit Sitz in Deutschland oder aus Wertpapieren von deutschen Ausstellern beziehen. Entscheidend ist hier der Ort der Leistungserbringung, also bei digitalen Services und Produkten dein gewöhnlicher Aufenthaltsort oder der Standort des Unternehmens. Es spielt keine Rolle, ob sich deine Kunden in Deutschland befinden, sondern an welchem Ort die Leistung erbracht wird. Lediglich für die Umsatzsteuer ist der Ort des Leistungsempfängers wichtig. Wer beschränkt steuerpflichtig ist, der bezahlt Steuern nur für inländische Einkünfte, nicht aber für weltweit angefallenes Einkommen. Hast du beispielsweise noch Mieteinnahmen in Deutschland (durch eine untervermietete Wohnung), dann musst du einzig diese Mieteinkünfte in der Heimat versteuern. Neben der beschränkten Steuerpflicht gibt es die erweiterte beschränkte Steuerpflicht. Hierunter fallen Menschen, die ihren Wohnsitz in ein Niedrigsteuerland verlegen. Das gilt auch für Briefkastenfirmen im Ausland. Konkret heißt das, wer keinen gewöhnlichen Aufenthalt mehr in Deutschland hat, jedoch weiterhin wirtschaftliche Interessen wie etwa Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen aufrecht erhält, kann sich der Steuerpflicht nicht entziehen. Wenn du deinen gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hast und keinerlei Einkünfte aus Deutschland beziehst, bist du nicht steuerpflichtig. Das bedeutet, dass du in Deutschland keine Einkommenssteuer mehr bezahlen musst. Wenn du im Ausland einer selbstständigen Tätigkeit nachgehst, erklärst du die Steuern dort, wo du die Leistung erbracht hast oder in dem Land, in dem dein Unternehmen gemeldet ist. Im Einzelfall musst du dir die steuerrechtlichen Regelungen an deinem neuen Wohnsitz anschauen. Eine äußerst interessante Frage ist, wo du steuerpflichtig bist, wenn du nirgendwo einen gewöhnlichen Aufenthalt hast. Wo bezahlst du Steuern, wenn du beispielsweise als digitaler Nomade um die Welt ziehst, dein Einkommen online verdienst und an keinem Ort länger als 6 Monate bleibst? Mehr zu Steuern für digitale Nomaden.  

6.5 Steuerklasse nach Abmeldung in Deutschland

Ändert sich deine Steuerklasse, nachdem du dich aus Deutschland abgemeldet hast? Diese Frage ist deshalb interessant, weil du für das laufende Steuerjahr, in dem du noch in Deutschland gewohnt hast, ja immer noch eine Steuererklärung einreichen musst. Auch wenn du zwar schon nicht mehr in Deutschland lebst, aber noch Einkünfte aus der Heimat beziehst, kommst du an der Steuererklärung nicht vorbei. Nach unbestätigten Angaben eines Lesers kann der Arbeitgeber deine Lohnsteuerabzugsmerkmale nach der Abmeldung nicht mehr über die ELstAM–Datei abrufen, da diese gesperrt wurde. Als Folge gilt dann die Lohnsteuerklasse 6. Nach persönlichen Erfahrungen des Lesers konnte über eine Bescheinigung vom Finanzamt aber auch weiterhin nach Steuerklasse 1 abgerechnet werden. Wow, am Ende sind es weit über 3.000 Wörter geworden. Das zeigt mir, wie viele Unklarheiten aufgrund von Grauzonen und veralteten Gesetzestexten bestehen. Ich hoffe, dieser Megabeitrag konnte die meisten deiner Fragen zur Abmeldung aus Deutschland beantworten.

Hast du weitere Fragen oder eigene Erfahrungswerte, die unbedingt in diesen Beitrag gehören?

(Eine sehr wichtige Bemerkung der MmgZ-Redaktion: Das aktuelle Meldegesetz der BRD wurzelt aus der Reichsmeldeordnung, vom 06. Januar 1938, demgemäß aus der Zeit des Führerstaates durch Legitimation der Fremdverwaltung „Weimarer Republik“ und vor der Gründung des Großdeutschen Reiches. Vor dieser Zeit gab es im Nationalstaat Deutschland keine Meldepflicht.)

Sie benötigen einen Rechtsbeistand?
https://www.justitia-deutschland.org/

 




Die Gefahr eines weltweiten Bankencrashs ist groß – So schützen Sie Ihre Ersparnisse

gelesen: https://www.kopp-report.de/die-gefahr-eines-bankencrashs-ist-gross/

Die Gefahr eines weltweiten Bankencrashs ist groß –
So schützen Sie Ihre Ersparnisse

Wir befinden uns aktuell in einer Welt multipler Krisen, deren Auswirkungen noch einschneidender werden können als die der Weltwirtschafts- und Finanzkrise, die im Jahr 2008 ihren Anfang nahm. Auch wenn es für Sie zunächst unglaubwürdig klingt, aber unser Finanz- und Bankensystem ist in noch größerer Gefahr als damals. Was kann der Einzelne tun, um seine Ersparnisse zu schützen?

»In gewisser Weise frustriert es mich, dass genau das Gleiche wie 2008 passiert«.

         (Achim Wiechert, Anleihenexperte)«.

In Insider- und Expertenkreisen wird seit Wochen diskutiert, was Ihnen der Mainstream noch vorenthält: Die Gefahr einer Mega-Finanzkrise ist seit 2008 noch nie höher gewesen. Auslöser könnte der Zusammenbruch des weltweiten Gewerbeimmobilienmarkts sein, aber auch die Kursverluste der Anleihen, die Banken in Billionenhöhe halten.

Bankencrashs sind keine Verschwörungstheorie

Das Finanzsystem ist zwischenzeitlich so fragil, dass in der EU eine Bankenunion angestrebt wird, damit das Ganze nicht zusammenfällt wie ein Kartenhaus oder von innen heraus implodiert.

Ein weiteres Warnsignal: Wer hatte schon geglaubt, dass das vermeintlich sicherste Bankensystem der Welt, namentlich das der Schweiz, jemals in tödliche Schieflage geraten oder in den USA ein neues Bankensterben einsetzen würde? Wohl niemand. Und doch war genau das Anfang 2023 der Fall.
Sicher ist nur: Nichts mehr ist sicher!
Bankencrashs sind keine Verschwörungstheorie. Erfahren haben das Tausende von Menschen, die »ihren« Banken blind vertraut haben und dann – von einem Tag auf den anderen – vor vollendete Tatsachen gestellt worden sind. Seit 2017 gingen insgesamt acht deutsche Banken Pleite, von sehr großen bis hin zu kleinen Neo-Banken.

Die Büchse der Pandora wurden geöffnet

Erst wenn Sie vor der verschlossenen Tür Ihrer Bankfiliale stehen, Ihre Kreditkarten nicht mehr funktionieren und Sie nicht mehr an Ihr Schließfach kommen, werden Sie wissen, was die Stunde geschlagen hat. Fakt ist: Wenn Sie Geldvermögen auf Bankkonten haben, kann es der Staat jederzeit wegnehmen oder beschneiden. Jegliche Bankeinlagen sind dem Zugriff der Regierungen ausgeliefert. Das hat die Finanz- und Weltwirtschaftskrise für Hunderttausende schmerzhaft bewiesen. Denn Sie als Bankkunde dürfen nicht erwarten, dass Sie vor der Enteignung durch eine Zwangsabgabe gewarnt werden.

Bankschließungen, Kapitalverkehrskontrollen und Zwangsabgaben haben gezeigt, was das Halten von Ersparnissen für jeden Einzelnen bedeuten kann.

Egal, wie die Politbürokraten beruhigen und was sie sagen: Ähnliches kann jedem Kontoinhaber angeschlagener Banken widerfahren. Die Büchse der Pandora wurde in Griechenland und Zypern geöffnet.

Die Finanzkrise 2008 hat uns vor Augen geführt, dass der Staat keinerlei Skrupel hat, sich an »seinem« Volk zu bedienen, wenn es um die Rettung der Banken geht.

Ich führe in meinem neuen Buch Der kommende Banken-Crash und wie Sie sich davor schützen können minutiös auf, welche Zwangsmaßnahmen es für Sparer gibt und in welchen Ländern diese bereits durchexerziert worden sind. Außerdem schlummern in vielen Verträgen Enteignungsklauseln, die nicht öffentlich kommuniziert, sondern ganz im Gegenteil, verschwiegen werden. Ich lege das alles schonungslos offen. Eines dürfte nämlich klar sein: Für den Sparer und Bankkunden wird nie wieder so sein wie vor 2008.

Fakten, weshalb das europäische und deutsche Bankensystem nicht mehr sicher ist

Ich decke das auf, was Sie im Mainstream nicht finden:

  • Weshalb die vermeintlich »sichere« EZB in Wahrheit die größte Risiko-Bank der Welt ist.
  • Wie die EZB vor allem die deutschen Steuerzahler austrickst.
  • Wie sträflich die Bundesregierung ihre Aufsichtspflicht versäumt und Finanzrisiken billigend in Kauf nimmt.
  • Weshalb die Kursverlust-Bombe die Deutsche Bundesbank in den Abgrund reißen kann.
  • Warum sogar der Europäische Rechnungshof Alarm schlägt.
  • Weshalb die Lage viel schlimmer ist als offiziell zugegeben und warum Banken beaufsichtigt und kontrolliert werden müssen.
  • Weshalb Banken ihre Risikovorsorge zum Teil drastisch erhöhen müssen.
  • Weshalb in Bankbilanzen schlummernde Immobilienfinanzierungs-, Anleihen und Target2-Bomben jederzeit hochgehen und eine weltweite Finanzkatastrophe auslösen können.
  • Weshalb Deutschland in der Billionen-Falle sitzt, aus der es kein Entrinnen mehr gibt.
  • Welche Enteignungsklauseln Ihnen absichtlich verschwiegen werden.
  • Warum die Gewerbeimmobilien-Bombe jederzeit hochgehen kann.

Außerdem erfahren Sie in meinem Buch:

  • Welche deutsche Bank-Aktien massiv an Wert verloren haben.
  • Warum die Risiken der Banken aktuell größer sind als jemals zuvor.
  • Weshalb viele Banken immer noch in akuter Schieflage sind und das trotz jahrelanger milliardenschwerer Rettungspaketen.
  • Welches die größten Herausforderungen im Jahr 2024 sein werden.
  • Warum die Einlagensicherung alles andere als sicher ist.
  • Warum die Deutsche Bundesbank ihre Risikovorsorge um sage und schreibe 1000 % erhöhen musste.
  • Weshalb das Jahr 2028 zum Entscheidungsjahr für die Banken werden wird.
  • Wie verzweifelt Experten versuchen eine Neuauflage der Finanzkrise von 2008 zu verhindern.
  • Warum in der Deutschen Bank eine 42-Billionen Euro-Derivate-Bombe tickt.
  • Weshalb deutsche Banken niemals gerettet werden können.
  • Warum das Gesetz zur Enteignung von Sparkonten geheim gehalten wird.
  • Weshalb Bankeinlagen keine gesetzlichen Zahlungsmittel sind.
  • Mit welchen Tricks die EZB den digitalen Euro durchdrücken will und was das für jeden Einzelnen bedeuten wird.
  • Wie sich die EZB zum Handlager rotgrüner Ökosozialisten macht.
  • Wie subtil Banken das Geldabheben erschweren.
  • Was eine Banken-Pleite für den Sparer bedeutet.

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Dienstag, 30.04.2024




Gesellschaftliche Werte

  • Recht ist ein Gut, das jedem Bürger zusteht, der sich auch an das Recht und die Ordnung des Staates hält. Das wahre Recht kann es nur geben, wenn das Staatsvolk sich dessen bewußt ist, daß ein Staat immer das Spiegelbild des Staatsvolkes ist. Wer nur auf Kosten des Staates leben will, ist ein Parasit der Gesellschaft, wenn er sich den behördlichen Anweisungen widersetzt.
  • Souveränität ist nicht, daß man mit Geld Jeden und Alles kaufen kann, sondern die Ausstrahlung  eines selbstbewußten, ehrlichen und unbestechlichen Menschen, der seine Verantwortung in allen Lebenslagen kennt und trägt, der sich Seiner sicher ist und seine gesellschaftliche Stellung auch wahr nimmt.
  • Freiheit ist kein Geschenkartikel und ist auch kein Produkt von Habgier, Raffgier oder unbegrenzter Geldanhäufung. Freiheit ist ein Leben in Verantwortung und der Tatsache, daß die eigene Freiheit in der Gesellschaft nur mit Ordnung, Einhaltung von Vorschriften und Einhaltung einer staatlichen Ordnung möglich ist.
  • Der wahre Reichtum ist auf diesem Planeten für jeden zu erreichen, wenn er seinen Reichtum nicht auf den Schultern anderer aufbaut. Reichtum ist in allen Ebenen unserer Wertgemeinschaft möglich, wenn wir die Individualität und die Wünsche des Nächsten akzeptieren.
  • Die Würde hat nichts mit einem Rang, mit einer Moral oder einer Wertehierarchie zu tun, wie es fälschlich bezeichnet wird. Die Pflanzen und Tiere kennen diesen menschlichen Begriff nicht und doch strahlen diese bei genauer Betrachtung, frei von menschlichen Einflüssen etwas aus, das mit Würde und Souveränität beschrieben werden kann.
  • Ehre ist nicht der Achtungsanspruch, der als Mitglied des Kollektivs oder Standes zuerkannt wird und den man sich durch Scheinheiligkeit und prächtigem Reichtum erschaffen hat. Ehre ist der Achtungsanspruch, den man sich durch Ehrlichkeit, Unbestechlichkeit und Verantwortungsbewußtsein verdient hat.
  • Die Nachkriegsordnung ist aus der Sicht der Alliierten im Jahr 2018 als beendet erklärt worden. Das Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Volkes ist nun in allen Ebenen nach Reichs- und Staatsrecht einzurichten.



Philosophie der Dummheit – Gegen Denkfaulheit und Ignoranz

gelesen unter: https://www.deutschlandfunkkultur.de/dummheit-denkfaulheit-ignoranz-100.html?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE

Philosophie der Dummheit

 

Gegen Denkfaulheit und Ignoranz

Wer nicht wahrhaben will, was nicht in sein Weltbild passt, gefährdet mit seinen Entscheidungen sich und andere.
Petra Gehring und Heidi Kastner im Gespräch mit Simone Miller
Bringt Dummheit uns in Gefahr durch mutwillige Ignoranz? Oder ist sie einfach menschlich und hat moralisch sogar gute Seiten? Philosophin Petra Gehring und Psychiaterin Heidi Kastner diskutieren das vermeintlich simple Thema ziemlich kontrovers.

Wer ein Verhalten dumm nennt, sieht nichts Gutes darin. Das versteht sich heute quasi von selbst. Aber es war nicht immer so, sagt Petra Gehring, Professorin für Philosophie an der TU Darmstadt. Vor dem Beginn der Neuzeit kursierten viele Geschichten und Erzählungen, in denen der oder die „Dumme“ als durchaus sympathische Gestalt in Erscheinung trat.

 

Merkmale der „guten Einfalt“

„Unschuld, Kindlichkeit, Staunenkönnen, Treue, beim Eindeutigen bleiben, dem Schein vertrauen, keine Hintergedanken, keine Kalküle verfolgen“, all diese Eigenschaften könnten als Stärken aufgefasst werden, sagt Gehring: als moralisch positive Merkmale einer „guten Einfalt“.

 

Die österreichische Psychiaterin Heidi Kastner hat eine andere Sicht auf die Dummheit. Nach ihrer Auffassung ist sie „eine der größten Bedrohungen, denen wir gegenüberstehen.“ Denn Dummheit ist für Kastner eine Form „bewusster Ignoranz“, die zu gravierenden Fehlentscheidungen führen kann. Besonders eklatant zeige sich das an der Klimakrise.

Man blendet unliebsame Erkenntnisse aus, zieht die momentane, eigene Befindlichkeit vor und verschließt sich dem Nachdenken über die Folgen.

Psychiaterin Heidi Kastner über die Klimakrise

Diese Haltung fällt für Kastner unter den Begriff einer „malignen“ – also „bösartigen“ und potenziell tödlichen – Dummheit, die auf die Bedürfnisse anderer keinerlei Rücksicht nimmt: „Es geht ja nicht nur um die Folgen für mich, es geht ja auch um die Folgen für größere Systeme. Und genau diese Form von maligner Dummheit hat das größte Schädigungspotenzial überhaupt. Das sieht man an der Klimakrise par excellence.“

Unwillle, gründlich nachzudenken

Mit eingeschränkten geistigen Fähigkeiten oder mangelnder Bildung hat „Dummheit“ für Kastner und Gehring nichts zu tun. Dass jede und jeder von uns sich einmal dumm verhalten kann, sei „eine unvermeidbare Auswirkung der Conditio humana“, so Kastner.

 

Problematisch sei nicht eine angebliche Unfähigkeit, vernünftige Entscheidungen zu treffen, sondern der Unwille, sich dafür gut zu informieren und gründlich nachzudenken, meint auch Petra Gehring.

Probleme wirft Dummheit auf, wenn es sich um Gedankenfaulheit handelt, Bequemlichkeit dahintersteckt oder gar Borniertheit, Rechthaberei, Unbelehrbarkeit, Oberflächlichkeit, Arroganz.

Petra Gehring, Philosophin

Ein weiterer Faktor sei Zeit, sagt Gehring. Ein großer Teil von selbst verschuldeter Dummheit komme schlicht durch Zeitmangel zustande, „weil man schnell damit fertig sein will, weil man sich nicht kümmern möchte“. Gehring rät deshalb dazu, im Zweifel das Tempo zu drosseln, denn:
„Entschleunigung ist ein Weg zur, guten Dummheit‘, wie auch ein Weg zur Klugheit.“


Heidi Kastner: „Dummheit“

Verlag Kremayr & Scheriau, Wien 2021
101 Seiten, 18 Euro




Die Wächter der Macht

gelesen: https://www.rubikon.news/artikel/die-wachter-der-macht

Die Wächter der Macht

NewsGuard heißt das jüngste Kind eines Wahrheitsregimes, das alle Register zieht, um die Konkurrenz im Kampf um Deutungshoheit auszuschalten.

Wikipedia weiß es schon seit mehr als einem Jahr: Rubikon ist „eine Webseite, die hauptsächlich über deutsche Politik berichtet, dabei Narrative der russischen Regierung unterstützt und Verschwörungsmythen sowie falsche und irreführende Behauptungen veröffentlicht, unter anderem auch über das neuartige Coronavirus“. Quelle ist ein Zwölf-Seiten-Bericht von Marie Richter, der rechts oben in roter Schrift auf den Punkt gebracht wird: „NewsGuard empfiehlt Vorsicht bei der Nutzung dieser Webseite: Sie verstößt schwerwiegend gegen grundlegende journalistische Standards.“

Darunter stehen ein Score, 35 von 100 Punkten, sowie vier rote Kreuze, vier grüne Häkchen und ein weißes Feld, weil Rubikon keine Werbung hat, 7,5 Punkte. Wir lernen: Die Überschriften sind okay (10 Punkte) und man weiß, wem der Rubikon gehört, wer ihn bezahlt (7,5), wer hier schreibt (5) und wer redigiert (5). In meiner Welt wären das 100 Punkte. Transparenz pur und Menschen, die es schaffen, komplexe Artikel auf drei Worte zu verdichten und dabei auch noch einen Leseanreiz zu setzen.

NewsGuard kommt aus einer anderen Welt. In dieser Welt weiß man, was richtig ist und was falsch (22 Punkte), auf welche Quellen man sich stützen darf (18), was als Korrektur von Fehlern durchgeht (12,5) und wie man Nachricht und Meinung unterscheiden kann (12,5). Null von 65 Punkten für den Rubikon in der Rubrik „Glaubwürdigkeit“. Für 2021 hat Marie Richter aus den 100-Punkte-Seiten von NewsGuard ein Ranking gebastelt, das die „Aufmerksamkeit in sozialen Netzwerken“ abbilden soll. Ganz oben in den Top Ten: Spiegel, FAZ, BR, Süddeutsche Zeitung.

Ich gebe zu: Viel mehr wollte ich über diese Marie und ihre Sponsoren eigentlich gar nicht wissen. In ihrer Rubikon-Analyse schreibt sie, es gebe keine Beweise, „dass das neuartige Coronavirus und die Bemühungen zur Eindämmung des Virus Teil eines Plans zur Kontrolle der Weltbevölkerung“ seien oder dass ein tiefer Staat „im Geheimen die Macht gewählter Regierungen aushöhlt“. Außerdem hätten gleich „mehrere Faktenchecker- und Nachrichtenorganisationen“, „darunter Reuters, PolitiFact und Snopes“, bezweifelt, dass George Soros BLM-Proteste bezahlt habe. Auch Rockefeller, Ford und Gates werden von Marie Richter in dieser Sache freigesprochen. „Keine Beweise“, euer Ehren. Man muss das nicht zu Ende lesen. Die Impfung, 9/11, Skripal, MH17, Palästina.

Die Liste der Rubikon-Verfehlungen ist lang und wird offenbar getoppt durch die fixe Idee, dass die Erzählung von der Demokratie dem Realitäts-Check nicht wirklich standhält.

Warum ich jetzt trotzdem über NewsGuard schreibe? Die Redaktion hat gefragt. Anlass war eine Multipolar-Recherche von Paul Schreyer. Das Onlinemagazin, das Schreyer mit Stefan Korinth und Ulrich Teusch herausgibt, ist offenbar endgültig in die Oberliga der oppositionellen Nachrichtenseiten aufgestiegen und so in das Visier der Wahrheitswächter geraten.

Paul Schreyer hat dieses Thema so aufbereitet, wie wir das von ihm kennen. 100 Punkte. Wir erfahren, wer NewsGuard bezahlt: unter anderem der milliardenschwere Werbekonzern Publicis, der auch für Pfizer arbeitet. Wer die Organisation berät: lauter Menschen, bei denen Nato, CIA oder die US-Regierung im Lebenslauf stehen. Wer die Ratings erstellt: Journalisten, die auch für die Leitmedien arbeiten und teilweise sogar aktuelle oder ehemalige Arbeitgeber bewerten. Und wer Marie Richter ist: eine 25-jährige Professorentochter ohne Berufserfahrung jenseits von NewsGuard.

Natürlich geht es bei Paul Schreyer auch um die Kriterien, die zu roten Kreuzen oder grünen Häkchen führen. In Kurzform: viele Punkte dort, wo es um die „Gesinnung“ geht. Unter der Zwischenüberschrift „Objektivitätsmythos“ werde ich selbst zitiert:

„Hier (vermeintlich objektive) Nachrichten, dort Meinungen: Dieses Trennungsgebot ist Teil einer Ideologie, die die Interessen hinter der Berichterstattung der Leitmedien verschleiert. Journalismus ist Selektion. Das beginnt bei der Entscheidung, was überhaupt zum Thema wird, und endet längst nicht bei der Gewichtung (was steht groß vorn, was eher klein weiter hinten) oder bei der Berufung auf opportune Zeugen. Wertungen werden über Sprache transportiert — auch und gerade im ‚Nachrichten‘-Teil. Die Forschung hat vielfach nachgewiesen, dass dort die gleiche Botschaft zu finden ist wie in den Kommentaren. Wer wie NewsGuard das Gegenteil behauptet und auf dieser Basis auch noch Gütesiegel verteilt, wird zum Wächter der herrschenden Meinung. Es ist deshalb kein Zufall, dass diese Organisation überhaupt keinen Wert auf Vielfalt legt und das Kriterium Transparenz (wer schreibt hier, wer bezahlt und wer liefert warum zu) unter ferner liefen behandelt.“

Ich würde das hier nicht wiederholen, wenn mir die Post nicht am gleichen Tag das neue Buch von Hannes Hofbauer in den Kasten gelegt hätte. „Zensur“ steht auf dem Cover, das aussieht wie eine Akte aus dem Kirchenarchiv oder wie ein Abschnitt aus den „Reisebildern“ von Heinrich Heine, der einst für die „deutschen Zensoren“ nur das Wort „Dummköpfe“ stehen ließ (1). Hofbauer, ein studierter Historiker, startet seine Zeitreise zwar mit der Erfindung des Buchdrucks, kommt dann aber über das 20. Jahrhundert schnell in die Gegenwart und liefert so den Kontext, den Paul Schreyer in seinem NewsGuard-Porträt nur andeuten kann.

Hannes Hofbauer sagt: Zensur und Publikationsverbote gibt es immer und überall. „Betroffen sind Positionen, die das herrschende Narrativ in Frage stellen und gleichzeitig das Potenzial einer weiten Verbreitung besitzen.“ Und: Die Zensur wird stärker, wenn eine Zeitenwende näher rückt.

„In genau einer solchen Situation befinden wir uns. Die Wiederkehr der Zensur wurzelt in der Schwäche des transatlantischen Raumes. Im Niedergang kämpft das Establishment um seine Daseinsberechtigung“ (2).

Das heißt: Das Wahrheitsmonopol wird mit Zähnen und Klauen verteidigt. Auf in den Kampf gegen die „Demokratisierung des Wissens“, auch wenn die Geschichte lehrt, dass es der „Herrschaft“ nie — „und schon gar nicht vollständig“ — gelingt, alle Stimmen mundtot zu machen, die ihr „wirklich gefährlich werden können“ (3).

Es braucht diese gute Nachricht am Schluss des Buches, um verdauen zu können, was Hannes Hofbauer an neuen, in früheren Epochen „nicht gekannten Formen“ der Zensur auflistet.

Bevor ich das zu Stichpunkten verdichte, sei auf die beiden wichtigsten Muster hingewiesen. Zum einen reflektiert die westliche Zensurpolitik des 21. Jahrhunderts das, was Sheldon Wolin in die Formel „umgekehrter Totalitarismus“ gegossen hat — die „Koalition“ zwischen Staat und Monopolkonzernen oder, etwas ausführlicher, die „symbiotische Beziehung zwischen einer herkömmlichen Regierungsform und dem System des ‚privaten‘ Regierens, das durch moderne Kapitalgesellschaften repräsentiert wird“ (4).

Hofbauer zeigt vor allem am Beispiel von EU und Silicon Valley, wie dieses Zusammenspiel funktioniert und wie dabei gleichsam nebenbei jede Verantwortung verschleiert wird. Zum anderen dreht es sich immer um die gleichen Themen: „Ukraine, Krim, russische Nation, Migration, Embargo, Corona“. Ich zitiere hier nur exemplarisch. „Es geht um die transatlantische Position zu Russland und die Corona-Politik der allermeisten EU-europäischen Staaten“ (5).

NewsGuard fehlt bei Hannes Hofbauer genauso wie die „Trusted News Initiative“, über die ich im Rubikon schon berichtet habe. Dafür gibt es Abschnitte über die Faktenchecker und über Berufsverbote, über die Kriege gegen RT und Ken Jebsen, über die Cleaner von Facebook und die Trusted Flagger von YouTube sowie eine systematische Aufarbeitung der Attacken gegen die Meinungsfreiheit, die von der EU und vom deutschen Gesetzgeber in der jüngsten Vergangenheit geritten worden sind (6):

Bei Hannes Hofbauer beginnt der Reigen mit einem EU-Rahmenbeschluss vom 28. November 2008, bei dem es um „die Definitionshoheit über Völkermord“ ging und damit „de facto“ um Diskussionsverbote und Tabus in Sachen Kriegsschuld, etwa in Jugoslawien oder in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion.

Es folgt die „East StratCom Task Force“, etabliert im März 2015 nach dem „Regimewechsel in der Ukraine“ mit dem Ziel, das „eigene Narrativ“ durchzusetzen. Auf der Seite EU vs. Disinfo wird seither in hoher Schlagzahl alles bekämpft, was diesem Narrativ widerspricht.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, in Kraft seit 1. Oktober 2017, interpretiert Hannes Hofbauer ganz richtig als „staatlichen Anstoß“, der es privaten Internetkonzernen erlaubt hat, zu „Zensurmaschinen“ zu mutieren. Die beiden wichtigsten Probleme: Die Begriffe „Hasskriminalität“ und „Fake News“ — die Zielscheiben des Gesetzes — zeichnen sich durch „interpretative Dehnbarkeit“ aus. Und: Das „neue Zensorenregime“ ist „irgendwo zwischen Berliner Justizministerium und US-amerikanischen Konzernzentralen“ angesiedelt und so „kaum fassbar“.

Die EU vereinbart im Oktober 2018 mit Facebook, Google und Twitter einen „Verhaltenskodex gegen Desinformation“, den inzwischen auch Plattformen wie Vimeo, Clubhouse, Avaaz oder WhoTargetsMe unterzeichnet haben.

„Vorläufig letzter Baustein“ ist bei Hofbauer der Medienstaatsvertrag, der am 7. November 2020 aus den Landesmedienanstalten „Kontrolleinrichtungen für die digitale Publikationswelt“ gemacht hat. Seitdem fordert der „Gesetzgeber von Webseitenbetreibern, Bloggern und Medienintermediären“ eine Wahrheitsprüfung — unter dem Etikett „journalistische Sorgfalt“ —, obwohl die „Definition von Wahrheit beziehungsweise ihrer Missachtung keine hoheitliche Aufgabe sein dürfte“.

Hannes Hofbauer erwähnt, dass der Rubikon aus dieser neuen Zensurbürokratie sehr schnell eine Abmahnung bekommen hat. Anders als das rote Warnschild, das NewsGuard zum Beispiel an Microsoft verkauft und das uns deshalb oft anschaut, wenn wir im Browser Edge nach Texten suchen, kosten solche „blauen Briefe“ Zeit, Nerven und vor allem Geld für den Anwalt oder für die Strafe. Sie konnten diesen Text trotzdem lesen. Vielleicht haben Sie sogar schon ein Buch von Rubikon gekauft oder einen Zehner gespendet. Der Streit um die Wahrheit lässt sich nicht unterdrücken, allen Warnschildern, Drohungen und Löschungen zum Trotz.


 

 

Das Buch können Sie hier bestellen: als Taschenbuch, E-Book oder Hörbuch.


Stimmen zum Buch

„Ist zu den Themen Medien und Medienkritik bereits alles Wichtige gesagt? Michael Meyen belehrt uns auf fulminante Weise eines Besseren. Der Autor führt in die verzweigte Debatte ein, verdichtet sie, spitzt sie zu und treibt sie voran, entwickelt Perspektiven — stilistisch brillant, mitreißend, erhellend. Medienkritische Aufklärung als Lesegenuss!“
Ulrich Teusch, Professor für Politikwissenschaft

„Wer wie Goethes ‚Faust‘ wissen will, was ‚die Welt im Innersten zusammenhält‘, der muss Michael Meyens brillante Darstellung lesen, die tiefe Einblicke in die gegenwärtige Medien-Matrix liefert. Mit erzählerischer Leichtigkeit und analytischer Schärfe werden die Erkenntnisse von intellektuellen Größen wie Hannah Ahrendt, Ulrich Beck, Pierre Bourdieu, Noam Chomsky, Michel Foucault, Walter Lippmann und Niklas Luhmann für die Beobachtung (…) fruchtbar gemacht. Sichtbar werden die ‚blinden Flecken‘, aber auch die neuen Chancen von demokratischer Beteiligung und selbstbestimmter Erkenntnis.“
Carsten Gansel, Literaturwissenschaftler

„Michael Meyens Buch ist trotz des knalligen Titels vor allem eines: solide Wissenschaft. Der Autor verbindet dabei zwei Qualitäten, die im akademischen Feld Seltenheitswert haben: Er schreibt prägnant, ohne Umschweife und vermeidet zugleich jede Selbstgerechtigkeit. Dieser Stil ist auch den politischen Debatten zu wünschen, die dieses Buch mit seinen brisanten, brandaktuellen Überlegungen hoffentlich anstößt.“
Paul Schreyer, Bestsellerautor

„Michael Meyen geht es um mehr als um Verständnis für sein Fach. Er bietet seine Expertise, klärt auf, macht verstehbar und veranschaulicht Mechanismen mit nichts weniger als der Freiheit im Blick. Ein Weißbuch für einen besseren Journalismus, wenn nicht für eine Revolution der Medien!“
Martin Sinzinger, Naturfotograf

„Ein mutiges Buch, auf den Punkt. Meyens Medienbeobachtungen führen uns vor Augen, wie real die Abgründe im ‚Journalismus‘ unserer Zeit sind.“
Marcus Klöckner, Journalist


Quellen und Anmerkungen:

(1) Hannes Hofbauer, Zensur. Publikationsverbote im Spiegel der Geschichte. Vom kirchlichen Index zur YouTube-Löschung. Promedia, Wien 2022
(2) Ebenda, S. 7
(3) Ebenda, S. 9, 237
(4) Sheldon S. Wolin, Umgekehrter Totalitarismus. Faktische Machtverhältnisse und ihre zerstörerischen Auswirkungen auf unsere Demokratie. Mit einer Einführung von Rainer Mausfeld. Westend, Frankfurt am Main 2022, S. 60 bis 63
(5) Hofbauer, Zensur, S. 8, 133f.
(6) Ebenda, S. 124 bis 144




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