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Nachrichten von 13.09.2013, 20:02:46
Betreff: Alle Wahlen im vereinten Deutschland sind verfassungswidrig und illegal

Nehmen Sie sich diesen Text und senden diesen mit Ihrem Briefkopf an alle ihnen möglichen Adressen, oder nehmen Sie die nachfolgend verlinkte pdf-Datei und versenden diese.
http://reichspraesidium.de/Ablage/Alle-Wahlen-sind-verfassungswidrig-130313.pdf

Betreff: Alle Wahlen im vereinten Deutschland sind verfassungswidrig und illegal.

Sehr geehrte Dame und Herren im vereinten Deutschland,

wir möchten Sie höchst dringlich und in Ihrem eigenen Interesse auf folgenden Sachverhalt hinweisen.

Die Reichsverfassung und die Gesetze des Deutschen Reiches zum Stand 28.10.1918 wurden nie außer Kraft gesetzt, gelten demgemäß fort und gehen den Gesetzen der auf dem Boden des Deutschen Reiches handelnden Unternehmen vor. Es ist unbestritten, daß das Deutsche Reich rechtsfähig ist und seit dem 13. Juli 2013 auch wieder ausreichend handlungsfähig, um die Staatsgeschäfte sukzessive aufzunehmen.

1.Das sog. Bundesverfassungsgericht der sog. Bundesrepublik hat mit Urteil festgestellt dass die Wahlen die jetzt durchgeführt werden mit Ihrem Grundgesetz unvereinbar sind, somit illegal sind!

2.Sie werden gebeten den nachfolgenden Gesetzestext aufmerksam zu lesen und einzuhalten, da Sie sich ansonsten strafbar machen, gegen geltendes Deutsches Reichsrecht verstoßen und dafür privat haften, falls Sie gegen dieses Gesetz handeln und als Wahlleiter, Teilnehmer oder Befürworter einwirken!

Diese Anweisung ist verbindlich und ist durch Sie sofort nach Eingang dieses Schreibens, an alle Ihnen untergeordneten und zusammenarbeitenden Wahlelfern bzw. Teilnehmern weiterzuleiten oder diese zu informieren. Es gilt die Verfassung des Deutschen Reiches sowie alle Gesetze, Verordnungen und Erlasse die mit dieser Reichserfassung in Kraft sind.

Ich wünsche Ihnen auf Ihrem zukünftigen Wege, alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Das betreffende Gesetz Nr29 finden Sie unter:
http://deutscher-reichsanzeiger.de/2013/rgbl-09-Sep-2013.htm

Gesetz, betreffend dem Verbot von nichtstaatlichen Wahlen im Hoheitsgebiet des Deutschen Reiches

gegeben zum 23.07.2013 im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft gesetzt am 01.09.2013 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 29

§ 1.
Alle Wahlen wie Bundestagswahlen, Landeswahlen und Kommunalwahlen die auf der Grundlage einer „Bundesrepublik von Deutschland“ oder einer ähnlich gearteten Verwaltung unter dem Besatzungsstatut sind auf dem gesamten Staatsgebiet des Deutschen Reiches verboten. Alle bisherigen Wahlen sind hiermit als nichtig erklärt.

Es gilt Artikel 2 Satz 1 der Deutschen Reichsverfassung: „Innerhalb dieses Bundesgebietes übt das Reich das Recht der Gesetzgebung nach Maßgabe des Inhalts dieser Verfassung und mit der Wirkung aus, daß die Reichsgesetze den Landesgesetzen vorgehen.“ Es gilt auch das Strafgesetzbuch des Deutschen Reiches woraus unter anderem §§ 108 und 109 seine direkte Anwendung findet. Es gilt das RGBl-0912002-Nr5-Staats-Volksschutzgesetz im Einzelnen und im Allgemeinen. Jeglicher Verstoß gegen dieses Verbot mündet im Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebenszeit und hat strafrechtliche Konsequenzen.

§ 2.
Das Bundeswahlgesetz, alle Landeswahlgesetze, alle Kommunalwahlgesetze, sowie alle Gesetze die für Wahlen jeglicher Verwaltungen unter dem Besatzungsstatut angewandt werden sind hiermit als nichtig erklärt und Außerkraft gesetzt.

§ 3.
Die Bundeswahlordnung, die Landeswahlordnungen und Kommunalwahlordnungen, sowie alle Ordnungen die für Wahlen jeglicher Verwaltungen unter dem Besatzungsstatut angewandt werden sind hiermit als nichtig erklärt und Außerkraft gesetzt.

§ 4.
Alle zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht berührt.

§ 5.
Die Berufung auf europäisches Recht oder Zulassung ist im gesamten Deutschen Reich mit Inkraftsetzung dieses Gesetzes verboten und unterliegt der Reichsverfassung und den Reichsgesetzen zum Stand 28.10.1918 bzw. den Rechtsvorschriften die als Übergangsvorschriften durch den Volks-Bundesrath und Volks-Reichstag in Kraft gesetzt wurden.

§ 6.
Die Berufung auf den „Bundesrat“ der BRD, irgendwelcher Wahlgesetze nach den 28.10.1918, der „Bundesrepublik Deutschland“ als Staat, eines Bundes, der „BRD“ als Staat, das Grundgesetz für die „Bundesrepublik Deutschland“, sonstiger Gesetze, Verfassungsordnungen oder Regeln die seit dem 29.10.1918 auf dem Staatsgebiet des Deutschen Reiches eingeführt wurden, sind mit Inkraftsetzung dieses Gesetzes, in Gemäßheit Artikel 146 eines Grundgesetzes für die „Bundesrepublik von Deutschland“, unter Strafe verboten.

§ 7.
Dieses Gesetz tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.


http://deutscher-reichsanzeiger.de/2013/Amtsblatt/RGBl-1307231-Nr29-Gesetz-Verbot-BRD-Wahlen.pdf

http://deutscher-reichsanzeiger.de/2013/Druck/RGBl-1307231-Nr29-Gesetz-Verbot-BRD-Wahlen_D.pdf

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