Ohne Meldeadresse oder festen Wohnsitz (über)leben

Die Rechte für diesen sehr guten Bericht sind bei Sebastian Kühn.
Die Redaktion der MMGZ dankt Ihm für diesen sehr guten zusammengestellen Bericht und hofft damit vielen Unterdrückten dieses Systems helfen zu können

Ohne Meldeadresse oder festen Wohnsitz (über)leben

Mit der Abmeldung aus Deutschland entstehen viele Freiheiten, jedoch auch einige Probleme. Das fängt bei der Kontoeröffnung an und hört bei der Nutzung von Online-Diensten noch lange nicht auf. Lass uns doch mal schauen, wann du die Meldeadresse benötigst und was es für Alternativen gibt.

Wenn du bereits aus Deutschland abgemeldet bist, dann weißt du, dass die Eröffnung von Bankkonten, der Betrieb eines Gewerbes oder Vertragsabschlüsse Probleme bereiten können. Unser System kennt die „Wohnsitzlosen” einfach nicht bzw. will diese nicht bedienen. Egal, ob du überlegst, dich abzumelden oder bereits ohne Meldeadresse unterwegs bist – dieser Beitrag ist für dich. Wir schauen uns an, in welchen Situationen ein Wohnsitznachweis unbedingt benötigt wird und was es für Alternativen gibt.  

  Bereits zweimal habe ich mich selbst aus Deutschland abgemeldet und war immer mal wieder ohne festen Wohnsitz. Zusätzlich zu meinen eigenen Erfahrungen habe ich Interviews geführt und Auskünfte beim Bundesinnenministerium, Rechtsanwälten und Anbietern von Domiziladressen und Büroservices eingeholt. Als rechtliche Grundlagen für diesen Beitrag dienen vor allem das Bundesmeldegesetz (BMG) und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV). Vorab sei gesagt, dass die Regelungen in der Praxis nicht immer klar umsetzbar sind, sondern teilweise im Ermessensbereich von Beamten und Sachbearbeitern liegen. Bitte berücksichtige beim Lesen, dass ich kein Jurist bin. Dieser Beitrag ist extrem gewissenhaft recherchiert und soll dir als Entscheidungsgrundlage dienen, jedoch solltest du im Zweifel selbst nochmal bei den entsprechenden Stellen nachfragen.  

1. Grundsätzliches zum Melderecht im In- und Ausland

Die Meldepflicht in Deutschland gibt es bereits seit dem 19. Jahrhundert. (Hier eine sehr wichtige Bemerkung der MmgZ-Redaktion: Das aktuelle Meldegesetz der BRD wurzelt aus der Reichsmeldeordnung, vom 06. Januar 1938, demgemäß aus der Zeit des Führerstaates durch Legitimation der Fremdverwaltung “Weimarer Republik” und vor der Gründung des Großdeutschen Reiches. Vor dieser Zeit gab es im Nationalstaat Deutschland keine Meldepflicht.)
Das Ziel war jeher, kriminelle Aktivitäten zu unterbinden und Daten zu erheben. Ob wir das gutheißen oder nicht, ist wohl eine längere Diskussion. Fakt ist, dass diese Meldepflicht in Deutschland und auch anderen Ländern besteht. Lange waren Meldegesetze Sache der Bundesländer, was sich jedoch durch das seit dem 01.05.2015 bundesweit geltenden Bundesmeldegesetz (BMG) geändert hat. Kleine Abweichungen gibt es von Bundesland zu Bundesland aber dennoch, weshalb du bei spezifischen Fragen zu Fristen, Bußgeldern o.ä. in den jeweiligen Gesetzestext schauen solltest. Eine wichtige Aktualisierung des Meldegesetzes gab es am 01.11.2015. Zu diesem Datum wurde die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bei der Anmeldung von Mietern (wieder) festgelegt, um Scheinanmeldungen entgegenzuwirken. Ab diesem Stichtag müssen Vermieter den Einzug schriftlich oder elektronisch bestätigen. Bei Falschangaben drohen Geldbußen bis zu 50.000 Euro. Einen weiteren Zusatz gab es in 2016. Die wichtigste Änderung erfolgte im § 23 zur Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht: „Die Abmeldung von in das Ausland verzogenen Personen kann schriftlich oder in entsprechender Anwendung des § 10 Absatz 2 und 3 elektronisch erfolgen”. Bedeutet also, dass wir für die Abmeldung aus Deutschland nicht mehr persönlich beim Meldebüro erscheinen müssen, sondern dies elektronisch (De-Mail, eID des Personalausweises oder mit elektronischer Signatur) geschehen kann. Willkommen im 21. Jahrhundert!

1.1 Definition von Wohnung, Wohnsitz und Meldeadresse

In Gesetzestexten, Verträgen und Geschäftsbedingungen kommt es auf die genaue Formulierung an, denn Wohnsitz, Wohnung und Meldeadresse müssen nicht zwingend das Gleiche bedeuten. Rechtlich gesehen sind die Unterschiede wie folgt:

  • Wohnsitz (§ 7 BGB): „Wer sich an einem Orte ständig niederlässt, begründet an diesem Ort seinen Wohnsitz”. Der Wohnsitz wird im Privatrecht genutzt und ist weniger streng gefasst. Nach dem BGB kannst du zwei gleichberechtigte Wohnsitze haben, nach dem BMG jedoch nur eine Hauptwohnung. Der Wohnsitz benötigt zudem keine Anschrift, sondern ist einzig ein Ort.
  • Wohnung (§ 20 BMG): „[…] jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird” gilt laut Bundesmeldegesetz als Wohnung. Dabei kann es sich auch um Wohnraum, also beispielsweise ein Gästezimmer bei den Eltern, handeln. Diese Wohnung muss eine eindeutige Anschrift haben. Zur klaren Abgrenzung des wichtigen Begriffes der Wohnung gab mir das Bundesinnenministerium folgende Auskunft: „Vom Wohnen in einem Raum kann nur dann die Rede sein, wenn dort zumindest einfache Bedürfnisse erfüllt werden können, die über den bloßen Aufenthalt hinausgehen. Als Mindestanforderung wird man verlangen müssen, dass in irgendeiner Form die Möglichkeit zur Wasserentnahme gegeben und eine Toilette vorhanden ist. Denn sonst kann ein Raum im Ergebnis stets nur kurzfristig zum Aufenthalt benutzt werden. Eine Heizung oder eine Kochgelegenheit müssen dagegen nicht zwingend vorhanden sein. Besonders im Sommer kann man über längere Zeit auch ohne beides auskommen. Wohnwagen sind dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie diesen Anforderungen genügen, wenn also beispielsweise neben dem Wohnwagen eine Campingtoilette und ein Wasserhahn vorhanden sind.”
  • Meldeadresse: Die beim Bürgerbüro gemeldete Anschrift der Wohnung bzw. des Wohnraums, der dir derzeit zur Verfügung steht und von dir genutzt werden kann (Verfügungsgewalt) und dies in absehbarer Zeit auch wird. Ob du tatsächlich ständig dort wohnst, spielt in keinem mir bekannten Gesetz eine Rolle.
  • Postadresse: Die Anschrift, die du bei vielen Vertragspartnern angibst, hat keine rechtliche Bindung (außer eventuell in den AGB der Anbieter). Diese kann von deiner Meldeadresse abweichen, solange unter der Adresse Post entgegengenommen wird. Das Sozialrecht besagt, dass für Menschen ohne festen Wohnsitz lediglich eine postalische Erreichbarkeit sichergestellt sein muss (z.B. für Obdachlose, digitale Nomaden).
  • Ladungsfähige Anschrift: Im Grunde eine Postanschrift für Privatperson oder Unternehmen, unter der diese tatsächlich anzutreffen sind und unter der ein Zustellungsbevollmächtigter Post entgegennehmen kann. Diese formalen Anforderungen an die ladungsfähige Geschäftsadresse müssen für Finanzamt, Gewerbeamt, Handelsregister und Rechnungslegung, aber auch für das Impressum einer Website erfüllt werden.
  • Geschäftsadresse: Die eingetragene Betriebsstätte deines Gewerbes, unter der die postalische Erreichbarkeit sichergestellt ist und sich auch ein von dir nutzbares Büro befindet.

 

1.2 Meldepflichten im Ausland

Ein Melderegister wie in Deutschland gibt es nicht überall auf der Welt. Manche Länder verzichten gänzlich auf die Meldepflicht, andere nehmen die Adresse des Wohnsitzes direkt aus dem Wahlregister oder den Daten auf dem Führerschein. In den Staaten mit Meldepflicht muss sich entweder bei der Polizei oder im lokalen Meldebüro angemeldet werden. Meldepflichten im EU-Ausland: Dank der Reisefreiheit innerhalb der EU musst du dich bei einem Urlaub erst ab drei Monaten Aufenthaltsdauer polizeilich anmelden. Bei längeren Aufenthalten gibt es Unterschiede zwischen einzelnen EU-Ländern. Generell sollte die Anmeldung kostenlos sein. Meldepflichten weltweit: Hier bestehen große Unterschiede zwischen den Ländern. Beispielsweise gibt es in Australien, Neuseeland oder den USA keine Meldepflicht. Andere Länder wie China oder Japan haben hingegen zentrale Register, in denen sich auch jeder Ausländer anmelden muss (für Urlauber wird dies in der Regel von Hotels übernommen). Die Registrierung kann als Grundlage für die Besteuerung oder die Pflicht zur Einzahlung in das nationale Sozialsystem dienen. Die nicht vorhandene Pflicht zur Anmeldung in einigen Ländern mag zunächst nach einer Erleichterung klingen, sorgt aber auch dafür, dass du keine Meldebescheinigung erhältst. Wenn dann, wie in vielen asiatischen oder lateinamerikanischen Ländern, die Abrechnungen von Versorgern (Strom, Gas, Wasser, Telefon) nur auf eine Adresse und nicht auf deinen Namen ausgestellt werden, wird es schwer mit dem so oft benötigten Wohnsitznachweis. Alternativen für diese Länder findest du ganz unten im Beitrag.  

1.3 Gesetzliche Meldepflicht in Deutschland

In Deutschland sind die Nicht-Anmeldung sowie die Nicht-Abmeldung Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld geahndet werden können. Sobald du eine neue Wohnung beziehst, meldest du dich dort an bzw. um. Wenn du ins Ausland verziehst, musst du dich in der Regel komplett aus Deutschland abmelden. Zu den Ausnahmen kommen wir im Verlauf dieses Beitrags. Hier die für diesen Artikel wichtigsten Paragraphen aus dem Bundesmeldegesetz und relevante Regelungen:

  • Anmeldung und Abmeldung (§ 17 BMG): „(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. (2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden.” Eine Abmeldung ist verpflichtend, wenn du aus einer Wohnung ausziehst und keine neue Wohnung im Inland beziehst, also ins Ausland verziehst oder wohnungslos wirst. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und führt zu einer Geldbuße. Ein- und Auszugsdatum sind nicht gleich dem Mietbeginn oder Mietende, sondern entsprechen dem tatsächlichen Umzugsdatum. Zur Abmeldung gehst du mit dem ausgefüllten Abmeldeformular und deinem Personalausweis zum Meldebüro und bekommst dort eine Abmeldebescheinigung. Bei einigen Ämtern ist die Abmeldung auch elektronisch oder postalisch möglich.
  • Geldbuße bei Ordnungswidrigkeit (§ 54 BMG): Die Geldbuße kann bis zu 1.000 Euro betragen, wobei die Einleitung des Ordnungswidrigkeitsverfahrens sowie die Festlegung der Höhe der Geldbuße im Ermessen der zuständigen Behörde liegt. Allerdings habe ich in vielen Gesprächen mit Leuten, die sich erst Jahre nach der Auswanderung abgemeldet haben, noch nie gehört, dass jemand tatsächlich eine Geldstrafe zahlen musste.
  • Zweitwohnsitz ohne Hauptwohnsitz: Es ist nicht möglich, nur einen Zweitwohnsitz in Deutschland zu haben. Sobald der Hauptwohnsitz abgemeldet wird, muss auch die Zweitwohnung abgemeldet werden, da diese sonst automatisch als Hauptwohnsitz eingestuft wird.
  • Vermieterbescheinigung (§ 19 BMG): „Es ist verboten, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung nach § 17 Absatz 1 einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet, noch beabsichtigt ist.” Seit dem 1.11.2015 gilt, dass der Wohnungsgeber (Vermieter) dem Mieter bei An- oder Ummeldung eine Bescheinigung ausstellen muss. Bei Missbrauch dieser Bestimmung kann eine Geldbuße für Vermieter verhängt werden.
  • Abmeldebescheinigung: Diese bekommst du direkt bei der Abmeldung im Bürgerbüro ausgehändigt, kannst sie aber auch nachträglich per Post anfordern. Wichtig wird die Bescheinigung vor allem für Passangelegenheiten, die außerordentliche Kündigung von Verträgen sowie als Argumentationshilfe für Krankenversicherung und Finanzamt.
  • Folgeadresse im Ausland: Oft fragen Sachbearbeiter beim Meldebüro nach einer Folgeadresse im Ausland. Erfahrungsberichten zufolge reicht hier die Stadt und das Land aus, in das du ziehst bzw. dein erster Stop ist. Wenn doch eine konkrete Adresse gefordert wird, dann gib einfach eine Hoteladresse an. Das Bundesinnenministerium sagte mir dazu, dass eine Folgeadresse angegeben werden sollte, insofern diese bekannt ist.
  • Anmeldung bei Heimaturlaub (§ 27 Abs. 2 BMG): „Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht nach § 17 Absatz 1 gemeldet sind, besteht diese Pflicht nach Ablauf von drei Monaten.” Bedeutet also, dass du dich bei einem Heimatbesuch, der länger als drei Monate dauert, wieder anmelden musst. Das gilt nicht, wenn du eine eigene Wohnung langfristig beziehst oder permanent nach Deutschland zurückkehrst (dann gilt die Zwei-Wochen-Frist).
  • Wohnwagen und Schiffe (§ 20 BMG): „Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.” Das würde also zutreffen, wenn das Wohnmobil die größte Zeit auf dem gleichen Stellplatz steht oder das Boot festgemacht ist. Dann musst du dich nach § 29 Absatz 4 BMG (besondere Meldepflicht für Beherbergungsbetriebe) innerhalb von zwei Wochen unter der Anschrift des Stellplatzes anmelden, insofern du keine andere Wohnung angemeldet hast. Sobald du ständig mit dem Wohnmobil oder Boot unterwegs bist und über keine feste Wohnung mehr verfügst, musst du dich abmelden.
  • Obdachlose „Personen ohne festen Wohnsitz” (ofW) können sich genau unter diesem Begriff beim Meldebüro registrieren lassen. Damit bleibt zumindest der Anspruch auf Sozialgeld und unter Umständen sogar auf ALG II bestehen, wenn eine Postadresse nachgewiesen werden kann. Eine Anschrift stellen soziale Einrichtungen (z.B. Caritas, Drogenberatungsstellen, Streetworkprojekte oder Einrichtungen der Obdachlosen-/Nichtseßhaftenhilfe) zur Verfügung.
  • Abfragen aus dem Melderegister (§ 44 BMG): Neben allen staatlichen Behörden können auch Unternehmen wie Banken, Versandhandel oder die Landesrundfunkanstalt und sogar Privatpersonen Daten gebührenpflichtig abfragen, wenn dies begründet werden kann. Unternehmen benötigen die Meldedaten vor allem für Inkassogeschäfte und das Forderungsmanagement. Weitergegeben dürfen Familienname, Vorname, Doktortitel, aktuelle Anschrift und die Tatsache, dass die Person gestorben ist. Weitere Angaben aus dem Melderegister wie Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit oder Religion werden nur nach deiner Zustimmung weitergegeben.

 

1.4 Wann eine Abmeldung notwendig ist und wann du die freie Wahl hast

Die Abmeldung aus Deutschland hat ebenso Vorteile wie Nachteile. Mit der Aufgabe deiner Meldeadresse gibst du viele Rechten und Pflichten ab. Damit schaffst du dir Entscheidungsfreiheiten aber aufgrund des fehlenden Wohnsitznachweises auch Probleme. Es kann also durchaus vorteilhaft sein, trotz längerem Auslandsaufenthalt in Deutschland gemeldet zu bleiben, was unter Umständen selbst nach einem Wegzug möglich ist. Laut Gesetz ist die An- und Abmeldung in Deutschland zwar nicht optional aber wie so oft, gibt es auch hier Grauzonen, in denen für oder gegen eine Abmeldung argumentiert werden kann. Wenn du dich in einer solchen Grauzone befindest, dann wäge die für dich zutreffenden Vor- und Nachteile der Abmeldung ab.

Pflichten, die nach der Abmeldung entfallen:

  • Schulpflicht
  • Wehrpflicht (in Friedenszeiten)
  • Sozial- und Krankenversicherungspflicht
  • (eventuell) Einkommensteuerpflicht
  • Kirchensteuerpflicht

Rechte, die du nach der Abmeldung aufgibst:

  • Teilnahme an Wahlen
  • Anmeldung von Kraftfahrzeugen
  • Anmeldung eines Gewerbes
  • Soziale Leistungen auf Kommunalebene
  • Abschluss von Verträgen, bei denen eine Meldeadresse benötigt wird

Wann die Anmeldung in Deutschland Pflicht ist: Wenn dir Wohnraum in Deutschland zur Verfügung steht (Verfügungsgewalt) und dieser auch genutzt wird, ist die Anmeldung verpflichtend. Dieser Wohnraum kann eine eigene Wohnung, ein Zimmer bei den Eltern oder ein feststehender Wohnwagen sein. Selbst wenn du die Wohnung zwischenzeitlich nicht bewohnst, du aber weiterhin Einrichtungsgegenstände dort hast und in naher Zukunft wieder einziehen willst, musst du dort gemeldet bleiben. Es spielt dabei keine Rolle, wie viele Tage im Jahr du in Deutschland bist. Wann die Abmeldung aus Deutschland Pflicht ist: Wenn du aus deiner bestehenden Wohnung ausziehst und dich an keinem neuen Wohnsitz im Inland anmeldest, musst du dich zwangsweise abmelden. Das bedeutet, dass dir auch kein Zimmer bei Familie oder Freunden zur Verfügung steht, unter dem du dich anmelden könntest (wichtig ist hier die oben genannte Definition der Wohnung nach dem Bundesmeldegesetz). Wann die An- und Abmeldung in Deutschland optional ist: Hast du einen Wohnraum, der dir zur Verfügung steht und den du beabsichtigst, in absehbarer Zeit wieder zu nutzen, kannst du dort gemeldet bleiben. Genauso gut kannst du auch argumentieren, dass du nicht vorhast, dort wieder einzuziehen und den Schlüssel zu dieser Wohnung abgeben bzw. die Wohnung langfristig untervermieten. Dabei muss erkennbar sein, dass du keine Absicht hast, dort in den nächsten Monaten wieder einzuziehen. Zu der Frage, wann eine Abmeldung verpflichtend und wann optional ist, habe ich vom Bundesinnenministerium folgende Auskunft bekommen: „Nach § 17 Absatz 2 Satz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) ist abmeldepflichtig, wer aus seiner bisherigen Wohnung auszieht und anschließend eine Wohnung im Ausland bezieht. Auszug bedeutet das tatsächliche, endgültige Verlassen der Wohnung. Davon abzugrenzen ist eine vorübergehende Unterbrechung der Benutzung einer Wohnung, die nicht als Auszug zu werten ist und damit keine Abmeldepflicht auslöst. Die Abgrenzung des Auszugs von einer vorübergehenden Abwesenheit ist nach Nummer 17.2.2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes wie folgt zu treffen: Kein Auszug, sondern lediglich eine vorübergehende Unterbrechung der Benutzung der Wohnung liegt vor, wenn die Absicht und die tatsächliche Möglichkeit bestehen, die Benutzung der Wohnung fortzusetzen. Von einem Auszug ist in der Regel auszugehen, wenn aus der Wohnung zur Benutzung erforderliche Einrichtungsgegenstände entfernt werden oder die voraussichtliche Abwesenheit länger als ein Jahr ist.”

2. Wofür die Meldeadresse wichtig ist

Es gibt Angelegenheiten, die ohne eine deutsche Meldeadresse zu großen Herausforderungen werden. Einige davon lassen sich mit einem Wohnsitznachweis einer ausländischen Anschrift regeln, andere sind ganz einfach an die Meldeadresse gebunden. Bevor du dich aus Deutschland abmeldest und damit die Meldeadresse aufgibst, solltest du also unbedingt die folgende Liste studieren. Wenn du bereits im Ausland bist, gibt es am Ende des Beitrags ein paar Alternativlösungen.  

2.1 Bankkonto und Gewerbeanmeldung

2.2 Sozialleistungen und Versicherungen

Sozialleistungen wie Kindergeld, Existenzgründerzuschüsse oder geförderte Weiterbildungen kannst du nach der Abmeldung nicht mehr in Anspruch nehmen. In der Regel bist du nach der Abmeldung vom deutschen Sozialsystem ausgeschlossen. Die Riester-Rente wird sinnlos, sobald du ins Ausland verziehst, da du dann keine bezuschussten Steuervorteile mehr hast. Anscheinend müssen die erhaltenen Zuschüsse aus der Riester-Rente sogar zurückgezahlt werden, wenn die Rente letztendlich nicht in Deutschland angetreten wird. Also am besten erstmal stilllegen lassen. Keine Probleme gibt es beim Bezug der Rente. Auch ohne Meldeadresse verlierst du deinen Anspruch nicht. Du musst den zuständigen Träger lediglich über den Umzug informieren und eventuell eine neue Kontoverbindung im Ausland angeben. Wenn du ins Ausland verziehst und Kindergeld erhältst, bist du in der Pflicht, dich bei der zuständigen Familienkasse abzumelden. Anspruch haben nur Eltern, die im Inland unbeschränkt steuerpflichtig sind, also auch in Deutschland leben bzw. die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beantragst. Ein Vorteil der Abmeldung ist die wegfallende Schulpflicht. Wenn du mit deinen Kindern reisen willst oder dich für alternative Bildungswege entscheidest, dann umgehst du mit der Abmeldung (deiner Kinder und eines Elternteils) die Schulpflicht. Du bist nur solange krankenversicherungspflichtig in Deutschland, solange du dort auch deinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hast. Das ist in der Regel nicht mehr der Fall, wenn du dich aus Deutschland abmeldest (Ausnahmen für Rentner). Hier gibt es weitere Infos zur Krankenversicherung und Anwartschaft). Um bei einem deutschen Versicherer eine Reiseversicherung abschließen zu können, musst du in Deutschland gemeldet sein. Meldest du dich während deiner Reise ab oder bist bereits abgemeldet, kannst du dich auch bei internationalen Reiseversicherern umschauen, die keine Wohnsitzbescheinigung benötigen. Achtung: Meldest du dich nach Abschluss einer deutschen Reiseversicherung in Deutschland ab, kann dies einen Kündigungsgrund und die Verweigerung von Leistungen darstellen. Beispielsweise steht in den Vertragsbedingungen der bei deutschen Langzeitreisenden beliebten Versicherung der Hanse Merkur: „Versicherungsfähig sind Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland bis zum vollendeten 75. Lebensjahr (75. Geburtstag). Der Versicherungsvertrag endet mit dem Wegzug der versicherten Person aus der Bundesrepublik Deutschland.” Zum Abschluss einer langfristigen Auslandskrankenversicherung ist es (fast) egal, wo dein Wohnsitz ist oder ob du wohnsitzlos bist. Internationale Versicherer brauchen lediglich eine Postanschrift und berechnen teilweise die Prämien anhand deines angegebenen Aufenthaltslandes.  

2.3 Urkunden und Fahrzeuge

Sobald du aus Deutschland abgemeldet bist, ist die Auslandsvertretung (i.d.R. Konsulat) an deinem neuen Wohnsitz für die Ausstellung von Reisepass und Urkunden verantwortlich. Solltest du deinen Reisepass in Ländern mit Meldepflicht beantragen, ohne einen Wohnsitznachweis erbringen zu können, bezahlst du aufgrund fehlender Zuständigkeit des Konsulates einen Aufschlag. Ohne Meldeadresse kannst du nicht so einfach Fahrzeuge zulassen, da es keine zuständige Zulassungsstelle mehr gibt. Laut Aussage eines Rechtsanwaltes funktioniert die Zulassung trotzdem über eine bevollmächtigte Person. Du musst gemeinsam mit dem Empfangsberechtigten, der eine Meldeadresse hat, zur Zulassungsstelle und kannst dann ein Fahrzeug mit dir als Halter anmelden. Ein bereits angemeldetes Fahrzeug kannst du nach § 46 Abs. 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung – FZV weiterhin führen: „Besteht im Inland kein Wohnsitz, kein Sitz, keine Niederlassung oder keine Dienststelle, so ist die Behörde des Wohnorts oder des Aufenthaltsorts eines Empfangsberechtigten zuständig.” Du brauchst also eine Vertrauensperson mit deutschem Wohnsitz, die Post entgegennehmen kann. Der Halter des Fahrzeugs bleibst weiterhin du, so dass die Vertrauensperson keinerlei Verantwortung hat, außer die Post zu empfangen. Entsprechende Formulare gibt es je nach Zulassungsstelle sogar online. Sehr schwierig wird es, den (internationalen) Führerschein zu beantragen, da es ohne Meldeadresse keine zuständige Führerscheinstelle gibt und solche Fälle auch nicht von deutschen Auslandsvertretungen bearbeitet werden müssen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur schrieb mir dazu sinngemäß, dass ich es „es bei der Fahrerlaubnisbehörde, die meinen Führerschein ausgestellt hat bzw. bei der Fahrerlaubnisbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich mein letzter ordentlicher Wohnsitz in Deutschland lag, versuchen solle. Die deutsche Auslandsvertretung kann um Hilfe angefragt werden, um lange Postlaufzeiten zu vermeiden. Eine Pflicht zur Mitwirkung besteht seitens der Botschaft aber keinesfalls.” Ich habe es probiert und über meine Erfahrungen mit Passagierschein A38 berichtet. Nach der Abmeldung wirst du automatisch aus dem Wahlregister gestrichen und erhältst damit keine Wahlbenachrichtigungen mehr. Das Wahlrecht für Kommunalwahlen verlierst du komplett. Du kannst jedoch auch ohne Meldeadresse in Deutschland die Stimmabgabe für Europaparlaments-, Bundes- und Landtagswahlen zu beantragen. Der Antrag muss ca. sechs Monate im Voraus bei der zuständigen Auslandsvertretung an den Bundeswahlleiter gestellt werden.  

2.4 Ämter und Verträge

Die Post von Behörden wird nur an offizielle Meldeadressen oder deine angegebene Folgeadresse bzw. einen Bevollmächtigen in Deutschland versandt. Das heißt, du solltest keine Briefe mehr von staatlichen Stellen bekommen. Behördliche Briefe dürfen übrigens auch nicht über einen Nachsendeauftrag verschickt werden, z.B. an Postscanservices. Um die Steuererklärung abzugeben, gibt es keine Notwendigkeit für eine Meldeadresse. Beim Finanzamt musst du lediglich einen Zustellungsbevollmächtigten benennen, der unter deinem Namen Post für dich empfängt. Genau diese Adresse steht dann auch auf deiner Steuererklärung bzw. ist im Online-Portal Elster hinterlegt. Für bestehende Dienstleistungsverträge hat die Abmeldung den Vorteil, dass du nach Vorlage der Abmeldebescheinigung oft ein Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 626 BGB hast. Schwierig wird der Abschluss von Neuverträgen mit Dienstleistern (z.B. Telefon, Mietauto, Versicherung), die teilweise einen festen Wohnsitz in Deutschland fordern. Nach Vorlage der Abmeldebescheinigung kannst du auch die Beiträge zum Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) kündigen. Allerdings nur, wenn du nicht mehr im Mietvertrag für eine Wohnung auf deutschem Boden stehst, denn die Beiträge hängen nicht an der Meldeadresse, sondern am Mieter der Wohnung. Zur Info: Die Landesrundfunkanstalten können problemlos Daten aus dem Melderegister abfragen. Gute Infos zum Rundfunkbeitrag und zur Abmeldung gibt es auf dieser Seite. Bei vielen Online-Diensten hast du ohne deutsche Meldeadresse ein Problem, denn Unternehmen wie Amazon, PayPal oder Affiliate Partnerprogramme fordern einen Wohnsitznachweis zur Verifizierung deiner Adresse. Bei Werbe- oder Affiliate-Netzwerken muss teilweise eine deutsche Adresse vorhanden sein, teilweise reicht ein ausländischer Wohnsitznachweis aus. Berücksichtigen solltest du das auch, wenn du ein Webhosting für eine deutsche Domain abschließen willst. Denn theoretisch muss der Domaininhaber in Deutschland gemeldet sein. Alternativ kannst du einen Zustellungsbevollmächtigten benennen, der seinen ständigen Wohnsitz im Inland hat. Einige Webhoster wie All Inkl übernehmen genau diese Funktion des Zustellungsbevollmächtigten, der dann auch im Impressum der Webseite ausgewiesen werden muss.   Was du also vor der Abmeldung unbedingt noch machen solltest:

  • Reisepass verlängern
  • internationalen Führerschein beantragen
  • Reise-/Auslandskrankenversicherung abschließen
  • Bankkonto/Kreditkarte beantragen
  • Gewerbe anmelden bzw. Betriebsstätte für bestehendes Gewerbe benennen
  • Empfangsberechtigten für dein Fahrzeug suchen und mit Vollmacht ausstatten
  • Kindergeldstelle und Rentenkasse über Umzug informieren

Insofern es dir sinnvoll erscheint, gib beim Meldebüro eine Folgeadresse in Deutschland an, zu der behördliche Post gesendet werden kann. Sobald du die Abmeldebescheinigung in den Fingern hast, solltest du schnellstmöglich den Rundfunkbeitrag und sonstige nicht mehr benötigte Verträge kündigen. Wenn du bereits abgemeldet bist, findest du im folgenden Abschnitt einige Alternativen zur erforderlichen Meldeadresse.    

3. Alternativen zur Meldeadresse ohne festen Wohnsitz in Deutschland

Jetzt wird es spannend, denn genau nach diesen Alternativen habe ich jahrelang gesucht. Jetzt bin ich guter Dinge, einige Möglichkeiten gefunden zu haben, um auch ohne Meldeadresse in Deutschland nicht von Teilen der Gesellschaft ausgeschlossen zu sein. Wenn du dich abmelden möchtest oder bereits abgemeldet hast, dann sind folgende Szenarien vorstellbar:

  • Fester Wohnsitz im Ausland: Du meldest dich am neuen Wohnsitz an, wenn es dort die Meldepflicht gibt. Ansonsten lässt du dir einen Wohnsitznachweis vom Vermieter, deiner Bank oder Versorgungsdienstleistern ausstellen.
  • Langzeitreisender ohne festen Wohnsitz im Ausland aber mit Wohnraum in Deutschland: Du kannst entweder in Deutschland gemeldet bleiben oder mietest eine Domiziladresse im In- oder Ausland.
  • Perpetual Traveller ohne festen Wohnsitz im In- oder Ausland: Du mietest eine Domiziladresse in Deutschland oder im Ausland, die du für vertragliche oder behördliche Dinge als offizielle Meldeadresse verwenden kannst.

 

3.1 Meldeadresse im Ausland anmelden

Wenn du einen festen Wohnsitz im Ausland hast, dann ist die Anmeldung in vielen Ländern sowieso verpflichtend. Aber auch wenn du eine Wohnung in einem Land ohne zentrales Melderegister hast, kannst du dir vom Vermieter, Banken oder Stromanbietern einen Wohnsitznachweis ausstellen lassen. Die Meldebescheinigung bzw. den Wohnsitznachweis aus dem Ausland brauchst du, um Bankkonten zu eröffnen, Unternehmen anzumelden und um Gebühren bei der Ausstellung von Dokumenten bei der dortigen Auslandsvertretung zu sparen. Abhängig vom Land, in dem du gemeldet bist, wird einigen deutschen Dienstleistern und Banken der ausländische Wohnsitznachweis (vor allem, wenn außereuropäisch) nicht reichen. Solltest du diesen unbedingt benötigen, kannst du zusätzlich eine Domiziladresse mieten.  

3.2 Wohnsitz behalten

Du musst dich nur dann aus Deutschland abmelden, wenn du aus deiner Wohnung (bzw. der deiner Freunde oder Eltern) ausziehst und diese auch in der Zukunft nicht mehr bewohnen wirst. Du könntest also gemeldet bleiben oder dich ummelden, wenn du in absehbarer Zeit nach Deutschland zurückkommst und einen Wohnraum in Deutschland hast, die dir jederzeit zur Verfügung steht. Das ist auch möglich, wenn du im Ausland mit einem Hauptwohnsitz gemeldet bist. Folgende zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um nach der Ausreise noch in Deutschland gemeldet sein zu können:

  1. Verfügungsgewalt: Du musst die Verfügungsgewalt über die Wohnung bzw. den Wohnraum haben, unter der du gemeldet bist. Das bedeutet, dass du jederzeit darin einziehen kannst und auch den Schlüssel dafür hast.
  2. Nutzungsabsicht: Du musst beabsichtigen, in absehbarer Zeit wieder in die Wohnung einzuziehen. Davon kann ausgegangen werden, wenn zur Benutzung erforderliche Einrichtungsgegenstände in der Wohnung verbleiben oder die voraussichtliche Abwesenheit kürzer als ein Jahr ist.

Jetzt musst du ganz einfach abwägen, ob du angemeldet bleibst und damit deine Meldeadresse behältst. Überlegenswert ist das vor allem dann, wenn du nicht vorhast, länger als ein bis zwei Jahre im Ausland zu bleiben. Hinweis: Für die Krankenversicherung und das Finanzamt ist nicht die Meldeadresse, sondern dein gewöhnlicher Aufenthaltsort ausschlaggebend. Diese Argumente allein sollten also nicht für eine Abmeldung sprechen.  

3.3 Domiziladresse in Deutschland mieten

Eine Domiziladresse bzw. ein Rechtsdomizil ist gewissermaßen eine virtuelle Adresse, die für private oder geschäftliche Gründe genutzt werden kann. Du erhältst eine ladungsfähige Anschrift, die den gesetzlichen Anforderungen an eine Meldeadresse entspricht. Kein Ersatz für eine Meldeadresse sind Postscanservices. Ein beliebter Anbieter für eine legale virtuelle Geschäftsadresse ist Clevvermail mit vielen Standorten weltweit. Als Full-Service-Dienstleister mit Geschäftsadresse, Telefonservices und Postscan sind das ebuero oder das DUSOFFICE, welches individuelle Lösungen für digitale Nomaden anbietet, gute Optionen. Aber diese virtuellen Adressen ersetzen auf keinen Fall die Meldeadresse. Die Anforderungen an eine Meldeadresse haben wir schon weiter oben im Beitrag angerissen. Ein klares Statement dazu habe ich vom Bundesinnenministerium nicht bekommen, dafür aber einen Verweis auf die Anlage 2 zur Wohnungsgeberbestätigung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV). Dort heißt es: „Es ist verboten, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, wenn ein tatsächlicher Bezug der Wohnung weder stattfindet, noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Das Unterlassen einer Bestätigung des Ein- oder Auszugs sowie die falsche oder nicht rechtzeitige Bestätigung des Ein- oder Auszugs können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 1000 Euro geahndet werden.” Was auf dem Papier recht eindeutig klingt, scheint in der Praxis nicht ganz so klar zu sein. Es gibt Anbieter von Domiziladressen, die nach eigenen Aussagen im Rahmen der Gesetzgebung handeln. Das Problem beim Mieten einer solchen Domiziladresse ist es, die seriösen Anbieter von den schwarzen Schafen zu trennen. Letztendlich handelt es sich dabei um Miniwohnungen oder Zimmer, die gewöhnlich an Wanderarbeiter für wenig Geld vermietet werden. Diese Wohnungen erfüllen die Anforderungen an einen Wohnsitz, wobei der tatsächliche Bezug nicht beabsichtigt ist. Im Sommer 2016 habe ich mich mit mehreren Anbietern von Geschäftsadressen sowie Domiziladressen im In- und Ausland unterhalten. Einige Interviewpartner haben einen besonders kompetenten und seriösen Eindruck gemacht, weshalb ich diese Interviews hier in Schriftform und nach Absprache mit den Anbietern wiedergegeben habe. Update 18.10.2017: Ein gutes Jahr nach Veröffentlichung des Artikels sind die vorgestellten Domizilservices wie vom Erdboden verschwunden (u.a. PSD Business Domizilservice und Blackpearl London) und für Kunden nicht mehr erreichbar (siehe Kommentare weiter unten). Deshalb habe ich auch die geführten Interviews mit den Anbietern entfernt und kann nur ausdrücklich davor warnen, dass es sich bei den Domizilservices um Anbieter handelt, die sich am Rande der Legalität bewegen und deshalb sehr anonym handeln.  

3.4 Domizildresse im Ausland mieten

Um der deutschen Gesetzgebung auszuweichen, kann auch eine Domiziladresse im Ausland gemietet werden. Rechtlich gesehen spricht überhaupt nichts dagegen, wenn es dir lediglich um den Wohnsitznachweis geht. Besonders beliebt bei Deutschen ist das Mieten einer englischen Domiziladresse, das rechtlich gesehen auf der Niederlassungsfreiheit nach Art. 43-48 EGV basiert. In Ländern wie England, in denen es keine Meldepflicht gibt, kannst du somit an einen Wohnsitznachweis kommen. Update 18.10.2017: Auch diese Interviews und Verlinkungen zu Anbietern von ausländischen Domizilanbietern musste ich leider entfernen, da diese entweder verschwunden sind oder alles andere als seriös gehandelt. Deshalb nochmal die Bitte an dich, vorsichtig mit Versprechen von Domizilanbietern zu sein, und genauestens zu prüfen, wer dahinter steckt. Wie gesagt, habe ich selbst noch keinen Domizilanbieter ausprobiert, werde das aber in naher Zukunft zwangsläufig tun müssen und dann natürlich darüber berichten. Bis dahin hoffe ich, dass dir dieser Beitrag eine gute Entscheidungsgrundlage zur Abmeldung und Alternativen zur deutschen Meldeadresse aufgezeigt hat. Bitte bedenke, dass es trotz noch so konkreten gesetzlichen Regelungen immer Grauzonen gibt, in denen im Einzelfall entschieden werden muss. Solltest du Zweifel an einer Entscheidung haben, dann poste gerne in die Kommentare. Natürlich freue ich mich ebenso über deine Erfahrungsberichte zum Thema.

Hast du bereits eine Domiziladresse oder noch bessere Alternativen zur Meldeadresse für uns?

(Eine sehr wichtige Bemerkung der MmgZ-Redaktion: Das aktuelle Meldegesetz der BRD wurzelt aus der Reichsmeldeordnung, vom 06. Januar 1938, demgemäß aus der Zeit des Führerstaates durch Legitimation der Fremdverwaltung “Weimarer Republik” und vor der Gründung des Großdeutschen Reiches. Vor dieser Zeit gab es im Nationalstaat Deutschland keine Meldepflicht.)

https://de.wikipedia.org/wiki/Melderegister

Zitat aus der Seite zum Stand 28. Mai 2024
Das Melderegister ist ein amtliches Verzeichnis, in dem der ständige oder vorübergehende Aufenthalt von Personen erfasst wird, soweit er der Meldepflicht unterliegt.

Die Melderegister werden in Deutschland bei den Gemeinden als öffentliches Register geführt. So können Melderegisterauskünfte, die gebührenpflichtig sind, von jedem über Dritte eingeholt werden. Die Meldebehörden informieren über die Voraussetzungen und die Kosten dieser Auskünfte. Die Kosten werden durch die Verwaltungskostengesetze der Länder bzw. darauf basierende Rechtsverordnungen geregelt. In fast allen Bundesländern ist die Gemeinde selbst die Meldebehörde im rechtlichen Sinn. Derzeit werden die deutschen Melderegister von 5283 Einwohnermeldeämtern verwaltet.[1] Im Rahmen der Föderalismusreform ist 2006 die ausschließliche Gesetzgebung für das Melderecht auf den Bundesgesetzgeber übergegangen. Rechtsgrundlage für Erhebung, Speicherung, Verwendung und Löschung der Daten sind das Bundesmeldegesetz, die Meldegesetze der Länder sowie Rechtsverordnungen.

Inhalt

Das Melderegister beinhaltet gemäß § 3 Bundesmeldegesetz (BMG) die folgenden Daten:

  • Familiennamen, frühere Namen, Vornamen
  • Doktorgrad, Ordensnamen, Künstlernamen
  • Tag und Ort der Geburt, Geschlecht
  • gesetzlicher Vertreter / Eltern von minderjährigen Kindern (Vor- und Familienname, Doktorgrad, Postanschrift, Tag der Geburt, gegebenenfalls Sterbetag)
  • Staatsangehörigkeit(en)
  • rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft
  • gegenwärtige und frühere Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung, Datum des Ein- und Auszugs
  • Familienstand, bei Verheirateten oder Lebenspartnern zusätzlich Tag und Ort der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft, Ehegatte oder Lebenspartner (Vor- und Familienname, Doktorgrad, Tag der Geburt, Anschrift, gegebenenfalls Sterbetag), minderjährige Kinder
  • Ausstellungsbehörde, Datum und Gültigkeitsdauer des Personalausweises/Passes
  • Übermittlungssperren (so etwa bei Gefahr für Leben, Gesundheit oder persönliche Freiheit)
  • Sterbetag und -ort
  • Tatsache, dass der Betroffene vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
  • steuerrechtliche Daten
  • eventuell die Tatsache, dass Passversagungsgründe vorliegen, ein Pass versagt oder entzogen oder eine Anordnung getroffen worden ist, wonach der Ausweis nicht mehr dazu berechtigt, die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen.

Geschichte

Meldekarte aus Worms, Großherzogtum, später Volksstaat Hessen

Ursprünglich fiel die Gesetzgebungskompetenz für das Meldewesen in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen deutschen Bundesstaaten, von denen jeder ein eigenes Meldegesetz oder Melderecht besaß. So galt z. B. im Großherzogtum Hessen das Gesetz die polizeiliche Aufsicht über Zuzüge und Wegzüge betreffend vom 4. Dezember 1874.Die dadurch entstandenen kommunalen Meldekarteien sind – soweit noch vorhanden – heute eine wichtige Quelle historischer Forschung.Erst in der Zeit des Nationalsozialismus wurde am 6. Januar 1938 eine „Reichsmeldeordnung“ erlassen, die das Meldewesen innerhalb des “Deutschen Reiches” erstmals vereinheitlichte.

Im Jahr 1934 wurde das Reichsbürgergesetz in kraft gesetzt, mit diesem Gesetz sind alle aktuell in Deutschland unter der Leitung der BRD Reichsbürger!

 

 

 

 




Wohnsitz abmelden bei Umzug ins Ausland

Die Rechte für diesen sehr guten Bericht sind bei Sebastian Kühn.
Die Redaktion der MMGZ dankt Ihm für diesen sehr guten zusammengestellen Bericht und hofft damit vielen Unterdrückten dieses Systems helfen zu können

Wohnsitz abmelden bei Umzug ins Ausland

(wirklich alles, was du wissen musst)

Wann muss ich mich aus Deutschland abmelden? Muss ich nach dem Umzug ins Ausland noch Steuern in der Heimat bezahlen? Und kann ich meine Wohnung trotz Abmeldung weiterhin untervermieten? Viele Fragen, zu denen es wenig gute Antworten gibt. Dieser Beitrag schafft Abhilfe. Mit zahlreichen Kommentaren und Aufrufen ist der Artikel „ Wohnsitz aus Deutschland abmelden” einer der meist gelesenen Beiträge auf Wireless Life. Ich habe mich nun so lange mit dem Thema der Abmeldung und den daraus folgenden Konsequenzen beschäftigt, dass ich zu vielen Fragen eine verlässliche Auskunft geben kann. Neben meinen eigenen Erfahrungen fasst dieser Artikel alle Infos zusammen, die durch Gespräche, Kommentare und Recherchearbeit zusammengekommen sind. Solltest du nach dem Lesen immer noch Fragen haben, dann rein damit in die Kommentare. Ich versuche mein Bestes, die letzten Unklarheiten aus dem Weg zu räumen. Bevor du weiterliest: hinsichtlich melderechtlicher und steuerrechtlicher Fragen gibt es Unterschiede für Arbeitnehmer und Nicht-Arbeitnehmer. Dieser Beitrag bezieht sich größtenteils auf Selbstständige, Langzeitreisende, digitale Nomaden und alle, die keine feste Anstellung haben. Trotz vieler Erfahrungswerte und ausführlicher Recherche ist der Beitrag natürlich keine verbindliche Rechtsauskunft. Bitte frage im Zweifel immer nochmal bei den entsprechenden Behörden nach oder hole dir Auskunft bei deinem Steuerberater.    

 

1. Allgemeine Meldepflicht in Deutschland

Als Grundlage für die Meldepflicht in Deutschland diente lange Zeit das Melderechtsrahmengesetz, das ab dem 1. November 2015 durch das neue Bundesmeldegesetz (BMG) abgelöst wurde. Seit diesem Datum sind auch die Landesmeldegesetze der einzelnen Bundesländer hinfällig. Nach dem Bundesmeldegesetz (§ 17 Anmeldung, Abmeldung) gelten folgende allgemeine Meldepflichten:

(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. (2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Ein Verstoß hiergegen ist eine Ordnungswidrigkeit und führt zu einer Geldbuße.

Diese Geldbuße kann je nach Ordnungswidrigkeit bis zu 1.000 Euro betragen. Allerdings habe ich mit einigen Personen gesprochen, die sich erst Monate (mitunter sogar Jahre) nach dem Umzug ins Ausland abgemeldet haben. Niemand von ihnen musste eine Geldstrafe zahlen.  

1.1 Meldepflicht bei Umzug innerhalb Deutschlands

Die Fristen für die Meldung beim Einwohnermeldeamt hängen von den Meldegesetzen der Bundesländer ab. In der Regel musst du dich innerhalb einer Woche am neuen Wohnsitz anmelden. Die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt am alten Wohnort ist seit 2007 nicht mehr nötig, da die Daten zwischen den Ländern elektronisch übermittelt werden.  

1.2 Meldepflicht bei Umzug ins Ausland

Bei einem Umzug ins Ausland bist du gezwungen, dich bei der Meldebehörde in Deutschland abzumelden. Das gilt dann, wenn du deine bisherige Wohnung aufgibst und dich an keinem neuen Wohnsitz im Inland anmeldest. Auch eine eventuelle Zweitwohnung kann nicht in Deutschland gemeldet bleiben, solange der Erstwohnsitz nicht im Inland ist. Unter einer Wohnung wird nach dem Bundesmeldegesetz übrigens „jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird” verstanden. Wohnwagen werden dann als Wohnung angesehen, wenn sie nur selten fortbewegt werden. Wenn du trotz Wegzug in Deutschland gemeldet bleiben willst, ist dies unter bestimmten Voraussetzungen möglich (später mehr dazu). Du musst dich nur dann aus Deutschland abmelden, wenn du aus einer Wohnung ausziehst und diese auch in der Zukunft nicht mehr bewohnen wirst. Das gilt also nicht für Auslandssemester oder eine längere Weltreise.    

 

2. Abmeldung beim Einwohnermeldeamt

Deinen Wohnsitz aus Deutschland abmelden kannst du ganz einfach, indem du zum Einwohnermeldeamt gehst und dort mitteilst, dass du ins Ausland umziehst. Die einzigen Unterlagen, die du dafür benötigst, sind dein aktueller Personalausweis und ein ausgefülltes Abmeldeformular. Du wirst wahrscheinlich nach einer Folgeadresse gefragt, musst diese aber nicht zwingend angeben. Danach bekommst du (je nach Meldeamt) einen kleinen Sticker in deinen Personalausweis, der bestätigt, dass du „keine Hauptwohnung mehr in Deutschland” hast. Außerdem erhältst du die Abmeldebescheinigung, die aus verschiedenen Gründen wichtig wird.

2.1 Nutzen der Abmeldebescheinigung

Wenn du deinen Wohnsitz beim Meldebüro abmeldest, solltest du unbedingt nach der Abmeldebescheinigung fragen. Anscheinend geben dir diese nicht alle Ämter automatisch. Alternativ kannst du die Bescheinigung auch nachträglich auf postalischem Weg anfordern. Wichtig wird dies Abmeldebescheinigung vor allem:

  • für Passangelegenheiten bei der Auslandsvertretung (ohne Bescheinigung wird beispielsweise die Beantragung eines neuen Reisepasses deutlich teurer)
  • zur außerordentlichen Kündigung von Verträgen für Strom, Telefon oder Internet (die Bescheinigung ist keine Garantie, erleichtert aber die Argumentation)
  • um dem Finanzamt glaubhaft zu machen, dass du deinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt hast

 

2.2 Abfragen von Meldeamtsdaten

Hast du dich schon mal gefragt, wer deine Meldedaten eigentlich einsehen oder anfordern kann? Neben staatlichen Behörden erhalten vor allem die GEZ und Versicherungen Auskunft über deine Meldedaten. Die Info zu deiner Abmeldung wird auch automatisch an das Finanzamt übermittelt. Außerdem kommen Inkassounternehmen an diese Daten. Das mag noch relativ einleuchtend klingen, oder? Aber auch Unternehmen wie die Deutsche Post, die Otto Group und Bertelsmann die Meldeamtsdaten ab. Begründet wird dies durch Inkassogeschäfte, Forderungsmanagement und Adresshandel. Wer bereit ist zu bezahlen, kommt schnell an die Daten. Was sagen da bloß die Datenschützer unter uns?    

 

3. Nach dem Umzug ins Ausland

In der Regel kommen die Fragen erst auf, wenn du bereits im Ausland bist. Bei mir war es so, da ich eigentlich vorhatte, zeitnah wieder nach Deutschland zurückzukehren. Was also tun, wenn du dich nachträglich abmelden willst oder immer noch eine Wohnung in Deutschland hast?  

3.1 Nachträgliche Abmeldung Online

Wenn du bereits im Ausland wohnst und dich nachträglich aus Deutschland abmelden willst, ist dies in den meisten Bundesländern mittlerweile auch auf elektronischem, zumindest aber postalischem Wege möglich. Suche einfach bei Google nach „Abmeldung + deinem Bundesland” und du findest das benötigte Online-Formular zum Ausfüllen, Ausdrucken, Unterschreiben und Absenden. Bei einigen Meldeämtern (z.B. Köln, Düsseldorf) kannst du das Abmeldeformular nicht per Post senden, sondern musst einen Menschen deines Vertrauens mit einer Vollmacht ausstatten und zur Abmeldung schicken. Beispielsweise funktioniert die nachträgliche Abmeldung beim Berliner Meldeamt über ein Abmeldeformular, das per Post geschickt werden kann. Die Abmeldebestätigung wird dann innerhalb von einer Woche per Post an eine angegebene Adresse im Inland geschickt. Laut Meldegesetz musst du nach dem Ablauf der 2-Wochen-Frist mit einer Geldbuße rechnen. Ich habe jedoch noch nie gehört, dass jemand eine solche Strafe bezahlen musste. Selbst dann nicht, wenn der Wohnsitz bereits seit Jahren im Ausland war. Begründe die verspätete Abmeldung gut oder lege das „Auszugsdatum” zu deinen Gunsten aus.  

3.2 Zurück auf Heimatbesuch

Theoretisch musst du dich innerhalb der Meldefrist wieder in Deutschland anmelden. Also in der Regel nach spätestens zwei Wochen. Wie sieht das bei Heimatbesuchen aus, die einen kurzen Urlaub übersteigen?

„Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht nach § 17 Absatz 1 gemeldet sind, besteht diese Pflicht nach Ablauf von drei Monaten.”

Nach § 27 Abs. 2 BMG musst du dich erst bei einem Heimatbesuch, der länger als drei Monate andauert, wieder anmelden. Das gilt nicht, wenn du eine eigene Wohnung langfristig beziehst oder permanent nach Deutschland zurückkehrst (dann gilt die 2-Wochen-Frist). Aber mal ganz unter uns. Wenn du nicht vorhast, wieder eine feste Wohnung in Deutschland zu beziehen, dann halte einfach die Füße still. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass du bei der Ausreise am Flughafen nach deiner Meldebescheinigung gefragt wirst.  

 

4. Wohnsitz im Ausland und gemeldet in Deutschland

Unter Umständen kann es für dich mehr Vor- als Nachteile haben, in Deutschland gemeldet zu bleiben. Die große Frage lautet, ob das von der rechtlichen Seite her erlaubt ist, wenn du im Ausland wohnst oder als Dauerreisender unterwegs bist. Möglich ist das, solange du eine Wohnung in Deutschland hast, die dir jederzeit zur Verfügung steht. Auch dann, wenn sich dein Hauptwohnsitz im Ausland befindet. Die Wohnung in Deutschland muss ausreichend groß sein und mindestens Schlafgelegenheit, Bad und Kochnische haben. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass du dich zwingend abmelden musst, wenn dir eine solche Wohnung nicht zur Verfügung steht. In der Praxis kann sich die Wohnung natürlich auch bei deinen Eltern oder einem Freund befinden. Wenn du trotz Auslandsaufenthalt gemeldet bleiben willst, solltest du allerdings eines beachten: unter der deutschen Meldeadresse bist du jederzeit postalisch erreichbar. Ein Problem können dadurch Briefe von Behörden mit Zahlungsfristen oder Vorladungen sein. Auf weitere Folgen einer Nicht-Abmeldung gehen wir später noch genau ein. Achtung: Am 01.11.2015 ist das erweiterte Bundesmeldegesetz in Kraft getreten, welches u.a. eine Bescheinigung des Vermieters für die Um- bzw. Anmeldung in einer neuen Wohnung erfordert. Scheinanmeldung können mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden und stellen vor allem für den Wohnungsgeber ein Risiko dar.  

Wohnung in Deutschland trotz Abmeldung

Du willst dich gerne aus Deutschland abmelden aber deine günstige Mietwohnung nicht aufgeben? Das macht vor allem dann Sinn, wenn du diese untervermietest und/oder selbst für regelmäßige Heimatbesuche nutzen möchtest. Nach §19 des BMG ist der Vermieter zum einen verpflichtet, den Auszug auf Anfrage zu bestätigen und zum anderen kann er sich bei der Meldebehörde über deinen melderechtlichen Status informieren. Also, sprich mit deinem Vermieter, bevor du dich in Deutschland abmeldest, ohne die Wohnung zu kündigen. Auf der anderen Seite kann auch das Meldeamt vom Vermieter darüber Informationen einfordern, welche Personen bei ihm wohnen oder gewohnt haben. Wenn der Vermieter sich nicht daran stört, dass du trotz Abmeldung weiterhin als Mieter im Vertrag stehst, sollte es hier keine Probleme geben. Eine Auswirkung hat es jedoch aus steuerlicher Sicht. Du giltst als beschränkt steuerpflichtig (wenn dein gewöhnlicher Aufenthaltsort im Ausland ist) und musst deine Mieteinnahmen natürlich im Inland angegeben und versteuern (mehr dazu unter dem Punkt Steuern).  

 

5. Folgen der Abmeldung aus Deutschland

Mit dem Umzug ins Ausland und der Abmeldung aus Deutschland verlierst du viele deiner Rechte und Pflichten als deutscher Staatsbürger. Das hat ebenso Vorteile wie auch Nachteile, die du für dich selbst abwägen musst. Einen ausführlichen Beitrag dazu findest du hier. Die wichtigsten Folgen der Abmeldung sind:

  • Krankenversicherung: keine Krankenversicherungspflicht mehr – Austritt aus der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, somit freie Wahl des Versicherers (Infos zur Anwartschaft und zur Auslandskrankenversicherung)
  • Sozialversicherungen: Ansprüche auf Leistungen ruhen, solange du im Ausland bist – keine Pflicht zur Einzahlung in die Rentenkasse (Weiterführung kann beantragt werden) – es gelten besondere Regelungen für entsendete Arbeitgeber (Sozialversicherungsabkommen)
  • Postadressekeine offizielle Adresse zur Zustellung von behördlicher und gerichtlicher Post mehr (die Post, die wir in der Regel sowieso nicht haben wollen)
  • Passangelegenheiten: Beantragung des Reisepasses bei der Auslandsvertretung am neuen Wohnsitz ist schneller und günstiger
  • Dienstleistungsverträge: Oftmals das Recht zur außerordentlichen Kündigung von bestehenden Verträgen in Deutschland – Abschluss von Neuverträgen mit Dienstleistern (z.B. Telefon, Bank) wird jedoch schwieriger
  • KFZ-Zulassung: Es kann kein Auto mehr auf deinen Namen in Deutschland zugelassen werden (ein bereits angemeldetes Fahrzeug kann aber unter Benennung eines Bevollmächtigten weiterlaufen)
  • Gewerbe: Bestehendes Gewerbe nach § 15 EStG muss beim zuständigen Ordnungsamt um- oder abgemeldet werden (Alternativen sind Unternehmensgründung im Ausland oder die Ummeldung der Betriebsstätte des Gewerbes unter der deutschen Meldeadresse einer Vertrauensperson)
  • Bankkonto: Eröffnung eines Bankkontos in Deutschland ist schwierig (eine gute Option sind die DKB und N26)
  • Wahlregister: Automatische Abmeldung aus dem Wahlregister und damit keine Wahlbenachrichtigungen mehr – kein Wahlrecht mehr für Kommunalwahlen – Stimmabgabe für Bundeswahlen muss ca. 6 Monate im Voraus bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragt werden
  • Staatsangehörigkeit: Du bleibst dein Leben lang deutscher Staatsbürger, solange du keine ausländische Staatsangehörigkeit erwirbst

 

Wiederanmeldung in Deutschland

Die Wiederanmeldung ist problemlos. Du brauchst dafür lediglich einen gültigen Personalausweis und unter die Wohnungsgeberbescheinigung als Nachweis deiner neuen Adresse. Nach der Rückkehr sollte dein erster Gang also zum Meldebüro führen. Danach musst du dich um Dinge wie Krankenversicherung, Steuernummer (fall du noch nicht die lebenslange Identifikationsnummer hast) und deinen gewerblichen Status (Gewerbeanmeldung, Arbeitslosengeld) kümmern.      

 

6. Melderecht vs. Steuerrecht

Jetzt wird es sehr wichtig! Dein Wohnsitz ist aus steuerlicher und melderechtlicher Sicht nicht zwangsläufig das Gleiche. Für das Steuerrecht ist die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt unerheblich. Das Steuerrecht definiert deinen Status anhand des gewöhnlichen Aufenthaltsortes, der nicht zwingend deiner Meldeadresse entsprechen muss. So kann es gut möglich sein, dass du auch nach der Abmeldung noch voll steuerpflichtig in Deutschland bist.  

6.1 Gewöhnlicher Aufenthaltsort

Selbst wenn du nur gelegentlich in der Heimat bist, kannst du laut Steuerrecht einen Wohnsitz in Deutschland haben. Der gewöhnliche Aufenthalt (Wohnsitz aus Steuersicht) ist dort, wo für mehr als 6 Monate (183 Tage) im Jahr, deine berufliche und soziale Bindung besteht. Geregelt wird das in §9 der Abgabenordnung:

„Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Als gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer anzusehen […]”

Das Steuerrecht definiert einen Wohnsitz als Wohnung, die sich in deinem Besitz befindet und über die du auch verfügen kannst. Über eine langfristig untervermietete Wohnung kannst du nicht verfügen, deshalb gilt diese nicht als Wohnsitz. Behältst du hingegen nach der Abmeldung deine Wohnung, ohne diese zu vermieten, dann bleibt auch dein deutscher Wohnsitz bestehen. Meldeadresse vs. Postanschrift: Deine Meldeadresse ist ausschlaggebend für die Zustellung von Post durch Behörden oder Gerichte. Für andere Post von Dienstleistern, Abos oder Ähnliches kannst du ganz einfach eine Postadresse bei Eltern oder Bekannten angeben. Diese Anbieter interessiert in der Regel nicht, ob du dort tatsächlich gemeldet bist.  

6.2 Allgemeine Steuerpflicht in Deutschland

Generell ist die Steuerpflicht immer abhängig von deinem gewöhnlichen Aufenthaltsort, also deinem Wohnsitz (nicht zwingend die Meldeadresse). In einem Beitrag habe ich mich bereits mit dem Thema Steuern für digitale Nomaden beschäftigt. Hier noch mal ein kurzer Überblick zur Steuerpflicht in Deutschland:

  1. Unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 EStG): Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Versteuert werden muss dann dein weltweit erzieltes Einkommen in Deutschland.
  2. Beschränkte Steuerpflicht (§ 49 EStG): Personen, die weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, aber Einkünfte aus Tätigkeiten im Inland haben, sind beschränkt steuerpflichtig. Nur inländische Einkünfte aus Gewerbebetrieben (mit Sitz in Deutschland), selbständiger Arbeit (im Inland ausgeübt oder verwertet), Mieteinnahmen (aus deutschen Immobilien) und Einkünfte aus Wertpapieren von deutschen Ausstellern (Zinsen auf deutsches Bankguthaben sind davon ausgeschlossen) versteuert werden müssen.
  3. Erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG): Personen, die in ein Niedrigsteuerland umziehen und wirtschaftliche Beziehungen (z.B. als Anteilseigner eines deutschen Unternehmens) zu Deutschland aufrechterhalten, gelten als erweitert beschränkt steuerpflichtig. Niedrigsteuerländer sind solche mit einer Einkommenssteuer, die weniger als ein Drittel der deutschen Steuerbelastung beträgt.
  4. Nicht steuerpflichtig: Personen, die weder unbeschränkt noch beschränkt steuerpflichtig sind, fallen in diese Kategorie. Voraussetzung dafür ist, dass du keinen gewöhnlichen Aufenthalt und keine Einkünfte (Gewerbe, Kapitaleinkünfte oder Mieteinnahmen) in Deutschland hast.

Entscheidend für das Finanzamt sind hier also die Bestimmung deines gewöhnlichen Aufenthaltsortes und die Herkunft deiner Einkünfte. Um die Verlegung deines Wohnsitzes ins Ausland zu beweisen, bist du in der Bringschuld.  

6.3 Abmeldung beim Finanzamt

Um zu klären, ob und wie du in Deutschland nach dem Umzug ins Ausland steuerpflichtig bist, spielt deine melderechtliche Abmeldung keine direkte Rolle. Die Abmeldebestätigung kann jedoch dabei helfen, dem Finanzamt einen neuen Wohnsitz im Ausland glaubhaft zu machen. Um deine Auswanderung bei Finanzbehörden zu bekräftigen, helfen die Kündigung aller Telefon- und Versorgungsverträge, die Abmeldung von Fahrzeugen und die Aufgabe von Mitgliedschaften (ADAC, Krankenkasse usw.). Außerdem sind polizeiliche Anmeldungen oder Verträge am neuen Wohnsitz hilfreich. Sehr wahrscheinlich wirst du vom Finanzamt nach einer Folgeadresse im Inland gefragt bzw. kannst diese spätestens bei der letzten Steuererklärung selbst angeben. Trage dort die Adresse eines Zustellungsbevollmächtigten ein, der unter deinen Namen Post für dich empfängt.  

6.4 Steuerpflicht nach Umzug ins Ausland

Wenn du deinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hast und dies auch dem Finanzamt beweisen kannst, bist du entweder beschränkt steuerpflichtig oder nicht steuerpflichtig in Deutschland. Als beschränkt steuerpflichtig gelten zunächst alle, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben aber dennoch Einkünfte aus Tätigkeiten im Inland, deutschen Immobilien, aus einem Gewerbe mit Sitz in Deutschland oder aus Wertpapieren von deutschen Ausstellern beziehen. Entscheidend ist hier der Ort der Leistungserbringung, also bei digitalen Services und Produkten dein gewöhnlicher Aufenthaltsort oder der Standort des Unternehmens. Es spielt keine Rolle, ob sich deine Kunden in Deutschland befinden, sondern an welchem Ort die Leistung erbracht wird. Lediglich für die Umsatzsteuer ist der Ort des Leistungsempfängers wichtig. Wer beschränkt steuerpflichtig ist, der bezahlt Steuern nur für inländische Einkünfte, nicht aber für weltweit angefallenes Einkommen. Hast du beispielsweise noch Mieteinnahmen in Deutschland (durch eine untervermietete Wohnung), dann musst du einzig diese Mieteinkünfte in der Heimat versteuern. Neben der beschränkten Steuerpflicht gibt es die erweiterte beschränkte Steuerpflicht. Hierunter fallen Menschen, die ihren Wohnsitz in ein Niedrigsteuerland verlegen. Das gilt auch für Briefkastenfirmen im Ausland. Konkret heißt das, wer keinen gewöhnlichen Aufenthalt mehr in Deutschland hat, jedoch weiterhin wirtschaftliche Interessen wie etwa Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen aufrecht erhält, kann sich der Steuerpflicht nicht entziehen. Wenn du deinen gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hast und keinerlei Einkünfte aus Deutschland beziehst, bist du nicht steuerpflichtig. Das bedeutet, dass du in Deutschland keine Einkommenssteuer mehr bezahlen musst. Wenn du im Ausland einer selbstständigen Tätigkeit nachgehst, erklärst du die Steuern dort, wo du die Leistung erbracht hast oder in dem Land, in dem dein Unternehmen gemeldet ist. Im Einzelfall musst du dir die steuerrechtlichen Regelungen an deinem neuen Wohnsitz anschauen. Eine äußerst interessante Frage ist, wo du steuerpflichtig bist, wenn du nirgendwo einen gewöhnlichen Aufenthalt hast. Wo bezahlst du Steuern, wenn du beispielsweise als digitaler Nomade um die Welt ziehst, dein Einkommen online verdienst und an keinem Ort länger als 6 Monate bleibst? Mehr zu Steuern für digitale Nomaden.  

6.5 Steuerklasse nach Abmeldung in Deutschland

Ändert sich deine Steuerklasse, nachdem du dich aus Deutschland abgemeldet hast? Diese Frage ist deshalb interessant, weil du für das laufende Steuerjahr, in dem du noch in Deutschland gewohnt hast, ja immer noch eine Steuererklärung einreichen musst. Auch wenn du zwar schon nicht mehr in Deutschland lebst, aber noch Einkünfte aus der Heimat beziehst, kommst du an der Steuererklärung nicht vorbei. Nach unbestätigten Angaben eines Lesers kann der Arbeitgeber deine Lohnsteuerabzugsmerkmale nach der Abmeldung nicht mehr über die ELstAM–Datei abrufen, da diese gesperrt wurde. Als Folge gilt dann die Lohnsteuerklasse 6. Nach persönlichen Erfahrungen des Lesers konnte über eine Bescheinigung vom Finanzamt aber auch weiterhin nach Steuerklasse 1 abgerechnet werden. Wow, am Ende sind es weit über 3.000 Wörter geworden. Das zeigt mir, wie viele Unklarheiten aufgrund von Grauzonen und veralteten Gesetzestexten bestehen. Ich hoffe, dieser Megabeitrag konnte die meisten deiner Fragen zur Abmeldung aus Deutschland beantworten.

Hast du weitere Fragen oder eigene Erfahrungswerte, die unbedingt in diesen Beitrag gehören?

(Eine sehr wichtige Bemerkung der MmgZ-Redaktion: Das aktuelle Meldegesetz der BRD wurzelt aus der Reichsmeldeordnung, vom 06. Januar 1938, demgemäß aus der Zeit des Führerstaates durch Legitimation der Fremdverwaltung „Weimarer Republik“ und vor der Gründung des Großdeutschen Reiches. Vor dieser Zeit gab es im Nationalstaat Deutschland keine Meldepflicht.)

Sie benötigen einen Rechtsbeistand?
https://www.justitia-deutschland.org/

 




Vorsorgeplaner, Vollmacht, Formulare

Herzlich willkommen im Download-Bereich zum Vorsorge-Planer!

Mit dem „Vorsorge-Planer” sind Sie prinzipiell gut und sicher auf den Krankheits-, Betreuungs- und auch Todesfall vorbereitet.

Um Sie bei Ihrer Vorsorgeplanung noch besser (auch bei Änderungen) zu unterstützen, finden Sie alle Formulare aus Ihrem „VorsorgePlaner” zusätzlich in diesem Download-Bereich als PDF-Dokument zum Herunterladen, Speichern und Ausdrucken. So können Sie Änderungen einfügen und Ihre Unterlagen immer auf dem neusten Stand halten.

Wir möchten darauf hinweisen, daß wir diesen Vorsorge-Planer kostenfrei und unverbindlich empfehlen, da dieser gemäß dem Rechtskreis der aktuellen BRD, ein gutes Hilfsmittel darstellt um vor unangenehmen Erfahrungen vorbeugen zu können.

Wichtig:

Bitte, diese Daten persönlich, sicher und schnell greifbar verwahren, so auch bei einer Vertrauensperson verwahren. Es gilt ihre Unterschrift!

Persönliche Daten

Finanzdaten

Vermögensübersicht

Renten, Pensionen und Versicherungen

Krankheitsfall

Todesfall

Organisationshilfen




Deutsches Reich, Deutschland, Reichs- und Staatsangehörigkeit 11.11.1918-2019

gelesen: https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/deutsches-reich-deutschland-reichs-und-staatsangehoerigkeit-11-11-1918-2019/

Sehr geehrter Wahrheitssuchende zu Deutschland und dem Deutschen Reich,

Versailles gibt es so lange, wie bis die Deutschen endlich erkennen, von wem sie wirklich regiert werden (zionistische „Chasaren-Nichtjuden)“dann muß das Volk noch verstehen, daß das Versailler Diktat nur für die Regierungen der Weimarer Republik, des Nazireiches, der alten BRD und der DDR sowie dem vereinten Deutschland gilt.

Es gilt nicht für das souveräne Deutschland im Deutschen Reich vor dem 01. Januar 1919, da es diesen Vertrag nie unterzeichnet hat.

Auch Sie müssen lernen zu unterscheiden wer wahrhaftig für und mit uns das Ziel erreichen will, denn wenn wir Verräter als Gleichgesinnte betrachten, dann haben es die zionistischen „Chasaren-Nichtjuden“ sehr leicht mit Zersetzung, Geschichtsfälschung und vielen Ubooten, die uns von unserer wahren Heimat fern halten soll. Staatenlose aus den Patrioten-Gruppen und -Bewegungen haben einen Eid geschworen, den sie nicht brechen können (wie bei den Logen), darum sind diese nicht in der Lage das freie Deutsche Reich wieder handlungsfähig herzustellen. Eine erfolgreiche und unbestechliche Zusammenarbeit ist mit denen überhaupt nicht möglich, außer sie kommen frei zu  den institutionalisierten Reichsorganen, die es ab 2008 wieder gibt.

Nun zum Deutschen Reich.

Das Heilige Römische Reich deutscher Nationen, war zu keiner Zeit das wahre Deutsche Reich. Es war ein Zusammenschluß von durch römisch-vatikanischer „Christianisierung“ erschaffenen Gebilde und Organisation. Der damalige Kaiser war abhängig vom Vatikan. Dieses Reich entstand durch Massenmord, Folter und unendlichem Leid der einfachen Menschen. Dieses sogenannte christliche Abendland ist das mörderische Werk der „Hure von Babilon“, gemäß dem kanonischen bzw. römischen Recht.

Unser wahrhaftiges Deutsches Reich – ist der Name für Deutschland und seine Schutzgebiete und hat erstmals in der Geschichte der deutschen Völker, 1871 einen Nationalstaat erschaffen, der durch Otto von Bismarck federführend erschaffen wurde und den Deutschen erstmals einen gemeinsamen Nationalstaat (ewiger Bund) ermöglichte.

Da der Kaiser nicht vom Papst gekrönt wurde, war sein Handeln und das unseres Deutschen Reiches frei und außerhalb vom kanonischen Rechtskreis, vom Piraten-, Handels-, See- und Kirchenrecht, (der Vasallen Roms). (Das Reichskonkordat existiert für das wahre Deutsche Reich überhaupt nicht.)

 Völkerrechtssubjekt ist nicht gleich Völkerrechtsobjekt:

Merke: Ein Name oder ein Bezeichnung für ein Objekt wird groß geschrieben und eine Eigenschaft eines Objektes wird klein geschrieben, so ist die deutsche Schreibweise.

Wenn geschrieben wird, das deutsche Reich, dann meint man das Reich der Deutschen (HRDN, Paulskirchenverfassung, Weimarer Verfassung, GG).

Das Deutsche Reich ab 1871 ist das Völkerrechtsubjekt für Deutschland und seine Schutzgebiet!

So ist das Deutsche Reich ab 1871 das erst, einmalige, völkerrechtliche Deutsche Reich!

Deutscher Kaiser ab 1871, ist auch nur ein Völkerrechtssubjekt (Artikel 11 der Verfassung), denn „Deutscher Kaiser“ ist nur der Name vom Bundespräsidium! Da nur dem König von Preußen der Name Deutscher Kaiser zustand, kann dieser Name „Deutscher Kaiser“ durch Dritte ohne den Gesetzgeber nicht verwendet werden.

Ein Subjekt kann es nur geben, wenn ein Objekt vorhanden ist.

Seit 1871 ist das Völkerrechtsobjekt erstmals in der Geschichte aller Deutschen „Deutschland“ mit dem Namen „Deutsches Reich“. Das Objekt „Bundespräsidium“ erhielt den Namen „Deutscher Kaiser“, somit bleibt das Bundespräsidium als Verfassungsorgan erhalten, auch dann wenn sich der Name ändert, wie z.B. Reichspräsident oder in unserem Fall „Präsidialsenat“.

Zusatzbeispiel , Objekt, Subjekt Mensch:
Dem Objekt Mensch wird ein Name gegeben z.B. Max und nicht max oder max:

Der Mensch Max soll das Familienerbrecht des Familienstammes Mustermann erwerben, so wird eine Geburtsurkunde mit dem Namen Max Mustermann ausgestellt. Im Staat wird dieser Mensch Max als Person Max Mustermann im Personenstandsregister geführt, denn er wurde durch die Geburtsurkunde lebend erklärt . Er genießt nun den Schutz des Staates und das Erbrecht, das ihm durch Staatsrecht zusteht.

-> Ein Mensch ohne Staat hat nur das Naturrecht, sonst gar nichts!
-> Ein Mensch als Person hat das Naturrecht, nun aber auch das Staatsrecht!
-> Ein Mensch ohne Staat, wie im Vereinigten Wirtschaftsgebiet (kanonisches bzw. römisches Recht), hat nur das Recht das einem Vasallen, Sklaven oder Staatenlosen gebilligt wird.

Die einzig wahre Lösung ist das Deutsche Reich, das wir als Kaiserreich kennen, denn darin herrscht das Recht von Reichs- und Staatsangehörigen, die zu ihrem Staat stehen und die Staatsordnung aufrecht erhalten. Auch im Deutschen Reich gab es Untertanen, Vasallen und Staatenlose und die wird es immer geben. Damals wie heute haben nur die rechtsfähigen und geschäftsfähigen deutschen Reichs- und Staatsangehörigen, das Mitbestimmungs-, Wahl-, Beamtenrecht und das Recht eine Firma zu gründen.

Zusatz zur Angehörigkeit die man nur durch ein Dokument, das man besitzt, nachweisen kann:

Das RuStaG 1913 mußte deshalb erschaffen werden, weil es bis zu diesem Zeitpunkt nur das Bundesstaatsangehörigkeitsgesetz “BuStaG” gab, aber es mangelte zum Nationalstaat Deutschland immer noch an einer Staatsangehörigkeit. Da Deutschland nur ein Teil des Deutschen Reiches ist und dieses Deutschland zum ersten deutschen Nationalstaat herangewachsen war, gab man dem neuen Gesetz die Bezeichnung Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (Reichsangehörigkeit zum Deutschen Reich und Staatsangehörigkeit zu Deutschland). Es sei besonders darauf hingewiesen, daß es in § 1 um die deutsche Staatsangehörigkeit geht und nicht um eine BuSta.

Die einzig legitimen Dokumente gibt es bei:  https://www.deutsche-reichsdruckerei.de/

Diese Erklärung darf weiterverteilt werden

Mit freundlichen Grüßen

Erhard Lorenz, den 11. November 2019
Staatssekretär des Innern und Präsidialsenat




Die verlogene Bundesregierung in Bezug zu Rußland

gelesen in: https://deutsch.rt.com/meinung/90771-merkels-verlogene-dialogbereitschaft-mit-russland-teil-zwei/

Merkels verlogene Dialogbereitschaft mit Russland (Teil II)

Im ersten Teil ging es um die vermeintliche “Dialogbereitschaft” der Bundesregierung gegenüber Russland. Im zweiten Teil soll aufgezeigt werden, warum “Eliten” von Berlin, über Brüssel bis nach Washington an einer friedlichen Beilegung der Ukrainekrise nicht interessiert sind.

von Rainer Rupp

Tatsächlich ist die “Dialogbereitschaft” mit Russland von Merkel und Co. nur gespielt. Sie soll das Volk beruhigen und Berlins hinterhältige Strategie an der Seite der “atlantischen Partner” gegen Moskau verdecken. Noch verlogener sind nur die Begründungen der Sanktionen gegen Russland. Diesbezüglich hatte die SPD-Fehlbesetzung auf dem Posten des Bundesaußenministers vor fast genau einem Jahr mal wieder den Vogel abgeschossen. Am 18.08.2018 hatte Heiko Maas nämlich in einem Interview erläutert, warum Deutschland die Krim niemals als Teil Russlands anerkennen wird, weil nämlich andere Staaten dies laut Maas als grünes Licht für “völkerrechtswidriges” Handeln auffassen könnten.

Offensichtlich kann oder will der deutsche Chefdiplomat nicht unterscheiden zwischen der Russland vorgeworfenen, gewaltsamen Annexion der Krim einerseits und der friedlichen Sezession der Krim von der Ukraine und ihrem anschließenden Beitritt zur russischen Föderation andererseits. Er kann offensichtlich auch nicht unterscheiden zwischen einer Operation mit militärischer Gewalt und einer friedlichen Sezession mit überwältigender Mehrheit im Rahmen einer Volksabstimmung. Wörtlich sagte Maas damals gegenüber der Welt am Sonntag: “Wenn wir die Krim als russisches Territorium anerkennen, wäre das womöglich eine Einladung an andere, völkerrechtswidrig zu handeln”. Zugleich begrüßte er die Verlängerung der Russland-Sanktionen im EU-Rat, was davon zeuge, “wie ernst die EU ihre Werte” wahrnehme.

Seltsam nur, dass der bedingungslose Israel-Freund und Bußegänger Maas in all den Jahren noch keinen Pieps von sich gegeben hat, wenn es um die die blutigen Annexionen der Golanhöhen, des Westjordanlandes und des Gaza-Streifens oder um die brutale Unterdrückung der lokalen Bevölkerung in den besetzten Gebieten durch die Groß-Israel-Fanatiker ging. Bisher hat Israel gegen viele Dutzende von UN-Resolutionen verstoßen. Aber hat es auch nur einmal deutsche Sanktionen gegen Israel oder Befürchtungen gegeben? Hat die Bundesregierung sich je darum Sorgen gemacht, dass ihr Stillhalten gegenüber dem beständigen völkerrechtswidrigen Handeln des jüdischen Staates, “womöglich eine Einladung an andere” sein könnte?

Finanzminister Olaf Scholz und Bundeskanzlerin Angela Merkel gegenüber dem russischen Präsidenten Wladimir Putin während des G20-Gipfels im japanischen Osaka (29. Juni 2019)

 

An dieser Stelle nehmen Apologeten die Nachsicht der Bundesregierung gegenüber den Verbrechen Israels mit dem Verweis auf die “besondere, jüngere Geschichte” Deutschlands in Schutz. Aber wenn es gegen andere Staaten geht, dann hatten auch alle bisherigen Bundesregierungen keine Skrupel, sich selbst an Völkerrechtsverbrechen zu beteiligen. Obwohl im Zweiten Weltkrieg Deutsche vor allem auch in Serbien mordeten, plünderten und Konzentrationslager der schlimmsten Art betrieben, hat sich vor 20 Jahren die SPD/Grünen-Regierung der Bundesrepublik an dem völkerrechtswidrigen NATO-Überfall und der militärischen Zerschlagung und der territorialen Zerstückelung zuerst Jugoslawiens als Ganzes und dann auch noch Serbiens aktiv beteiligt.

Kosovo, die uralte Provinz Serbiens, wurde von der NATO mit Gewalt von Serbien abgetrennt und einer Bande von albanischen UÇK-Verbrechern zugeschlagen, die noch wenige Jahre zuvor auf der Terror-Liste der US-Außenministerium und ebenso auf der des BND gestanden hatte.

Anlässlich des zwanzigsten Jahrestags der NATO-Aggression gegen Jugoslawien im März dieses Jahres hatte sich Maas zu Wort gemeldet und nochmals die NATO-Bomben auf serbische Großstädte und die anschließende Abtrennung des Kosovo ausdrücklich “für richtig” erklärt.

Als Zwischenergebnis können wir hier also zusammenfassen, dass nicht nur die Dialogbereitschaft mit Russland vorgetäuscht, sondern die gesamte neo-imperialistische Außenpolitik der deutschen Regierung total verlogen ist.

Tatsächlich handelt es sich bei der von Merkel und Co. vielzitierten “Dialogbereitschaft mit Moskau” lediglich um eine Hinhaltetaktik zur Beruhigung der Bevölkerung. Das ist leider keine Verschwörungstheorie, denn gerade mit diesem Argument hat Maas sein Treffen mit seinem russischen Amtskollegen Sergej Lawrow anlässlich des jüngsten deutsch-russischen Petersburger Dialogs, der Mitte Juli dieses Jahres erstmals auf dem Petersberg bei Bonn stattfand (siehe Teil I), gegenüber den strammen Trans-Atlantikern entschuldigt, die eine noch härtere Gangart gegenüber Moskau forderten und fordern.

Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung sagte Maas dort, dass auf politischer Ebene die Beziehungen in der Vergangenheit zwischen Moskau und Berlin “durchaus schwierig” gewesen seien. Russland und Deutschland seien immer nur sehr kurz zur Sprache gekommen. Aber jetzt wolle man hier (auf dem Petersberg) auf die gemeinsamen Interessen setzen.

Wo sehen wir trotz der Schwierigkeiten Schnittmengen?”, zitiert die SZ Maas, der mit Eifer betonte, dass “diese Frage immer wieder gestellt werden” müsse, allein schon deshalb – so der Außenminister – weil einer Studie zufolge “94 Prozent aller Deutschen eine gute Beziehung zu Russland für wichtig hielten”, so der Bericht der SZ.

Das ist eine Sensation! 94 Prozent. Wenn bisher die bereits sehr hohe Zahl von 80 Prozent der Deutschen, die gute Beziehungen zu Russland wollen, in die Meinungsarena geworfen wurde, vermuteten viele, hier hätten sicherlich sogenannte “Putin-Versteher” etwas übertrieben. Dazu aber hat Maas gewiss keinen Grund, eher umgekehrt. Das Fazit aber, dass das deutsche Volk fast einstimmig – und 94 Prozent bedeuten ‘fast einstimmig’ – in Frieden und Freundschaft mit Russland leben will, ist überwältigend.

Sofort stellt sich hier jedoch die Frage, warum zur gleichen Zeit die so genannten “Diener des Volkes” in der Bundesregierung alles tun, um den erklärten Volkswillen zu konterkarieren.

Auf dem Petersberg bei Bonn hat Maas sich allerdings aufrichtig bemüht, das Volk mit einem Placebo ruhigzustellen. Beschwichtigend betont er, dass wir ja “ohne Moskau die dringenden Fragen der Weltpolitik nicht beantworten” könnten und ein “anhaltender Frieden in Europa” nur erreicht werden könne, “wenn wir zusammenarbeiten”. Allerdings dürfte diese Beruhigungspille schnell an Wirkung verloren haben, als zeitgleich andere führende Krisen- und Kriegstreiber in der Bundesregierung in altbekannter Schärfe Russland unter Feuer nahmen.

Und auch Kanzlerin Merkel persönlich machte in der SZ Stimmung gegen Moskau, indem sie erklärte, sie beobachte “generell mit Besorgnis”, wenn Russland versuche, “Einfluss auf die europäische Politik zu nehmen.” Schließlich sollte doch mittlerweile jeder wissen, dass immer, wenn die Italiener oder die Ungarn sich gegen Brüssel auflehnen oder in Frankreich Macron Probleme mit den Gelb-Westen hat oder die Briten jetzt sogar zu einem No-Deal Brexit bereit sind, Russland an allem Schuld ist.

Bei ihrer Stimmungsmache gegen Moskau wurde Merkel in den Medien kräftig von einem US-General sekundiert, der bis vor kurzen noch der höchste US-Offizier in Europa war. General Breedlove, der Ex –Oberkommandeur  aller NATO-Truppen in Europa (SACEUR),  bemühte sich nach Kräften, den Lesern des “Qualitätsblatts” BILD-Zeitung eine irrationale Angst vor dem im Kreml residierenden ‘Teufel’ einzubläuen. Russland führe schon jetzt einen verdeckten Krieg gegen den Westen. Betroffen sei jedes einzelne Land. Deshalb sei die “NATO noch nie so wichtig gewesen wie heute”, so der amerikanische Kriegstreiber und Rüstungslobbyist.

Auch die neue deutsche Verteidigungsministerin A.K.K. erfüllte die in sie gesetzten Hoffnungen in ihrem neuen Amt. Bereits als CDU-Chefin hatte sie die Verlängerung der Russland-Sanktionen gegen alle Kritik aus der Wirtschaft energisch verteidigt. Die russische Regierung habe mit der “Annektierung der Krim” und dem (angeblichen) “Einmarsch in die Ostukraine” Völkerrecht verletzt. Europas Antwort könne nicht sein, das tatenlos hinzunehmen. Im Stil der hiesigen Umschreibung von “Schurkenstaaten” bezeichnete sie die russische Regierung sogar als “Regime”. Laut FAZ-Zitat sagte sie:

“Ich habe durchaus eine gewisse Zurückhaltung gegenüber einem Land und vor allem einem Regime, von dem wir wissen, dass es auch massiv versucht, unser politisches System in Europa und auch hier in Deutschland unter Nutzung von digitalen Kommunikationsmöglichkeiten, unter Nutzung von fake news – früher hat man das Propaganda genannt – zu destabilisieren.” Was hat unser Land nur verbrochen, um eine solche Verteidigungsministerin, eine solche Regierung zu verdienen?

 

Und dann ertönte eine Stimme: “Seid froh. Es hätte schlimmer kommen können”. Und es kam schlimmer, nämlich in der Gestalt der Ursula von der Leyen, die in einer zynischen Polit-Rochade nach Brüssel weggelobt worden war. In ihrem neuen Job als EU-Kommissionspräsidentin, in den sie in einem vorbildlichen Beispiel von  “EU-Demokratie” nach allen Regeln der politischen Manipulation und Hinterzimmer-Deals von unser selbstherrlichen Eliten “gewählt” wurde, kann sie weiterhin ihre unverhohlene Feindseligkeit gegen Russland ausleben, diesmal allerdings sogar auf gesamter EU-Ebene.

In ihren ersten Interviews in ihrem neuen Job bekräftigte sie mit Entschiedenheit – und zur Freude aller Atlantiker – ihren harten Kurs gegenüber Moskau und forderte eine starke EU-Armee. Wörtlich sagte sie in einem Interview der Zeitung Die Welt:

“Der Kreml verzeiht keine Schwäche. Aus einer Position der Stärke heraus sollten wir an den Russlandsanktionen festhalten”.

Sie lehnt – anders als ihre früheren Kollegen in der Bundesregierung – sogar den (wenn auch gefakten) Dialog mit Moskau ab. Ein Entgegenkommen durch Dialog und Kompromisse gegenüber Moskau kommt für sie nicht in Frage, sondern – wie sie oben betont hat – einzig militärische Stärke. Als ob die europäischen Staaten als Teil der NATO mit ihren Panzern, Schiffen und Flugzeugen noch nicht nahe genug an die Grenzen Russlands vorgerückt wären.

Aber von der Leyen ist zumindest ehrlich und versteckt sich nicht hinter angeblicher Gesprächsbereitschaft. Denn das Ziel westlicher Strategen ist es, mit der Hilfe der Sanktionen die russische Wirtschaft zu schwächen. Zugleich wird versucht, mit NATO-Militäraufmärschen und Drohgebärden an Russlands Grenzen dem Kreml ein neues Wettrüsten aufzuzwingen, das nur auf Kosten des Lebensstandards der Bevölkerung durchzuhalten wäre. Auf diese Weise würde Unzufriedenheit in gewissen Schichten der Bevölkerung gegen den Kurs im Kreml geschürt werden könne, so hofft man.

Von einer solchen Politik versprechen sich westliche Strategen eine Stärkung oppositioneller, prowestlicher Kräfte unter den russischen Eliten, die im Rahmen der neo-liberalen Globalisierung lieber an den materiellen Verlockungen der westlichen (Un-)Wertegemeinschaft teilhaben würden, als weiter dem entbehrungsreichen Kurs der nationalen Souveränität gegen die US-geführte Hegemonie zu folgen. Diese NATO-Strategie hatte ja Ende der 1980er Jahre schon einmal sehr gut geklappt und schließlich 1991 zur Auflösung der Sowjetunion geführt. Damals – inmitten des so gewollten Chaos und der allgemeiner Gesetzlosigkeit – standen die Türen zu den immensen russischen Reichtümern einige Jahre für den Zugriff westlicher Konzerne weit offen. Gestoppt wurde diese Entwicklung erst, als es einer neuen Gruppe von russischen “Souveränisten” um Wladimir Putin gelang, die russische Selbstbestimmung zurückzuerobern und den westlichen Einfluss Schritt für Schritt wieder zurückzudrehen.

Vor diesem Hintergrund müssen die westlichen Sanktionen als erneuter Versuch der US- und NATO-Imperialisten gesehen werden, um Russland abermals zu schwächen, zu destabilisieren und mittel- bis langfristig mit einer neuen “Farben-Revolution” einen weiteren Umsturz zu versuchen. Die Aufregung über die Sezession der Krim ist nur ein willkommener Vorwand. Wenn es die “Krim-Annexion” nicht gäbe, wäre etwas anderes erfunden worden, um die Sanktionen zu rechtfertigen.

Vor diesem Hintergrund wird auch klar, warum “der Westen” immer wieder Russland die unmöglich erfüllbare Forderung (siehe Teil I) nach einer “Rückgabe” der Krim als unabdingbare Vorbedingung für bessere Beziehungen und für ein Ende der Sanktionierungen stellt. Wenn man ständig und total unflexibel etwas fordert, was der andere unmöglich erfüllen kann, dann gibt es nur einen logischen Schluss: Die Falken in Berlin, in Brüssel bei der EU und der NATO und ebenso in Washington, D.C. sind weder an einer Verbesserung der Beziehungen zu Russland noch an einer Entspannung zwischen der Ukraine und Russland interessiert.

Wenn es anders wäre, würde man nämlich in den angeblich so zahlreichen mit Russland geführten Gesprächen – wie zuletzt auf dem drei-tägigen, deutsch-russischen Dialog auf dem Petersberg bei Bonn –nach anderen Wegen für einen friedlichen Ausgleich zwischen Russland und der Ukraine gesucht haben und weiter suchen. Man könnte z.B. daran denken, dass die Ukraine für den ökonomischen Verlust der Krim angemessen entschädigt würde. Russland hat Energieressourcen im Überfluss und die Ukraine bräuchte diese dringend.

Ein langfristiges, vergünstigtes Handelsabkommen für Öl und Gas wäre z.B. für die wirtschaftlich am Boden liegende Ukraine eine dringend benötigte Hilfe. Ein solcher Schritt könnte zudem die Weichen für eine weitere wirtschaftliche und politische Annäherung zwischen Kiew und Moskau stellen. Aber genau an einer solchen Entwicklung, gar Annäherung zwischen den beiden Nachbarn, sind die westlichen Falken überhaupt nicht interessiert. Stur verfolgen sie ihre langfristig angelegte Strategie. Diese lautet: Mit Hilfe der lokalen militärischen und politischen Neonazi-Strukturen die Ukraine vollkommen zum Frontstaat, zum NATO-Rammbock gegen Russland umzubauen, und zwar auf Kosten der dort lebenden Bevölkerung.

Als integraler Teil des üblen “Werte-Westens” ist auch unsere verlogene Bundesregierung an einer echten Verbesserung zwischen der Ukraine und Russland nicht interessiert. Jüngst ist diese Behauptung ausgerechnet durch den frisch gewählten Präsidenten der Ukraine Wladimir Selenskij bestätigt worden. Der war in Bezug auf die Beziehungen seines Landes mit dem großen Nachbarn Russland nicht länger gewillt, sich vom Westen bevormunden lassen, hatte bei der Suche nach Möglichkeiten für einen echten Dialog auf eigene Faust die Initiative ergriffen und vor drei Wochen ohne westliche Aufpasser einfach mal ein direktes Telefonat mit seinem russischen Amtskollegen Wladimir Putin geführt. Laut Medienberichten, die auch nicht dementiert wurden, hatte Selenskij im Anschluss erklärt, dass ihm im Vorfeld seines Anrufs viele (NATO-)”Partner-Staaten” der Ukraine von dem Telefonat mit Putin dringend abgeraten hätten.

Wörtlich sagte Selenskij:

“Alle – nennen wir sie mal Partner der Ukraine – waren dagegen, dass ich Putin angerufen habe. Ich habe mich dafür entschieden, Putin anzurufen, weil es – in erster Linie – ein Anliegen der Ukraine und unserer Bürger ist. … Wir müssen unseren Partnern dankbar sein, aber gleichzeitig auch eine eigene Meinung haben. Deshalb habe ich Putin angerufen. Alle haben versucht, mir vor diesem Gespräch Angst zu machen”,  fügte er hinzu.

Mit seiner Initiative, der Fremdbestimmtheit der Politik der Ukraine zu entkommen, droht Selenskij die westliche Strategie der Konfrontation mit Russland zu unterlaufen. Diese zielt nach eigenem Bekunden von US-amerikanischer Falken darauf ab:

Erstens die Ukraine als Krisenherd an der russischen Grenze zu erhalten. Denn je nach dem Verhalten Russlands in anderen Weltregionen könnte Washington das schwelende Feuer im Donbass nach Belieben hoch oder runter fahren.

Und zweitens ist die US-Strategie langfristig darauf angelegt, für einen eventuellen Konflikt die hoch motivierten, faschistischen Milizen zur Speerspitze gegen Russland auszubilden und zu deren Unterstützung  Hunderttausende von Soldaten und Reservisten der regulären, aber schlecht ausgebildeten und ausgerüsteten ukrainische Armee als Kanonenfutter einzusetzen.

Schlimm ist, dass sich die europäischen Falken – vor allem die in Berlin – gegen den einstimmigen Willen des eigenen Volkes, an der US-Strategie der Konfrontation mit Russland beteiligen, die zudem auf dem Rücken des gebeutelten ukrainischen Volkes ausgetragen wird, das zu unterstützen der Westen vorgibt.

Wenn Selenskij tatsächlich hinter die Kulissen dieser Politik geschaut hat und seine Initiative zur eigenständigen Kontaktaufnahmen mit dem Kreml so zu erklären ist, dann wäre das tatsächlich ein Hoffnungsschimmer. Dafür aber müssten zunächst noch viele Hindernisse überwunden werden. Dies wird das Thema eines nächsten Artikels sein.

RT Deutsch bemüht sich um ein breites Meinungsspektrum. Gastbeiträge und Meinungsartikel müssen nicht die Sichtweise der Redaktion widerspiegeln.




Wieso gilt noch immer US-Besatzungsrecht in Deutschland?

gelesen am 13. Mai 2019 in: https://deutsch.rt.com/inland/88066-bundespressekonferenz-besatzungsrecht-gilt-in-deutschland/

Bundespressekonferenz: Wieso gilt noch immer US-Besatzungsrecht in Deutschland?

Bundespressekonferenz: Wieso gilt noch immer US-Besatzungsrecht in Deutschland?
Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages (WD) legt detailliert dar, dass im Zuge des Zwei-plus-Vier-Vertrags von 1990 zwar die damalige Sowjetunion, nicht aber die Westalliierten auf ihre Besatzungsrechte in Deutschland verzichteten. RT Deutsch fragte diesbezüglich auf der Bundespressekonferenz nach.

Das öffentlich zugängige Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages (WD) kommt unter dem Titel “Überleitungsvertrag und Feindstaatenklauseln im Lichte der völkerrechtlichen Souveränität der Bundesrepublik Deutschland” zu dem eindeutigen Schluss, dass “das weiter gültige Besatzungsrecht in drei große Bereichen” in der Bundesrepublik Deutschland erhalten geblieben ist.

Auszug aus dem Gutachten: 

Bundespressekonferenz: Wieso gilt noch immer US-Besatzungsrecht in Deutschland?
Screenshot aus dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages

Von RT-Deutsch-Redakteur Florian Warweg auf das Bundestags-Gutachten und die darin aufgeführten expliziten Verweise auf weiterhin geltendes Besatzungsrecht in der Bundesrepublik angesprochen, leugnete der Sprecher des Auswärtigen Amtes (AA) zunächst, dass der Wissenschaftliche Dienst den Begriff “Besatzungsrecht” in einem Gutachten verwenden würde, und erklärte weiter:

Ich glaube nicht, dass es in irgendeiner Form völkerrechtlich korrekt wäre, zu sagen, dass irgendjemand in Deutschland derzeit Besatzungsrechte ausübe.

Ähnlich äußerte sich Regierungssprecher Steffen Seibert. Beide Sprecher taten dies allerdings in offensichtlicher Unkenntnis des Rechtsgutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Dessen Fachjuristen kommen nachweislich zu einem anderen Schluss.

RT Deutsch zeigte nach der Bundespressekonferenz dem anwesenden Sprecher des AA das entsprechende Gutachten und bat um eine Nachreichung und Einschätzung durch die Rechtsabteilung des Auswärtigen Amtes. Diese Nachreichung erfolgte umgehend, allerdings mit einem entscheidenden Schönheitsfehler: Das AA ignoriert gänzlich die Aussagen des Bundestags-Gutachtens:

Nachtrag des AA zur RegPK – Ein Sprecher des Auswärtigen Amts: Es bestehen keine fortdauernden Besatzungsrechte in Deutschland, sondern lediglich freiwillige vertragliche Verpflichtungen, die Deutschland als souveräner Staat freiwillig eingegangen ist.
Der “Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland” vom 12. September 1990 (sog. “Zwei-plus-Vier-Vertrag”) hat die noch bestehenden Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte beendet sowie alle noch bestehenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst. In Artikel 7 des Vertrags heißt es abschließend: “Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.” Die Präsenz alliierter Truppen in Deutschland ist im NATO-Truppenstatut sowie seinem Zusatzprotokoll geregelt.

Aber dies ist ja just der Punkt der Fachjuristen im Bundestag: Der Zwei-plus-Vier-Vertrag hat tatsächlich alle in Deutschland geltenden Besatzungsrechte aufgehoben. Allerdings gab es danach den vom Wissenschaftlichen Dienst beschriebenen Briefwechsel zwischen den westalliierten Besatzungsmächten und der Bundesregierung. Dass die Nachreichung des AA genau diesen zentralen Punkt der Intervention nach dem Zwei-plus-Vier-Vertrag ausklammert, ist blanker Hohn im Umgang mit einer journalistischen Anfrage. Und statt sich fachlich fundiert dieser Thematik zu stellen, gibt das AA mit seinem Agieren tatsächlichen Verschwörungstheorien weiteren Spielraum. Sie tun also genau das, was sie vorgeben, verhindern zu wollen.

Mehr zum Thema – Interne Kolonialisierung: Wie die DDR ausverkauft wurde

Kommentare übertragen:

In den §§ 120,123 und 146 unseres sogenannten Grundgesetzes ist doch alles geregelt. Wir sind nach wie vor besetztes Land, zahlen alle Besatzungskosten sowie alle in-und ausländischen Kriegsfolgekosten, bis lt. §146 das GG durch eine Neue Verfassung durch das Deutsche Volk verabschiedet wird. Dann ist das GG obsulet. Dies wird uns aber seit der Wiedervereinigung 1989 verweigert, den die Alliierten wissen warum. Es geht jährlich um Milliarden und aber Milliarden, die eben dann nicht mehr von uns geschultert werden müßten. Bitte die genannten §§ im Grundgesetz nachlesen. Im Handy einfach Grundgesetz eingeben und hochscrollen. Dann habt Ihr alles schwarz auf weiß. Noch Fragen?
………………….
Überleitungsvertrag Artikel 2, Absatz 1 (laut Wikipedia bis heute gültig) : Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.



Legitimation, Verfassung, Reichsgesetze, Völkerrechtsobjekt Deutschland im Deutschen Reich

Wer hat uns und unsere Dokumente legitimiert?

Das was alle Deutsche verstehen dürfen. Alle Deutsche werden wie es die angewandten Gesetze vorschreiben, als “Staatenlos” geführt, da sie sich für das Vereinigte Wirtschaftgebiet entschieden haben. Dies betrifft auch alle Bewegungen, Gemeindegründern und Gruppierungen die als Reichsbürger eingestuft werden müssen. Der Gelbe Schein und die Ausweise der Reichsbürger sind Urkundenfälschungen und helfen dem Mangel, im Besitz einer Staatsangehörigkeit zu sein, NICHT ab.

Gemäß der Deutschen Reichsverfassung http://verfassung-deutschland.de sind die beiden gesetzgebenden Organe “Bundesrath” und “Reichstag” nicht nur für die Überwachung und Einhaltung der staatlichen Ordnung verantwortlich, sondern auch für Gesetze und auch die Herstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches.

Beide Verfassungsorgane haben die Körperschaft Deutsche Reichsdruckerei sowie alle von uns bisher ausgegebenen Dokumente in öffentlich einberufenen Tagungen genehmigt und legitimiert.

Seit 1919 (Revolutionsjahr) gab es auf deutschem Boden und zu keiner Zeit gleichzeitig beide Verfassungsorgane (Bundesrath und Reichstag) und dies bis in das Jahr 2009.

Hier die Erklärung wir, wer uns NICHT legitimiert hat.

Als souverän denkende und handelnde Deutsche, legen wir keinen Wert auf Genehmigungen und Legitimationen durch BRD-Personal, Reichsbürger, nichtdeutsche Organisationen wie die UN, EU oder die Alliierten, geschweige denn die “Bonner BRDDDRdvD” oder deren nichtstaatliche Unternehmungen.

Wir legitimieren uns durch die offenkundige Anwendung und Durchführung unserer Verfassung, seit dem 28. Mai 2008!

Es darf jedem Deutschen klar sein, daß die Souveränität des Deutschen Reiches NUR durch souveräne Entscheidungen, Handlungen und die Anwendung der souveränen Gesetze durch das Deutsche Volk erfolgen kann. Der “Bundesrath” und der “Reichstag” haben sich das ab 2008 auf die Nationalflagge geschrieben und juristisch korrekt eine hervorragende Situation für das Deutsche Volks geschaffen, die es nun gilt umzusetzen. Sehen Sie hierzu unsere bisher zusätzlich in Kraft gesetzten Gesetze hier im Amtsblatt: http://deutscher-reichsanzeiger.de und auch die veröffentlichten Reichsgesetze, die zwingend anzuwenden sind, damit wir uns von allen Fremdverwaltungen und feindlich gesinnten Bewegungen, Parteien und Reichsbürger verabschieden können.


Welche Verfassung geht dem Bundesrecht vor?

Die Veröffentlichungen eines Bundesgesetzblattes der BRD im Internet sowie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – und der Bundesanzeiger Verlag sind nichts anderes als Täuschung im Rechtsverkehr, denn Reichsgesetze sind gemäß der konkurrierenden Gesetzgebung vorrangig und immer als den übergeordneten Rechstkreis zu verstehen.

http://verfassung-deutschland.de#Artikel2

(Reichsgesetze gehen den Landesgesetzen vor, die BRD und Ihre Unternehmungen können gemäß dem Teilgebietsanspruch und der fehlenden Souveränität höchstens auf der Ebene der Landgesetze handeln.)

http://de.wikipedia.org/wiki/Konkurrierende_Gesetzgebung

Das GG des BRD beruft sich durch das Bundesverfassungsgericht auf die Weimarer Verfassung von 1919.

Die Weimarer Verfassung war nie vom freien Deutschen Volk beschlossen und gegeben.

Zitat aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 140:
Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919
sind Bestandteil dieses
Grundgesetzes.

Querverweise dazu:

Urteil:1.
Das Deutsche Reich existiert fort siehe Urteil des BVerfGE 2, 266
[277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363] 3.Gesetze ohne
Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft. (vgl. BverwGE
17, 192=DVBI 1964, 147) (BverGE 3, 288(319f.):6, 309 (338,363))

Dieser Mangel wurde durch den Bundesrath und Reichstag behoben seit 2009!

Das GG besagt aber auch:
Artikel 31
des GG: “Bundesrecht bricht Landesrecht
Frage: Wer ist der Bund, der das Bundesrecht hat?

Diese Weimarer Verfassung besagt:
Artikel 13 der Weimarer Verfassung: “Reichsrecht bricht Landesrecht”
Frage: Welches Reichrecht bricht hier was?


Die einzig wahre und nie außer Kraft gesetzte Verfassung besagt:

Artikel 2 der Verfassung Deutschland:  “daß die Reichsgesetze den Landesgesetzen vorgehen…“.

Wenn also das Reich ein Gesetz wie z.B § 203 StGB in Kraft gesetzt hat, dann kann die BRD, da sie im Geltungsbereich des Deutschen Reiches handelt nicht einen gleichnamigen § 203 StGB mit anderem Text anwenden. Hier steht eindeutig Reichsrecht vor BRD-Recht.

Wäre die Weimarer Verfassung z.B. die richtige Verfassung, dann hätten wir die gleiche Situation, da die WRV in Artikel 178 Absatz 2 folgendes in Kraft hält. Zitatanfang: “Die übrigen Gesetze und Verordnungen des Reichs bleiben in Kraft,…” Zitatende.  So wird mit Artikel 13 der WRV den damaligen Kaiserreichsgesetzen das Vorrecht erteilt.

Artikel 4 Absatz 1 der Verfassung Deutschlands, Zitatanfang: “Der Beaufsichtigung Seitens des Reichs und der Gesetzgebung desselben unterliegen die nachstehenden Angelegenheiten:” aber lesen Sie selbst …….  Zitatende


Übertragen wir diese Erkenntnis nun auf Staatsangehörigkeitsausweis, (bei der BRD der Gelbe Schein), dann darf doch verstanden werden, daß Urkunden und Ausweise des Deutschen Reiches den Ausweisen und Urkunden eines Bundes und seiner Ländern vorgehen.

Es darf verstanden werden, daß die “BRD-Behörden” keine Urkunden und Ausweise im Rechtskreis von “Deutschland als Ganzes” (Grenzen 31.07.1914) ausstellen können und auch dafür NICHT legitimiert sind. Dies ist auch sehr leicht festzustellen durch die Verwendung des sogenannten Bundesadlers der absolut identisch mit den Adler der Weimarer Republik ist.

Dies wird noch bekräftigt, durch Artikel 4, Absatz 1. und  12. der Verfassung Deutschlands; Absatz 1 Zitatanfang: “die Bestimmungen über Freizügigkeit, Heimaths- und Niederlassungs-Verhältnisse, Staatsbürgerrecht, Paßwesen und Fremdenpolizei und über den Gewerbebetrieb, einschließlich des Versicherungswesens, soweit die Gegenstände nicht schon durch den Artikel 3 dieser Verfassung erledigt sind,….” Zitatende

Absatz 12: Zitatanfang: “sowie über die Beglaubigung von öffentlichen Urkunden;” Zitatende

Es darf verstanden werden, daß nur die Ausweise und Dokumente nach Reichs- und Bundesstaatsrecht ausgestellt werden können, die unter http://reichsdruckerei.de und http://deutsche-reichsdruckerei.de zu finden sind.

Sie müssen sich nicht wundern wenn die aktuellen Sicherheitskräfte (POLIZEI) keine Ordnung schaffen können, da sie ständig von Staatenlosen, Reichsbürgern, Patrioten, Parteien, Bewegungen, Religionsgruppen, Gemeindegründer, Freistaatgründern, Demos und Geschichtsfälschern mißbraucht und getäuscht wird. Wenn eine staatenlose Person die POLIZEI in Frage stellt, braucht sie sich nicht wundern, wenn sie auch wie eine rechtlose Person behandelt wird, denn Staatenlosigkeit bedeutet gemäß angewandten Gesetzen auch Rechtlosigkeit.

Auch hier darf verstanden werden, daß nicht die BRD gegen die Verfassung und Gesetze des Deutschen Reichs verstößt, sondern die oben genannten Gruppierungen, allen voran die Reichsbürgerszene. Die die BRD als Verräter und Betrüger tituliert, aber selbst gegen die Verfassung und die Gesetze Deutschlands und des Deutschen Reiches verstößt.

Wie soll es jemals zu einer Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands kommen, wenn 99% der Reichsbewegungen, Reichsbürger und Patrioten es ablehnen, die eingerichteten institutionalisierten Organe anzuerkennen. Persönliche Befindlichkeit haben bei so einer wichtigen und weltpolitischen Aufgabe nichts verloren, es gelten folgende deutsche Werte: Unbestechlichkeit, Ehrlichkeit, Mut zur Verantwortung und korrekten Handlung, Treue zur Verfassung und den wahren Reichsgesetzen, Treue zum Deutschen Volk und der deutschen Heimat.


Völkerrechtssubjekt ist das “Deutsche Reich”
Völkerrechtsobjekt ist der “Nationalstaat Deutschland”

Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt “Deutsches Reich” nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist.(diese Aussage ist Falsch da die echte Grenzgebung 1914 ist) Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der “These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches” erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde, “damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann”.


Sicherlich ist es eine sehr große Herausforderung den Systemfehler vorrangig bei sich selbst zu suchen, allerdings ist das die Lösung aller aktuellen staatsrechtlichen Probleme.

Erstellt durch Erhard Lorenz, am 18. November 2018




JDR-Druckerei

Die Eintragung der natürlichen „Deutsch“en ins Personenstandsregister regelt das Personenstandsgesetz in Verbindung mit der Einbürgerung der natürlichen „Deutsch“en und auch der ausländischen Mitmenschen das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG). Gemäß Bundeverfassungsgericht Urteil vom 31.07.1973* hat das Deutsche Reich (davon ausgeschlossen ist die Weimarer Republik, der Führerstaat, das Großdeutsche Reich und die BRD vor 1990 das vereinte Deutschland) den Zusammenbruch überlebt und hat nach wie vor Rechtsgültigkeit. Unser Ziel ist ein modernes souveränes Deutschland im Einklang mit den Völkern der Erde. Diesbezüglich sind die Grenzen, wie diese zum 31. Juli 1914 bestanden, der unveräußerliche und nichtverhandelbare Gebietsstand, als ewiger Bund im Rechtskreis Deutschlands als Nationalstaat mit seinen Bundesstaaten und dem Deutschen Reiches.Sie interessieren sich für unsere Reichsdokumente, dann lesen Sie bitte auch die Vorschriften zu den jeweiligen Dokumenten:

Zu den Seiten unserer staatliche Dokumente Anträge in pdf
Reichs-Personenausweis RPA
Reichsangehörigkeitsurkunde RuStaU
Reichs-Fahrerlaubnis RFE
Reichs-Reisepaß RRP
Entlassungsurkunde EntUrk
Staatsangehörigkeitsausweis RuStaA
Reichsgewerbeantrag RGA
Anfrage an die Reichsdruckerei
Die Deutsche Reichsdruckerei ist auch hier zu finden
Reichsrechtliche Beglaubigungen von Dokumenten
Personenstandsregisterauszug
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde
Sterbeurkunde

Vorbereitung für den Erwerb staatlicher Dokumente, inklusive der Eintragung ins Personenstandsregister Deutschlands.

Die Entgeltliste und die Antragsformulare können Sie über uns (zentrale@volks-buero.de) abrufen, über unseren Shop http://vb1873.de in Form des „BRD-Ade-Paketes“ bestellen und auf den Seiten der JDR-Druckerei finden. Weitere Seiten in denen Sie das „BRD-Ade-Paket“ bestellen können sind:
http://deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/shop/
http://uni-spik.de/studium/shop/
https://mmgz.de/Zeitung/kaufhaus/

Zusätzlich zu den ausgefüllten und unterzeichneten Antragsformularen (siehe oben die einzeln aufgelisteten Dokumente) halten Sie bitte nachfolgende Dokumente und Bilder bereit.

Die nachfolgende Liste gilt nur für Deutsche

Kopie Ihrer Geburts- oder Abstammungsurkunde
ein Lichtbild
Kopie vom BRD-Perso / BRD-Reisepass
Kopie vom BRD-„Führerschein“ oder auch internationale Führerscheine

Die nachfolgende Auflistung gilt für Nichtdeutsche, Fremdländer oder Ausländer.

Zusätzlich zu den ausgefüllten und unterzeichneten Antragsformularen halten Sie bitte nachfolgende Dokumente und Bilder bereit.
Einbürgerungsgenehmigung bzw. Naturalisation durch BRD-Unternehmen
Polizeiliches Führungszeugnis der BRD-Unternehmen
– Ausgefüllter und unterzeichneter Antrag für das betreffende Dokument

Ihre Geburts- bzw. Abstammungsurkunde
ein Lichtbild (gute Qualität als Foto, digital hohe Auflösung)
Kopie vom BRD-Perso / int. Ausweis / BRD-Reisepass
Kopie vom BRD-„Führerschein“ oder auch internationale Führerscheine

*(Urteile 2 Bvl.6/56, 2BvF 1/73, 2 BvR 373/83; BVGE 2,226 (277); 3, 288 (319ff; 5.85 (126); 6, 309, 336 und 363)

Bei Nachfragen zu den beantragten Dokumenten wenden Sie sich bitte zu normalen Tageszeiten an unsere jeweiligen Volks-Büros, an die Druckerei oder an die Zentrale.
Näheres erfahren Sie durch die Deutsche Reichsdruckerei

Telefon: +49(0)30/120 878 35
Fernkopierer: +49(0)2131/7399654
Mobil: +49(0)151/54 81 86 13
eMail-Adresse: kontakt@reichsdruckerei.de



Ein neues Versailles für Deutschland – Das haben unsere Vorfahren und unsere Nachkommen, aber natürlich auch WIR nicht verdient!

Der fraktionslose Abgeordnete (früher CDU) hat im Reichstag vehement gegen den EU-Vertrag von Lissabon Stellung genommen. Sage nachher keiner, er wäre nicht gewarnt worden, oder, er habe ja bloß blind und taub abgestimmt, gelesen habe er diesen Schandvertrag nicht! „Ein neues Versailles!“
Aus dem Unternehmen “Deutschen” Bundestag
http://www.youtube.com/watch?v=21MlrowJqqc

Es gibt offenbar doch noch Volksvertreter. Der aus der CDU ausgetretene Parlamentarier Henry Nitzsche zum sogenannten EU-Reformvertrag:

“Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Weil wir in Deutschland unserem eigenen Volk nicht mehr trauen, sitzen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages heute hier, um über seine Zukunft zu entscheiden. Es ist aber nicht nur so, daß wir unserem Volk nicht mehr zutrauen, selbst über seine Zukunft zu entscheiden, wir halten es anscheinend auch für dämlich und vergeßlich. Das scheint mittlerweile Konsens in Europa zu sein. Da das Volk in Frankreich und in den Niederlanden die geplante EU-Verfassung abgelehnt hat, fragt man es im zweiten Durchgang einfach nicht mehr und winkt das Kind unter einem anderen Namen durch: Reformvertrag.

So eine Verhöhnung des Volkswillens brauchen wir uns zum Glück nicht vorwerfen zu lassen. Bei uns in Deutschland werden die Bürger prinzipiell nicht gefragt, schon gar nicht in Europaangelegenheiten – siehe Einführung des Euros oder Erweiterung des Schengen-Raums im vergangenen Dezember. Für beide Entscheidungen hätte es im Volk nie eine Mehrheit gegeben, und das wissen Sie alle.

Dieser Vertrag von Lissabon, der in beschönigender Weise Reformvertrag genannt wird, unterscheidet sich im Wesentlichen nicht vom gescheiterten Verfassungsvertrag, von jenem Vertrag, der dank des aufrechten Politikers Peter Gauweiler und seines Anwalts Professor Schachtschneider

(Zurufe von der SPD: Oh!)

auch von Deutschland nicht ratifiziert wurde. Das Bundesverfassungsgericht untersagte es dem Bundespräsidenten nicht ohne Grund, diesen Vertrag zu unterschreiben. Daher wird nun peinlichst genau das Wort Verfassung gemieden.

Mit diesem Reformvertrag wird eine verbindliche Verfassung für über 500 Millionen Menschen geschaffen. Allerdings ist das eine Verfassung, die nicht demokratisch legitimiert ist, die von einem europäischen Volk ausgeht, das es gar nicht gibt, und deren Inhalte zutiefst demokratiefeindlich sind. Der Europäische Rat wird durch das vereinfachte Änderungsverfahren ermächtigt – ermächtigt! -, fast das gesamte bestehende Unionsrecht zu ändern. Davon betroffen sind Wirtschafts-, Währungs-, Sozial-, Landwirtschafts-, Umwelt-, Arbeits-, Steuer-, Justiz-, Verkehrs- und Kulturpolitik. Eine Zustimmung des Europäischen Parlaments ist nicht mehr notwendig.

Wo bleibt die Mitsprache der nationalen Parlamente? Wo bleibt die Volkssouveränität? Ein angehängtes Protokoll gibt es bloß über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit. Danach könne der Bundestag usw. die Flut von Entwürfen von Europavorschriften dahin gehend prüfen, ob diese Grundsätze verletzt wurden. Wenn ja, können sie innerhalb von acht Wochen, aber nicht später, eine Stellungnahme abgeben. Daß in dieser Zeit auch die Landtage die Vorlagen geprüft haben und der Bundesrat darüber beschlossen hat, ist wohl eher illusorisch.

Wo wir das Europäische Parlament ansprechen: Deutschland hat derzeit ein Sitzkontingent von 99. Das wird reduziert auf 96. Angesichts der Tatsache, daß Deutschland 20 Prozent der Bevölkerung Europas stellt, stünden Deutschland mindestens 150 Abgeordnete zu. Dieses Parlament wird aber nicht durch das Prinzip gewählt, das Bismarck 1871 in Deutschland eingeführt hat: das gleiche Wahlrecht.

Künftig wird die für Deutschland entscheidende Politik von 27 Staats- und Regierungschefs bestimmt, von denen mindestens 26 nicht deutsch sind. Wie sich das mit dem Leitsatz aus Art. 20 Abs. 2 des Grundgesetzes – ?Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus? – verträgt, ist mir schleierhaft.

Was wird noch verschwiegen? Zum Beispiel, daß der Reformvertrag ermöglicht, europäische Steuern zu schaffen. Wenn ein Staat die Möglichkeit hat, Steuern zu erheben, dann tut er dies auch. Das Milliardengrab EU und die finanzielle Belastung für uns Deutsche werden damit eine noch gewaltigere Dimension annehmen. Das wird ein neues Versailles für Deutschland.

(Widerspruch bei der SPD)

Genau diese Tatsache verschweigen Sie dem deutschen Volk.

Durch diesen EU-Reformvertrag legitimieren Sie Brüssel, allmächtig und ungehindert über deutsche Interessen zu entscheiden. Dieser Vertrag ist ein neuerliches Ermächtigungsgesetz.

(Widerspruch bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gerade wir in Deutschland sollten hier ganz vorsichtig sein.

(Klaus Uwe Benneter (SPD): Raus hier! – Mechthild Rawert (SPD): Das ist unverschämt!)

Ich würde Ihnen empfehlen, einmal durch das Portal dieses Gebäudes zu gehen. Dort steht in Stein gemeißelt ?DEM DEUTSCHEN VOLKE?. Hören Sie auf diese Inschrift!

(Zuruf von der SPD: Unerträglich! – Abg. Dr. Barbara Hendricks (SPD) meldet sich zu einer Zwischenfrage)

Entscheiden Sie sich für Deutschland! Sichern wir die Zukunft und die Souveränität Deutschlands! Nicht weniger erwarten die Bürger heute von uns.

Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:

Herr Kollege, die Kollegin Hendricks würde gerne eine Zwischenfrage stellen.

Henry Nitzsche (fraktionslos):

Deutsche, Christen und Demokraten können diesem Vertrag nicht zustimmen.

(Dr. Carl-Christian Dressel (SPD): Gerade Sie müssen von Christen sprechen!
Daß ich nicht lache! – Michael Roth (Heringen) (SPD): Ach du Gütiger! Was sind denn deutsche Christen?)”

http://www.youtube.com/watch?v=21MlrowJqqc

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Die Redaktion empfiehlt, diesen Beitrag mehrmals zu verinnerlichen, denn darin steckt sehr viel mehr Weisheit und Wahrheit wie auf dem sogenannten ersten Blick zu erkennen ist.
„VOLK WACHE AUF“ – Denn das haben unsere Vorfahren und unsere Nachkommen, aber natürlich auch WIR nicht verdient