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Nachrichten von 10.05.2007, 20:31:55
Betreff: Elektromagnetische Strahlung eine wesentliche Bedrohung

Gegenwärtig ist der vom Menschen verursachte "Elektrosmog" eine wesentliche Bedrohung für die öffentliche Gesundheit. Diese nicht ionisierende elektromagnetische Verschmutzung technischen Ursprungs ist insofern besonders heimtückisch, als sie sich der Erkennbarkeit unserer Sinne entzieht – ein Umstand, der eine eher sorglose Herangehensweise in Bezug auf den eigenen Schutz fördert. Doch ist die Art der Verschmutzung eine solche, vor der man sich buchstäblich nirgends "verstecken" kann. Ferner konnten wir angesichts des relativ kurzen Zeitraums, in dem die Menschheit dieser Strahlungsart ausgesetzt ist, eine evolutionär bedingte Immunität weder gegen eventuelle direkte schädliche Auswirkungen auf den Körper noch gegen mögliche Interferenzerscheinungen mit natürlichen elektromagnetischen Prozessen erlangen. Unter diesen scheint zum Beispiel die Homöostase von der Schumann-Resonanz abzuhängen, einem schwachen elektromagnetischen Feld, das in dem Raum zwischen der Erdoberfläche und der Ionosphäre resonant mit Frequenzen schwingt, die nahe bei denen des menschlichen Gehirnrhythmus liegen. Man fand heraus, dass eine Isolierung davon schädlich für die menschliche Gesundheit ist. Was technisch erzeugte elektromagnetische Felder von den meisten natürlichen unterscheidet, ist ihr wesentlich höherer Grad an Kohärenz. Das heißt, dass ihre Frequenzen besonders wohldefiniert sind und daher von lebenden Organismen, dem Menschen inbegriffen, leichter wahrgenommen werden können. Dies steigert ihre biologische Wirksamkeit deutlich und öffnet der Möglichkeit frequenzspezifischer, nicht-thermischer Einflüsse verschiedener Art die Tür, gegen die vorhandene Sicherheitsrichtlinien - wie die von der International Commission for Non-ionising Radiation Protection (ICNIRP, Internationale Kommission zum Schutz vor nicht ionisierender Strahlung) herausgegebenen - keinen Schutz bieten.

Die Sicherheitsrichtlinien basieren ausschließlich auf der Betrachtung der Fähigkeit von Hochfrequenz- (HF-) und Mikrowellenstrahlung zur Erwärmung von Gewebe und von Magnetfeldern extrem niedriger Frequenzen (ELF) zur Induzierung im Körperinneren kreisender elektrischer Ströme. Von beiden Effekten ist bekannt, dass sie gesundheitsschädlich sind, wenn sie im Übermaß auftreten. Da die Schwere dieser Effekte mit der Stärke (Intensität) der fraglichen Felder zunimmt, wird nur diese durch die Richtlinien beschränkt. Die Frequenzen der Felder werden nur insofern berücksichtigt, als sie (durch "Größen"resonanzeffekte) die Fähigkeit von Organismen beeinflussen Energie des Strahlungsfeldes zu absorbieren und sich entsprechend zu erwärmen.

Die Richtlinien schützen daher nicht gegen gesundheitsschädliche Auswirkungen, die primär und speziell durch Einflüsse hervorgerufen werden, welche die Frequenzen der Felder auf den menschlichen Körper haben können. Eine notwendige Voraussetzung für einen derartigen Einfluss ist das Vorhandensein eines biologischen Gegenstücks zu einem elektrisch abgestimmten Kreis im Organismus - z.B. einer endogenen oszillatorischen elektrischen Aktivität. In diesem Fall reagiert der Organismus – in gewisser Weise einem Radio ähnlich -, falls die Frequenz des externen Feldes (entweder der Trägerwelle oder der niederfrequenten
Amplitudenmodulation bzw. Taktung) der seines abgestimmten Kreises entspricht oder in deren Nähe liegt.

Dies kann entweder eine unerwünscht hohe Resonanzverstärkung der zugeordneten endogenen biologischen Aktivität oder eine schädigende Wechselwirkung mit derselben bewirken.

Diese Einflüsse können als durch die Übertragung von Informationen (im generalisierten Sinne) vom Feld auf einen lebenden Organismus entstehend betrachtet werden, ist doch der Organismus durch diese Art der "schwingungsmäßigen Ähnlichkeit" in der Lage ein Merkmal eines externen Feldes zu PE Nr. 297.574 - März 2001 Elektromagnetische Strahlung erkennen - und seinerseits darauf zu reagieren - bei dem es sich nicht um dessen Intensität handelt.

Von gleicher Wichtigkeit ist, dass die externen elektromagnetischen Felder ausreichend kohärent sind, damit sie vom Körper gegen den  Pegel der eigenen inkohärenten thermischen Emission bei physiologischen Temperaturen wahrgenommen werden können. Dies ist zwar normalerweise der Fall, doch ist zu beachten, dass, da die Kohärenz der Strahlung nicht perfekt ist, das Auftreten nicht-thermischer Effekte immer noch von einem bestimmten Minimalintensitäts- Schwellwert abhängt, dessen Größe jedoch weit unterhalb des Wertes liegt, bei dem eine wahrnehmbare Erwärmung auftritt.

Ein gutes Beispiel für solch einen "informatorischen", frequenzspezifischen, nichtthermischen elektromagnetischen Einfluss auf den lebenden Organismus ist die Fähigkeit von Lichtblitzen bestimmter Häufigkeit, bei Personen, die an fotosensibler Epilepsie leiden, Anfälle auszulösen. Dies steht primär nicht mit der Helligkeit (Intensität) des Lichts im Zusammenhang, sondern mit der Blitzfrequenz. Liegt diese in der Nähe der Frequenz der mit epileptischen Anfällen einhergehenden elektrischen Gehirnaktivität, können diese Anfälle davon ausgelöst werden. Das bedeutet, dass es sich bei dem Phänomen primär um die frequenzspezifische Auswirkung einer Informationsübertragung vom Licht ins Gehirn handelt und dass das Gehirn in der Lage ist, das Licht anhand der Blitzwiederholfrequenz zu "erkennen".

Die vorhandenen intensitätsbasierten (auf den sichtbaren Teil des elektromagnetischen Spektrums bezogenen) Sicherheitsrichtlinien bieten nur dann Schutz gegen derartige nichtthermische Effekte, wenn die anzusetzenden Grenzwerte so niedrig liegen, dass das Licht nicht sichtbar ist!

Einige oszillatorische endogene elektrische Aktivitäten des lebenden menschlichen Körpers sind uns recht vertraut, etwa die von Herz und Gehirn, welche durch Elektrokardiogramme bzw. Elektroenzephalogramme beobachtet werden können. Ebenfalls vertraut ist der zirkadiane Rhythmus.

Andere sind weniger bekannt, wie z.B. die kohärenten elektrischen Exzitationen auf zellularer Ebene, deren Frequenzen typischerweise im Mikrowellenbereich des elektromagnetischen Spektrums liegen, und jene, die mit sehr wichtigen biochemischen Aktivitäten einhergehen, die beispielsweise am Transport von Kalziumionen durch Zellmembranen beteiligt sind.

Diese Felder stellen so lange eine potenzielle Bedrohung für alle lebenden Organismen dar, bis der Bereich der Frequenz bzw. Information nicht sichtbarer elektromagnetischer Strahlung (Mikrowellen und andere sich nicht ausbreitende elektrische und magnetische Felder wie die oberirdischer Hochspannungsleitungen) eigenständig betrachtet wird.

Da elektromagnetische Felder für Technologien unverzichtbar sind, von denen die Gesellschaft nur widerstrebend abrücken würde, sollten umfassendere Schutzmöglichkeiten entwickelt werden. Wie bereits erläutert sind wir gegenwärtig anfällig für gesundheitsschädigende Auswirkungen, die durch nicht-thermische Effekte hervorgerufen werden können, die sich wegen ihrer Frequenzbezogenheit der Regelung durch die vorhandenen intensitätbasierten Sicherheitsrichtlinien entziehen.

Anders als bei der Intensität kann der Frequenzaspekt des Problems nicht angegangen werden ohne sich mit den Frequenzcharakteristika und dem informatorischen Inhalt des belastenden Feldes zu befassen (dessen Integrität in Kommunikationstechnologien wie z.B. der GSMTelefonie natürlich erhalten bleiben muss). Wir müssen daher Strategien in Erwägung ziehen, die nicht auf das Feld zielen, sondern auf die bestrahlte Person, und Wege zur Bereitstellung eines höheren Grades an Unempfindlichkeit aufzeigen.

Solche Strategien werden momentan entwickelt und eine Reihe diesbezüglicher Schutzvorrichtungen sind bereits im Handel erhältlich, wenngleich deren Wirksamkeit nicht immer angemessen nachgewiesen wurde. (Hier zeigt sich eine offensichtliche Parallele zur pharmakologischen Strategie, vor bakteriellen Infektionen durch die Einnahme von Vitamin C beispielsweise zur Stärkung des Immunsystems zu schützen statt eine Schutzmaske zu tragen und so die Intensität des bakteriellen Feldes zu reduzieren, dem die Person ausgesetzt ist.) Der anwendbare Bereich vorhandener Sicherheitsrichtlinien könnte dadurch ausgeweitet werden, dass die vertraute Betrachtungsweise der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) PE Nr. 297.574 - März 2001 Elektromagnetische Strahlung zwischen elektromagnetischer Strahlung und elektronischen Instrumenten auf den lebenden menschlichen Organismus als elektromagnetischem Instrument par excellence ausgeweitet wird. Ein ehrgeiziges Programm zur elektromagnetischen Bioverträglichkeit ist eine wichtige Aufgabe für das 21. Jahrhundert, eine, vor der wir uns nur auf eigene Gefahr drücken können.

Gegenwärtig sind die Bedenken der Öffentlichkeit in Bezug auf mögliche gesundheitsschädliche Auswirkungen durch länger anhaltende oder kurzzeitige Belastung durch Elektrosmog viel größer. Diese Bedenken konzentrieren sich speziell auf oberirdische Hochspannungsleitungen und die GSMTelefonie.

Nicht ganz zu Unrecht bleibt die Öffentlichkeit gegenüber Beruhigungsversuchen von Regierung und Industrie weiterhin skeptisch. Dies gilt insbesondere angesichts der sittenwidrigen Art und Weise, in der diese bei der Wahrnehmung persönlicher Interessen oft symbiotisch handeln, und dies häufig unter Vermittlung der Kontrollbehörden, deren Funktion es eigentlich sein sollte dafür zu sorgen, dass die Sicherheit der Öffentlichkeit durch die elektromagnetische Belastung nicht beeinträchtigt wird!

Ausgehend von den neuesten Erfahrungen mit der offiziellen Doppelzüngigkeit im Zusammenhang mit BSE und Creutzfeldt-Jakob- Krankheit - mit den anfänglichen Versicherungen, es bestünde kein Risiko, und der später offenbar gewordenen Verschleierung - ist die Öffentlichkeit nun verständlicherweise gegenüber Sicherheitsbekundungen "offizieller" behördlicher

***************OPTIONS BRIEF************

1. Politikoptionen für das Europäische Parlament

• Notfälle ausgenommen wird von der länger andauernden Benutzung von Mobiltelefonen durch Kinder – besonders vor der Pubertät – wegen ihrer erhöhten Anfälligkeit für potenzielle gesundheitsschädliche Wirkungen dringend abgeraten.

• Die Mobiltelefonindustrie unterlässt es für die länger andauernde Benutzung von Mobiltelefonen durch Kinder mit Werbetaktiken zu werben, die sich den Gruppenzwang zu Nutze machen oder andere Strategien benutzen, für die die Jugend empfänglich sind, wie zum Beispiel die (jetzt eingestellten) Darstellungen von DISNEY-Figuren auf den Telefonen.

• Die Mobiltelefonindustrie klärt den Verbraucher darüber auf, dass die spezifische Absorptionsrate (SAR) – die in einigen Ländern in Kürze auf dem Hörer angegeben werden muss – sich nur auf das Ausmaß bezieht, in welchem die Mikrowellenemissionen der Antenne biologisches Gewebe erwärmen können, und überhaupt nichts über die nicht-thermischen Effekte aussagt, die die Emissionen eines Mobiltelefons auf den Benutzer ausüben können.

• Die Wirksamkeit von Vorrichtungen wie z.B. Abschirmungen und Hörmuscheln wird auf der Grundlage biologischer Tests angegeben und nicht ausschließlich als die durch deren Anwendung erreichbare Reduzierung des (anhand eines "Phantom"-Kopfes ermittelten) SAR-Wertes.

• Der Verbraucher wird darüber aufgeklärt, dass derartige Geräte keinen Schutz vor dem niederfrequent getakteten Magnetfeld der Batterie des Telefons bieten.

• Bei Schutzvorrichtungen für Personen, die den Anspruch erheben die Unempfindlichkeit des Benutzers gegen schädliche Einflüsse durch Strahlenbelastungen (einschließlich durch das Batteriemagnetfeld bedingter) zu erhöhen, wird                                                                                                                                                           a) die Wirksamkeit derartiger Vorrichtungen durch biologische Testverfahren festgestellt,

b) eine derartige Vorrichtung nicht (wie in bestimmten veröffentlichten Verbraucheruntersuchungen vorgekommen) allein deswegen abgelehnt, weil ihre Benutzung die mithilfe eines "Phantom"-Kopfes gemessene SAR nicht verringert, da sie nicht dafür konzipiert wurde.

Demgemäß ist die SAR hier eine grundsätzlich ungeeignete Größe zur Beurteilung der Wirksamkeit.

2. Politikoptionen für die Europäische Kommission

• Bei zukünftigen von der EU geförderten Forschungsarbeiten werden folgende Empfehlungen einbezogen:

a) Die untersuchten lebenden Systeme werden den Emissionen des realen Mobiltelefons statt denen einer "Nachbildung" ausgesetzt, da die Emissionen infolge bestimmter Taktfrequenzdifferenzen recht unterschiedliche biologische Auswirkungen haben.

b) Bei der Beurteilung der Aussagefähigkeit der durch Tierversuche erhaltenen PE Nr. 297.574 - März 2001 Elektromagnetische Strahlung Ergebnisse für den Menschen wird den Unterschieden in den Belastungsbedingungen besondere Aufmerksamkeit gewidmet, ob zum Beispiel die Belastung größenresonant ist, ob sie im Nah- oder im Fernfeld der Antenne auftritt und ob der gesamte Körper belastet wird oder eher lokale Belastungen auftreten.

c) Es werden systematische Untersuchungen des Einflusses unterschiedlicher Arten von Impulsabgaben (realer Telefone) auf das menschliche EEG und idealerweise das MEG durchgeführt, und ob eventuell beobachtete Änderungen in den Leistungsspektren mit Änderungen des Grades des deterministischen Chaos in Zusammenhang stehen.

d) Es werden neue, nicht-invasive Technologien benutzt, z.B. die Biophotonenemission, um den Einfluss der Strahlung von Mobiltelefonen auf lebende Systeme zu untersuchen.

e) Bei der Beurteilung der Effekte der Mobiltelefonstrahlung wird den Erfahrungen mehr Aufmerksamkeit geschenkt, die bei der Belastung durch andere Arten verwandter Hochfrequenzfelder gesammelt wurden, zum
Beispiel durch die Radaranlagen in Skrunda und die von Militär und Polizei.

f) Angesichts von Berichten über ernstlich geschädigtes Vieh auf Höfen in der Nähe von Basisstationen wird ein Veterinärüberwachungsdienst eingerichtet, der derartige Berichte sammelt und auswertet und unter den Landwirten das Bewusstsein für diese potenzielle Gefahr für ihre Viehbestände weckt.

• Es wird der Versuch unternommen – vielleicht unter der Ägide nationaler Kontrollbehörden – das Bewusstsein für die elektromagnetische Natur lebender Organismen und ihre daraus folgende Hypersensibilität gegenüber kohärenten, extrem schwachen elektromagnetischen Signalen zu steigern. [Bis dies erreicht ist, wird die Notwendigkeit zur Ausweitung thermisch basierter Sicherheitsrichtlinien durch Einbeziehung der elektromagnetischen Bioverträglichkeit wahrscheinlich nicht akzeptiert.]

3. Technologische Optionen auf operationeller Ebene

Zwar ist die Frage noch weit von einer Lösung entfernt, wie genau gesundheitsschädliche Effekte durch nicht-thermische Einflüsse der pulsierenden Mikrowellenstrahlung, wie sie gegenwärtig in der GSM Telekommunikation eingesetzt wird, sowie von anderen Technologien zugeordneten ELF-Feldern hervorgerufen werden können, der bei derartigen Einflüssen konsistente Indizienbeweis legt jedoch mindestens zwei Möglichkeiten nahe, wie die Bioverträglichkeit bei dieser Technologie nur durch Änderungen der Felder verbessert werden könnte:

• Im Falle der Belastung durch GSM-Strahlung können die Intensitäten auf ein Niveau reduziert werden, unterhalb dem empirisch in belasteten Bevölkerungsgruppen keine schädlichen Auswirkungen gefunden wurden. Dabei muss bedacht werden, dass es Hinweise auf nicht-thermische Schwellwerte für biologische Effekte in der Größenordnung von einem µW/cm2 gibt. Energiedichten von einigen Zehnteln dieses Werts sind in Entfernungen von 150-200 m von dem typischen, 15 m hohen Mast einer Basisstation und im Bereich der lokaleren Nebenkeulen in der unmittelbaren Nähe eines Mastes üblich - Berichte über schädliche Effekte gibt es für beide Positionsbereiche. Die Einbeziehung eines weiteren Sicherheitsfaktors von 10 besagt, dass an Stellen mit Langzeitbelastung die Energiedichte 10 nW/cm2 nicht überschreiten sollte.

[Das (angebliche) Nichtvorhandensein von Gesundheitsproblemen im Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern höherer Energiedichte, wie sie von Rundfunk- und Fernsehsendern abgestrahlt werden, bei dem Versuch der Rechtfertigung einer Beibehaltung des gegenwärtigen Emissionsniveaus von GSM-Basisstationen heranzuziehen ist aus mindestens zwei Gründen unhaltbar: (i) Die Art der Emissionen ist in Bezug auf Trägerfrequenzen, Übertragungsmodi (Impuls-/Analog-) und Abstrahlcharakteristik recht verschieden, und (ii) gibt es im Gegensatz zu dem, was oft behauptet wird, Gesundheitsprobleme in Verbindung mit einigen derartigen Sendern!]

• Es kann sichergestellt werden, dass im Bereich der menschlichen Gehirnwellenaktivität oder von Kalziumefflux- Fenstern keine Frequenzen im ELF-Band auftreten - weder in Form amplitudenmodulierter (einschließlich im Extremfall impulsförmig modulierter) HFFelder noch anderer elektrischer bzw. magnetischer Felder.

[Im Falle der Belastung durch GSM-Strahlung wird dies in gewissem Umfang durch das Erscheinen der dritten Generation von Mobiltelefonen (UMTS) erreicht, bei denen der Vielfachzugriff per Codemultiplex (CDMA) PE Nr. 297.574 - März 2001 Elektromagnetische Strahlung statt per Zeitmultiplex (TDMA) erfolgt. Denn obgleich die Empfindlichkeit gegenüber dem Mikrowellenträger bleibt, erfolgt die Taktung beim CDMA-Verfahren unregelmäßig. Dementsprechend weist die CDMAStrahlung nicht die gleiche "schwingungsmäßige Ähnlichkeit" mit der menschlichen Gehirnwellenaktivität und elektrochemischen Prozessen auf wie TDMAbedingte Strahlung. Jedoch können hier als Folge der etwas höheren benutzten Trägerfrequenz, die näher an dem Bereich liegt, in dem Wasser Mikrowellen stark absorbiert, thermische Effekte eher zu einem Problem werden, insbesondere angesichts der etwas höheren Leistung, mit der diese Geräte arbeiten! Andererseits gibt die Einführung des TETRA-Systems Anlass zu Bedenken in Bezug auf ein höheres Maß sowohl thermischer als auch nicht-thermischer Belastung.]

Ihr
Privat-Institut für Ganzheitliche Medizin und Gesundheitsförderung 

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