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Nachrichten von 24.08.2007, 20:13:14
Betreff: Selbstverwaltung und Steuern im Zusammenhang auf die Menschenrechte

M.-Selim SÜRMELI -Systemanalytiker- Hochkommissar für Menschenrechte gibt Antwort über die Selbstverwaltung und Steuern im Zusammenhang auf die Menschenrechte

Alle Bürger der Selbstverwaltung verweigern die Zahlungen an Steuern an das Finanzamt. Wichtig in diesem Zusammenhang ist aber, daß mit den erhobenen Steuern im Staat Korruptionen und Menschenrechtsverletzungen gegen den Bürger begangen werden. Die Steuern dienen also auch der Förderung der Regierungskriminalität! Die Bürger sind sogar verpflichtet die Steuern nicht zu zahlen, wenn sie wissen, daß damit die Kriminalität gefördert wird. Sonst billigt der Steuerzahler belohnend die Straftaten im Amt. Menschenrechtsverletzungen sind permanent-fortgesetzte Straftaten im Amt.

Der Hochkommissar für Menschenrechte hat in der Veröffentlichung vom 23.08.2007 den Stillstand der Rechtspflege nach §245 ZPO (brd-matrix.de/2007_08_23_§245 20ZPO 20Insolvenz 20BRD-GmbH 20Hk-MR 20BRD-Urteile 20nichtig.pdf) über Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nachgewiesen. Die Selbstverwaltung hat das Recht Steuern zurückzubehalten, so lange der STAAT BRD den effektiv-garantierten Rechtsschutz nicht gewähren kann, aus dem UNRECHT und somit Menschenrechtsverletzungen in Folge entstehen. Der Staat kann nur dann Rechte aus Steuern einfordern, wenn er auch die Garantien an den Steuerpflichtigen erfüllen kann.

Kein Recht auf Steuern ohne Pflichterfüllung des effektiv-garantierten Rechtsschutzes.

Das Rückbehaltungsrechts ergibt sich aus §395 BGB gegen den Staat.

Die Beschränkung der Haftung in solchen Fällen ist ebenfalls unzulässig, weil bei einem Schaden aus Staatsaufbaumängeln nicht darauf ankommt, ob das Verschulden der Legislativen, Judikativen oder Exekutiven anzulasten wäre (vgl. Urteil vom 30. September 2003 - Rs. C-224/ 01 - Köbler - NJW 2003, 3539 zu Rn. 30, 31 m. umfangr. w. N.; aus der Rechtsprechung des Senats BGHZ 134, 30; 146, 153, 158 f; Beschluß vom 28. Oktober 2004 - III ZR 294/ 03 - zur Veröffentlichung vorgesehen). Das ganze Volksvermögen auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland und Konten im In- und Ausland sind pfändbar.

BGH, Urteil vom 2. 12. 2004 - III ZR 358/ 03 (Lexetius.com/2004,3152)

Die Bundesrepublik Deutschland haftet für alle Schäden in allen Bereichen und Ländern als Teil und Gesamtschuldner, sowie die Länder für den Bund im Rückgriff. Jeder Steuerzahler haftet danach auch für die Regierungskriminalität, wenn Sie damit die Straftaten im Amt billigend und selbst unter einem Zwang fördern, denn Untätigkeit und Unterlassung der Steuerzahlung zur Förderung der Regierungskriminalität oder Unwissenheit schützt nicht vor Strafe oder Haftung. Der steuerzahlende Bürger wird mehrfach und mehrdimensional vom Staat abgezogen, wenn er den Staatsvertrag des Friedens und der Freiheit für den Bürger nicht erfüllt oder erfüllen kann. Insofern handelt es sich bei dem „Rechtsstaat BRD-GmbH“ http://brd-matrix.de/IN.htm um eine reine Illusion http://www.efcr.at/tmp_de/files/90.pdf .
Gelesen unter: http://brd-matrix.de/Selbstverwaltung.htm
und noch über die BRD-Matrix erfahren Sie unter: http://brd-matrix.de

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