Ohne Meldeadresse oder festen Wohnsitz (über)leben

Die Rechte für diesen sehr guten Bericht sind bei Sebastian Kühn.
Die Redaktion der MMGZ dankt Ihm für diesen sehr guten zusammengestellen Bericht und hofft damit vielen Unterdrückten dieses Systems helfen zu können

Ohne Meldeadresse oder festen Wohnsitz (über)leben

Mit der Abmeldung aus Deutschland entstehen viele Freiheiten, jedoch auch einige Probleme. Das fängt bei der Kontoeröffnung an und hört bei der Nutzung von Online-Diensten noch lange nicht auf. Lass uns doch mal schauen, wann du die Meldeadresse benötigst und was es für Alternativen gibt.

Wenn du bereits aus Deutschland abgemeldet bist, dann weißt du, dass die Eröffnung von Bankkonten, der Betrieb eines Gewerbes oder Vertragsabschlüsse Probleme bereiten können. Unser System kennt die „Wohnsitzlosen” einfach nicht bzw. will diese nicht bedienen. Egal, ob du überlegst, dich abzumelden oder bereits ohne Meldeadresse unterwegs bist – dieser Beitrag ist für dich. Wir schauen uns an, in welchen Situationen ein Wohnsitznachweis unbedingt benötigt wird und was es für Alternativen gibt.  

  Bereits zweimal habe ich mich selbst aus Deutschland abgemeldet und war immer mal wieder ohne festen Wohnsitz. Zusätzlich zu meinen eigenen Erfahrungen habe ich Interviews geführt und Auskünfte beim Bundesinnenministerium, Rechtsanwälten und Anbietern von Domiziladressen und Büroservices eingeholt. Als rechtliche Grundlagen für diesen Beitrag dienen vor allem das Bundesmeldegesetz (BMG) und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV). Vorab sei gesagt, dass die Regelungen in der Praxis nicht immer klar umsetzbar sind, sondern teilweise im Ermessensbereich von Beamten und Sachbearbeitern liegen. Bitte berücksichtige beim Lesen, dass ich kein Jurist bin. Dieser Beitrag ist extrem gewissenhaft recherchiert und soll dir als Entscheidungsgrundlage dienen, jedoch solltest du im Zweifel selbst nochmal bei den entsprechenden Stellen nachfragen.  

1. Grundsätzliches zum Melderecht im In- und Ausland

Die Meldepflicht in Deutschland gibt es bereits seit dem 19. Jahrhundert. (Hier eine sehr wichtige Bemerkung der MmgZ-Redaktion: Das aktuelle Meldegesetz der BRD wurzelt aus der Reichsmeldeordnung, vom 06. Januar 1938, demgemäß aus der Zeit des Führerstaates durch Legitimation der Fremdverwaltung “Weimarer Republik” und vor der Gründung des Großdeutschen Reiches. Vor dieser Zeit gab es im Nationalstaat Deutschland keine Meldepflicht.)
Das Ziel war jeher, kriminelle Aktivitäten zu unterbinden und Daten zu erheben. Ob wir das gutheißen oder nicht, ist wohl eine längere Diskussion. Fakt ist, dass diese Meldepflicht in Deutschland und auch anderen Ländern besteht. Lange waren Meldegesetze Sache der Bundesländer, was sich jedoch durch das seit dem 01.05.2015 bundesweit geltenden Bundesmeldegesetz (BMG) geändert hat. Kleine Abweichungen gibt es von Bundesland zu Bundesland aber dennoch, weshalb du bei spezifischen Fragen zu Fristen, Bußgeldern o.ä. in den jeweiligen Gesetzestext schauen solltest. Eine wichtige Aktualisierung des Meldegesetzes gab es am 01.11.2015. Zu diesem Datum wurde die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bei der Anmeldung von Mietern (wieder) festgelegt, um Scheinanmeldungen entgegenzuwirken. Ab diesem Stichtag müssen Vermieter den Einzug schriftlich oder elektronisch bestätigen. Bei Falschangaben drohen Geldbußen bis zu 50.000 Euro. Einen weiteren Zusatz gab es in 2016. Die wichtigste Änderung erfolgte im § 23 zur Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht: „Die Abmeldung von in das Ausland verzogenen Personen kann schriftlich oder in entsprechender Anwendung des § 10 Absatz 2 und 3 elektronisch erfolgen”. Bedeutet also, dass wir für die Abmeldung aus Deutschland nicht mehr persönlich beim Meldebüro erscheinen müssen, sondern dies elektronisch (De-Mail, eID des Personalausweises oder mit elektronischer Signatur) geschehen kann. Willkommen im 21. Jahrhundert!

1.1 Definition von Wohnung, Wohnsitz und Meldeadresse

In Gesetzestexten, Verträgen und Geschäftsbedingungen kommt es auf die genaue Formulierung an, denn Wohnsitz, Wohnung und Meldeadresse müssen nicht zwingend das Gleiche bedeuten. Rechtlich gesehen sind die Unterschiede wie folgt:

  • Wohnsitz (§ 7 BGB): „Wer sich an einem Orte ständig niederlässt, begründet an diesem Ort seinen Wohnsitz”. Der Wohnsitz wird im Privatrecht genutzt und ist weniger streng gefasst. Nach dem BGB kannst du zwei gleichberechtigte Wohnsitze haben, nach dem BMG jedoch nur eine Hauptwohnung. Der Wohnsitz benötigt zudem keine Anschrift, sondern ist einzig ein Ort.
  • Wohnung (§ 20 BMG): „[…] jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird” gilt laut Bundesmeldegesetz als Wohnung. Dabei kann es sich auch um Wohnraum, also beispielsweise ein Gästezimmer bei den Eltern, handeln. Diese Wohnung muss eine eindeutige Anschrift haben. Zur klaren Abgrenzung des wichtigen Begriffes der Wohnung gab mir das Bundesinnenministerium folgende Auskunft: „Vom Wohnen in einem Raum kann nur dann die Rede sein, wenn dort zumindest einfache Bedürfnisse erfüllt werden können, die über den bloßen Aufenthalt hinausgehen. Als Mindestanforderung wird man verlangen müssen, dass in irgendeiner Form die Möglichkeit zur Wasserentnahme gegeben und eine Toilette vorhanden ist. Denn sonst kann ein Raum im Ergebnis stets nur kurzfristig zum Aufenthalt benutzt werden. Eine Heizung oder eine Kochgelegenheit müssen dagegen nicht zwingend vorhanden sein. Besonders im Sommer kann man über längere Zeit auch ohne beides auskommen. Wohnwagen sind dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie diesen Anforderungen genügen, wenn also beispielsweise neben dem Wohnwagen eine Campingtoilette und ein Wasserhahn vorhanden sind.”
  • Meldeadresse: Die beim Bürgerbüro gemeldete Anschrift der Wohnung bzw. des Wohnraums, der dir derzeit zur Verfügung steht und von dir genutzt werden kann (Verfügungsgewalt) und dies in absehbarer Zeit auch wird. Ob du tatsächlich ständig dort wohnst, spielt in keinem mir bekannten Gesetz eine Rolle.
  • Postadresse: Die Anschrift, die du bei vielen Vertragspartnern angibst, hat keine rechtliche Bindung (außer eventuell in den AGB der Anbieter). Diese kann von deiner Meldeadresse abweichen, solange unter der Adresse Post entgegengenommen wird. Das Sozialrecht besagt, dass für Menschen ohne festen Wohnsitz lediglich eine postalische Erreichbarkeit sichergestellt sein muss (z.B. für Obdachlose, digitale Nomaden).
  • Ladungsfähige Anschrift: Im Grunde eine Postanschrift für Privatperson oder Unternehmen, unter der diese tatsächlich anzutreffen sind und unter der ein Zustellungsbevollmächtigter Post entgegennehmen kann. Diese formalen Anforderungen an die ladungsfähige Geschäftsadresse müssen für Finanzamt, Gewerbeamt, Handelsregister und Rechnungslegung, aber auch für das Impressum einer Website erfüllt werden.
  • Geschäftsadresse: Die eingetragene Betriebsstätte deines Gewerbes, unter der die postalische Erreichbarkeit sichergestellt ist und sich auch ein von dir nutzbares Büro befindet.

 

1.2 Meldepflichten im Ausland

Ein Melderegister wie in Deutschland gibt es nicht überall auf der Welt. Manche Länder verzichten gänzlich auf die Meldepflicht, andere nehmen die Adresse des Wohnsitzes direkt aus dem Wahlregister oder den Daten auf dem Führerschein. In den Staaten mit Meldepflicht muss sich entweder bei der Polizei oder im lokalen Meldebüro angemeldet werden. Meldepflichten im EU-Ausland: Dank der Reisefreiheit innerhalb der EU musst du dich bei einem Urlaub erst ab drei Monaten Aufenthaltsdauer polizeilich anmelden. Bei längeren Aufenthalten gibt es Unterschiede zwischen einzelnen EU-Ländern. Generell sollte die Anmeldung kostenlos sein. Meldepflichten weltweit: Hier bestehen große Unterschiede zwischen den Ländern. Beispielsweise gibt es in Australien, Neuseeland oder den USA keine Meldepflicht. Andere Länder wie China oder Japan haben hingegen zentrale Register, in denen sich auch jeder Ausländer anmelden muss (für Urlauber wird dies in der Regel von Hotels übernommen). Die Registrierung kann als Grundlage für die Besteuerung oder die Pflicht zur Einzahlung in das nationale Sozialsystem dienen. Die nicht vorhandene Pflicht zur Anmeldung in einigen Ländern mag zunächst nach einer Erleichterung klingen, sorgt aber auch dafür, dass du keine Meldebescheinigung erhältst. Wenn dann, wie in vielen asiatischen oder lateinamerikanischen Ländern, die Abrechnungen von Versorgern (Strom, Gas, Wasser, Telefon) nur auf eine Adresse und nicht auf deinen Namen ausgestellt werden, wird es schwer mit dem so oft benötigten Wohnsitznachweis. Alternativen für diese Länder findest du ganz unten im Beitrag.  

1.3 Gesetzliche Meldepflicht in Deutschland

In Deutschland sind die Nicht-Anmeldung sowie die Nicht-Abmeldung Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld geahndet werden können. Sobald du eine neue Wohnung beziehst, meldest du dich dort an bzw. um. Wenn du ins Ausland verziehst, musst du dich in der Regel komplett aus Deutschland abmelden. Zu den Ausnahmen kommen wir im Verlauf dieses Beitrags. Hier die für diesen Artikel wichtigsten Paragraphen aus dem Bundesmeldegesetz und relevante Regelungen:

  • Anmeldung und Abmeldung (§ 17 BMG): „(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. (2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden.” Eine Abmeldung ist verpflichtend, wenn du aus einer Wohnung ausziehst und keine neue Wohnung im Inland beziehst, also ins Ausland verziehst oder wohnungslos wirst. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und führt zu einer Geldbuße. Ein- und Auszugsdatum sind nicht gleich dem Mietbeginn oder Mietende, sondern entsprechen dem tatsächlichen Umzugsdatum. Zur Abmeldung gehst du mit dem ausgefüllten Abmeldeformular und deinem Personalausweis zum Meldebüro und bekommst dort eine Abmeldebescheinigung. Bei einigen Ämtern ist die Abmeldung auch elektronisch oder postalisch möglich.
  • Geldbuße bei Ordnungswidrigkeit (§ 54 BMG): Die Geldbuße kann bis zu 1.000 Euro betragen, wobei die Einleitung des Ordnungswidrigkeitsverfahrens sowie die Festlegung der Höhe der Geldbuße im Ermessen der zuständigen Behörde liegt. Allerdings habe ich in vielen Gesprächen mit Leuten, die sich erst Jahre nach der Auswanderung abgemeldet haben, noch nie gehört, dass jemand tatsächlich eine Geldstrafe zahlen musste.
  • Zweitwohnsitz ohne Hauptwohnsitz: Es ist nicht möglich, nur einen Zweitwohnsitz in Deutschland zu haben. Sobald der Hauptwohnsitz abgemeldet wird, muss auch die Zweitwohnung abgemeldet werden, da diese sonst automatisch als Hauptwohnsitz eingestuft wird.
  • Vermieterbescheinigung (§ 19 BMG): „Es ist verboten, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung nach § 17 Absatz 1 einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet, noch beabsichtigt ist.” Seit dem 1.11.2015 gilt, dass der Wohnungsgeber (Vermieter) dem Mieter bei An- oder Ummeldung eine Bescheinigung ausstellen muss. Bei Missbrauch dieser Bestimmung kann eine Geldbuße für Vermieter verhängt werden.
  • Abmeldebescheinigung: Diese bekommst du direkt bei der Abmeldung im Bürgerbüro ausgehändigt, kannst sie aber auch nachträglich per Post anfordern. Wichtig wird die Bescheinigung vor allem für Passangelegenheiten, die außerordentliche Kündigung von Verträgen sowie als Argumentationshilfe für Krankenversicherung und Finanzamt.
  • Folgeadresse im Ausland: Oft fragen Sachbearbeiter beim Meldebüro nach einer Folgeadresse im Ausland. Erfahrungsberichten zufolge reicht hier die Stadt und das Land aus, in das du ziehst bzw. dein erster Stop ist. Wenn doch eine konkrete Adresse gefordert wird, dann gib einfach eine Hoteladresse an. Das Bundesinnenministerium sagte mir dazu, dass eine Folgeadresse angegeben werden sollte, insofern diese bekannt ist.
  • Anmeldung bei Heimaturlaub (§ 27 Abs. 2 BMG): „Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht nach § 17 Absatz 1 gemeldet sind, besteht diese Pflicht nach Ablauf von drei Monaten.” Bedeutet also, dass du dich bei einem Heimatbesuch, der länger als drei Monate dauert, wieder anmelden musst. Das gilt nicht, wenn du eine eigene Wohnung langfristig beziehst oder permanent nach Deutschland zurückkehrst (dann gilt die Zwei-Wochen-Frist).
  • Wohnwagen und Schiffe (§ 20 BMG): „Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.” Das würde also zutreffen, wenn das Wohnmobil die größte Zeit auf dem gleichen Stellplatz steht oder das Boot festgemacht ist. Dann musst du dich nach § 29 Absatz 4 BMG (besondere Meldepflicht für Beherbergungsbetriebe) innerhalb von zwei Wochen unter der Anschrift des Stellplatzes anmelden, insofern du keine andere Wohnung angemeldet hast. Sobald du ständig mit dem Wohnmobil oder Boot unterwegs bist und über keine feste Wohnung mehr verfügst, musst du dich abmelden.
  • Obdachlose „Personen ohne festen Wohnsitz” (ofW) können sich genau unter diesem Begriff beim Meldebüro registrieren lassen. Damit bleibt zumindest der Anspruch auf Sozialgeld und unter Umständen sogar auf ALG II bestehen, wenn eine Postadresse nachgewiesen werden kann. Eine Anschrift stellen soziale Einrichtungen (z.B. Caritas, Drogenberatungsstellen, Streetworkprojekte oder Einrichtungen der Obdachlosen-/Nichtseßhaftenhilfe) zur Verfügung.
  • Abfragen aus dem Melderegister (§ 44 BMG): Neben allen staatlichen Behörden können auch Unternehmen wie Banken, Versandhandel oder die Landesrundfunkanstalt und sogar Privatpersonen Daten gebührenpflichtig abfragen, wenn dies begründet werden kann. Unternehmen benötigen die Meldedaten vor allem für Inkassogeschäfte und das Forderungsmanagement. Weitergegeben dürfen Familienname, Vorname, Doktortitel, aktuelle Anschrift und die Tatsache, dass die Person gestorben ist. Weitere Angaben aus dem Melderegister wie Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit oder Religion werden nur nach deiner Zustimmung weitergegeben.

 

1.4 Wann eine Abmeldung notwendig ist und wann du die freie Wahl hast

Die Abmeldung aus Deutschland hat ebenso Vorteile wie Nachteile. Mit der Aufgabe deiner Meldeadresse gibst du viele Rechten und Pflichten ab. Damit schaffst du dir Entscheidungsfreiheiten aber aufgrund des fehlenden Wohnsitznachweises auch Probleme. Es kann also durchaus vorteilhaft sein, trotz längerem Auslandsaufenthalt in Deutschland gemeldet zu bleiben, was unter Umständen selbst nach einem Wegzug möglich ist. Laut Gesetz ist die An- und Abmeldung in Deutschland zwar nicht optional aber wie so oft, gibt es auch hier Grauzonen, in denen für oder gegen eine Abmeldung argumentiert werden kann. Wenn du dich in einer solchen Grauzone befindest, dann wäge die für dich zutreffenden Vor- und Nachteile der Abmeldung ab.

Pflichten, die nach der Abmeldung entfallen:

  • Schulpflicht
  • Wehrpflicht (in Friedenszeiten)
  • Sozial- und Krankenversicherungspflicht
  • (eventuell) Einkommensteuerpflicht
  • Kirchensteuerpflicht

Rechte, die du nach der Abmeldung aufgibst:

  • Teilnahme an Wahlen
  • Anmeldung von Kraftfahrzeugen
  • Anmeldung eines Gewerbes
  • Soziale Leistungen auf Kommunalebene
  • Abschluss von Verträgen, bei denen eine Meldeadresse benötigt wird

Wann die Anmeldung in Deutschland Pflicht ist: Wenn dir Wohnraum in Deutschland zur Verfügung steht (Verfügungsgewalt) und dieser auch genutzt wird, ist die Anmeldung verpflichtend. Dieser Wohnraum kann eine eigene Wohnung, ein Zimmer bei den Eltern oder ein feststehender Wohnwagen sein. Selbst wenn du die Wohnung zwischenzeitlich nicht bewohnst, du aber weiterhin Einrichtungsgegenstände dort hast und in naher Zukunft wieder einziehen willst, musst du dort gemeldet bleiben. Es spielt dabei keine Rolle, wie viele Tage im Jahr du in Deutschland bist. Wann die Abmeldung aus Deutschland Pflicht ist: Wenn du aus deiner bestehenden Wohnung ausziehst und dich an keinem neuen Wohnsitz im Inland anmeldest, musst du dich zwangsweise abmelden. Das bedeutet, dass dir auch kein Zimmer bei Familie oder Freunden zur Verfügung steht, unter dem du dich anmelden könntest (wichtig ist hier die oben genannte Definition der Wohnung nach dem Bundesmeldegesetz). Wann die An- und Abmeldung in Deutschland optional ist: Hast du einen Wohnraum, der dir zur Verfügung steht und den du beabsichtigst, in absehbarer Zeit wieder zu nutzen, kannst du dort gemeldet bleiben. Genauso gut kannst du auch argumentieren, dass du nicht vorhast, dort wieder einzuziehen und den Schlüssel zu dieser Wohnung abgeben bzw. die Wohnung langfristig untervermieten. Dabei muss erkennbar sein, dass du keine Absicht hast, dort in den nächsten Monaten wieder einzuziehen. Zu der Frage, wann eine Abmeldung verpflichtend und wann optional ist, habe ich vom Bundesinnenministerium folgende Auskunft bekommen: „Nach § 17 Absatz 2 Satz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) ist abmeldepflichtig, wer aus seiner bisherigen Wohnung auszieht und anschließend eine Wohnung im Ausland bezieht. Auszug bedeutet das tatsächliche, endgültige Verlassen der Wohnung. Davon abzugrenzen ist eine vorübergehende Unterbrechung der Benutzung einer Wohnung, die nicht als Auszug zu werten ist und damit keine Abmeldepflicht auslöst. Die Abgrenzung des Auszugs von einer vorübergehenden Abwesenheit ist nach Nummer 17.2.2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes wie folgt zu treffen: Kein Auszug, sondern lediglich eine vorübergehende Unterbrechung der Benutzung der Wohnung liegt vor, wenn die Absicht und die tatsächliche Möglichkeit bestehen, die Benutzung der Wohnung fortzusetzen. Von einem Auszug ist in der Regel auszugehen, wenn aus der Wohnung zur Benutzung erforderliche Einrichtungsgegenstände entfernt werden oder die voraussichtliche Abwesenheit länger als ein Jahr ist.”

2. Wofür die Meldeadresse wichtig ist

Es gibt Angelegenheiten, die ohne eine deutsche Meldeadresse zu großen Herausforderungen werden. Einige davon lassen sich mit einem Wohnsitznachweis einer ausländischen Anschrift regeln, andere sind ganz einfach an die Meldeadresse gebunden. Bevor du dich aus Deutschland abmeldest und damit die Meldeadresse aufgibst, solltest du also unbedingt die folgende Liste studieren. Wenn du bereits im Ausland bist, gibt es am Ende des Beitrags ein paar Alternativlösungen.  

2.1 Bankkonto und Gewerbeanmeldung

2.2 Sozialleistungen und Versicherungen

Sozialleistungen wie Kindergeld, Existenzgründerzuschüsse oder geförderte Weiterbildungen kannst du nach der Abmeldung nicht mehr in Anspruch nehmen. In der Regel bist du nach der Abmeldung vom deutschen Sozialsystem ausgeschlossen. Die Riester-Rente wird sinnlos, sobald du ins Ausland verziehst, da du dann keine bezuschussten Steuervorteile mehr hast. Anscheinend müssen die erhaltenen Zuschüsse aus der Riester-Rente sogar zurückgezahlt werden, wenn die Rente letztendlich nicht in Deutschland angetreten wird. Also am besten erstmal stilllegen lassen. Keine Probleme gibt es beim Bezug der Rente. Auch ohne Meldeadresse verlierst du deinen Anspruch nicht. Du musst den zuständigen Träger lediglich über den Umzug informieren und eventuell eine neue Kontoverbindung im Ausland angeben. Wenn du ins Ausland verziehst und Kindergeld erhältst, bist du in der Pflicht, dich bei der zuständigen Familienkasse abzumelden. Anspruch haben nur Eltern, die im Inland unbeschränkt steuerpflichtig sind, also auch in Deutschland leben bzw. die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beantragst. Ein Vorteil der Abmeldung ist die wegfallende Schulpflicht. Wenn du mit deinen Kindern reisen willst oder dich für alternative Bildungswege entscheidest, dann umgehst du mit der Abmeldung (deiner Kinder und eines Elternteils) die Schulpflicht. Du bist nur solange krankenversicherungspflichtig in Deutschland, solange du dort auch deinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hast. Das ist in der Regel nicht mehr der Fall, wenn du dich aus Deutschland abmeldest (Ausnahmen für Rentner). Hier gibt es weitere Infos zur Krankenversicherung und Anwartschaft). Um bei einem deutschen Versicherer eine Reiseversicherung abschließen zu können, musst du in Deutschland gemeldet sein. Meldest du dich während deiner Reise ab oder bist bereits abgemeldet, kannst du dich auch bei internationalen Reiseversicherern umschauen, die keine Wohnsitzbescheinigung benötigen. Achtung: Meldest du dich nach Abschluss einer deutschen Reiseversicherung in Deutschland ab, kann dies einen Kündigungsgrund und die Verweigerung von Leistungen darstellen. Beispielsweise steht in den Vertragsbedingungen der bei deutschen Langzeitreisenden beliebten Versicherung der Hanse Merkur: „Versicherungsfähig sind Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland bis zum vollendeten 75. Lebensjahr (75. Geburtstag). Der Versicherungsvertrag endet mit dem Wegzug der versicherten Person aus der Bundesrepublik Deutschland.” Zum Abschluss einer langfristigen Auslandskrankenversicherung ist es (fast) egal, wo dein Wohnsitz ist oder ob du wohnsitzlos bist. Internationale Versicherer brauchen lediglich eine Postanschrift und berechnen teilweise die Prämien anhand deines angegebenen Aufenthaltslandes.  

2.3 Urkunden und Fahrzeuge

Sobald du aus Deutschland abgemeldet bist, ist die Auslandsvertretung (i.d.R. Konsulat) an deinem neuen Wohnsitz für die Ausstellung von Reisepass und Urkunden verantwortlich. Solltest du deinen Reisepass in Ländern mit Meldepflicht beantragen, ohne einen Wohnsitznachweis erbringen zu können, bezahlst du aufgrund fehlender Zuständigkeit des Konsulates einen Aufschlag. Ohne Meldeadresse kannst du nicht so einfach Fahrzeuge zulassen, da es keine zuständige Zulassungsstelle mehr gibt. Laut Aussage eines Rechtsanwaltes funktioniert die Zulassung trotzdem über eine bevollmächtigte Person. Du musst gemeinsam mit dem Empfangsberechtigten, der eine Meldeadresse hat, zur Zulassungsstelle und kannst dann ein Fahrzeug mit dir als Halter anmelden. Ein bereits angemeldetes Fahrzeug kannst du nach § 46 Abs. 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung – FZV weiterhin führen: „Besteht im Inland kein Wohnsitz, kein Sitz, keine Niederlassung oder keine Dienststelle, so ist die Behörde des Wohnorts oder des Aufenthaltsorts eines Empfangsberechtigten zuständig.” Du brauchst also eine Vertrauensperson mit deutschem Wohnsitz, die Post entgegennehmen kann. Der Halter des Fahrzeugs bleibst weiterhin du, so dass die Vertrauensperson keinerlei Verantwortung hat, außer die Post zu empfangen. Entsprechende Formulare gibt es je nach Zulassungsstelle sogar online. Sehr schwierig wird es, den (internationalen) Führerschein zu beantragen, da es ohne Meldeadresse keine zuständige Führerscheinstelle gibt und solche Fälle auch nicht von deutschen Auslandsvertretungen bearbeitet werden müssen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur schrieb mir dazu sinngemäß, dass ich es „es bei der Fahrerlaubnisbehörde, die meinen Führerschein ausgestellt hat bzw. bei der Fahrerlaubnisbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich mein letzter ordentlicher Wohnsitz in Deutschland lag, versuchen solle. Die deutsche Auslandsvertretung kann um Hilfe angefragt werden, um lange Postlaufzeiten zu vermeiden. Eine Pflicht zur Mitwirkung besteht seitens der Botschaft aber keinesfalls.” Ich habe es probiert und über meine Erfahrungen mit Passagierschein A38 berichtet. Nach der Abmeldung wirst du automatisch aus dem Wahlregister gestrichen und erhältst damit keine Wahlbenachrichtigungen mehr. Das Wahlrecht für Kommunalwahlen verlierst du komplett. Du kannst jedoch auch ohne Meldeadresse in Deutschland die Stimmabgabe für Europaparlaments-, Bundes- und Landtagswahlen zu beantragen. Der Antrag muss ca. sechs Monate im Voraus bei der zuständigen Auslandsvertretung an den Bundeswahlleiter gestellt werden.  

2.4 Ämter und Verträge

Die Post von Behörden wird nur an offizielle Meldeadressen oder deine angegebene Folgeadresse bzw. einen Bevollmächtigen in Deutschland versandt. Das heißt, du solltest keine Briefe mehr von staatlichen Stellen bekommen. Behördliche Briefe dürfen übrigens auch nicht über einen Nachsendeauftrag verschickt werden, z.B. an Postscanservices. Um die Steuererklärung abzugeben, gibt es keine Notwendigkeit für eine Meldeadresse. Beim Finanzamt musst du lediglich einen Zustellungsbevollmächtigten benennen, der unter deinem Namen Post für dich empfängt. Genau diese Adresse steht dann auch auf deiner Steuererklärung bzw. ist im Online-Portal Elster hinterlegt. Für bestehende Dienstleistungsverträge hat die Abmeldung den Vorteil, dass du nach Vorlage der Abmeldebescheinigung oft ein Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 626 BGB hast. Schwierig wird der Abschluss von Neuverträgen mit Dienstleistern (z.B. Telefon, Mietauto, Versicherung), die teilweise einen festen Wohnsitz in Deutschland fordern. Nach Vorlage der Abmeldebescheinigung kannst du auch die Beiträge zum Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) kündigen. Allerdings nur, wenn du nicht mehr im Mietvertrag für eine Wohnung auf deutschem Boden stehst, denn die Beiträge hängen nicht an der Meldeadresse, sondern am Mieter der Wohnung. Zur Info: Die Landesrundfunkanstalten können problemlos Daten aus dem Melderegister abfragen. Gute Infos zum Rundfunkbeitrag und zur Abmeldung gibt es auf dieser Seite. Bei vielen Online-Diensten hast du ohne deutsche Meldeadresse ein Problem, denn Unternehmen wie Amazon, PayPal oder Affiliate Partnerprogramme fordern einen Wohnsitznachweis zur Verifizierung deiner Adresse. Bei Werbe- oder Affiliate-Netzwerken muss teilweise eine deutsche Adresse vorhanden sein, teilweise reicht ein ausländischer Wohnsitznachweis aus. Berücksichtigen solltest du das auch, wenn du ein Webhosting für eine deutsche Domain abschließen willst. Denn theoretisch muss der Domaininhaber in Deutschland gemeldet sein. Alternativ kannst du einen Zustellungsbevollmächtigten benennen, der seinen ständigen Wohnsitz im Inland hat. Einige Webhoster wie All Inkl übernehmen genau diese Funktion des Zustellungsbevollmächtigten, der dann auch im Impressum der Webseite ausgewiesen werden muss.   Was du also vor der Abmeldung unbedingt noch machen solltest:

  • Reisepass verlängern
  • internationalen Führerschein beantragen
  • Reise-/Auslandskrankenversicherung abschließen
  • Bankkonto/Kreditkarte beantragen
  • Gewerbe anmelden bzw. Betriebsstätte für bestehendes Gewerbe benennen
  • Empfangsberechtigten für dein Fahrzeug suchen und mit Vollmacht ausstatten
  • Kindergeldstelle und Rentenkasse über Umzug informieren

Insofern es dir sinnvoll erscheint, gib beim Meldebüro eine Folgeadresse in Deutschland an, zu der behördliche Post gesendet werden kann. Sobald du die Abmeldebescheinigung in den Fingern hast, solltest du schnellstmöglich den Rundfunkbeitrag und sonstige nicht mehr benötigte Verträge kündigen. Wenn du bereits abgemeldet bist, findest du im folgenden Abschnitt einige Alternativen zur erforderlichen Meldeadresse.    

3. Alternativen zur Meldeadresse ohne festen Wohnsitz in Deutschland

Jetzt wird es spannend, denn genau nach diesen Alternativen habe ich jahrelang gesucht. Jetzt bin ich guter Dinge, einige Möglichkeiten gefunden zu haben, um auch ohne Meldeadresse in Deutschland nicht von Teilen der Gesellschaft ausgeschlossen zu sein. Wenn du dich abmelden möchtest oder bereits abgemeldet hast, dann sind folgende Szenarien vorstellbar:

  • Fester Wohnsitz im Ausland: Du meldest dich am neuen Wohnsitz an, wenn es dort die Meldepflicht gibt. Ansonsten lässt du dir einen Wohnsitznachweis vom Vermieter, deiner Bank oder Versorgungsdienstleistern ausstellen.
  • Langzeitreisender ohne festen Wohnsitz im Ausland aber mit Wohnraum in Deutschland: Du kannst entweder in Deutschland gemeldet bleiben oder mietest eine Domiziladresse im In- oder Ausland.
  • Perpetual Traveller ohne festen Wohnsitz im In- oder Ausland: Du mietest eine Domiziladresse in Deutschland oder im Ausland, die du für vertragliche oder behördliche Dinge als offizielle Meldeadresse verwenden kannst.

 

3.1 Meldeadresse im Ausland anmelden

Wenn du einen festen Wohnsitz im Ausland hast, dann ist die Anmeldung in vielen Ländern sowieso verpflichtend. Aber auch wenn du eine Wohnung in einem Land ohne zentrales Melderegister hast, kannst du dir vom Vermieter, Banken oder Stromanbietern einen Wohnsitznachweis ausstellen lassen. Die Meldebescheinigung bzw. den Wohnsitznachweis aus dem Ausland brauchst du, um Bankkonten zu eröffnen, Unternehmen anzumelden und um Gebühren bei der Ausstellung von Dokumenten bei der dortigen Auslandsvertretung zu sparen. Abhängig vom Land, in dem du gemeldet bist, wird einigen deutschen Dienstleistern und Banken der ausländische Wohnsitznachweis (vor allem, wenn außereuropäisch) nicht reichen. Solltest du diesen unbedingt benötigen, kannst du zusätzlich eine Domiziladresse mieten.  

3.2 Wohnsitz behalten

Du musst dich nur dann aus Deutschland abmelden, wenn du aus deiner Wohnung (bzw. der deiner Freunde oder Eltern) ausziehst und diese auch in der Zukunft nicht mehr bewohnen wirst. Du könntest also gemeldet bleiben oder dich ummelden, wenn du in absehbarer Zeit nach Deutschland zurückkommst und einen Wohnraum in Deutschland hast, die dir jederzeit zur Verfügung steht. Das ist auch möglich, wenn du im Ausland mit einem Hauptwohnsitz gemeldet bist. Folgende zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um nach der Ausreise noch in Deutschland gemeldet sein zu können:

  1. Verfügungsgewalt: Du musst die Verfügungsgewalt über die Wohnung bzw. den Wohnraum haben, unter der du gemeldet bist. Das bedeutet, dass du jederzeit darin einziehen kannst und auch den Schlüssel dafür hast.
  2. Nutzungsabsicht: Du musst beabsichtigen, in absehbarer Zeit wieder in die Wohnung einzuziehen. Davon kann ausgegangen werden, wenn zur Benutzung erforderliche Einrichtungsgegenstände in der Wohnung verbleiben oder die voraussichtliche Abwesenheit kürzer als ein Jahr ist.

Jetzt musst du ganz einfach abwägen, ob du angemeldet bleibst und damit deine Meldeadresse behältst. Überlegenswert ist das vor allem dann, wenn du nicht vorhast, länger als ein bis zwei Jahre im Ausland zu bleiben. Hinweis: Für die Krankenversicherung und das Finanzamt ist nicht die Meldeadresse, sondern dein gewöhnlicher Aufenthaltsort ausschlaggebend. Diese Argumente allein sollten also nicht für eine Abmeldung sprechen.  

3.3 Domiziladresse in Deutschland mieten

Eine Domiziladresse bzw. ein Rechtsdomizil ist gewissermaßen eine virtuelle Adresse, die für private oder geschäftliche Gründe genutzt werden kann. Du erhältst eine ladungsfähige Anschrift, die den gesetzlichen Anforderungen an eine Meldeadresse entspricht. Kein Ersatz für eine Meldeadresse sind Postscanservices. Ein beliebter Anbieter für eine legale virtuelle Geschäftsadresse ist Clevvermail mit vielen Standorten weltweit. Als Full-Service-Dienstleister mit Geschäftsadresse, Telefonservices und Postscan sind das ebuero oder das DUSOFFICE, welches individuelle Lösungen für digitale Nomaden anbietet, gute Optionen. Aber diese virtuellen Adressen ersetzen auf keinen Fall die Meldeadresse. Die Anforderungen an eine Meldeadresse haben wir schon weiter oben im Beitrag angerissen. Ein klares Statement dazu habe ich vom Bundesinnenministerium nicht bekommen, dafür aber einen Verweis auf die Anlage 2 zur Wohnungsgeberbestätigung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV). Dort heißt es: „Es ist verboten, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, wenn ein tatsächlicher Bezug der Wohnung weder stattfindet, noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Das Unterlassen einer Bestätigung des Ein- oder Auszugs sowie die falsche oder nicht rechtzeitige Bestätigung des Ein- oder Auszugs können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 1000 Euro geahndet werden.” Was auf dem Papier recht eindeutig klingt, scheint in der Praxis nicht ganz so klar zu sein. Es gibt Anbieter von Domiziladressen, die nach eigenen Aussagen im Rahmen der Gesetzgebung handeln. Das Problem beim Mieten einer solchen Domiziladresse ist es, die seriösen Anbieter von den schwarzen Schafen zu trennen. Letztendlich handelt es sich dabei um Miniwohnungen oder Zimmer, die gewöhnlich an Wanderarbeiter für wenig Geld vermietet werden. Diese Wohnungen erfüllen die Anforderungen an einen Wohnsitz, wobei der tatsächliche Bezug nicht beabsichtigt ist. Im Sommer 2016 habe ich mich mit mehreren Anbietern von Geschäftsadressen sowie Domiziladressen im In- und Ausland unterhalten. Einige Interviewpartner haben einen besonders kompetenten und seriösen Eindruck gemacht, weshalb ich diese Interviews hier in Schriftform und nach Absprache mit den Anbietern wiedergegeben habe. Update 18.10.2017: Ein gutes Jahr nach Veröffentlichung des Artikels sind die vorgestellten Domizilservices wie vom Erdboden verschwunden (u.a. PSD Business Domizilservice und Blackpearl London) und für Kunden nicht mehr erreichbar (siehe Kommentare weiter unten). Deshalb habe ich auch die geführten Interviews mit den Anbietern entfernt und kann nur ausdrücklich davor warnen, dass es sich bei den Domizilservices um Anbieter handelt, die sich am Rande der Legalität bewegen und deshalb sehr anonym handeln.  

3.4 Domizildresse im Ausland mieten

Um der deutschen Gesetzgebung auszuweichen, kann auch eine Domiziladresse im Ausland gemietet werden. Rechtlich gesehen spricht überhaupt nichts dagegen, wenn es dir lediglich um den Wohnsitznachweis geht. Besonders beliebt bei Deutschen ist das Mieten einer englischen Domiziladresse, das rechtlich gesehen auf der Niederlassungsfreiheit nach Art. 43-48 EGV basiert. In Ländern wie England, in denen es keine Meldepflicht gibt, kannst du somit an einen Wohnsitznachweis kommen. Update 18.10.2017: Auch diese Interviews und Verlinkungen zu Anbietern von ausländischen Domizilanbietern musste ich leider entfernen, da diese entweder verschwunden sind oder alles andere als seriös gehandelt. Deshalb nochmal die Bitte an dich, vorsichtig mit Versprechen von Domizilanbietern zu sein, und genauestens zu prüfen, wer dahinter steckt. Wie gesagt, habe ich selbst noch keinen Domizilanbieter ausprobiert, werde das aber in naher Zukunft zwangsläufig tun müssen und dann natürlich darüber berichten. Bis dahin hoffe ich, dass dir dieser Beitrag eine gute Entscheidungsgrundlage zur Abmeldung und Alternativen zur deutschen Meldeadresse aufgezeigt hat. Bitte bedenke, dass es trotz noch so konkreten gesetzlichen Regelungen immer Grauzonen gibt, in denen im Einzelfall entschieden werden muss. Solltest du Zweifel an einer Entscheidung haben, dann poste gerne in die Kommentare. Natürlich freue ich mich ebenso über deine Erfahrungsberichte zum Thema.

Hast du bereits eine Domiziladresse oder noch bessere Alternativen zur Meldeadresse für uns?

(Eine sehr wichtige Bemerkung der MmgZ-Redaktion: Das aktuelle Meldegesetz der BRD wurzelt aus der Reichsmeldeordnung, vom 06. Januar 1938, demgemäß aus der Zeit des Führerstaates durch Legitimation der Fremdverwaltung “Weimarer Republik” und vor der Gründung des Großdeutschen Reiches. Vor dieser Zeit gab es im Nationalstaat Deutschland keine Meldepflicht.)

https://de.wikipedia.org/wiki/Melderegister

Zitat aus der Seite zum Stand 28. Mai 2024
Das Melderegister ist ein amtliches Verzeichnis, in dem der ständige oder vorübergehende Aufenthalt von Personen erfasst wird, soweit er der Meldepflicht unterliegt.

Die Melderegister werden in Deutschland bei den Gemeinden als öffentliches Register geführt. So können Melderegisterauskünfte, die gebührenpflichtig sind, von jedem über Dritte eingeholt werden. Die Meldebehörden informieren über die Voraussetzungen und die Kosten dieser Auskünfte. Die Kosten werden durch die Verwaltungskostengesetze der Länder bzw. darauf basierende Rechtsverordnungen geregelt. In fast allen Bundesländern ist die Gemeinde selbst die Meldebehörde im rechtlichen Sinn. Derzeit werden die deutschen Melderegister von 5283 Einwohnermeldeämtern verwaltet.[1] Im Rahmen der Föderalismusreform ist 2006 die ausschließliche Gesetzgebung für das Melderecht auf den Bundesgesetzgeber übergegangen. Rechtsgrundlage für Erhebung, Speicherung, Verwendung und Löschung der Daten sind das Bundesmeldegesetz, die Meldegesetze der Länder sowie Rechtsverordnungen.

Inhalt

Das Melderegister beinhaltet gemäß § 3 Bundesmeldegesetz (BMG) die folgenden Daten:

  • Familiennamen, frühere Namen, Vornamen
  • Doktorgrad, Ordensnamen, Künstlernamen
  • Tag und Ort der Geburt, Geschlecht
  • gesetzlicher Vertreter / Eltern von minderjährigen Kindern (Vor- und Familienname, Doktorgrad, Postanschrift, Tag der Geburt, gegebenenfalls Sterbetag)
  • Staatsangehörigkeit(en)
  • rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft
  • gegenwärtige und frühere Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung, Datum des Ein- und Auszugs
  • Familienstand, bei Verheirateten oder Lebenspartnern zusätzlich Tag und Ort der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft, Ehegatte oder Lebenspartner (Vor- und Familienname, Doktorgrad, Tag der Geburt, Anschrift, gegebenenfalls Sterbetag), minderjährige Kinder
  • Ausstellungsbehörde, Datum und Gültigkeitsdauer des Personalausweises/Passes
  • Übermittlungssperren (so etwa bei Gefahr für Leben, Gesundheit oder persönliche Freiheit)
  • Sterbetag und -ort
  • Tatsache, dass der Betroffene vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
  • steuerrechtliche Daten
  • eventuell die Tatsache, dass Passversagungsgründe vorliegen, ein Pass versagt oder entzogen oder eine Anordnung getroffen worden ist, wonach der Ausweis nicht mehr dazu berechtigt, die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen.

Geschichte

Meldekarte aus Worms, Großherzogtum, später Volksstaat Hessen

Ursprünglich fiel die Gesetzgebungskompetenz für das Meldewesen in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen deutschen Bundesstaaten, von denen jeder ein eigenes Meldegesetz oder Melderecht besaß. So galt z. B. im Großherzogtum Hessen das Gesetz die polizeiliche Aufsicht über Zuzüge und Wegzüge betreffend vom 4. Dezember 1874.Die dadurch entstandenen kommunalen Meldekarteien sind – soweit noch vorhanden – heute eine wichtige Quelle historischer Forschung.Erst in der Zeit des Nationalsozialismus wurde am 6. Januar 1938 eine „Reichsmeldeordnung“ erlassen, die das Meldewesen innerhalb des “Deutschen Reiches” erstmals vereinheitlichte.

Im Jahr 1934 wurde das Reichsbürgergesetz in kraft gesetzt, mit diesem Gesetz sind alle aktuell in Deutschland unter der Leitung der BRD Reichsbürger!

 

 

 

 




Wohnsitz abmelden bei Umzug ins Ausland

Die Rechte für diesen sehr guten Bericht sind bei Sebastian Kühn.
Die Redaktion der MMGZ dankt Ihm für diesen sehr guten zusammengestellen Bericht und hofft damit vielen Unterdrückten dieses Systems helfen zu können

Wohnsitz abmelden bei Umzug ins Ausland

(wirklich alles, was du wissen musst)

Wann muss ich mich aus Deutschland abmelden? Muss ich nach dem Umzug ins Ausland noch Steuern in der Heimat bezahlen? Und kann ich meine Wohnung trotz Abmeldung weiterhin untervermieten? Viele Fragen, zu denen es wenig gute Antworten gibt. Dieser Beitrag schafft Abhilfe. Mit zahlreichen Kommentaren und Aufrufen ist der Artikel „ Wohnsitz aus Deutschland abmelden” einer der meist gelesenen Beiträge auf Wireless Life. Ich habe mich nun so lange mit dem Thema der Abmeldung und den daraus folgenden Konsequenzen beschäftigt, dass ich zu vielen Fragen eine verlässliche Auskunft geben kann. Neben meinen eigenen Erfahrungen fasst dieser Artikel alle Infos zusammen, die durch Gespräche, Kommentare und Recherchearbeit zusammengekommen sind. Solltest du nach dem Lesen immer noch Fragen haben, dann rein damit in die Kommentare. Ich versuche mein Bestes, die letzten Unklarheiten aus dem Weg zu räumen. Bevor du weiterliest: hinsichtlich melderechtlicher und steuerrechtlicher Fragen gibt es Unterschiede für Arbeitnehmer und Nicht-Arbeitnehmer. Dieser Beitrag bezieht sich größtenteils auf Selbstständige, Langzeitreisende, digitale Nomaden und alle, die keine feste Anstellung haben. Trotz vieler Erfahrungswerte und ausführlicher Recherche ist der Beitrag natürlich keine verbindliche Rechtsauskunft. Bitte frage im Zweifel immer nochmal bei den entsprechenden Behörden nach oder hole dir Auskunft bei deinem Steuerberater.    

 

1. Allgemeine Meldepflicht in Deutschland

Als Grundlage für die Meldepflicht in Deutschland diente lange Zeit das Melderechtsrahmengesetz, das ab dem 1. November 2015 durch das neue Bundesmeldegesetz (BMG) abgelöst wurde. Seit diesem Datum sind auch die Landesmeldegesetze der einzelnen Bundesländer hinfällig. Nach dem Bundesmeldegesetz (§ 17 Anmeldung, Abmeldung) gelten folgende allgemeine Meldepflichten:

(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. (2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Ein Verstoß hiergegen ist eine Ordnungswidrigkeit und führt zu einer Geldbuße.

Diese Geldbuße kann je nach Ordnungswidrigkeit bis zu 1.000 Euro betragen. Allerdings habe ich mit einigen Personen gesprochen, die sich erst Monate (mitunter sogar Jahre) nach dem Umzug ins Ausland abgemeldet haben. Niemand von ihnen musste eine Geldstrafe zahlen.  

1.1 Meldepflicht bei Umzug innerhalb Deutschlands

Die Fristen für die Meldung beim Einwohnermeldeamt hängen von den Meldegesetzen der Bundesländer ab. In der Regel musst du dich innerhalb einer Woche am neuen Wohnsitz anmelden. Die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt am alten Wohnort ist seit 2007 nicht mehr nötig, da die Daten zwischen den Ländern elektronisch übermittelt werden.  

1.2 Meldepflicht bei Umzug ins Ausland

Bei einem Umzug ins Ausland bist du gezwungen, dich bei der Meldebehörde in Deutschland abzumelden. Das gilt dann, wenn du deine bisherige Wohnung aufgibst und dich an keinem neuen Wohnsitz im Inland anmeldest. Auch eine eventuelle Zweitwohnung kann nicht in Deutschland gemeldet bleiben, solange der Erstwohnsitz nicht im Inland ist. Unter einer Wohnung wird nach dem Bundesmeldegesetz übrigens „jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird” verstanden. Wohnwagen werden dann als Wohnung angesehen, wenn sie nur selten fortbewegt werden. Wenn du trotz Wegzug in Deutschland gemeldet bleiben willst, ist dies unter bestimmten Voraussetzungen möglich (später mehr dazu). Du musst dich nur dann aus Deutschland abmelden, wenn du aus einer Wohnung ausziehst und diese auch in der Zukunft nicht mehr bewohnen wirst. Das gilt also nicht für Auslandssemester oder eine längere Weltreise.    

 

2. Abmeldung beim Einwohnermeldeamt

Deinen Wohnsitz aus Deutschland abmelden kannst du ganz einfach, indem du zum Einwohnermeldeamt gehst und dort mitteilst, dass du ins Ausland umziehst. Die einzigen Unterlagen, die du dafür benötigst, sind dein aktueller Personalausweis und ein ausgefülltes Abmeldeformular. Du wirst wahrscheinlich nach einer Folgeadresse gefragt, musst diese aber nicht zwingend angeben. Danach bekommst du (je nach Meldeamt) einen kleinen Sticker in deinen Personalausweis, der bestätigt, dass du „keine Hauptwohnung mehr in Deutschland” hast. Außerdem erhältst du die Abmeldebescheinigung, die aus verschiedenen Gründen wichtig wird.

2.1 Nutzen der Abmeldebescheinigung

Wenn du deinen Wohnsitz beim Meldebüro abmeldest, solltest du unbedingt nach der Abmeldebescheinigung fragen. Anscheinend geben dir diese nicht alle Ämter automatisch. Alternativ kannst du die Bescheinigung auch nachträglich auf postalischem Weg anfordern. Wichtig wird dies Abmeldebescheinigung vor allem:

  • für Passangelegenheiten bei der Auslandsvertretung (ohne Bescheinigung wird beispielsweise die Beantragung eines neuen Reisepasses deutlich teurer)
  • zur außerordentlichen Kündigung von Verträgen für Strom, Telefon oder Internet (die Bescheinigung ist keine Garantie, erleichtert aber die Argumentation)
  • um dem Finanzamt glaubhaft zu machen, dass du deinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt hast

 

2.2 Abfragen von Meldeamtsdaten

Hast du dich schon mal gefragt, wer deine Meldedaten eigentlich einsehen oder anfordern kann? Neben staatlichen Behörden erhalten vor allem die GEZ und Versicherungen Auskunft über deine Meldedaten. Die Info zu deiner Abmeldung wird auch automatisch an das Finanzamt übermittelt. Außerdem kommen Inkassounternehmen an diese Daten. Das mag noch relativ einleuchtend klingen, oder? Aber auch Unternehmen wie die Deutsche Post, die Otto Group und Bertelsmann die Meldeamtsdaten ab. Begründet wird dies durch Inkassogeschäfte, Forderungsmanagement und Adresshandel. Wer bereit ist zu bezahlen, kommt schnell an die Daten. Was sagen da bloß die Datenschützer unter uns?    

 

3. Nach dem Umzug ins Ausland

In der Regel kommen die Fragen erst auf, wenn du bereits im Ausland bist. Bei mir war es so, da ich eigentlich vorhatte, zeitnah wieder nach Deutschland zurückzukehren. Was also tun, wenn du dich nachträglich abmelden willst oder immer noch eine Wohnung in Deutschland hast?  

3.1 Nachträgliche Abmeldung Online

Wenn du bereits im Ausland wohnst und dich nachträglich aus Deutschland abmelden willst, ist dies in den meisten Bundesländern mittlerweile auch auf elektronischem, zumindest aber postalischem Wege möglich. Suche einfach bei Google nach „Abmeldung + deinem Bundesland” und du findest das benötigte Online-Formular zum Ausfüllen, Ausdrucken, Unterschreiben und Absenden. Bei einigen Meldeämtern (z.B. Köln, Düsseldorf) kannst du das Abmeldeformular nicht per Post senden, sondern musst einen Menschen deines Vertrauens mit einer Vollmacht ausstatten und zur Abmeldung schicken. Beispielsweise funktioniert die nachträgliche Abmeldung beim Berliner Meldeamt über ein Abmeldeformular, das per Post geschickt werden kann. Die Abmeldebestätigung wird dann innerhalb von einer Woche per Post an eine angegebene Adresse im Inland geschickt. Laut Meldegesetz musst du nach dem Ablauf der 2-Wochen-Frist mit einer Geldbuße rechnen. Ich habe jedoch noch nie gehört, dass jemand eine solche Strafe bezahlen musste. Selbst dann nicht, wenn der Wohnsitz bereits seit Jahren im Ausland war. Begründe die verspätete Abmeldung gut oder lege das „Auszugsdatum” zu deinen Gunsten aus.  

3.2 Zurück auf Heimatbesuch

Theoretisch musst du dich innerhalb der Meldefrist wieder in Deutschland anmelden. Also in der Regel nach spätestens zwei Wochen. Wie sieht das bei Heimatbesuchen aus, die einen kurzen Urlaub übersteigen?

„Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht nach § 17 Absatz 1 gemeldet sind, besteht diese Pflicht nach Ablauf von drei Monaten.”

Nach § 27 Abs. 2 BMG musst du dich erst bei einem Heimatbesuch, der länger als drei Monate andauert, wieder anmelden. Das gilt nicht, wenn du eine eigene Wohnung langfristig beziehst oder permanent nach Deutschland zurückkehrst (dann gilt die 2-Wochen-Frist). Aber mal ganz unter uns. Wenn du nicht vorhast, wieder eine feste Wohnung in Deutschland zu beziehen, dann halte einfach die Füße still. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass du bei der Ausreise am Flughafen nach deiner Meldebescheinigung gefragt wirst.  

 

4. Wohnsitz im Ausland und gemeldet in Deutschland

Unter Umständen kann es für dich mehr Vor- als Nachteile haben, in Deutschland gemeldet zu bleiben. Die große Frage lautet, ob das von der rechtlichen Seite her erlaubt ist, wenn du im Ausland wohnst oder als Dauerreisender unterwegs bist. Möglich ist das, solange du eine Wohnung in Deutschland hast, die dir jederzeit zur Verfügung steht. Auch dann, wenn sich dein Hauptwohnsitz im Ausland befindet. Die Wohnung in Deutschland muss ausreichend groß sein und mindestens Schlafgelegenheit, Bad und Kochnische haben. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass du dich zwingend abmelden musst, wenn dir eine solche Wohnung nicht zur Verfügung steht. In der Praxis kann sich die Wohnung natürlich auch bei deinen Eltern oder einem Freund befinden. Wenn du trotz Auslandsaufenthalt gemeldet bleiben willst, solltest du allerdings eines beachten: unter der deutschen Meldeadresse bist du jederzeit postalisch erreichbar. Ein Problem können dadurch Briefe von Behörden mit Zahlungsfristen oder Vorladungen sein. Auf weitere Folgen einer Nicht-Abmeldung gehen wir später noch genau ein. Achtung: Am 01.11.2015 ist das erweiterte Bundesmeldegesetz in Kraft getreten, welches u.a. eine Bescheinigung des Vermieters für die Um- bzw. Anmeldung in einer neuen Wohnung erfordert. Scheinanmeldung können mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden und stellen vor allem für den Wohnungsgeber ein Risiko dar.  

Wohnung in Deutschland trotz Abmeldung

Du willst dich gerne aus Deutschland abmelden aber deine günstige Mietwohnung nicht aufgeben? Das macht vor allem dann Sinn, wenn du diese untervermietest und/oder selbst für regelmäßige Heimatbesuche nutzen möchtest. Nach §19 des BMG ist der Vermieter zum einen verpflichtet, den Auszug auf Anfrage zu bestätigen und zum anderen kann er sich bei der Meldebehörde über deinen melderechtlichen Status informieren. Also, sprich mit deinem Vermieter, bevor du dich in Deutschland abmeldest, ohne die Wohnung zu kündigen. Auf der anderen Seite kann auch das Meldeamt vom Vermieter darüber Informationen einfordern, welche Personen bei ihm wohnen oder gewohnt haben. Wenn der Vermieter sich nicht daran stört, dass du trotz Abmeldung weiterhin als Mieter im Vertrag stehst, sollte es hier keine Probleme geben. Eine Auswirkung hat es jedoch aus steuerlicher Sicht. Du giltst als beschränkt steuerpflichtig (wenn dein gewöhnlicher Aufenthaltsort im Ausland ist) und musst deine Mieteinnahmen natürlich im Inland angegeben und versteuern (mehr dazu unter dem Punkt Steuern).  

 

5. Folgen der Abmeldung aus Deutschland

Mit dem Umzug ins Ausland und der Abmeldung aus Deutschland verlierst du viele deiner Rechte und Pflichten als deutscher Staatsbürger. Das hat ebenso Vorteile wie auch Nachteile, die du für dich selbst abwägen musst. Einen ausführlichen Beitrag dazu findest du hier. Die wichtigsten Folgen der Abmeldung sind:

  • Krankenversicherung: keine Krankenversicherungspflicht mehr – Austritt aus der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, somit freie Wahl des Versicherers (Infos zur Anwartschaft und zur Auslandskrankenversicherung)
  • Sozialversicherungen: Ansprüche auf Leistungen ruhen, solange du im Ausland bist – keine Pflicht zur Einzahlung in die Rentenkasse (Weiterführung kann beantragt werden) – es gelten besondere Regelungen für entsendete Arbeitgeber (Sozialversicherungsabkommen)
  • Postadressekeine offizielle Adresse zur Zustellung von behördlicher und gerichtlicher Post mehr (die Post, die wir in der Regel sowieso nicht haben wollen)
  • Passangelegenheiten: Beantragung des Reisepasses bei der Auslandsvertretung am neuen Wohnsitz ist schneller und günstiger
  • Dienstleistungsverträge: Oftmals das Recht zur außerordentlichen Kündigung von bestehenden Verträgen in Deutschland – Abschluss von Neuverträgen mit Dienstleistern (z.B. Telefon, Bank) wird jedoch schwieriger
  • KFZ-Zulassung: Es kann kein Auto mehr auf deinen Namen in Deutschland zugelassen werden (ein bereits angemeldetes Fahrzeug kann aber unter Benennung eines Bevollmächtigten weiterlaufen)
  • Gewerbe: Bestehendes Gewerbe nach § 15 EStG muss beim zuständigen Ordnungsamt um- oder abgemeldet werden (Alternativen sind Unternehmensgründung im Ausland oder die Ummeldung der Betriebsstätte des Gewerbes unter der deutschen Meldeadresse einer Vertrauensperson)
  • Bankkonto: Eröffnung eines Bankkontos in Deutschland ist schwierig (eine gute Option sind die DKB und N26)
  • Wahlregister: Automatische Abmeldung aus dem Wahlregister und damit keine Wahlbenachrichtigungen mehr – kein Wahlrecht mehr für Kommunalwahlen – Stimmabgabe für Bundeswahlen muss ca. 6 Monate im Voraus bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragt werden
  • Staatsangehörigkeit: Du bleibst dein Leben lang deutscher Staatsbürger, solange du keine ausländische Staatsangehörigkeit erwirbst

 

Wiederanmeldung in Deutschland

Die Wiederanmeldung ist problemlos. Du brauchst dafür lediglich einen gültigen Personalausweis und unter die Wohnungsgeberbescheinigung als Nachweis deiner neuen Adresse. Nach der Rückkehr sollte dein erster Gang also zum Meldebüro führen. Danach musst du dich um Dinge wie Krankenversicherung, Steuernummer (fall du noch nicht die lebenslange Identifikationsnummer hast) und deinen gewerblichen Status (Gewerbeanmeldung, Arbeitslosengeld) kümmern.      

 

6. Melderecht vs. Steuerrecht

Jetzt wird es sehr wichtig! Dein Wohnsitz ist aus steuerlicher und melderechtlicher Sicht nicht zwangsläufig das Gleiche. Für das Steuerrecht ist die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt unerheblich. Das Steuerrecht definiert deinen Status anhand des gewöhnlichen Aufenthaltsortes, der nicht zwingend deiner Meldeadresse entsprechen muss. So kann es gut möglich sein, dass du auch nach der Abmeldung noch voll steuerpflichtig in Deutschland bist.  

6.1 Gewöhnlicher Aufenthaltsort

Selbst wenn du nur gelegentlich in der Heimat bist, kannst du laut Steuerrecht einen Wohnsitz in Deutschland haben. Der gewöhnliche Aufenthalt (Wohnsitz aus Steuersicht) ist dort, wo für mehr als 6 Monate (183 Tage) im Jahr, deine berufliche und soziale Bindung besteht. Geregelt wird das in §9 der Abgabenordnung:

„Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Als gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer anzusehen […]”

Das Steuerrecht definiert einen Wohnsitz als Wohnung, die sich in deinem Besitz befindet und über die du auch verfügen kannst. Über eine langfristig untervermietete Wohnung kannst du nicht verfügen, deshalb gilt diese nicht als Wohnsitz. Behältst du hingegen nach der Abmeldung deine Wohnung, ohne diese zu vermieten, dann bleibt auch dein deutscher Wohnsitz bestehen. Meldeadresse vs. Postanschrift: Deine Meldeadresse ist ausschlaggebend für die Zustellung von Post durch Behörden oder Gerichte. Für andere Post von Dienstleistern, Abos oder Ähnliches kannst du ganz einfach eine Postadresse bei Eltern oder Bekannten angeben. Diese Anbieter interessiert in der Regel nicht, ob du dort tatsächlich gemeldet bist.  

6.2 Allgemeine Steuerpflicht in Deutschland

Generell ist die Steuerpflicht immer abhängig von deinem gewöhnlichen Aufenthaltsort, also deinem Wohnsitz (nicht zwingend die Meldeadresse). In einem Beitrag habe ich mich bereits mit dem Thema Steuern für digitale Nomaden beschäftigt. Hier noch mal ein kurzer Überblick zur Steuerpflicht in Deutschland:

  1. Unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 EStG): Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Versteuert werden muss dann dein weltweit erzieltes Einkommen in Deutschland.
  2. Beschränkte Steuerpflicht (§ 49 EStG): Personen, die weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, aber Einkünfte aus Tätigkeiten im Inland haben, sind beschränkt steuerpflichtig. Nur inländische Einkünfte aus Gewerbebetrieben (mit Sitz in Deutschland), selbständiger Arbeit (im Inland ausgeübt oder verwertet), Mieteinnahmen (aus deutschen Immobilien) und Einkünfte aus Wertpapieren von deutschen Ausstellern (Zinsen auf deutsches Bankguthaben sind davon ausgeschlossen) versteuert werden müssen.
  3. Erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG): Personen, die in ein Niedrigsteuerland umziehen und wirtschaftliche Beziehungen (z.B. als Anteilseigner eines deutschen Unternehmens) zu Deutschland aufrechterhalten, gelten als erweitert beschränkt steuerpflichtig. Niedrigsteuerländer sind solche mit einer Einkommenssteuer, die weniger als ein Drittel der deutschen Steuerbelastung beträgt.
  4. Nicht steuerpflichtig: Personen, die weder unbeschränkt noch beschränkt steuerpflichtig sind, fallen in diese Kategorie. Voraussetzung dafür ist, dass du keinen gewöhnlichen Aufenthalt und keine Einkünfte (Gewerbe, Kapitaleinkünfte oder Mieteinnahmen) in Deutschland hast.

Entscheidend für das Finanzamt sind hier also die Bestimmung deines gewöhnlichen Aufenthaltsortes und die Herkunft deiner Einkünfte. Um die Verlegung deines Wohnsitzes ins Ausland zu beweisen, bist du in der Bringschuld.  

6.3 Abmeldung beim Finanzamt

Um zu klären, ob und wie du in Deutschland nach dem Umzug ins Ausland steuerpflichtig bist, spielt deine melderechtliche Abmeldung keine direkte Rolle. Die Abmeldebestätigung kann jedoch dabei helfen, dem Finanzamt einen neuen Wohnsitz im Ausland glaubhaft zu machen. Um deine Auswanderung bei Finanzbehörden zu bekräftigen, helfen die Kündigung aller Telefon- und Versorgungsverträge, die Abmeldung von Fahrzeugen und die Aufgabe von Mitgliedschaften (ADAC, Krankenkasse usw.). Außerdem sind polizeiliche Anmeldungen oder Verträge am neuen Wohnsitz hilfreich. Sehr wahrscheinlich wirst du vom Finanzamt nach einer Folgeadresse im Inland gefragt bzw. kannst diese spätestens bei der letzten Steuererklärung selbst angeben. Trage dort die Adresse eines Zustellungsbevollmächtigten ein, der unter deinen Namen Post für dich empfängt.  

6.4 Steuerpflicht nach Umzug ins Ausland

Wenn du deinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hast und dies auch dem Finanzamt beweisen kannst, bist du entweder beschränkt steuerpflichtig oder nicht steuerpflichtig in Deutschland. Als beschränkt steuerpflichtig gelten zunächst alle, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben aber dennoch Einkünfte aus Tätigkeiten im Inland, deutschen Immobilien, aus einem Gewerbe mit Sitz in Deutschland oder aus Wertpapieren von deutschen Ausstellern beziehen. Entscheidend ist hier der Ort der Leistungserbringung, also bei digitalen Services und Produkten dein gewöhnlicher Aufenthaltsort oder der Standort des Unternehmens. Es spielt keine Rolle, ob sich deine Kunden in Deutschland befinden, sondern an welchem Ort die Leistung erbracht wird. Lediglich für die Umsatzsteuer ist der Ort des Leistungsempfängers wichtig. Wer beschränkt steuerpflichtig ist, der bezahlt Steuern nur für inländische Einkünfte, nicht aber für weltweit angefallenes Einkommen. Hast du beispielsweise noch Mieteinnahmen in Deutschland (durch eine untervermietete Wohnung), dann musst du einzig diese Mieteinkünfte in der Heimat versteuern. Neben der beschränkten Steuerpflicht gibt es die erweiterte beschränkte Steuerpflicht. Hierunter fallen Menschen, die ihren Wohnsitz in ein Niedrigsteuerland verlegen. Das gilt auch für Briefkastenfirmen im Ausland. Konkret heißt das, wer keinen gewöhnlichen Aufenthalt mehr in Deutschland hat, jedoch weiterhin wirtschaftliche Interessen wie etwa Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen aufrecht erhält, kann sich der Steuerpflicht nicht entziehen. Wenn du deinen gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hast und keinerlei Einkünfte aus Deutschland beziehst, bist du nicht steuerpflichtig. Das bedeutet, dass du in Deutschland keine Einkommenssteuer mehr bezahlen musst. Wenn du im Ausland einer selbstständigen Tätigkeit nachgehst, erklärst du die Steuern dort, wo du die Leistung erbracht hast oder in dem Land, in dem dein Unternehmen gemeldet ist. Im Einzelfall musst du dir die steuerrechtlichen Regelungen an deinem neuen Wohnsitz anschauen. Eine äußerst interessante Frage ist, wo du steuerpflichtig bist, wenn du nirgendwo einen gewöhnlichen Aufenthalt hast. Wo bezahlst du Steuern, wenn du beispielsweise als digitaler Nomade um die Welt ziehst, dein Einkommen online verdienst und an keinem Ort länger als 6 Monate bleibst? Mehr zu Steuern für digitale Nomaden.  

6.5 Steuerklasse nach Abmeldung in Deutschland

Ändert sich deine Steuerklasse, nachdem du dich aus Deutschland abgemeldet hast? Diese Frage ist deshalb interessant, weil du für das laufende Steuerjahr, in dem du noch in Deutschland gewohnt hast, ja immer noch eine Steuererklärung einreichen musst. Auch wenn du zwar schon nicht mehr in Deutschland lebst, aber noch Einkünfte aus der Heimat beziehst, kommst du an der Steuererklärung nicht vorbei. Nach unbestätigten Angaben eines Lesers kann der Arbeitgeber deine Lohnsteuerabzugsmerkmale nach der Abmeldung nicht mehr über die ELstAM–Datei abrufen, da diese gesperrt wurde. Als Folge gilt dann die Lohnsteuerklasse 6. Nach persönlichen Erfahrungen des Lesers konnte über eine Bescheinigung vom Finanzamt aber auch weiterhin nach Steuerklasse 1 abgerechnet werden. Wow, am Ende sind es weit über 3.000 Wörter geworden. Das zeigt mir, wie viele Unklarheiten aufgrund von Grauzonen und veralteten Gesetzestexten bestehen. Ich hoffe, dieser Megabeitrag konnte die meisten deiner Fragen zur Abmeldung aus Deutschland beantworten.

Hast du weitere Fragen oder eigene Erfahrungswerte, die unbedingt in diesen Beitrag gehören?

(Eine sehr wichtige Bemerkung der MmgZ-Redaktion: Das aktuelle Meldegesetz der BRD wurzelt aus der Reichsmeldeordnung, vom 06. Januar 1938, demgemäß aus der Zeit des Führerstaates durch Legitimation der Fremdverwaltung „Weimarer Republik“ und vor der Gründung des Großdeutschen Reiches. Vor dieser Zeit gab es im Nationalstaat Deutschland keine Meldepflicht.)

Sie benötigen einen Rechtsbeistand?
https://www.justitia-deutschland.org/

 




Vorsorgeplaner, Vollmacht, Formulare

Herzlich willkommen im Download-Bereich zum Vorsorge-Planer!

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Um Sie bei Ihrer Vorsorgeplanung noch besser (auch bei Änderungen) zu unterstützen, finden Sie alle Formulare aus Ihrem „VorsorgePlaner” zusätzlich in diesem Download-Bereich als PDF-Dokument zum Herunterladen, Speichern und Ausdrucken. So können Sie Änderungen einfügen und Ihre Unterlagen immer auf dem neusten Stand halten.

Wir möchten darauf hinweisen, daß wir diesen Vorsorge-Planer kostenfrei und unverbindlich empfehlen, da dieser gemäß dem Rechtskreis der aktuellen BRD, ein gutes Hilfsmittel darstellt um vor unangenehmen Erfahrungen vorbeugen zu können.

Wichtig:

Bitte, diese Daten persönlich, sicher und schnell greifbar verwahren, so auch bei einer Vertrauensperson verwahren. Es gilt ihre Unterschrift!

Persönliche Daten

Finanzdaten

Vermögensübersicht

Renten, Pensionen und Versicherungen

Krankheitsfall

Todesfall

Organisationshilfen




Seit 1924 ist die Finanzverwaltung Deutschlands der Firma USA unterstellt

Nachfolgendes erhalten durch den Bundesrath.

Wer nicht bereit ist die nachfolgenden Fakten zu lesen und zu erkennen, der wird wohl nicht bereit sein den Frieden auf diese Erde und nach Deutschland zu bringen.

Fakten die nicht verleugnet werden können:

Am 28. Oktober 1918 wurde auf dem Prager Wenzelsplatz offiziell die Unabhängigkeit der Tschechoslowakei ausgerufen. Für die Völker der ehemaligen Österreichisch-Ungarischen Monarchie begann ein neues Kapitel ihrer Geschichte. (Obwohl das Versailler Diktat mit der Gebietsabtretung erst am 01.01.1920 in Kraft trat.)

Meuterei auf der Hochseeflotte, um deren eigenmächtiges Auslaufen zu verhindern. (Somit beginnt die Machtergreifung der Sozialistischen Parteien und Gewerkschaften, Der Untergang der Monarchie ist die Absicht.)

Die durch Gewalt, Lüge, Massenmord, Betrug, Hungersnot, Vertreibung und dem Versailler Diktat erzwungenen und geschaffenen Republik Verfassung (Wolf im Schafspelz), verdanken wir den deutschen Parteien, Revolutionären, Nationalsozialisten und Nationalzionisten. Diese Weimarer Verfassung wurde durch eine Nationalversammlung beschlossen, die sich in der gleichen Verfassung wieder als Reichstag verwandelte. Es waren die gleichen Menschen die sich erst in die Nationalversammlung wählen ließen, um dann im Reichstag weiter zu handeln. Dieser Reichstag wurde im sogenannten Dritten Reich durch sein eigenes Ermächtigungsgesetz aufgelöst.

Bezüglich „freies unabhängiges Deutschland“ ist der nachfolgende Text von Herr Erhard Lorenz und Frau Ulla Lang, sehr aufschlussreich und gibt uns einen Einblick, der beweist, daß es definitiv seit 1919 kein freies Deutschland gibt.

Das Deutsche Volk im Januar 2023
Zur Lage Deutschland und des Deutschen Reiches heute nach 104 Jahren und zur Lage des einmal so selbstbewußten und mächtigen Deutschen Volkes der Dichter und Denker. Das heutige Deutsche Volk scheint nicht mehr in der Lage zu sein aus eigener Kraft und ohne fremde Hilfe wieder seine Würde und seinen Platz als freies Volk unter allen Völkern dieser Welt zu erlangen, da es seine wahren Wurzeln verleugnet, notfalls auch mit Gewalt. Wie in den vergangenen 104 Jahren ist das Deutsche Volk selbst sein schlimmster Feind. Wie in all den Jahren zuvor, ist Habgier nach Macht, materiellen Werten, nach Positionen und nach Titeln größer, als der Wunsch in die Eigenverantwortung eines freien Volkes zu gehen. Es protestiert gegen den Krieg und produziert die Waffen und Munition für den Krieg. Es protestiert gegen die Chemielobby und produziert selbst diese Produkte in den Konzernen. Es protestiert für mehr Lohn und will gleichzeitig weniger Arbeiten. Es protestiert für mehr Freizeit, will aber in der Freizeit mehr Luxus, während im gleichen Atemzug in der dritten Welt 1000te Kinder pro Tag am Hunger sterben. Es protestiert gegen die BRD-GmbH, will aber von dieser Firma finanziell abgesichert sein und lebt nach deren Muster. Es protestiert gegen Ungerechtigkeit und ist selbst gegen die eigenen Familie ungerecht. Es protestiert gegen den Vatikan und lebt wie der Vatikan. Es schimpft über die Ungerechtigkeit und ist sich selbst und seinen Nächsten gegenüber ungerecht und verantwortungslos.

Menschen die solche Argumente verwenden, werden durch das Volk beschimpft, intrigiert, verleumdet und bedroht, denn nun fühlt sich das Volk beleidigt, gekränkt, angegriffen, falsch verstanden oder ungerecht bewertet. Notfalls werden diese Menschen sogar als Feind des Deutschen Volkes bezeichnet und so sitzt es in seinem goldenen Käfig mit offener Tür und schmollt mit der ganzen Welt, da es mißverstanden wird. Es fühlt sich verfolgt, ungerecht behandelt, kriminalisiert, ausgebeutet und überfremdet. Bevor es dann endlich gemeinsam und ohne Vorbehalt in Handlung und Verantwortung geht, spaltet es sich in neue Gruppierungen und gaukelt sich und der Welt vor, ein wahrer Freiheitskämpfer zu sein. (Bestes Beispiel hierfür ist die neue Spaltungsbewegung „Deutschland ist Deutschland“. Auch hier geht es nicht mehr um die Sache, sondern einzig und alleine um persönliche Bestrebungen und fehlende Beherztheit.)

Nun drei Fragen an das Volk der Deutschen:
a) Du Deutsches Volk, was gedenkst Du nun zu tun?
b) Wen willst Du für Deine Unterlassung und besonders dein NICHTSTUN verantwortlich machen?
c) Ist dir Deutsches Volk schon aufgefallen, daß mittlerweile kaum noch Feinde vorhanden sind und so langsam klar wird, wer der wahre Feind ist und wo dieser zu finden ist?

Und wenn für Dich “Deutsches Volk”, doch alles in Ordnung ist, dann Sorge dich nicht, denn die „Mächtigen dieser Welt“ bieten auch Dir immer zwei Lebensformen an, a) als Sklaventreiber oder b) als Sklave. Zusätzlich versorgt uns Mutter Erde mit allem Lebensnotwendigen im Überfluß und ohne Unterlaß, trotz diesem verantwortungslosen Verhalten der Menschheit.

…………………………..

Deutschlands Verluste 1. Weltkrieg – Ein Überblick
Quelle: Wolfgang Popp – Wehe den Besiegten/Versuch einer Bilanz der Folgen des Zweiten. Weltkrieges für das Deutsche Volk – ISBN 3-87847–191-2

Das Friedensdiktat von Versailles wurde am 28.6.1919 unterzeichnet.
Der Versailler Vertrag umfaßte 15 Teile mit insgesamt 440 Artikeln, inklusive 26 Artikeln der Völkerbundakte.

Gebiets- und Wirtschaftsverluste
Deutschland mußte wertvolle und alte Reichsgebiete in Europa und der Welt mit einer Fläche von rund 3 Millionen qkm abtreten. In Europa 13% deutschen Bodens mit einer Bevölkerung, die 10% ausmachte.
Eupen, Malmedy und Moresnet kamen an Belgien; Elsaß und Lothringen an Frankreich; Nordschleswig an Dänemark; Saarland an den Völkerbund; Teile von Schlesien und Ostpreußen, fast ganz Westpreußen und Posen an Polen; das Hultschiner Ländchen an die Tschechoslowakei (am 28.10.1918 erstmals gegründet); Memelland an den Völkerbund unter Litauens Verwaltung; Danzig an den Völkerbund;
An die Sieger fielen: 75% Eisenvorkommen, 68% Zinkerzen, 26% Steinkohlevorkommen. Die Kohlegruben des Saarlandes fielen an Frankreich. Vom 1.12.1919 bis 1930 besetzten französische und belgische Truppenverbände mit 140 000 Mann Saarbrücken, das Rheinland und die Pfalz; ab 1920 auch den Maingau mit Frankfurt/Main, Wiesbaden, Homburg und Darmstadt.

Auf alliierten Konferenzen 1920/21 wurde Deutschland zur Zahlung von Kriegsentschädigung in Höhe von 269 Milliarden Goldmark, zahlbar in 42 Jahren, gefordert – bei Verzug wurden Gewaltmaßnahmen angedroht. Wegen angeblichen Zahlungsverzugs wurden schon im März 1921 als „Sanktionsmaßnahmen“ Köln (bis 1926), Koblenz, Düsseldorf, Duisburg, Ruhrort, Mühlheim/Ruhr und Oberhausen von den Franzosen besetzt. Ein deutscher Antrag auf Stundung der Zahlung wurde abgelehnt. Am 27.4.1921 wurden die Reparationen auf 138 Milliarden Goldmark ermäßigt.

Alle Kolonien in Afrika und Asien (Deutsch-Südwest-Afrika, Deutsch-Ost-Afrika, Kamerun, Togo, Deutsch-Guinea, Samoa, Kiautschou) mit einer Gesamtfläche von 2 962 842 qkm und einer Bevölkerung von 12 Mio wurde als Mandate des Völkerbundes an verschiedene Länder verteilt.

Kriegsentschädigung – Entmilitarisierung – Versailler Diktat
Ablieferung von 90% der bestehenden Handelsflotte, von Maschinen und Fabrikeinrichtungen, Lieferung großer Mengen an Vieh und Kohle, Übergabe des deutschen Überseekabels, Übernahme der gesamten Besatzungskosten, Verpflichtung zu Schuldverschreibungen über 80 Milliarden Goldmark, Einziehung der Vermögenswerte im Ausland, Wiedergutmachung aller in Frankreich entstandenen Kriegsschäden, der Internationalen Kommission für Wiedergutmachung diktatorische Vollmachten gegenüber allen Instanzen des Deutschen Reiches einzuräumen, die Internationalisierung von Rhein, Donau, Elbe, Oder, Memel und des Kaiser-Wilhelm-Kanals, den vorläufigen Ausschluß Deutschlands aus dem zu gründenden „Völkerbundes“. Ausschluß von den Olympischen Spielen 1920 und 1924. Zusätzlich eine noch festzusetzende Zahlung Gesamtkriegsschuld innerhalb von 30 Jahren.

Weitere Wirtschafts- und Luxusgüter
im Werte von 72 Millionen Goldmark als „Kriegsschuldtribute“: 2046 Salons, 3550 Polstermöbelgarnituren, 3520 Zimmeruhren, 3514 Herrenzimmer, 25999 Teppiche, 4400 Zierdecken, 9371 Eßzimmer, 2179 Korbmöbelgarnituren, 7024 Auflaufformen, 22136 Schlafzimmer, 5121 Kleiderschränke, 18685 Spiegel, 22720 Patentmatratzen, 9194 Küchen, 9513 Küchenuhren, 74044 Sektgläser, 10905 Teewagen, 1750 Marktkörbe, 2119 Schreibtische, 18296 Tische, 54602 Stühle, 21165 Bilder, 4662 Einzel-Klubsessel, 91951 Läufer, 59700 Kochtöpfe, 47000 Fenstergarnituren, 4000 Pastetenformen, 51000 Puddingformen, 183983 Weingläser, 69822 Rotweingläser, 119661 Likörgläser, 11679 Kuchenformen, 12231 Kronleuchter, 17951 Nachttischlampen, 10126 Bügelbretter, 14563 Tischlampen. Nicht mitgerechnet 10000de beschlagnahmte Wohnungen, in denen die Möbel und Einrichtungsgegenstände, Wäsche und Geräte von den Besatzern genutzt wurden.

Reparationskonferenzen – Londoner Ultimatum
Reparationskonferenzen (Boulogne 1920, Spa 1920, Paris 1921) wurde Deutschland eine Summe von 269 Milliarden Goldmark auferlegt. Die Deutsche Reichsregierung lehnte diese horrende Summe ab (London 1921); Besetzung Düsseldorf, Duisburg und Ruhrort durch die Franzosen. Londoner Ultimatum vom 4.5.1921, das die Anerkennung einer Reparationsschuld von insgesamt 138 Milliarden Goldmark ( Tilgung in Jahresraten von je 2 Milliarden Goldmark, wobei neben dem Geld- auch Sachleistungen an Frankreich vorgesehen waren) und eine jährliche Abgabe in Höhe von 26% des deutschen Ausfuhrwertes forderte.

Oster-Massaker
Am 10.1.1923 besetze Frankreich widerrechtlich zwecks „Kontrolle der deutschen Kohlelieferungen“ das Ruhrgebiet (bis 1930). Die deutsche Reichsregierung rief dagegen zum passiven Widerstand auf, den die Bevölkerung weitgehend befolgte. Eisenbahn, Post, Strom und Heizung fielen aus. 10 000 Deutsche wurden von den Franzosen verhaftet. Am 31.3.1923 beim Oster-Massaker in Essen, schossen die Besatzungstruppen auf unbewaffnete Krupp-Arbeiter – 13 Tote und 39 Verletzte. Weitere 124 Deutsche wurden im Verlauf der französischen Besatzung getötet.

Die Last der Reparationszahlungen ließen die deutsche Wirtschaft zusammenbrechen. Auf dem Höhepunkt der Inflation 1923 war 1 US-Dollar 4,2 Billionen Reichsmark wert. Im August 1923 beendete Reichskanzler Stresemann den passiven Widerstand gegen die französische Besatzung. Durch die Einführung der Rentenmark konnten die Finanzen halbwegs stabilisiert werden.

Deutsche Finanzverwaltung ganz den Alliierten unterstellt.
Am 16.8.1924 nahm die Reichsregierung auf Veranlassung der USA das „Dawes-Abkommen“ an, das die deutsche Finanzverwaltung ganz den Alliierten unterstellte bzw. der USA. Eisenbahn, bestimmte Zölle und Steuern wurden den Siegern verpfändet. Deutschland erhielt einen 800 Millionen Dollar-Kredit (an dem bis heute gezahlt wird!).

Bis 1929 kam die Weimarer Republik ihren Zahlungsverpflichtungen im wesentlichen nach, mußte jedoch Kredite ausländischer Kapitalgeber in Anspruch nehmen – jährliche Zinsbelastung 1,5 Milliarden Reichsmark.

Der „Dawes-Plan“ wurde 1929 durch den „Young-Plan“ abgelöst, der die deutschen Reparationszahlungen auf 59 Jahresraten zu je 2 Milliarden RM festlegte ( d.h. bis zum Jahre 1988 und wenn wir davon ausgehen, dass von 1931 bis 1949 wieder nichts bezahlt wurde, dann kommen wir auf das Jahr 2007).

1930/31 Kündigung von Auslandskrediten, ein starker Gold- und Devisenabfluß führten dazu, daß sich Deutschland außerstande sah, überhaupt noch Reparationsleistungen zu erbringen.
Die Weltwirtschaftskrise wirkte sich auf das Reich verheerend aus. 6.129.000 Menschen waren arbeitslos, hinzuzurechnen sind 1,6 Millionen Frauen, Jugendliche, Alte und Gelegenheitsarbeiter, die ebenfalls über keinen festen Arbeitsplatz verfügten.

Im Juni 1931 wurde mit dem „Hoover-Moratorium“ die Reparationszahlungen des Reiches für ein Jahr ausgesetzt. Am 9.7.1931 wurde in Lausanne ein Abkommen getroffen, das auf einer Restschuld in Höhe von drei Milliarden Reichsmark bestand, die von Deutschland nicht mehr beglichen wurden. Nach alliierten Berechnungen habe Deutschland von den 138 Milliarden Goldmark des Ersten Weltkrieges nur 21,8 Milliarden beglichen, nach deutschen Berechnungen 67,7 Milliarden Mark, was mit der unterschiedlichen Bewertung der Sachlieferungen zu tun hat.

Im Londoner Schuldenabkommen von 1952 wurden die Vorkriegsschulden behandelt. Die Regelung war rechtlich und ökonomisch eng verknüpft mit dem Abkommen der drei Westalliierten über die Nachkriegswirtschaftshilfe an Westdeutschland. Es kam zu einem Abkommen über die Vorkriegsschulden, dem die Bundesrepublik Deutschland wie folgt entsprach:
990 Millionen DM an die Inhaber von Bonds der ehemaligen Young-Anleihe, 341 Millionen DM an die Besitzer von Bonds aus der Dawes-Anleihe und 200 Millionen DM an Besitzer von Kreuger-Anleihe.

Offen sind (Stand 2000): Zinsrückstände 1945-52 in Höhe von 40,2 Millionen Mark (Dawes Anleihe), 175,8 Millionen Mark (Young-Anleihe), 23,4 Millionen Mark (Kreuger-Anleihe). Diese Zinszahlungen wurden bis zu einer Wiedervereinigung Deutschlands zurückgestellt und kamen mit dem 3.10.1990 wieder auf die Tagesordnung. Zur Begleichung dieser Zinsrückstände wurden sog. Fundierungs-schuldscheine mit einer Laufzeit von 20 Jahren ausgegeben. 1997 leistete die Bundesrepublik Deutschland hierauf eine Zinszahlung von 6,9 Millionen DM sowie eine Tilgung von 3,3 Millionen DM.

Vertreibung schon nach dem 1. Weltkrieg
Ab 1919 führte der polnische Staat eine systematische Entdeutschung der neugewonnen Gebiete durch. Auflösung deutscher Behörden und Garnisonen brachte rund 200 000 Ostflüchtlinge. Dann mußten alle Deutschen, die für Deutschland optiert hatten, sowie die Deutschen, die nach 1908 eingewandert waren oder nicht 12 Jahre ununterbrochen im Land gewohnt hatten, die Ostprovinzen verlassen.

Beschlagnahme und Auflösung von Pachtverträgen brachten rund 400 000ha aus deutscher in polnische Hand. Die Agrarreform vertrieb weitere Bauern.

Von 1918-1923 verließen mehr als 800 000 Deutsche ihre nun polnisch gewordene Heimat.
Der Deutschenanteil im Korridor (1910) sank von 65,1% auf 19,6%; Provinz Posen von 38,7% auf 14,3% (besonders stark in den Städten Thorn um 92,6%, in Graudenz um 89,6%, in Posen um 90,8%).

Österreich-Ungarn, die jahrhundertealte Doppelmonarchie wurde durch das Diktat von St. Germain zerschlagen; Österreich wurde Republik, Ungarn wurde selbständig. Das seit 1363 zum Habsburger Kaiserreich gehörende deutsche Südtirol ging an Italien, Untersteiermark und Südkärnten mit dem Kanaltal, Tarvis und Ödenburg an das neugebildete Jugoslawien, das Sudetenland an die am 28.10.1918 gegründete Tschechoslowakai.

Der Anschluß an das Deutsche Reich von der österreichischen Nationalversammlung am 12.11.1918 beschlossen, wurde von den Alliierten verboten; auch der beschlossene Name „Deutsch-Österreich“ wurde untersagt.

Mitte November 1918 okkupierten tschechische Truppen überraschend die deutschen Siedlungsgebiete; die deutsch-österreichische Regierung protestierte in treuhänderischer Fürsorgepflicht dagegen und verwies auf die klare Willensbekundung der Sudetendeutschen, „ihre Freiheit aufrechtzuerhalten und vom tschechoslowakischen Staat unabhängig zu bleiben; auf Ersuchen der tschechoslowakischen Regierung wurde diese von den Siegermächten Großbritannien, Frankreich und Italien (USA lehnte dies ab) nachträglich zur Besetzung des Sudetenlandes ermächtigt. Damit wurde das Selbstbestimmungsrecht der Deutschen in Böhmen, Mähren, Sudetenschlesien und auch in Österreich klar und unmißverständlich gebrochen. Die übrigen Teile der österreichisch-ungarischen Doppelmonarchie kamen an den 1916 von der deutschen und österreichischen Regierung(!) wiedererrichteten polnischen Staat (den es über 120 Jahre nicht mehr gegeben hatte) sowie an Rumänien.

Ende Mai 1921 lebten in Deutschland neben der Stammbevölkerung 1 Million Flüchtlinge aus dem Ausland und den ehemaligen Kolonien, aus Elsaß-Lothringen, Westpreußen, Posen, Oberschlesien, aus Rußland, dem Baltikum, Juden aus Osteuropa sowie im Ausland internierte Deutsche.

Deutsche Verluste durch Krieg, Nachkriegszeit und Vertreibung werden in der öffentlichen Diskussion kaum vorgestellt. Dieser Überblick kann nur unvollständig sein; das Buch von Wolfgang Popp ist auch als Nachschlagewerk dringend zu empfehlen.
Geschrieben, Februar 2002/Ulla Lang

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Der einzige Weg in die Freiheit, der völkerrechtlich, nach nationalen sowie internationalen Gesetzen gegangen werden muß und der uns als legitime Rechtsnachfolger unseres Deutschlandes bzw. Deutschen Reiches, unter Beweis stellen wird.

Siehe auch: https://www.bundespraesidium.de/13schritte.htm

Die nachfolgenden 13 Schritte und Entscheidungen sind der Schüssel zur Erfreiung. Die ersten Fünf Schritte sind die Bedingung.

Erster Schritt:
Anerkennung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913.

Zweiter Schritt:
Anerkennung und Annahme des Staatsgebietes wie es 1913 bzw. am 31. Juli 1914 bestand.

Dritter Schritt:
Anerkennung der Verfassung von 1871 für diesen Staat, letzter Stand 28. Oktober 1918.

Vierter Schritt:
Annahme der Gesetze wie diese zum Stand 28. Oktober 1918 bestanden haben.

Fünfter Schritt:
Herstellung der Handlungsfähigkeit der gesetzgebenden Organe gemäß Artikel 5 der Verfassung
a) Bundesrath mit maximal 61 Bevollmächtigten (da aus dem freiwilligen Volk bestimmt).
b) „Volks-“ Reichstag mit maximal 397 Delegierten (da aus dem freiwilligen Volk bestimmt).

Sechster Schritt:
Einsetzung eines stellvertretenden Reichskanzler durch 7 Personen ohne politische, parteiliche oder scientologische Vorbelastung, die auch ausreichend Zeit und Arbeitskraft zur Verfügung haben.

Siebter Schritt:
Inkraftsetzung von Übergangsgesetzen oder Erlassen, die den Übergangsamtsitz bestimmt, die Übergangsstrukturen festlegt und die Übernahme aller Liegenschaften, Organisationen, Behörden, Stiftungen, Vereine, Gewerbe usw. auf das Deutsche Reich gesetzlich vorschreibt.

Achter Schritt:
Herstellung der Handlungsfähigkeit des Reichspräsidiums (Präsidialsenat / Rath der Volksbeauftragten).

Neunter Schritt:
Die BRD und die Botschaften der Welt schriftlich darauf hinweisen, daß der Mangel behoben ist. Zitat:
Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.

(Seit 5 Jahren kommen wir über den Schritt 10 nicht mehr hinaus, da die Deutsche immer noch hoffen, daß es einen Erlöser gibt)

Zehnter Schritt:
Die notwendigen Ämter und Organisationen mit Verantwortlichen Personen besetzen. Die Judikative nach Staatsrecht einrichten. Die Bundesstaaten aktivieren. (Neue Verfassung erarbeiten und in Kraft setzen.)

Elfter Schritt:
Die Reichsämter und alle notwendigen Behörden, handlungsfähig einrichten.

Zwölfter Schritt:
Nun das deutsche Volk über diese Situation flächendeckend informieren. Wahlen für den Reichstag, sowie für den Präsidialsenat durchführen und die zukünftige politische Staatsform, abstimmen lassen.

Dreizehnter Schritt:
Friedensvertragliche Regelungen vorbereiten.
Das Deutsche Reich in seinen Grenzen vom 31. Juli 1914 stellt den weltweiten Frieden her.

Veröffentlicht durch Erhard Lorenz am 11. Januar 2023




Die Lösung ist die echte Reichs- und Staatsangehörigkeit gemäß RuStaG 1913

Jeder echte Reichs- und Staatsangehörige gedenkt heute, zum 09. November 2022, dem Tag (09.11.1918) an dem das Deutsche Volk von Deutschen Parteien, Marxisten, Zionisten, Bolschewiken, Sozial-Demokraten verraten und verkauft wurde:
§ 5. https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1701181-nr03-betreffend-der-gedenk-und-feiertage-im-deutschen-reich/

9. November, Nationalfeiertag zum Gedenken der Helden- und Soldaten, die zum Wohle und Ruhme des Deutschen Volkes, des Deutschen Reiches der deutschen Bundesstaaten, das Vaterland verteidigt und beschützt haben. An diesem Tag wird auch all Denen gedacht, die den Regimen (ab 1919) trotzten und zum Mauerfall beigetragen haben. Fällt der 9. November nicht auf einen Sonntag, dann ist dieser Tag ein nationaler Feiertag.

(Nach der Verfilmung: “Und täglich grüßt das Murmeltier”)

Reichsbürger werden auch die genannt, die sich als Reichs- und Staatsangehörige mit den Dokumenten der Deutschen Reichsdruckerei ausweisen können.

Und genau umgekehrt ist die Lage der Nation!

 

Vor Jahren sagte mir ein guter Freund Du wirst es erleben, daß die Zeit kommt, in der die wahren Nazis (BRD-Press-BRD-Vasallen-Antifa-Parteien-BRD-Gewerbe)
uns Reichs- und Staatsangehörige als Reichsbürger und Nazis bezeichnen

 

Das fragliche Szenario in Georgensgmünd “Reichsbürger schießt auf Polizei” wirft einige Fragen auf:

 

Wer hat das initiiert, wer steckt hinter diesem Plan wirklich?
Warum ausgerechnet am Tag, als Präsident Putin in Berlin war?
Haben die Geheimdienste tatsächlich so gepennt und eine potentielle Gefahr nicht einschätzen können?
Will man die Standartpolizei als unfähig darstellen?
Will die “Firma BRD” mit aller Gewalt die Sondereinheiten von vermummten Sondereinsatztruppen gegen das Deutsche Volk aktivieren?
Sucht die NaZionisten-Presse eine Ablenkung, da Putin die Katze aus dem Sack gelassen hat?

 

Es müssen hier folgende Faktoren offenkundig werden:
Der sogenannte Reichsbürger ist genauso Staatenlos wie die Polizisten!
Alle beteiligten haben keinen legalen staatlichen Waffenschein!
Die Beschlagnahmung entstand nur auf Grund eines Gutachtens eines Staatenlosen!
Der Richter ist ein Staatenloser und ihm mangelt es an irgendeiner Legitimation zum Richter!
Der sogenannte BeschluSS war garantiert nicht unterzeichnet und die Firma POLIZEI hat auch kein Recht dies zu verlangen!
äude des betreffenden Gerichts steht auf dem Boden des Deutschen Reiches!

 

Die Polizei ist ein Verein mit der Wortmarke POLIZEI!

 

Mein Frage: Welche Gesetze müssen in diesem Fall angewandt werden?
Die Antwort der Presse: Die Gesetze der BRD!
Es sei hierbei bemerkt, daß die Gesetze der BRD keinen Geltungsbereich nachweisen können und seit 1992 der sogenannten EU unterliegen, dank dem Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik in Deutschland.

 

Damit haben wir doch den Griff zur “Büchse der Pandora” angesetzt und es kommen spannende Zeiten auf uns. Seit mutig ihr Reichs- und Staatsangehörige und laßt euch nicht in den Topf der Reichsbürger stecken, denn alle derzeit als Staatenlose (sie nennen sich auch BRD-Bürger) geführten “BRD-Gelbe-Schein” geführten Volksangehörige sind Reichsbürger nach den Gesetz der Nationalsozialisten und Zionisten des Dritten Reiches. Das trifft auch auf alle von diesem System hereingeholten Staatsangehörigen anderer Länder, in denen mit deutschen Waffen und Bomben gemordet, gefoltert und verkrüppelt wird.

 

Aus allem resultiert, daß die gesamten BRD-Vasallen-Organisation, angefangen vom Bürgermeister bis zum höchsten sogenannten Beamten eine Terror-Organisation ist, die in allen Bereichen ihres Handelns die Zeiten 1933 bis 1945 bei weitem übertrifft, denn damals wurden wenigstens die angewandten Gesetze eingehalten und heute kennt dieser Terroristenstaatfragment nur noch, Lügen, Intrigen, Bestechung, Vergewaltigung, Kindesmißbrauch oder mit humanen Wort gesagt: sie sind eben BanditenRäuberDiebe.

 

Dies ist der wahre Grund, warum wir immer noch ein besetztes Deutsches Reich sind und im Vereinigten Wirtschaftsgebiet (offener Vollzug) leben müssen.
Meine Empfehlung an diese peinlichen Wesen. Wem es nicht gefällt, in einem freiheitlichen und friedlichen Deutschland zu leben, indem die Kultur der Deutschen wieder vorrangig gepflegt wird, der soll endlich unsere Heimat verlassen oder schweigen in alle Ewigkeit. Ihr habt ja als Ersatz genug Flüchtlinge hereingeholt, die sicherlich einen besseren Charakter und Stolz Deutsch zu sein haben, als IHR.
Mit heilenden Grüßen
Erhard Lorenz
Staatssekretär des Innern gemäß erster Amtsbesetzung im Jahr 2011
Präsidialsenat im Reichs- und Bundespräsidium gemäß Artikel 11 unserer Verfassung

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Teil-Lockdown im November – Das sind die neuen Corona-Regeln

Teil-Lockdown im November Das sind die neuen Corona-Regeln

Datum:

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben Bund und Länder einen Teil-Lockdown beschlossen. Er gilt ab Montag, 2. November, bis Monatsende – vorerst. Hier die Pläne im Überblick.

Jetzt Einschränkungen hinnehmen, um sich an Weihnachten wieder treffen zu können – das ist das Ziel der einschneidenden Corona-Maßnahmen, auf die sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder geinigt haben und die am 2. November in Kraft treten und bis Monatsende gelten sollen.

Die verschärften Corona-Maßnahmen im Überblick

Kontakte

In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige von zwei Haushalten treffen – maximal zehn Personen. Feiern in Wohnungen und privaten Einrichtungen werden als “inakzeptabel” bezeichnet.

Gastronomie

Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Erlaubt sind weiter Lieferdienste und Essen zum Mitnehmen. Auch Kantinen dürfen öffnen.

Freizeit

Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks, Saunen, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und Bordelle. Alle Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.

Restaurants müssen wieder schließen – Kinos, Bars und viele weitere Freizeiteinrichtungen auch. Ab dem 2. November ist Deutschland im Teil-Lockdown.

Sport

Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Individualsport, also etwa alleine oder zu zweit joggen gehen, ist weiter erlaubt. Profisport wie die Fußball-Bundesliga ist nur ohne Zuschauer zugelassen.

Reisen und Hotels

Die Bürger sollen auf private Reisen, Tagesausflüge und Verwandtenbesuche verzichten – auch im Inland. Hotels und Pensionen dürfen keine Touristen mehr aufnehmen.

Dienstleistungen

Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten oder Fußpflege sind weiter möglich. Auch Friseure bleiben geöffnet.

Supermärkte

Der Einzelhandel bleibt geöffnet – es gibt aber Vorschriften, wie viele Kunden gleichzeitig im Laden sein dürfen.

Schulen und Kindergärten

Schulen und Kindergärten bleiben offen. Genauso Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe.

Längst nicht alle zeigen Verständnis für den von der Regierung beschlossenen Teil-Lockdown. Im Bundestag kam es daher zum Schlagabtausch. Shakuntala Banerjee berichtet aus Berlin.

Arbeit

Überall, wo das möglich ist, soll wieder von zuhause gearbeitet werden.

Firmen

Betriebe, Selbstständige und Vereine, die von den neuen
Corona-Regeln besonders betroffen sind, bekommen große Teile ihres Umsatzausfalls ersetzt. Bei Firmen mit maximal 50 Mitarbeitern gleicht der Bund 75 Prozent aus, bei größeren wird nach EU-Beihilferecht entschieden.

Risikogruppen

In Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen sollen zügig Corona-Schnelltests eingesetzt werden.

Die Beschlüsse im Überblick So sieht der neue Teil-Lockdown aus

Im November müssen die Menschen in Deutschland empfindliche Einschränkungen hinnehmen, um bis Weihnachten die Infektionszahlen zu drücken. Doch der beschlossene Lockdown unterscheidet sich in mehreren Punkten von den Maßnahmen im Frühjahr.

Um die steigenden Corona-Infektionszahlen in den Griff zu bekommen, haben sich Bund und Länder auf weitreichende neue Maßnahmen geeinigt. Sie gelten ab Montag, den 2. November, für vier Wochen und müssen nun noch von den sechzehn Bundesländern in Verordnungen umgesetzt werden.

Die Beschlüsse gehen nicht ganz so weit wie im Frühjahr, dennoch können sie in der Summe als Teil-Lockdown bezeichnet werden. Sie sollen nach zwei Wochen überprüft werden. Hier ein Überblick:

  • Den Bürgern werden erneut weitreichende Kontaktbeschränkungen auferlegt. So dürfen sich in der Öffentlichkeit bis auf Weiteres maximal zehn Personen aus bis zu zwei Haushalten treffen. Die Ordnungsbehörden sollen die Nichteinhaltung dieser Regeln sanktionieren.
  • Kitas, Kindergärten und Schulen sollen nach dem Willen der Bundesregierung sowie der Ministerpräsidenten “verlässlich” geöffnet bleiben.
  • Der Schutz von Risikogruppen, also Kranken, Pflegebedürftigen, Senioren und Behinderten, soll verbessert werden. Eine vollständige soziale Isolation soll aber vermieden werden. So sollen Schnelltests “jetzt zügig und prioritär” in diesen Bereichen eingesetzt werden.
  • Um die Verbreitung des Virus im Bundesgebiet zu unterbinden, sind die Bürger aufgerufen, “unnötige” private Reisen zu unterlassen. Dazu gehören nach dem Verständnis von Bund und Ländern auch Besuche von Verwandten.
  • Es soll bundesweit einheitlich ein Verbot touristischer Übernachtungsangebote geben. Unterkünfte für zwingend notwendige Dienstreisen dürfen aber angeboten werden.
  • Gastronomiebetriebe dürfen bis auf Weiteres nicht öffnen. Ausgenommen ist aber die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Kantinen bleiben geöffnet.
  • Einrichtungen, die der Unterhaltung und Freizeit dienen, werden geschlossen. Dazu zählen: Fitnessstudios, Theater, Opern, Konzerthäuser, Kinos, Messen, Schwimmbäder, Saunen, Thermen, Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Bordelle.
  • Schließen müssen auch Betriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoostudios. Friseursalons bleiben aber unter den bestehenden Hygienevorgaben geöffnet. Auch medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapien sollen weiter möglich sein.
  • Der Freizeit- und Amateursport muss ruhen. Ausgenommen ist der Individualsport (alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand).
  • Im Profisport darf es bis auf Weiteres keine Zuschauer geben. Der Fußball-Bundesliga stehen also nun wieder “Geisterspiele” bevor.
  • Geöffnet bleiben Groß- und Einzelhandel. Es darf in den Geschäften jedoch nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter eingelassen werden.
  • Gottesdienste sind ebenfalls nicht vom Lockdown betroffen.
  • Unternehmen fordern Bund und Länder “eindringlich” dazu auf, ihren Mitarbeitern das Arbeiten im Home Office zu ermöglichen, wo immer dies umsetzbar ist.
  • Von den neuen Maßnahmen betroffene Unternehmen sollen entschädigt werden. Firmen mit bis zu 50 Mitarbeitern soll bis zu 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats, größeren Betrieben bis zu 70 Prozent an Überbrückungshilfe gezahlt werden.



Neujahrsbotschaft 2019-2020 Deutschland

gelesen: https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/neujahrsbotschaft-2019-2020/

Neujahrsbotschaft 2019-2020

Die institutionalisierten Organe des Deutschen Reiches wünschen euch ein gesundes, erfolgreiches und ein friedfertiges Jahr 2020.

Die handlungsfähigen Verfassungsorgane des Deutschen Reiches.
1) Bundesrath (oberster Souverän, des ewigen Bundes und seiner Bundesstaaten)
2) Volks-Reichstag (tatsächliches Deutsches Parlament)
3) Reichsamt des Innern (Oberste Reichsbehörde)
4) Präsidialsenat (Präsidium des Bundes, Bundespräsidium)
5) Reichskanzler (Stellvertretend)
6) Deutscher Reichsanzeiger (amtliches Mitteilungsblatt des Deutschen Reiches)
7) Standesamt Deutschland (Personenstandsregister des Deutschen Reiches)
8) Deutscher Gerichtshof; (Oberster Gerichtshof, mit dem Reichsgericht)
9) Deutsche Reichspolizei; (reichsrechtlich übergeordnete Behörde)

Weitere Behörden oder Einrichtungen (die Zahl bedeutet die obere Instanz):
3a) Deutsche Reichsdruckerei (Dokumente, Urkunden, Gesetzblätter, Internet);
3b) Universität für sozialpädagogische Identitätskompetenz Deutschland; (Beamtenausbildung)
3c) Volks-Büros;
3d) Förderverein Hand in Hand für Deutschland; (Träger der laufenden Internetkosten)
4a) Deutsche Gesundheitskasse; (reichsrechtlich übergeordnete Behörde)
4b) Reichskasse;
8a) Oberreichsanwaltschaft; (reichsrechtlich übergeordnete Behörde)

Das Lied der Deutschen, Nationalhymne Deutschland, Deutschlandlied.

1.
Deutschland, Deutschland über alles,
über alles in der Welt,
Wenn es stets zum Schutz und Trutze,
brüderlich zusammenhält!
Von der Maas bis an die Memel,
von der Etsch bis an den Belt –
Deutschland, Deutschland über alles,
über alles in der Welt!
2.
Deutsche Frauen, deutsche Treue,
deutscher Wein und deutscher Sang,
sollen in der Welt behalten,
ihren alten schönen Klang,
uns zu edler Tat begeistern,
unser ganzes Leben lang,
deutsche Frauen, deutsche Treue,
deutscher Wein und deutscher Sang!
3.
Einigkeit und Recht und Freiheit,
für das deutsche Vaterland,
danach laßt uns alle streben,
brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit,
sind des Glückes Unterpfand,
blüh im Glanze dieses Glückes,
blühe, deutsches Vaterland!
4.
Über Länder, Grenzen, Meere,
dringt der Ruf, ein Wille nur,
überall wo Deutsche wohnen,
zu dem Bunde klingt der Schwur!
Niemals werden wir uns beugen,
Unrecht nie als Recht ansehn,
Hand in Hand im Deutschen Reiche,
alle Zeit zusammenstehn!

Unser Ahnenerbe ist das Recht auf Heimat.

https://bundespraesidium.dehttps://bundesrath.dehttps://volks-reichstag.dehttps://uni-spik.dehttps://reichsamt-des-innern.dehttps://deutscher-reichsanzeiger.dehttps://volks-buero.dehttps://deutscher-gerichtshof.de,  http://deutsche-reichspolizei.dehttps://verfassung-deutschland.dehttps://deutsche-reichsdruckerei.dehttps://nationalstaat-deutschland.dehttp://reichsanwalt.de

Hier die Vorlagen zum ausdrucken und weiterleiten:

https://bundesrath.de/daten/Neujahrsbotschaft-2019-2020-DR.jpg




Die BRD ist nicht Deutschland

gelesen: https://www.deutsche-reichsdruckerei.de/Dienst/die-brd-ist-nicht-deutschland-als-ganzes/

Die BRD ist nicht Deutschland

Beschreibung unserer Dokumente

http://deutsche-reichsdruckerei.de/daten/Beschreibung-Dokumente-des-Deutschen-Reiches.pdf

Es darf verstanden werden, daß die BRD und ihre Vasallen nur das tut was sie darf, darum macht es aus deren Sicht Sinn, die Deutschen im Vereinigten Wirtschaftsgebiet als Staatenlose und Rechtlose zu führen. Die Folge daraus (so meint die BRD) ist, daß deren Handlungen aus der Privathaftung sind. Da täuscht sich allerdings der Vasall, denn das Deutsche Reich hat sich geordnet und läßt über dem Deutschen Reichsanzeiger mit Geduld und Sorgfalt grüßen

Zitat des “Bayrischen Freistaats-Ministerium” des Inneren.
“Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde
(Staatsangehörigkeitsausweis) nachgewiesen werden. Sie wird auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt. Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepaß sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, daß der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.”
Achtung: Alle Urkunden und Ausweise durch Behörden der BRD sind (reichsrechtlich) nichtig und eine Täuschung.

Die Täuschungen der BRD sind auch im aktuellen StAG zu finden. Wer lesen kann ist im Vorteil!

Selbst in den Menschenrechten der UN (okroyiertes Treuhand) ist dies verankert:
Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Artikel 15
1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.

Dies bekräftigte ebenfalls das sogenannte Bundesverfassungsgericht durch das Urteil

Leitsätze zum Urteil des Zweiten Senats vom 25. Juli 2012
2 BvF 3/11 – 2 BvR 2670/11 – 2 BvE 9/11 –
https://www.bundesverfassungsgericht.de/…
Was bekräftigt, das rückwirkend seit 1952 keine Gesetzgebenden Organe am Werk waren und sind, und somit jede Rechtsprechung und Änderung als Nichtig und ungültig anzusehen sind!

Ebenfalls die Urteile:1. Das Deutsche Reich existiert fort siehe Urteil des BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363] 3.Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft. (vgl. BverwGE 17, 192=DVBI 1964, 147) (BverGE 3, 288(319f.):6, 309 (338,363))
Dieser Mangel wurde durch den Bundesrath und den Volks- Reichstag behoben seit 2009 !

Siehe Art. 146 GG (okroyiertes Grundgesetz)
“Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.” (nicht wird und beschlossen heißt nicht gegeben!) Und das kann nur die Verfassung von 1871 sein!

Der Art. 116 des okroyierteb GG läßt nur vermuten, daß Sie ein Deutscher sind.Somit kann die BRD durch die Verantwortungslosigkeit der Heimatdeutschen, sogenannten Einbürgerungen durchführen?

Das okroyierte GG beruft sich offenkundig auf die Weimarer Verfassung von 1919 !
Die okroyierte Weimarer Verfassung ist ein Ermächtigungsgesetz des “auserwählten Volkes”!
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_140.html

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 140 Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.

Diese okroyierte Weimarer Verfassung besagt aber:

Konkurierende Gesetzgebung
http://de.wikipedia.org/wiki/Konkurriere…
Artikel 31 des Bundesrecht bricht Landesrecht
Artikel 13 der Weimarer Verfassung Reichsrecht bricht Landesrecht
Artikel 2 der Deutschen Reichsverfassung Reichsgesetze gehen den Landesgesetzen vor.
Wenn also das Reich ein Gesetz wie z.B § 203 StGB in Kraft gesetzt hat, dann kann die BRD, da sie im Geltungsbereich des Deutschen Reiches handelt nicht einen gleichnamigen § 203 StGB mit anderem Text anwenden. Hier steht eindeutig Reichsrecht geht vor Landesrecht. Die BRD kann höchstens Landesrecht betreiben, da das Deutsche Reich die übergeordnete Ordnung ist, gilt der Text des Reiches.
Wäre die Weimarer Verfassung z.B. die richtige, dann hätten wir die gleiche Situation, da die WRV in Artikel 178 Absatz 2 folgendes in Kraft hält. Zitat: “Die übrigen Gesetze und Verordnungen des Reichs bleiben in Kraft,…”  und mit Artikel 13 das damaligen Kaiserreichsgesetzen das Vorrecht erteilt hat.

Die Folgende Liste, zeigt ihnen wie der geschichtliche Ablauf war und wir sollten nicht Äpfel mit Birnen vergleichen

Geschichtlicher Ablauf der Reichsangehörigkeit von 1870 bis 1913
1870 BuStAG Inland (Bundesstaatsangehöriger)
1871 RuStAG durch Artikel 2 der Reichsverfassung
1884 Erwerb von Kolonien bis 1888
1906 Die Staatsangehörigkeit in den Kolonien erläutert von Dr. Herbert Hauschild
1906 Die Reichs- und Staatsangehörigkeit als Grundlage des RG v. 1.6.1870
1913 RuStAG zu finden unter: http://deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/RuStAG-1913/
§1. Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat
oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.

Was nachfolgend erläutert wird ist nichtig und gilt nur frü das staatenlose BRD-Personal, allerdings nicht für die Reichs- und Staatsangehörigen, da dieses nur Handlungen von Fremdverwaltungen waren. Es soll nur dem Verständnis dienen.

RoStAG Doppelte Staatsangehörigkeit 1913 RuStAG 1913 erläutert von Hermann Weck
Staatsangehörigkeit
Reichsangehörigkeit
Unmittelbare Reichsangehörigkeit
Die drei Begriffe kann man nur verstehen, wenn man die Grundlagen der deutschen Staatsverfassung kennt. Diese Grundlagen sind für den Rechtsunkundigen nicht leicht zu erfassen. Sie weichen von den im Volke herrschenden Vorstellungen erheblich ab.
1928 Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht erläutert von Dr. Walter Schätzel
5. Mittelbare und unmittelbare Reichsangehörigkeit
Das StAngG. von 1870 kannte nur die mittelbare Reichsangehörigkeit. Die unmittelbare RAng. ist ein Produkt der auswärtigen und kolonialen Ausdehnung des Reiches. Sie ist trotz des Verlustes des deutschen Kolonialreiches nicht von selbst fortgefallen.
Die deutsche Staatsangehörigkeit wurde am 14.07.1933 beschlossen und sprachlich
eingeführt. RGBl. I S 480. Sie wurde diktatorisch (Faschismus) und unter Zwang eingeführt und verordnet. RGBl. I S 85
1934 Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit v. 05.02.1934
Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit) R = StAG Auflage 1936 Neues Staatsrecht Seite – 54 II 1. a) R = StAG
Die Reichsangehörigkeit wird unmittelbar als deutsche Staatsangehörigkeit erworben.
1946 Amtsblatt für Schleswig-Holstein Anordnung der Militärregierung Seite 23/24
Gültigkeit der deutschen Staatsangehörigkeit. Die Zwangsangehörig. bleibt bestehen.
1949 Grundgesetz für die BRD
Art. 16 Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden.
1959 BGBl. Teil III Nichtamtlicher Teil
100 1 Grundgesetz für die BRD 23.05.1949
102 1 RuStAG 1913
102 2 R =StAG 1934
102 3 Verleihung der d. StAng. entscheiden die Einbürgerungsbehörden 1935
1999 Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts BGBl. I Nr. 38
BGBl. Teil III
102 1 RuStAG 1913 bereinigt StAG 1913
2010 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG 1913) BGBl. I S. 1864
BGBl. Teil III
102 2 R = StAG 1934 Reichsangehörigkeit = unmittelbare deutsche
Staatsangehörigkeit, ist beseitigt
102 1 StAG 1913 unmittelbare deutsche Staatsangehörigkeit ?
§ 1 Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
§ 1 Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die Staatenlosigkeit besitzt.
Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit
Reisepass / BPA Staatsangehörigkeit DEUTSCH Glaubhaftmachung = Wahrscheinlichkeit
Ab 1934 Nazi-Staatsangehörigkeit 08.12.2010 Staatenlos
08.12.2010 BRD Staatsangehörigkeitsausweis?
Ab dem 08.12.2010 ist jeder Deutscher staatenlos.

Und was haben Staatenlose für Rechte? Keine! Deshalb gibt es auch keine Entmündigungen in der BRD mehr, da man sie alle bereits entmündigt hat! Und unter Betreuung stehen sie auch.

Das aktuelle StAG verrät sich schon durch den Link selbst! (/rustag/)
Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 13.11.2014 I 1714
Ausfertigungsdatum: 22.07.1913 zu der Zeit gab es die BRD noch gar nicht!
wozu diese nicht berechtigt sind !

Die Entstehung der BRD ist zu finden in der Militärregierung – Deutschland
Amerikanische Zone Proklamation Nr. 2 vom 19. September 1945

Nochmal zum besseren Verständnis: Die BRD war und wird nie ein Staat werden, da sie die Verwaltung des Vereinigte Wirtschaftsgebietes ist. Die BRD hatte nie und wird auch nie staatlich anerkannte Beamten und Bedienstete haben, somit sind Amtsausweise, Dienstausweise, Urkunden aller Art, Anträge, Steuererhebungen, Gebührenerhebungen, Gewerbeanmeldungen, Einbürgerungen, Ämter und Behörden also alle Handlungen nichtig und terroristisch – es haftet immer der Täter, auch dann wenn er es noch nicht glauben will, denn alle BRD-Vasallen sind Staats-Terroristen.

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Wichtiger Hinweis: Bei den derzeit angeboten sogenannten Ausweisen, so auch denen der BRD, werden falsche Postleitzahlen, falsche Adler und falsche Druckereien vorgetäuscht. Zusätzlich darf verstanden werden, daß auch in einem durch Staatenlose und Terroristen regierten Gebilde, es nur ein legitime Regierung geben kann und in einem souveränen Deutschen Reich es nur eine legitimierte und berechtigte Deutsche Reichsdruckerei gibt, sowie nur ein Reichsamt des Innern. Der Adler der Fremdverwalter wie z.B. die BRD ist der der “Weimarer-Republik-Adler” aber nicht der des wahren Deutschen Reiches.

Verantwortlich für diesen Text zeichnet sich das Reichsamt des Innern




Völkerrechtliche Legitimation der Deutschen JDR-Druckerei

gelesen: https://www.deutsche-reichsdruckerei.de/Dienst/voelkerrechtliche-legitimation/

Völkerrechtliche Legitimation der Reichsdruckerei

Amtsblatt – Meine Schritte zum souveränen Staatsangehörigen

Die Reichsdruckerei war eine unmittelbare Reichsanstalt in Berlin unter der obersten Leitung des Staatssekretärs des Reichspostamtes. Sie entstand am 1. April 1879 durch Vereinigung der 1852 gegründeten Königlich preußischen Staatsdruckerei mit der Königlich Geheimen Oberhofbuchdruckerei von Decker. Der offizielle Gründungstag der Reichsdruckerei war der 6. Juli 1879.

Sie war im Allgemeinen nur zu unmittelbaren Zwecken des Deutschen Reiches und der Bundesstaaten bestimmt, arbeitete aber auch für Kommunalbehörden, Korporationen und in gewissen Fällen selbst für Privatpersonen.

Ihre Haupttätigkeit besteht in der Herstellung von
Reichskassenscheinen

Reichsbanknoten

Schuldverschreibungen

Postwertzeichen

Reichspersonenausweise
Reichs- und Staatsangehörigkeitsausweise
Reichs- und Staatsangehörigkeitsurkunden
Reichs-Fahrerlaubnisse
Reichs-Amtsausweise
Reichs-Gewerbeanmeldungen
Reichs-Dienstausweise
PRESSEAUSWEISE
Wechselstempelzeichen und anderen Marken und geldwerten Papieren.
Ferner druckt sie Verordnungsblätter, Gesetzesblätter und amtliche Werke (u. a. das Reichskursbuch und Patentschriften).
Herausgabe der Reichsgesetze per https://www.deutscher-reichsanzeiger.de

Geschichte der Reichsdruckerei
Die Reichsdruckerei wurde am 6. Juli 1879 in der Kreuzberger Oranienstraße 91 gegründet. Sie ging seinerzeit aus zwei Druckereien hervor, die auf Initiative des damaligen General-Postmeisters Heinrich von Stephan zusammengeschlossen wurden: der von Georg Jacob Decker bereits im Jahr 1763 übernommenen Königlich Geheimen Oberhofbuchdruckerei (R. v. Decker) und der 1851 gegründeten Königlich-Preußischen Staatsdruckerei.

Ab 1880 produzierte die Reichsdruckerei neben sämtlichen staatlichen Druckerzeugnissen auch das erste Berliner Telefonbuch, Reproduktionen von Kunstwerken, Postwertzeichen und Patentschriften.

Im Jahr 1905 wurde eine eigene Farbenreiberei gegründet, um eine gleichbleibende Qualität der Druckfarben zu gewährleisten.

Mit Beginn des Ersten Weltkriegs wurden große Mengen des umlaufenden Münzgeldes eingezogen und der Reichskriegskasse zugeführt. Um Edelmetalle für die Geldproduktion einzusparen, wurden zusätzliche Darlehnskassenscheine zu einer und zwei Mark sowie große Mengen anderer Reichsbanknoten ausgegeben.

Gesetz, betreffend die Erwerbung der Königlich preußischen Staatsdruckerei für das Reich vom 15. Mai 1879

Nachdem die alte Reichsdruckerei gemäß dem Versailler Diktat an die Fremdverwaltungen (WRV, GDR und BRD) bis heute übertragen wurde, mußte die ehemalige Reichsdruckerei durch den aktuellen Souverän wieder neu gegründet werden.


Neue Deutsche Reichsdruckerei (Rechtsnachfolger auch der Bundesdruckerei)

Direkt den Reichsamt des Innern unterstellt

Es kommt ein Zeitpunkt in Deinem Leben, an dem Du realisierst,
wer Dir wichtig ist, wer es nie war und wer es immer sein wird.
So mach Dir keine Gedanken über die Menschen aus Deiner Vergangenheit,
denn es gibt einen Grund weshalb sie es nicht in Deine Zukunft geschafft haben.


Erklärung zu unseren Dokumenten und den Bezug zur Staatsangehörigkeit und zur Reichsangehörigkeit
Gemäß Artikel 4 der Deutschen Reichsverfassung ist nur das Reich für die Ausstellung von Urkunden und Ausweisen zuständig.
http://verfassung-deutschland.de
Die Gesetzgebung steht in Artikel 5 der Verfassung und ist staatsrechtlich durch ein Übergangsgesetz unantastbar und gesetzeskonform.
http://deutscher-reichsanzeiger.de/2011/…Gemäß dem RuStaG von 1913 sind wir Reichsangehörige des Deutschen Reiches und Deutschlands und Staatsangehörige der damaligen Bundesstaaten, die allerdings derzeit nicht handlungsfähig sind. Der Reichs-Personenausweis kann nicht die Staatsangehörigkeit ausweisen, da viele in Gebieten geboren sind, die auch außerhalb des Deutschen Reiches liegen, siehe hierzu unsere Vertriebenen, die auch Deutsche sind.

Der RPA gilt nur im Deutschen Reich und nicht in den Firmengebieten der EU, wird allerdings sehr oft erfolgreich verwendet. Unsere Ausweise dürfen nicht eingezogen werden und wenn, dann werden diese innerhalb kurzer Zeit wieder zurückgegeben.

Die Reichsleitung des Deutschen Reiches ist berechtigt und verpflichtet die souveränen aber handlungsunfähigen Bundesstaaten aufrechtzuerhalten, damit später in einer freien Abstimmung geklärt werden kann, ob wir weiterhin die Bundesstaaten wollen.
Derzeit kann kein einziger Bundesstaat ohne die Zustimmung des Deutschen Reiches gegründet werden, auch hierzu sollte die Verfassung verstanden werden (Artikel 19 der Verfassung) und auch dieses Übergangsgesetz.
http://deutscher-reichsanzeiger.de/2011/…Mit der Reichs- und Staatsangehörigkeits-Ausweis haben Sie eine staatlich ausgestellte Urkunde und somit auch das richtige Dokument, um zu beweisen wer Sie sind.

Der RPA sagt nur in welchem Staat Sie geboren sind und daß dieser dem Deutschen Reich (Reichsangehörigkeit) angehören könnte. Wären Ihre Eltern Sachsen gewesen und Sie wären in Preußen auf die Welt gekommen, dann hätten wir prüfen müssen wie lange Sie in Preußen leben um die preußische Staatsangehörigkeit zu erhalten. Was allerdings mit der Reichsangehörigkeit überlagert wird.

Lassen Sie sich nicht von den Speichelleckern im Hintergrund irritieren denn Neid ist der Weg in die Hölle und da wohnen noch 99% der Deutschen. Zusätzlich muß festgestellt werden, daß der Satz Wissen ist Macht nicht richtig ist, denn der müßte heißen “Richtiges Wissen ist Macht”

In den Patriotenkreisen gibt es 99 % Wesen, denen es nur um Vernichtung, Spaltung und Verrat geht. Hinzu kommen die Alt-Stasis, Alt-Nazis, die falschen Juden, die Antifa, und die Religionen und Parteien. Die alle nur deshalb gegen das Deutsche Reich handeln, weil diese aus Wesen bestehen, die einem Duckmäuser und Feigling entsprechen und weil viele Angst vor ihrer eigenen Wahrheit und Vergangenheit haben.

Was die Fahrerlaubnis im Deutschen Reich betrifft so ist die Klasse 4 auch eine Vorschrift die der EU-Vorschrift vorgeht, denn wir sind kein Mitglied der EU. Das ist sowieso nur eine Geldmaschine, damit die dummen Arbeitslagerbewohner ständig gesteuert und abgezockt werden können. Wer ein Mofa fahren kann kann auch ein Kraftrad bis 250ccm fahren.


Lesen Sie hierzu auch die

Unabhängigkeitserklärung des Deutschen Volkes und des Deutschen Reiches

http://bundespraesidium.de/tyr-2512-pel-014/

Aufbau des Volks-Reichstages
Der Bundesrath ist gemäß geltender Verfassung auf staatsrechtlicher Ebene der Souverän. Die logische Konsequenz daraus, der Volks-Bundesrath proklamiert am 23.05.2009 den Volks-Reichstag. Deutschland muß des Stammland und die Heimat der Deutschen bleiben. Dafür haben wir uns als wahrhaftige Deutsche im Volks-Bundesrath, als freie Volksbewegung in Selbstverantwortung, mit Geduld, Achtung, Wahrheit und Friedfertigkeit zusammengefunden.
Am 23. Mai 2009, 13 Uhr – war die Proklamation vom Volks-Reichstag “Die Reichsfahne weht über dem Volks-Bundesrath” der vor dem Reichstagsgebäude den “Volks-Reichstag” proklamiert und somit eine weiteres gesetzgebendes Organ zur endgültigen Herstellung der Handlungsfähigkeit Deutschlands bzw. des Deutschen Reiches, durch das deutsche Volk, aktiviert. “Alle bewußten Deutschen sind damit aufgefordert sich mit der Anmeldung für den Volks-Reichstag für die Einrichtung der Handlungsfähigkeit und der Souveränität von Deutschland einzusetzen und damit die Basis für ein selbstbestimmtes und selbstverwaltetes Deutschland zu errichten…”

Mit dem 23. Juni 2010 sind 51 Botschaften informiert, ebenso die UNO und der Vatikan, die Militärregierung und auch die “Bundesrepublik Deutschland

http://bundespraesidium.de/Ablage/Allgemeine-Anordnung-Amtssitz-230610-oU.pdf

Diesbezüglich verweisen wir zwingend auf die Bekanntmachung des Schreibens der Drei Mächte vom 8. Juni 1990 zur Aufhebung ihrer Vorbehalte, insbesondere in dem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 in bezug auf die Direktwahl der Berliner Vertreter zum Bundestag und ihr volles Stimmrecht im Bundestag und im Bundesrat. Zitat: …….. Die Haltung der Alliierten, “daß die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten und entwickelt werden, wobei sie berücksichtigen, daß diese Sektoren wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden” bleibt unverändert.

Die gesamte Führung der Bundesrepublik Deutschland ist demgemäß verpflichtet, die unbegrenzte Versorgung und Sicherheit der gesamten Anlage des Schlosses zu gewährleisten.
Das Reichspräsidium des Deutschen Reiches besteht gemäß Übergangsgesetz vom 23. Mai 2010 (RGBl-1005232-Nr7-Uebergangsgesetz) aus dem Präsidialsenat und dem Reichskanzler und den stellvertretenden Reichskanzlern. Bis auf Widerruf werden weitere Behörden zur Reichsverwaltung auch am Amtssitz des Reichspräsidiums errichtet.

Berlin, den 20. Juni 2010.

Reichsleitung
Spreeweg 1, 1 Berlin c/o
Überleitungs-Postfachanschrift:

Postfach 39 01 24
14091 Berlin


Das aktuelle völkerrechtliche Gutachten erhalten sie hier

Völkerrechtliches Gutachten

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Wichtiger Hinweis: Bei den derzeit angeboten sogenannten Ausweisen, so auch denen der BRD, werden falsche Postleitzahlen, falsche Adler und falsche Druckereien vorgetäuscht. Zusätzlich darf verstanden werden, daß auch in einem durch Staatenlose und Terroristen regierten Gebilde, es nur ein legitime Regierung geben kann und in einem souveränen Deutschen Reich es nur eine legitimierte und berechtigte Deutsche Reichsdruckerei gibt, sowie nur ein Reichsamt des Innern. Der Adler der Fremdverwalter wie z.B. die BRD ist der der “Weimarer-Republik-Adler” aber nicht der des wahren Deutschen Reiches.

Verantwortlich für diesen Text zeichnet sich das Reichsamt des Innern




Deutsche Reichsdruckerei und das Personenstandsregister

gelesen: https://www.deutsche-reichsdruckerei.de/Dienst/

Die Eintragung der natürlichen “Deutsch”en ins Personenstandsregister regelt das Personenstandsgesetz in Verbindung mit der Einbürgerung der natürlichen “Deutsch”en und auch der ausländischen Mitmenschen das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG). Gemäß “Bundeverfassungsgericht“-Urteil vom 31.07.1973* hat das Deutsche Reich (davon ausgeschlossen ist die Weimarer Republik, der Führerstaat, das Großdeutsche Reich und die BRD vor 1990 das vereinte Deutschland nach 1990) den Zusammenbruch überlebt und hat nach wie vor Rechtsgültigkeit und ist ab 2008 Teil-Handlungsfähigkeit.
Unser Ziel ist ein modernes souveränes Deutschland im Einklang mit den Völkern der Erde. Diesbezüglich sind die Grenzen, wie diese zum 31. Juli 1914 bestanden, der unveräußerliche und nichtverhandelbare Gebietsstand, als ewiger Bund im Rechtskreis Deutschlands als Nationalstaat mit seinen Bundesstaaten im Deutschen Reich.
Sie interessieren sich für die staatlichen Reichsdokumente, dann lesen Sie bitte auch die jeweiligen Vorschriften zu den Dokumenten:

Vorbereitung für den Erwerb staatlicher Dokumente, inklusive der Eintragung ins Personenstandsregister Deutschlands.

Die Entgeltliste und die Antragsformulare können Sie über uns (zentrale@volks-buero.de) abrufen, über unseren Shop http://vb1873.de in Form des “BRD-Ade-Paketes” bestellen und auf den Seiten der J-D-R-Druckerei finden. Weitere Seiten in denen Sie das “BRD-Ade-Paket” bestellen können sind:
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/shop/
https://www.uni-spik.de/studium/shop/

Zusätzlich zu den ausgefüllten und unterzeichneten Antragsformularen (siehe oben die einzeln aufgelisteten Dokumente) halten Sie bitte nachfolgende Dokumente und Bilder bereit.

Die nachfolgende Liste gilt nur für Deutsche

Kopie Ihrer Geburts- oder Abstammungsurkunde
ein Lichtbild
Kopie vom BRD-Perso / BRD-Reisepass
Kopie vom BRD-“Führerschein” oder auch internationale Führerscheine


Die nachfolgende Auflistung gilt für Nichtdeutsche, Fremdländer oder Ausländer.

Zusätzlich zu den ausgefüllten und unterzeichneten Antragsformularen halten Sie bitte nachfolgende Dokumente und Bilder bereit.
Einbürgerungsgenehmigung bzw. Naturalisation durch BRD-Unternehmen
Polizeiliches Führungszeugnis der BRD-Unternehmen
– Ausgefüllter und unterzeichneter Antrag für das betreffende Dokument

Ihre Geburts- bzw. Abstammungsurkunde
ein Lichtbild (gute Qualität als Foto, digital hohe Auflösung)
Kopie vom BRD-Perso / int. Ausweis / BRD-Reisepass
Kopie vom BRD-“Führerschein” oder auch internationale Führerscheine

*(Urteile 2 Bvl.6/56, 2BvF 1/73, 2 BvR 373/83; BVGE 2,226 (277); 3, 288 (319ff; 5.85 (126); 6, 309, 336 und 363)

Bei Nachfragen zu den beantragten Dokumenten wenden Sie sich bitte zu normalen Tageszeiten an unsere jeweiligen Volks-Büros, an die Druckerei oder an die Zentrale.
Näheres erfahren Sie durch die Deutsche Reichsdruckerei

Telefon: +49(0)30/120 878 35
Fernkopierer: +49(0)2131/7399654
Mobil: +49(0)151/54 81 86 13
eMail-Adresse: kontakt@reichsdruckerei.de