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Nachrichten von 06.02.2013, 17:34:21
Betreff: Einrichtung eines Beweissicherungsamtes im Sinne der Justizbeitreibung

gelesen unter: http://volks-reichstag.info/Reichstagsforum/forumdisplay.php?fid=84

Wie gehe ich vor um mein Rechtsmittel zu wahren und die Täter zur Privathaftung zu führen?

Den erhaltenen Brief öffnen oder nicht öffenen bleibt eine persönliche Entscheidung.

Den erhaltenen Brief in einen neutralen Umschlag stecken;
mindestens 20 Euro je Brief bzw. unterschiedlicher Verfahren beilegen;
Die Vollmacht wie zu finden unter:
http://reichspraesidium.de/vollmacht.htm
ausfüllen, unterzeichnen und der ersten Zusendung beilegen;
Briefumschlag ausreichend frankieren und als ganz normale Post, senden an
Beweissicherungsamt bei RaBeStTe
Alt Vorst 20
41564 Kaarst-Vorst

Sollten Sie die Daten aus Dringlichkeitsgründen per ePost oder per Fernkopierer zusenden, dann sollten Sie sich die Kontodaten für die Überweisung der Bearbeitungspauschale geben lassen.

Bedenken Sie daß wir die Aufträge nur dann bearbeiten wenn uns von der betreffenden Person eine Vollmacht (siehe oben) und die Bearbeitungspauschale vorliegt. Sie selbst entscheiden, wie schnell die Bearbeitung erfolgen kann.

Zusatzbemerkung: Sollte uns Ihre Vollmacht schon vorliegen, so müssen Sie diese nicht noch einmal ausstellen.

Das betreffende Gesetz gültig ab dem 01.02.2013 finden Sie unter:
http://reichs-anzeiger.de/2013/rgbl-01-Jan-2013.htm#Nr5
http://volks-reichstag.info/Reichstagsforum/showthread.php?tid=193
http://reichs-anzeiger.de/daten/RGBl-1301232-Nr5-Verordnung-Beweissicherungsamt.pdf

An dieser Stelle verweisen wir auf die Vollmachtserteilung
http://reichspraesidium.de/Ablage/Vollmacht-Einheit-Freiheit-Deutschland.pdf
An das Forum der Reichsleitung
http://volks-reichstag.info/Reichstagsforum
An das Petitionsforum (Volksabstimmung) des Deutschen Volkes
http://www.das-deutsche-reich.info/Volksabstimmung
An den Volks-Reichstags Blog
http://volks-reichstag.info/Reichstagblog
Alle derzeit im Netz veröffentlichten Gesetze des souveränen Deutschlands
http://justitia-deutschland.org/bundesgesetze.htm

Wußten Sie schon daß das von der BRD angewandte Staatsangehörigkeitsgesetz sie zu Personal des Großdeutschen Reiches erkoren hat.
Das bedeutet für Sie und Ihren nachkommen, daß Sie nun auch noch für den 2. Weltkrieg die Schuldenlast zu tragen haben, den für den 1. Weltkrieg haben sie ja bis zum 31.10.2010 die Schulden bezahlt. Was das dann auch für sie persönlich bedeutet, also die Frage "wer sind sie" das bitte beantworten Sie für sich selbst.

Das BRD-StaG finden sie im Netz natürlich wieder freundlich und humaner dargestellt:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/rustag/gesamt.pdf
die von der BRvD im Jahr 2010 angewandte Fassung des StaG läßt die Absichten besser erkennen und finden Sie hier:
http://7err.de/BRD/STAG-der-BRD-2010.pdf
Wenn man sich diese Seite anschaut, dann darf man sich wundern über eine Reichsangehörigkeit die auf der Seite der BRvD zu finden ist. Schauen Sie genau hin:
http://www.gesetzesweb.de/StAG.html
Beachten Sie genau den § 1 und § 41
http://www.gesetzesweb.de/StAG.html
Zur Beweissicherung abgelegt unter:
http://7err.de/BRD/StaG-der-BRvD-bis-081210.pdf

Und hier haben Sie iIhr persönliches und einzig wahres Staatsangehörigkeitsgesetz:
http://justitia-deutschland.org/R/RuStAG-1913.htm


Frage: Wenn also der 1. Weltkrieg bis zum 31.10.2010 lief, wie konnte dann in der Zeit der Nationalsozialisten ein 2. Weltkrieg stattfinden?

Wir wünschen ein allgemeines friedliches und wunderbares Erwachen!

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