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Nachrichten von 06.07.2006, 15:01:38
Betreff: Wer in der Bundesrepublik Steuern zahlt, riskiert die Todesstrafe

Außer den professionellen Juristen haben hier im Lande wohl inzwischen viele Leute begriffen, daß mit unserer Satzung, dem Grundgesetz, seit 1990 etwas Entscheidendes passiert ist. Im Vereinigungstaumel mit der DDR werden haufenweise Verträge geschlossen und Regelungen herbeigeführt, die danach aussehen sollten, daß wir nach dem Anschluß ein "souveränes" Deutschland haben, und daß Polen beruhigt sein kann, denn es erfolgen keine Gebietsansprüche mehr Richtung Osten. Wie so ziemlich alle Gesetze und "Umsetzungen" der letzten Jahre handelt es sich um Pragraphenschrott, der das Papier nicht wert ist, auf dem er steht. Sinn hat das alles nur, wenn man einen Blick hat für das ganze Kaspertheater, das uns hier als "Politik" von eingekauften und hochgehievten "Volksvertretern" vorgespielt wird. Welcher fatale Sinn hinter allem steht, und in welcher Gefahr sich unsere deutschen Restbestände befinden, entnehmen Sie bitte im Moment anderen hervorragenden Beiträgen, wofür Sie nur ein bißchen Phantasie für die Suchwörter aufbringen müssen.

Es hat sich nichts daran geändert, daß alles, was sich hier BRD nennt, nach wie vor eine Kriegsbeute der Alliierten geblieben ist, mittlerweile ein Stück Aas, das gewaltig zu stinken anfängt. Und wo Aas ist, da sind die Geier nicht fern. Die Kuh, die noch gefüttert wurde, solange sie Milch gab, ist zuschanden geritten worden, denn obwohl sie nur noch aus Euter bestand - die halbe Welt hat sich daran gemästet, bis es zu spät war. Also macht sich der Abdecker Gedanken, was nun weiter passieren soll. Der Kuhhirt BRD zetert und lamentiert und hat auf Anraten der Milchwirtschaft die große Peitsche herausgeholt, um noch letzte Säfte herauszuprügeln. Eine tote Kuh braucht ja keine Nahrung mehr, deshalb kann damit rigoros gespart werden. Die gewissen Medien bejubeln die "gute Stimmung" in der Wirtschaft, und die "Zuversicht", über die Ifo & Co. selber staunen (denn selbst wären sie nie auf diese Ideen gekommen). Man hat also festgestellt, daß eine Verfassung überflüssiger Luxus ist, denn eine Zukunft ist nicht vorgesehen. Um unsere Kuhhirten nicht noch durch Grundrechte oder eine "freiheitlich demokratische Grundordnung" bei ihrer Abdeckerei zu behindern, wurden diese Bremsklötze kurzerhand abgeschafft. Um demnächst auch den letzten Schleier fallenzulassen, wurden die Notstandsgesetze in Stellung gebracht. Beim geringsten Anlaß werden wir erleben, was Notverordnungen für nette Überraschungen bringen. Es wird jedenfalls eine Lust sein, endlich als Politiker "die Sau rauszulassen", ohne immer irgendwelche anderen Leute fragen zu müssen,  die ohnehin nur das Regieren  blockieren wollen. Tatsache ist aber, daß die Ober-Kuhhirten, die seinerzeit den Hof zerbombt haben, wieder auf den Plan getreten sind, weil als Spielregeln nichts anderes übriggeblieben ist, als das, was sie dem Hofbesitzer befohlen haben, als der letzte Brand gelöscht war.

Es kann von niemandem wegdiskutiert werden, daß die kurzen und knappen Anweisungen der Militärregierung von 1945 heute mehr denn je geltendes Recht sind. Es kann daher nur geraten werden, sich darüber zu informieren! Schauen wir mal, was da steht:

Im Gesetz Nr. 52 geht es gleich los: Vermögen, das direkt oder indirekt, ganz oder teilweise im Eigentum oder unter der Kontrolle der folgenden Personen steht, unterliegt hinsichtlich Besitz und Eigentumsrecht der Beschlagnahme sowie der Weisung, der Verwaltung, der Aufsicht oder sonstigen Kontrolle der Militärregierung:
(a)....
(b) Regierungen und Staatsangehörige sowie Einwohner von Staaten, die mit einem Mitglied der Vereinten Nationen (United Nations) zu irgendeinem Zeitpunkt seit dem 1. September 1939 im Kriegszustande sich befanden, einschließlich Regierungen und Staatsangehörige sowie Einwohner von Staaten, deren Gebiete von einem Staate der erstgenannten Art besetzt sind.

Sie werden leicht feststellen können, daß hierbei von uns allen die Rede ist. Jede Art von Vermögen ist beschlagnahmt und unterliegt der vollen Weisungsbefugnis der Militärregierung!
Unter Artikel VII "Begriffsbestimmungen" wird u.a. definiert, was "Vermögen" im Sinne des Gesetzes bedeutet:

(c) "Vermögen" bedeutet jedes bewegliche und unbewegliche Vermögen (=Grundstücke) sowie alle gesetzlichen, auf Recht und Billigkeit beruhenden und wirtschaftlichen Eigentumsrechte und Interessen oder gegenwärtige oder zukünftige Ansprüche auf Überlassung von Vermögen und schließt insbesondere die folgenden Gegenstände ein, ohne daß diese Aufzählung erschöpfend ist: "Grund und Boden, Gebäude, GELD, Aktien, Wertpapiere, Patentrechte, Gebrauchs- oder Lizenzrechte, sonstige Eigentumsurkunden, Schuldverschreibungen, Bankguthaben, Ansprüche, Verbindlichkeiten, andere Schuldurkunden, Kunst- und Kulturgegenstände."

Den Posten "Geld" habe ich besonders hervorgehoben. In Artikel II "Verbotene Handlungen", ist angeordnet, wie mit diesem Vermögen zu verfahren ist:

"3. Niemand darf, im Widerspruch mit den Bestimmungen dieses Gesetzes oder ohne Erlaubnis oder Anweisung der Militärregierung Vermögen der nachbezeichneten Art einführen, erwerben, in Empfang nehmen, kaufen, verkaufen, vermieten, verpachten, übertragen, ausführen, verpfänden, belasten oder sonstwie darüber verfügen oder zerstören oder den Besitz oder die Kontrolle über derartiges Vermögen aufgeben.

Das heißt, man darf überhaupt nichts ohne ausdrückliche Erlaubnis der MR. Unter Artikel III "Verantwortlichkeit für Vermögen", sind die Pflichten aufgezählt u.a. für "andere Personen" (also jeder x-Beliebige), die "Vermögen" in Besitz oder unter Kontrolle haben:

(a)(i) Sie müssen das Vermögen nach den Weisungen der MR verwalten  und dürfen ohne bestimmte Anweisung derartiges Vermögen weder übertragen noch aushändigen noch anderweitig darüber verfügen.

(ii) Sie müssen das Vermögen verwahren und erhalten und beschützen und dürfen nichts unternehmen, das den Wert oder die Brauchbarkeit derartigen Vermögens beeinträchtigt noch derartige Handlungen durch Dritte zulassen.

Artikel VIII "Strafen": 10. Jeder Verstoß gegen die Vorschriften dieses Gesetzes wird nach Schuldigsprechung des Täters durch ein Gericht der Militärregierung nach dessen Ermessen mit jeder gesetzlich zulässigen Strafe einschließlich der Todesstrafe geahndet.

Bin ich also im Besitz von Geld, dann ist mir grundsätzlich jede Verfügung darüber verboten, also insbesondere die Ausgabe desselben, an wen auch immer. Unbefugtes Zahlen von Steuern an eine Besatzungs-BRD wäre eine solche Verfügung, die ohne besondere Erlaubnis oder Anweisung der Militärregierung mit dem Tode bestraft werden kann.

Als Vermögensbesitzer habe ich auch strikt zu verhindern, daß Dritte das Vermögen beeinträchtigen. Hier sind Vollstreckungsmaßnahmen der BRD-Schergen subsumierbar, die mit allen Mitteln zu verhindern sind. Tue ich dies nicht, kann wiederum die Todesstrafe verhängt werden, quod erat demonstrandum.

Sollte demnach ein ...ismus auf die Idee kommen, daß man sich der Deutschen schnellstens ganz legal entledigen sollte, dann haben wir alle miteinander bereits jetzt schon theoretisch die Todesstrafe verwirkt. Man benötigt nur ein militärisches Schnellgericht, das entsprechende Urteile am Fließband produziert. Wie vollstreckt wird, kennen wir von den Rheinwiesen. Es spricht alles dafür, daß dies geltendes Recht ist. Kann man Fische, Christiansen, Schröder und sonstigen Ratten verübeln, daß sie das Schiff verlassen?

Dieses und noch viel mehr finden Sie unter Wissenwertes bei:
http://www.lutzschaefer.com

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