Durch das Volk, mit dem Volk, für das Volk - Der Volks-Bundesrath das Souverän des Volks- und Heimatstaates Deutschland


02.10.2008
Am 29.09.2008 jährte sich zum 18 mal, die größte Lüge in der Geschichte der Deutschen. Ich frage Sie, wie langen wollen Sie mit Ihrem Schweigen und Nichtstun, die Lüge und dieses Verbrechen an einem friedlichen und gutmütigen Volk MITVERANTWORTEN.
Vor 18 Jahre sollte Deutschland als Ganzes, gemäß dem Willen der Alliierten in einer Wiedervereinigung "West Mittel und Ost in den Grenzen vom 31.12.1937" zusammengeführt werden. Heute nach 18 Jahren haben wir durch die BRD-Vasallen, das kleinste Staatsgebiet des Deutschen Reichs und nach über 60 Jahren immer noch kein Friedensvertrag.

Beenden wir endlich den immer noch laufenden Weltkrieg, der gegen das Deutsche Volk gerichtet - durch Verblendung und Duldung von BRD-Politikern, vom BRD-Beamtenapparat, von Presse, Funk und Fernsehen, aber auch von Adeligen unserer Heimat aufrecht erhalten wird. Fordern wir endlich unserer FREIHEIT, unsere EINGESTÄNDIGKEIT im FRIEDEN mit der ganzen Welt.

Nutzen Sie den falschen Feiertag (3.10.) zur Deutschen Einheit, zeigen Sie Courage, Mut, Aufrichtigkeit, den unbedingten Willen zur Wahrheit und Verantwortung für sich SELBST und ALLEN deren Vertrauen sie genießen.
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Der Volks-Bundesrath ist angetreten, um die noch fehlende Handlungsfähigkeit des völkerrechtlich anerkannten Deutschen Reiches vorzubereiten. Die Daten auch unter https://www.bundesrath.de

Legitimation des Volks-Bundesraths unter:
https://www.bundesrath.de/wer-legitimiert-uns/
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Geschichtliches zu unserer Heimat, gelesen bei https://www.bundesrath.de


„Durch das Volk, mit dem Volk, für das Volk.“

Der Bundesrath im Deutschen Kaiserreich (1871–1918) war, wie bereits im Norddeutschen Bund, das verfassungsrechtlich oberste Reichsorgan.

Der Bundesrath war kein Parlament, sondern der Souverän des Reichs. Mit 14 Stimmen seiner Mitglieder konnte er jede Änderung der Reichsverfassung ablehnen. Die Stimmen der Länder im Bundesrath verteilten sich nicht nach Anzahl der Einwohner, sondern - in Anlehnung an die Stimmverteilung im Bundestag des Deutschen Bundes - nach der Flächengröße der Gliedstaaten („Bundesstaaten“ im damaligen juristischen Sprachgebrauch).

Unter einem Souverän (v. lat.: superamus = über allen stehend) versteht man den Inhaber der Staatsgewalt, in Republiken ist dies das Staatsvolk, in Monarchien der Monarch, häufig also ein König oder Fürst.

In einer Republik ist das Volk, also die Gesamtheit der Bürger, der Souverän. So heißt es oft zum Beispiel in der Formulierung der Berichterstattung von Volksentscheiden oder nach Wahlen "der Souverän hat entschieden...".

Als souverän bezeichnet man neben der rechtlichen Selbstbestimmung (vgl. Souveränität) die sichere oder überlegene Beherrschung einer Aufgabe.

Völkerrechtliches Gutachten von Prof. Dr. jur. Hans Werner Bracht unter:
https://amtswegweiser.de/bundesrath/bracht-gutachten.htm



„Ein Volk, das sein Land nicht liebt und nicht stolz auf sich selbst ist, kann weder andere Völker achten noch von anderen Völkern geachtet werden.“