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Nachrichten von 20.03.2007, 10:13:56
Betreff: Merkel fordert Schießbefehl gegen Regimekritiker

20. März 2007 -- -- ‘Angela’ Merkel will in ihrer EU-Ratspräsidentschaft mit aller Gewalt die sogenannte EU-Verfassung durchsetzen. (s. z.B. ‘Welt.de’ vom 4. März 2007 - ‘Geheime Chefsache Europa’ http://www.welt.de/wams_print/article744762/Geheime_Chefsache_Europa.html?print=yes). Daß sie mit Geheimverhandlungen hinter verschlossenen Türen und ihrer Ablehnung von Volksabstimmungen - und nur die würden eine sogenannte Verfassung zu einer gültigen machen - nicht gerade demokratisch vorgeht, stört sie nicht. Und daß sie mit der Forderung nach Verabschiedung der EU-’Verfassung’ in möglichst unveränderter Form auch einen Schießbefehl gegen Regimekritiker fordert, wird selbstverständlich verschwiegen, auch von den ach so ‘freien’, ‘unabhängigen’ und ‘demokratischen’ Medien.

Zwar heißt es auf Seite 433 der EU-’Verfassung’ http://www.lutz-forster.de/html/00126 - EU-Verfassung.pdf in Titel I, Artikel 2 (2):

‘Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.‘

In den Erläuterungen zu diesem Artikel, sozusagen versteckt im Kleingedruckten, schimmert dann auf Seite 434 aber durch, wie das zu verstehen ist. In den Erläuterungen finden sich unter Punkt 3 die Ausnahmen von der Regel:

‘3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta (2) entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben nach Artikel 52 Absatz 3 der Charta (3) die gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen “Negativdefinitionen” auch als Teil der Charta betrachtet werden:

a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:

“Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;

b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;

c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen”.

b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:

“Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden ...’.

Noch einmal das hier wesentliche als Auszug:

“Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen”

und

“Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden...”

Bei den Figuren, die in den letzten Jahren die Innenpolitik maßgeblich bestimmten - Schily, Beckstein, Schäuble... - und dem Knebelungs-, Unterdrückungs- und Bespitzelungssystem, das sie errichteten, kann man sich sehr gut vorstellen, was es heißt, einen ‘Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.’ Sie und/oder ihre Spießgesellen nehmen mehr oder weniger vollzählig und regelmäßig jedes Jahr an den Bilderberg-Konferenzen und ähnlichen Treffen der Geheimregierung teil, um sich die Direktiven abzuholen, die dann hier umgesetzt werden (müssen). Ebenfalls dabei sind die Hauptvertreter der ‘freien’ und ‘unabhängigen’ Presse, damit man ihnen einbleuen kann, worüber sie wie zu berichten und worüber sie zu schweigen haben

Somit wird nach us-amerikanischer, Verzeihung: Bilderberger Weisung vermutlich folgende Argumentationskette aufgebaut: ‘Globalismusgegner, regimekritisch, us- oder israelkritisch = extremistisch = terroristisch = Aufstand = Kriegsgefahr’ und schon haben sie die perfekte Ausrede für Schießbefehl und fliegende Standgerichte.

Daß so etwas die ehemalige FDJ-Führerin begeistert, ist klar. Davon durfte sie nicht einmal in der angeblich untergegangenen ‘DDR’ träumen. Jetzt als ‘transatlantisches Besatzerliebchen’ (Urban Priol) kann der ‘Osthybrid’ jede Menge ‘Schadstoffe ausstoßen’ (ebd.).

Welche Angst müssen diese angeblich gewählten ‘Volksvertreter’ (1) doch vor dem Volk haben, daß sie solche Gesetze klammheimlich einführen wollen!

Und wo bleiben eigentlich die angeblich so freien und unabhängigen Medien? Warum hört man dort nichts von diesen teuflischen Plänen? Auftragsgemäß wird aber über ‘regierungskritische Demonstrationen in Rußland’ u.ä. berichtet. Daß diese hierzulande ebenso wenn nicht noch mehr angebracht wären, verschweigen die Mainstreammedien-Auftragstäter!

Wir können Merkel aber noch stoppen, und zwar mit ihren eigenen Waffen, z.B. dem Grundgesetz. Dort ist die Todesstrafe untersagt (Art. 102 GG: ‘Die Todesstrafe ist abgeschafft.’) Wenn ‘Angela’ Merkel, die sich immer mehr als ‘Devila’ entpuppt, jetzt versucht, diese durch die Hintertüre einzuführen, ist das ein eindeutiger Versuch, ‘diese Ordnung zu beseitigen’ (Art. 20 (4) GG). Und das ist ein schwerer Verstoß gegen das Grundgesetz!

Wo sind also die ‘Verfassungsfeinde’ zu finden, Frau Devila Merkel? Unter den Regimekritikern oder in den sogenannten Regierungen?

(1) Sachlich richtig: ‘von Bilderberg auserwählt’; und welches Volk sie vertreten, bleibt auch offen: Das Deutsche jedenfalls nicht!

von LUTZ FORSTER http://www.lutz-forster.de/html/00126.html

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Zusatzbemerkung der Redaktion:
Nach dem Völkerrecht benötigt ein rechtmäßiges Völkerrechtssubjekt (also auch die EU) zu seiner Anerkennung drei Hauptmerkmale: Staatsgebiet - Staatsvolk - Staatsgewalt.

Die EU-Verfassung ist eine Verfassung ohne diese Merkmal und ist somit eine Scheinverfassung gegen jegliche Menschenrechte und dem Völkerrecht.
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