Zur Wahrung und Durchsetzung der Menschenrechte

02.02.2008
Zentralrat Souveräner Bürger
Zur Wahrung und Durchsetzung der Menschenrechte
Dorfstraße 11
90556 Cadolzburg

Erklärung

Von jeher wurde das Deutsche Volk unterdrückt, gejagt und verunglimpft aufgrund seiner Gesinnung nach Frieden, Gerechtigkeit, Barmherzigkeit, Wahrhaftigkeit, Ehrenhaftigkeit, Respekt und Liebe zur Schöpfung, sowie seiner Loyalität gegenüber anderen Völkern.
Der deutsche Geist sollte vom Erdboden getilgt werden, von denen, deren Absicht es ist, friedliebende Völker, eigennützig zu unterdrücken und auszubeuten.
So wurde in der Geschichte alles Erdenkliche getan, Deutschland trotz seines Fleißes und seiner Ehrenhaftigkeit zu unterwandern, zu zerteilen, und verarmen zu lassen.

Viel zu lang stand Deutschland unter Fremdherrschaft.

Die Souveränität des Deutschen Volkes wurde und wird unterdrückt durch Bruch und Verrat von geltenden Verträgen und Gesetzen und durch Anwendung von illegalen und nicht gültigen Verträgen und Gesetzen, die der Bevölkerung als legal dargestellt werden.

Den Angehörigen der BRD wird ohne ihr Wissen auf hinterlistige, betrügerische Weise sogar die Anerkennung und Bestätigung ihrer Staatsbügerschaft verweigert.
Wer keinen Widerspruch leistet stimmt dem stillschweigend zu, und gleichzeitig der Aberkennung aller bürgerlichen und politischen Rechte.

Aufgrund dieser Umstände sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegenüber Angehörigen der BRD, die keinen Widerspruch leisten und so, zumeist ohne Ihr Wissen sich der Fremdherrschaft unterstellt haben, im In- und Ausland keine Straftat.

Im Namen des gesamten Deutschen Volkes und aller souveränen Völker und Menschen machen wir vom dem Recht und der Pflicht auf Widerstand Gebrauch.

Wir erklären, daß wir die Einhaltung der Menschenrechte in vollem Umfang respektieren und für uns und alle unterdrückten Völker geltend machen.
Wir sind uns bewußt über das selbstverständliche Recht jedes Einzelnen und jeder Volksgemeinschaft auf Souveränität und die Einhaltung der Menschenrechte.
Wir unterstellen uns nicht der Fremdverwaltung des, seit 1990 ohne rechtliche Grundlage agierenden Verwaltungskonstruktes BRD und auch keiner anderen Fremdverwaltung.

Wir erklären, daß wir uns unserer Souveränität und unserer Rechte als Menschen und als Volk bewußt sind und diese, im Namen und für alle Souveränen, in Anspruch nehmen und vertreten.

Alle Länder dieser Erde müssen im Einverständnis mit dem jeweiligen Volk verwaltet werden.

Dies soll geschehen zum Wohle des eigenen und zum Wohle aller souveränen Völker, zur Erhaltung und Wiedererlangung eines gesunden Ökosystems in Ehrerbietung und Respekt an unsere Mutter Erde und alle Lebewesen.

Das höchstes Gesetz ist das Naturgesetz. Es steht als Schöpfungsgesetz über allen menschengemachten Gesetzen.
Wir respektieren die Natur, ehren unsere Mutter Erde und erkennen die Naturgesetze als höchstes Gesetz an.

Die unbarmherzige Ausbeutung der Natur soll und wird nicht länger stattfinden.

Die Schändung userer Mutter Erde und aller ihrere Lebewesen werden wir mit der Kraft der Erkenntnis und der Liebe zur Schöpfung entgegenwirken.
Wir vertrauen auf das natürliche Gleichgewicht, die Selbstheilungskräfte und die unendliche Weisheit des Schöpfungsgeistes und lassen uns von ihm führen in all unseren Entscheidungen.

So sind Eigennutz und Angst, Verknechtung und Lüge nicht länger das Werkzeug von Herrschenden.
Mit all unserer Kraft und Liebe stehen wir ein für Gerechtigkeit, Frieden und Souveränität aller Völker.

http://www.menschenrechte.de.tl
menschenrechte@gmx.net

Die im Folgenden von Viktor Wenzel, Claudia Aumüller-Karger und Karl Meyer am 28.01.2008 in Nürnberg niedergeschriebene Satzung tritt nach Verlesung und Abstimmung durch den Zentralrat Souveräner Bürger am 04.02.2008 in Kraft

.Zentralrat Souveräner Bürger
Zur Wahrung und Durchsetzung der Menschenrechte
Dorfstraße 11
90556 Cadolzburg


Die Souveränen Bürger des deutschen Volkes haben auf der Verbandssitzung des „Interessenverband zur Wahrung und Durchsetzung der Menschenrechte“ am 07.01.2008 durch Wahl die Gründung des „Zentralrat Souveräner Bürger“ entschieden. Der Zentralrat Souveräner Bürger, vertritt die Würde aller Menschen und vertritt die Einhaltung der Menschenrechte für alle Menschen von Seiten aller, die sich durch Anerkennung der allgemeinen Menschenrechte nach Resolution 217A-(III) vom 10.12.1948 zu deren Einhaltung verpflichtet haben.

Artikel 30:
Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, oder eine Gruppe oder einer Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung vorzunehmen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.

Präambel:

Der Zentralrat Souveräner Bürger geht hervor aus dem Interessenverbandes zur Wahrung und Durchsetzung der Menschenrechte.
Der Zentralrat Souveräner Bürger erkennt die Menschenrechte nach Völkerrecht in vollem Umfang uneingeschränkt an und vertritt deren Einhaltung gegenüber und für jeden einzelnen und jeder Gemeinschaft.
Danach haben alle Menschen von Geburt an die gleichen, unveräußerlichen Rechte und Grundfreiheiten.
Diese Erkenntnis erwächst auch aus der Charta der Vereinten Nationen, die den Glauben der Völker an die Grundrechte des Menschen und an die Würde und den Wert der menschlichen Persönlichkeit bekräftigt.

In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte haben die Vereinten Nationen in klaren und einfachen Worten jene Grundrechte verkündet, auf die jedermann gleichermaßen Anspruch hat.
Der Zentralrat Souveräner Bürger vertritt den selbstvertändlichen Anspruch des Deutschen Volkes auf diese Grundrechte. Er unterstützt Souveränität und freie Selbstbestimmung des gesamten Deutschen Volkes.
Der Zentralrat Souveräner Bürger bekräftigt und bekennt, das die Einhaltung der Menschenrechte, die in "Resolution 217A-(III) vom 10.12.1948" verkündet sind, das Recht und die Pflicht aller Menschen aller Völker auf dieser Erde ist, die diese Resolution anerkannt haben.
Im Interesse des Fortbestehens der Menschheit und unserer Mutter Erde fordern wir alle verfügbaren Kräfte auf, die Pflicht auf Vertretung dieser international garantierten Grundrechte wahrzunehmen, für sie selbst und für ihren Nächsten zu fördern und zu wahren.

Die Weltanschauung des Zentralrates spiegelt sich in folgenden Punkten, die ohne Einschränkung von dessen Angehörigen zu respektieren und eigenverantwortlich einzuhalten sind:

Punkt 1
Der Zentralrat Souveräner Bürger besteht ausschließlich aus Souveränen, die keiner, den internationalen Konventionen der Menschenrechte zuwiderhandelnden Vereinigung angehören.
Sie haben Ihre Souveränität gegebenenfalls in geeigneter Form nachzuweisen.

Punkt 2
Der Zentralrat und seine Angehörigen als solches nehmen die Einhaltung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ''Resolution 217 A (III) vom 10. Dezember1948'' in ihren Rechten und Pflichten uneingeschränkt wahr und üben diese auch uneingeschränkt aus.

2.1
Die Gründung des Zentralrates Souveräner Bürger wurde in Deutschland völkerrechtlich notwendig, da die BRD als Staat per Staatsvertrag dem ICCPR beigetreten ist, obgleich sie nie ein Staat gewesen ist und nie eine Staat werden kann.
Somit ist der entsprechende Vertrag nicht bindend für die BRD. Da auch in der Praxis die Einhaltung der Menschenrechte in der BRD und für Angehörige der BRD nicht garantiert sind, ist es in Ermangelung eines fürsorgenden Staates nach Völkerrecht Pflicht, eine Grundlage, Verantwortlichkeit und Institution für die Einhaltung der Menschenrechte auch für Deutschland zu schaffen.
Wir verpflichten uns für den gesamten territorialen Geltungsbereich Deutschlands in den nach Völkerrecht definierten Grenzen Deutschlands Sorge zu tragen und zuständig zu sein für die Einhaltung der Menschenrechte.

Punkt 3
Der Zentralrat Souveräner Bürger, ordnet und verwaltet seine legislativen, exekutiven und judikativen Angelegenheiten, und die seiner Zentralratsangehörigen selbständig, unter Einhaltung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
Der Zentralrat der Souveränen Bürger und jeder seiner Angehörigen hat sich unter Selbstverwaltung gestellt.

Punkt 4
Der Zentralrat Souveräner Bürger ist kein Organ öffenlichen Rechtes. Er ist Souverän.
Er untersteht nicht der Exekutive, Judikative und Legislative der BRD, einer anderen Verwaltungsorganisation oder einem anderen Staat oder staatsähnlichen Gebilde.
Er untersteht lediglich dem Völkerrecht und den Naturgesetzen.

Punkt 5
Der Zentralrat der Souveränen Bürger verwahrt sich gegen die Anwendung oder Ausübung jeglicher Gewalt gegen Mensch und Natur, sei es in geistiger, seelischer oder körperlicher Form.
Sein Bestreben ist es, friedliche Beziehungen zwischen Menschen und Vertretern verschiedener Interessen und anderen Organisationen, Staaten und jeder anderen Form von Gemeinschaften zu wahren, zu fördern und zu erreichen.

Punkt 6
Das höchste Ziel des Zentralrates der Souveränen Bürger ist es, jegliche vorsetzlich, eigennützig manipulativen Akte zu vermeiden und zu verhindern, und bereits stattgefundenen Schaden zu heilen und im Geiste der Schöpfung zu denken und zu handeln, in der Erkenntnis, daß nichts die Naturgesetze in ihrer Weisheit, Selbstheilungskraft und Ordnung übertrifft. Geleitet von diesem Wissen streben wir nach dem geringsmöglichen Leid und der größtmöglichen Freude und dem größtmöglichen Nutzen für alles, was da ist.

Punkt 7
Unsere Heimat ist das, dem Deutschen Volk, nach Völkerrecht zugesicherte Gebiet, nicht als Besitz sondern als das Gebiet, wofür die vorwiegende Verantwortung beim Deutschen Volk liegt.

Cadolzburg, im Februar 2008

https://menschenrechte.de.tl/

Interessenverband zur Wahrung und
Durchsetzung der Menschenrechte
Nach Menschenrecht

Sitz: Cadolzburg/EgersdorfDorfstraße 11

90556 Cadolzburg

https://menschenrechte.de.tl/
Tel. 0176 24929395
0176-60823773
0177-3185526

Einladung
Der Interessenverband zur Wahrung und Durchsetzung der Menschenrechte gibt die dritte Verbandssitzung
am 04.02.2008 um 19:00 Uhr
im GASTHOF zum GRÜNEN BAUM bekannt.
Dorfstraße 11
90556 Cadolzburg