Menschen mit gemeinsamen Zielen

Wer hat die Gesetzgebenden Verfassungsorgane für Deutschland legitimiert

 

Antwort auf die Frage, wer uns legitimiert hat.


Wir haben für unser Handeln auf folgende eventuelle Legitimationsorganisationen verzichtet:

01. Vatikan, Jesuiten, Templer, Malteser, Johanniter;
02. Logen, Geheimbünden und Bruderschaften;
03. Freimaurer, Religionen, Scientology;
04. Nationalversammlung, Freistaaten und Parteien;
05. Alliierten (darunter fällt auch Rußland);
06. UN, EU, IStGH;
07. deutsches Volk bzw. deutsche Staatenlose;
08. Weimarer Republik, Medinat Weimar und jüdische Nationalisten;
09. Großdeutsches Reich, Zionisten, Bilderberger;
10. BND, StaSi, BfV, BKA, MAD, CIA, Mossad, SIS, KGB;
11. Vereinigtes Wirtschaftsgebiet, Bund, BRD, DDR und BRDDDRdvD;
12. Kommissarische Regierungen, Exilregierungen;
13. Staatliche Selbstverwaltungen, selbsternannte Königreiche;

 

Wichtiger Hinweis zur Erkenntnis wer uns legitimiert hat:

 

Es gilt uneingeschränkt und entgegen jeglicher Meinung, daß Deutschland und das Deutsche
Reich zu keiner Zeit untergegangen ist, annektiert oder usurpiert wurde. Deutschland und das
Deutsche Reich ist rechtsfähig und wird beschrieben durch die Staatsgrenzen zum 31. Juli 1914,
sowie durch die Deutsche Reichsverfassung ( http://verfassung-deutschland.de ) die zu keiner
Zeit, seit der Inkrafttretung, außer Kraft gesetzt worden ist.


Somit gilt uneingeschränkt, das (RuStaG) Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz 1913, das zum
01.01.1914 in Kraft gesetzt wurde und auch nie zu irgendeiner Zeit, seit diesem Datum durch das
souveräne Deutschland und Deutsche Reich außer Kraft gesetzt wurde. Siehe diesbezüglich
Artikel 4, die Absätze 1, 11, 12 und 13 der Deutschen Reichsverfassung.


Es gilt uneingeschränkt, daß die gesamte Gesetzgebung, des Deutschen Reiches zu keiner Zeit
durch den Souverän außer Kraft gesetzt wurde, womit eindeutig feststeht, daß heute noch die
Gesetze des souveränen Deutschen Reiches vorrangig Ihre Rechtskraft haben. Siehe Artikel 2 der
Deutschen Reichsverfassung, Zitat: „daß die Reichsgesetze den Landesgesetzen vorgehen“.


Es gilt uneingeschränkt Artikel 5 der Deutschen Reichsverfassung, Zitat:


„Die Reichsgesetzgebung wird ausgeübt durch den Bundesrath und den Reichstag.
Die Übereinstimmung der Mehrheitsbeschlüsse beider Versammlungen ist

zu einem Reichsgesetze erforderlich und ausreichend.“

 

Mit der Übergangsbezeichnung „Volks-Bundesrath“ und „Volks-Reichstag“ wurden beide Organe
in den Jahren 2008 und 2009 zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit eingerichtet. Die
bisherige vorbildliche und uneigennützige Tätigkeit, sowie die staatliche Legitimation ist aus dem
Amtsblatt des Deutschen Reiches zu entnehmen, siehe ( http://deutscher-reichsanzeiger.de ).
Möge ein Deutschland erblühen, daß alle Herzen erreicht.

 

Erhard Lorenz zu Berlin, den 09. November 2015

Es gilt heute noch mehr denn je.
Man sieht nur mit dem Herzen gut, denn das Wesentliche bleibt für die Augen unsichtbar.