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Nachrichten von 02.11.2008, 22:26:32
Betreff: Der \"Volks-Bundesrath\" als das Souverän des Deutschen Reiches und des Deutschen Volkes

Wir haben mehrere Ausgangslagen, über die sich die Gelehrten streiten, allerdings kann es nur ein Ziel geben. Ist es die Grenze von 1918, 1937, 1945 oder was auch immer.

Meine Aussage betrifft doch das Reichsgebiet bei genauer Betrachtung überhaupt nicht, sondern stellt nur klar, daß es offen ist. Ob man nun die Grenzen von 1945, 1937 oder 1914 zugrunde legt, ist doch zweitrangig. Das beantwortet die Frage nach der Rechtmäßigkeit der BRD und der Verfassungswirklichkeit aufgrund der formalen Wiedererlangung der Handlungsfähigkeit des Reiches auf der Reichsverfassungsgrundlage, überhaupt nicht.

Ich plädiere doch nur für die Feststellung, sich auf ein neutrales, historisch juristisch belegtes Datum der Verfassung zu einigen, auf deren Grundlage neutral und ohne politische Ideologisierung eine Plattform zur Wiederherstellung des Rechtsstaates und des Staatsrechtes ohne alte Kammellen der Rechtslastigkeiten, aufgebaut werden kann, um eben das Recht wieder her zustellen, Deutschland in die Unabhängigkeit zu führen, den Deutschen in Aufgeklärtheit ihre Identität zurückzugeben und Sie zukunftsfähig zu machen, damit Deutschland als Mittelmacht in Europa, friedfertig existieren kann ohne Selbstaufgabe und Europafähigkeit behält. Alles andere läßt sich dann regeln. Und hier ist es nach meiner Überprüfung eben so, daß der Volks-Bundesrath wohl recht hat, wenn er darauf aufbaut, das die Verfassung von 1871 noch Grundlage ist, da die Ausrufung der Republik und die Abdankung des Kaisers, die Verfassung überhaupt nicht berührt hat. Denn die Änderung 1918 hat keine Mehrheit erlangt und ist nie ratifiziert worden. d.h. nach deutscher Rechtstradition und wissenschaftlicher Rechtsgepflogenheiten, sind die Verfassung ab 1918, nicht existent und die Verfassung von 1871 gültig, da das Reich nie aufgehört hat, zu existieren, sogar von den Alliierten weiterhin als anerkannt gilt, denn es gab nur die militärische Niederlage und die bedingungslose Kapitulation. Die politische Frage wurde offengehalten bis zur Wiedervereinigung. Nein, noch mehr. Sie wurde vorausgesetzt, das nach Wiedervereinigung die Handlungsfähigkeit des Reiches wieder existiert. Und die Teilwiedervereinigung als Restreich gilt als in die Souveränität entlassene Anerkennung zweier Selbstverwaltungsgebiete staatlich politischer Organisationsform unter Alliierter Aufsicht. Fällt diese weg, so wie vereinbart, so hören diese provisorischen Selbstverwaltungsteilstaaten auf, zu existieren und es tritt die alte Verfassungswirklichkeit in Kraft. Diese ist politisch neu auszurichten und durch den Souverän in Direktabstimmung zu regeln. So die Haager Landkriegsordnung etc. und der Einigungsvertrag, auf den man sich sogar an dieser Stelle berufen kann.

Die Wahlmöglichkeit aus Artikel 23 und 146, auf die man sich heute beruft, ist von vornherein nichtig, da lt. BGH, alle Gesetze und Verordnungen, die gegen das GG verstoßen, von vornherein nichtig sind. Und das trifft hier zu, da diese Regelung von vornherein auf politischen Betrug abzielt, um die bestehende Rechtslage zu umgehen. Also auch gegen Artikel 1 des GG verstößt, wo die Würde des Menschen, also auch der Deutschen beschrieben wird, die eben ein Menschenrecht auf Überwindung der Kriege und politischen Verbrechen haben. Dieses wird bis heute vorenthalten. Vielmehr hat man über die Manipulation mit Artikel GG 23, 92 und 146, sich hier ein Instrument der Qausi-Ermächtigung geschaffen, die den Staatsstreich durch politischen Betrug, eindeutig belegen. Das setzt in Folge den Artikel des GG mangels anderer Möglichkeiten in Kraft, da es das bestehende Machtinstrument des jetzigen illegalen Staatszustandes reflektiert, hier Widerstand bis hin zum legalen Tyrannenmord einzusetzen. Siehe auch die Rede vorn Rita Süßmuth 1996 vor dem deutschen Bundestag in Bonn zum Widerstandstag und der Aufforderung zur Wehrhaften Demokratie und Pflicht zum Widerstand, wenn es Jemand wagen sollte, die Demokratie abzuschaffen. Na, und über diesen Punkt muß wohl nicht mehr philosophiert werden. Zeuge Prof. Dr. H.H. von Arnim u. A. Und deshalb ja auch mein Verfassungsentwurf mit der Kombination Ihrer Teile, um eben eine überholte Verfassungssituation in das 21. Jahrhundert führen zu können. Aber durch Beteiligung des Souveräns und unter Beendigung des Staatsstreiches ala BRD Finanz GmbH etc.
Siehe Ihr Hinweis auf mögliche Verhaftung, der ich auch gerade wieder unterliege, da ich mich weigere, hier einige Rechtsbeugungen mit zu tragen.

Also, bitte, bitte, das Klein-Klein beiseite schieben ohne die Probleme zu leugnen, die lösbar sind und sich auf das wesentliche Gemeinsame konzentrieren, da es sonst nie etwas wird.

Ich bin Alteuropäer und nach wie vor für Europa. Dennoch stelle ich dieses aus der Erkenntnis zurück, wir müssen die deutsche Frage lösen, damit wir überhaupt an Europa teilnehmen können, Denn Europa läuft, so wie läuft, falsch und deckt nur "die besondere Situation der BRD" so die Formulierungen der Mitgliedsstaaten, ab, um im Innern die Manipulation und die "erneute Machtergreifung" einer "faschistoiden Truppe" zu kaschieren.
Die Auflösung der verschiedenen Richtungen kann neben dem Nationalkonvent und der zu bildenden Nationalversammlung, die möglichst bis Sept. 2009 auf die Beine gestellt werden sollte, nachgeschoben werden durch Neugründung von durch den Nationalkonvent und dem zu beauftragendem Volks-Bundesraths (als Beispiel), mit seinen Organisationsabteilungen und Quasibehörden, denen auch freiwillig die Steuern zu stehen sollten, die man der BRD z.B. verweigern kann, zubilligt um eben Handlungsfähigkeit auch im finanziellen zu sichern und die Ziele der Machtübernahme auf einer Verfassungsbasis und der dann ausgerufenen Demokratieform, die eben darauf basiert, installiert.
Danach kann dem Volks-Souverän dann die neue Verfassung zur Abstimmung vorgelegt werden, um Chaos und Anarchie und Bürgerkriegszustände zu vermeiden und die Zukunftsfähigkeit Deutschlands, möglichst ideologiefrei, zu sichern und auf den neuesten Stand für das 21. Jahrhundert bringen. Denn die Verfassung von 1871 kann nur Ausgangslage sein. Sie reicht nicht, um die Zeit dazwischen zu kompensieren und würde auch nicht wirklich so viel weiterhelfen.

Aber es ist die einzige gesicherte Ausgangslage, die juristisch Vakant ist und rechtlich gesichert.
Ich sehe keine Alternative. Oder aber man läßt alles so wie es ist und schluckt die laufende Kröte, die an den Strukturen des 3. Reiches und seiner in Teilen bestehenden Nazigesetze, anknüpft.
Ich sehe keine Kraft, die es sonst ermöglichen könnte, in Deutschland einen Rechtsstaat wieder zu etablieren, wenn nicht wir. Wir müssen jedoch unsere politischen Idealvorstellungen hinten an stellen und sachlich und nüchtern, auf den Fakten aufbauend, Aufklärung und Änderung betreiben. Auch mit den Mitteln einer Schattenregierung auf der beschriebenen Basis über Nationalkonvent und Nationalversammlung. Und da der Volks-Bundesrath sich gerade reinigt und eben auf die Sachlichkeit zurück kehrt, bietet sich hier die Chance, auf dieser Basis aufzubauen und neue Wirklichkeiten zu schaffen.

Die Zeit ist nie so günstig und reif wie heute, hier eine neue Wirklichkeit zu schaffen. Wenn das jetzt nicht genutzt wird, landen viele von uns im Kittchen, wo noch Zimmer zum Frühstück frei sein könnte, in der Klapse oder in der inneren Emigration Derer, die sich noch nicht angelegt haben.
Sie sehen hoffentlich hieran, ich plädiere für eine Disziplin übergreifende Basisvereinigung aller Strömungen, die ihre eigenen politischen Intentionen bitte hinten anstellen mögen und die Tagesproblematik sachlich und nüchtern angehen und hier endlich Abhilfe schaffen.

Rainer Karow, den 01.11.1008
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Der "Volks-Bundesrath" im Deutschen Reich ist das verfassungsrechtlich oberste Reichsorgan.

Der "Volks-Bundesrath" als das Souverän des Deutschen Reiches und des Deutschen Volkes

Der Volks-Bundesrath hat sich als Volks- und Staatsorgan des Deutschen Volkes in die Verantwortung genommen, die Handlungsfähigkeit herzustellen und alles Notwendige vorzubereiten, um die völkerrechtlich einzurichtenden Staatsgrenzen vom Jahr 1914 herzustellen, um der gesamten Welt den sehnlichst erhofften Frieden zu bringen.

und noch viel mehr unter: http://volks-bundesrath.info

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