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Nachrichten von 18.02.2008, 09:38:24
Betreff: Um den Mißbrauch der Grundrechte durch die Finanzämter zu demonstrieren wurde eine (diese) Webseite geschaffen.

Das Umsatzsteuergesetz ist nichtig, weil verfassungswidrig!
http://www.gesetzloses-finanzamt.info/ustg.htm

§ 32a Einkommensteuergesetz ist nichtig, weil verfassungswidrig!
http://www.gesetzloses-finanzamt.info/estg.htm

Einleitung zur Weltnetzseite von http://www.gesetzloses-finanzamt.info

Diese Webseite soll am Beispiel der Finanzverwaltung aufzeigen, wie die deutsche Exekutive mit dem staatstragenden Prinzip der Gewaltenteilung und unserer obersten Rechtsnorm - dem Grundgesetz - umgeht! Es soll auch gezeigt werden, wie die Exekutive mit allen nur erdenklichen Mitteln und teilweise absurden Argumenten versucht die Judikative und die Legislative zu manipulieren und zu determinieren.

Schon hier sei angemerkt, daß diese in Deutschland zu beobachtende Entwicklung von vielen ausländischen Politikern und Staatsrechtsexperten mit großer Aufmerksamkeit und Sorge beobachtet wird. Die ersten diesbezüglichen Fälle wurden beim Europäischen Gerichtshof eingereicht!

Diese Webseite hat nicht die Aufgabe zu diffamieren, Finanzbeamte zu diskreditieren, Steuerstraftätern zu helfen oder diese zu Aktionen anzuleiten. Schon gar nicht sollte man erwarten Anleitungen zum Steuersparen zu finden.

Der eigentliche Sinn der Webseite ist am Beispiel der Finanzverwaltung, die ein Teil der Exekutive ist, aufzuzeigen daß in der Bundesrepublik Deutschland das staatstragende Prinzip der Gewaltenteilung zwischen Legislative, Judikative und Exekutive längst gravierend durchbrochen wurde. Ähnlichkeiten zu einem staatlichen Verwaltungssystem drängen sich auf, das wir überwunden glaubten und das vor allem die Väter unseres Grundgesetzes unter allen Umständen und für alle Zeiten verhindern wollten.

Am Deutlichsten wird dies sichtbar am Beispiel der Handlungen der Finanzämter, die als ausführendes Organ der parteidominierten Exekutive des Finanzministeriums von der parteidominierten Legislative mit weitestreichenden Vollmachten ausgestattet wurden, Vollmachten, die für Aktionen verwendet werden die eindeutig dem Grundgesetz zuwider laufen.

So taucht heute wieder die Frage auf: Was ist wichtiger, was ist bedeutsamer: die Wahrung und Verteidigung der persönlichen Rechte der Bürger, die eigentlich im Grundgesetz garantiert sind, samt dem staatstragenden Prinzip der Gewaltenteilung das jeden Bürger vor staatlicher Gewalt und Willkür schützen sollte, oder sind die Finanzbeamten, im entrüstet behaupteten angeblichen rechtlichen Raum handelnd, wirklich befugt ausschließlich und ohne Rücksicht auf die Rechtsordnung nach eigenem Ermessen ergebnisorientiert zu "vollziehen"?.

Längst wurde die Finanzverwaltung nach "modernen" wirtschaftlichen Managementgrundsätzen in eine große Zahl von "Profit-Centers" umstrukturiert, die ohne Berücksichtigung der Gesetze nach dem Ziel der wirtschaftlichen Gewinnmaximierung zu Gunsten des Staates ausgerichtet sind und dabei untereinander zwecks Rapport nach Oben in ständigem Wettbewerb um die "besseren Zahlen sind".

Und als Spitze des Ganzen hat sich das parteidominierte Staatssystem die Sondergerichtsbarkeit der Finanzgerichte geschaffen. Eigentlich sollten diese ja auch den Bürgern zu ihrem Recht gegenüber den Finanzämtern verhelfen. Erstaunlich ist die Ergebnisstatistik, wonach nur ca. 5% der dort verhandelten und entschiedenen Rechtsstreite zu Gunsten der Steuerbürger ausgehen!

Aber, und so spricht das Bundesverfassungsgericht, das höchste Kontrollorgan der staatlichen Gewaltenteilung, dessen Entscheidungen alle anderen Organe, auch die Exekutive und somit die Finanzbeamten, unbedingt zu folgen haben:

"Die Bundesrepublik Deutschland ist eine Demokratie, deren Verfassung von ihren Bürgern eine Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Ordnung erwartet und einen Mißbrauch der Grundrechte zum Kampf gegen diese Ordnung nicht hinnimmt".

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Zusatzbemerkung der Redaktion:
Grundgesetz Art. 133 "Der Bund (nicht BRD) tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein"
Mit der Streichung von Artikel 23 des Grundgesetzes im Jahre 1990, verlor das Grundgesetz seinen Geltungsbereich.
Frage: Wie können Gesetze rechtskräftigen Bestand nachweisen, wenn es für die eingesetzten Gesetze keinen Geltungsbereich gibt?
Antwort: Nur durch Gewaltanwendung und Amtsanmaßung!
Gewohnheitsrecht wäre auch eine Antwort, aber dies gilt nicht in einem besetzten Staat, wie der Staat in dem wir in Deutschland seit 1945 leben müssen.
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