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Nachrichten von 16.09.2005, 11:44:15
Betreff: Umgang mit der kommenden Wahl zum vereinten Deutschland !

Umgang mit der kommenden Wahl zum vereinten Deutschland !

Es gibt durch den Rechtsakt der 4 Mächte am 17.07.1990 in Paris seit dem 18.07.1990 definitiv keine handlungsfähige Bundesrepublik Deutschland - besatzungsrechtliches Mittel der Westmächte -, sondern durch die Streichung des Artikels 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ist die Rechtsordnung der bis zum 18.07.1990 bestandenen und seitdem vermeintlichen Bundesrepublik Deutschland vollständig erloschen, und damit auch das Gesetz über die politischen Parteien der Bundesrepublik Deutschland Erloschen. Somit ist jede Partei der seit dem 18.07.1990 der vermeintlichen Bundesrepublik Deutschland definitiv eine imaginäre, oder illegale Vereinigung.

Wie die Generalstaatsanwaltschaft Moskau, vertreten durch die Militärstaatsanwaltschaft Moskau, mit Schreiben vom 21. Mai 1996 (Aktennummer: 5 ud- 885-95) ausdrücklich festgestellt hat, hat zur Rehabilitation des gesamten Deutschen Volkes die den fortgeltenden SMAD-Befehlen der sowjetischen Militärregierung in Deutschland übergeordnete Proklamation Nr. 3 des Alliierten Kontrollrats für Deutschland als Ganzes Anwendung zu finden, und damit die durch das gesamte Deutsche Volk gewählte und geltende Reichsverfassung ebenso, wie das reichsrechtliche Gerichtsverfassungsgesetz vom 22. März 1924 in der durch die Viermächte zum 22. Mai 1949 bereinigt geltenden Fassung.

Hiernach kann jeder Staatsbürger des Staates 2tes Deutsches Reich seine eigene Entscheidung fällen, inwieweit er sich an den imaginären, oder illegalen Machenschaften beteiligen möchte.

Es ist ein Irrtum anzunehmen, daß die Stimmen der Nichtwähler, den großen Parteien zugeschrieben werden dürfen, sondern daß Wahlen mit einer Wahlbeteiligung unter 50%, ungültig sind.

Herr Dr. h. c. jur. Wolfgang Günter Ebel

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